AG Heilbronn: Wer seine Grundrechte verteidigt, fliegt raus!

Ein Urteil im Namen des « Volkes » oder genauer gesagt der EnBW. Ist nicht neu dass Atomkraft und Grundrechte inkompatibel sind.

Ich bin heute zwei male aus dem eigenen Prozess raus getragen worden.Die gesamte Zeugenvernehmungen erfolgten in meiner Abwesenheit. Weil ich versucht habe… Anträge zu stellen! Ich bin das erste mal ausgeschlossen worden, als ich versuchte einen Antrag einzubringen. Richter Michael Reißer wollte meine schriftliche Einlassung nicht zu Protokoll nehmen und ich habe versucht dies zu beanstanden und einen Gerichtsbeschluss zu erwirken. Vergeblich. Ich veröffentliche hier die Schriftstücke, die ich nicht einreichen durfte. Sowie die Pressemitteilung vom Bündnis Neckar Castorfrei. Einen Antrag auf Genehmigung eines Verteidigers durfte ich auch nicht stellen, einen Befangenheitsantrag auch nicht. Der Richter hat selbst (nicht) protokolliert. Damit ins Protokoll nur das rein kommt, was er will und Anträge erst gar nicht gestellt werden können. Mein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit konnte ich heute nicht verteidigen. Der Atom- und Rechtsstaat hat ein sehr hässliches Gesicht gezeigt. Das nenne ich Willkür! Ich habe bereits Rechtsmittel eingelegt. « Niemals aufgeben Stopp Castor » stand heute auf mein T-Shirt. Wohl wahr!

Die Urteilsverkündung habe ich mit Antiatom-Liedern überstimmt: « Affreux nucléaire, dangereux nucléraire, veux tu me laisser tranquille, et les déchets, qu’est qu’on en fait… » (air de Jolie Bouteille)

Ein ausführlicherer Bericht folgt. jetzt erstmals die PM.

  • Befangenheitsantrag wegen Ablehnung einer Pause zur Formulierung eines Befangenheitsantrags, der nicht gestellt werden durfte (lag schriftlich vor, weil es nicht selten vorkommt, dass Richtis die Pause verweigern, aber ich hatte es noch nie erlebt, dass ich den Antrag gar nicht stellen darf -> Willkür!)

Ein Urteil im Namen des « Volkes » oder genauer gesagt der EnBW. Ist nicht neu dass Atomkraft und Grundrechte inkompatibel sind.

Ich bin heute zwei male aus dem eigenen Prozess raus getragen worden.Die gesamte Zeugenvernehmungen erfolgten in meiner Abwesenheit. Weil ich versucht habe… Anträge zu stellen! Ich bin das erste mal ausgeschlossen worden, als ich versuchte einen Antrag einzubringen. Richter Michael Reißer wollte meine schriftliche Einlassung nicht zu Protokoll nehmen und ich habe versucht dies zu beanstanden und einen Gerichtsbeschluss zu erwirken. Vergeblich. Ich veröffentliche hier die Schriftstücke, die ich nicht einreichen durfte. Sowie die Pressemitteilung vom Bündnis Neckar Castorfrei. Einen Antrag auf Genehmigung eines Verteidigers durfte ich auch nicht stellen, einen Befangenheitsantrag auch nicht. Der Richter hat selbst (nicht) protokolliert. Damit ins Protokoll nur das rein kommt, was er will und Anträge erst gar nicht gestellt werden können. Mein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit konnte ich heute nicht verteidigen. Der Atom- und Rechtsstaat hat ein sehr hässliches Gesicht gezeigt. Das nenne ich Willkür! Ich habe bereits Rechtsmittel eingelegt. « Niemals aufgeben Stopp Castor » stand heute auf mein T-Shirt. Wohl wahr!

Die Urteilsverkündung habe ich mit Antiatom-Liedern überstimmt: « Affreux nucléaire, dangereux nucléraire, veux tu me laisser tranquille, et les déchets, qu’est qu’on en fait… » (air de Jolie Bouteille)

Ein ausführlicherer Bericht folgt. jetzt erstmals die PM.

  • Befangenheitsantrag wegen Ablehnung einer Pause zur Formulierung eines Befangenheitsantrags, der nicht gestellt werden durfte (lag schriftlich vor, weil es nicht selten vorkommt, dass Richtis die Pause verweigern, aber ich hatte es noch nie erlebt, dass ich den Antrag gar nicht stellen darf -> Willkür!)

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ZAD – 2500 Militäpolizisten setzen Macrons Politik gegen Freiräume und die Umweltbewegung durch

Frankreichs Präsident Macron zeigt sein wahres Gesicht und provoziert bügerkriegsähnliche Zustände. Nicht ohne Grund hat er in Frankreich den Spitznamen Jupiter erhalten.

Die Räumung der Waldbesetzung gegen das Atomklo in Bure am 22. Februar 2018 war nur ein Vorgeschmack. Die Besetzung war im Vergleich zu La ZAD in Notre Dame des Landes klein. (Hintergrundartikel zu Bure)

In la ZAD wurde das Großflughafen-Projekt im Februar nach 40 Jahren zum Teil heftigen Auseinandersetzungen endgültig aufgegeben. Der Widerstand gegen diesen großen unnütz-Projekt hat sich durchgesetzt. Die Regierung will aber alternative selbstverwaltete Projekte, die in den letzten Jahren Widerstand vor Ort aufgebaut wurden, nicht dulden. Alles was dem Liberalismus von Macron und sich seiner Autorität entzieht muss zunichte gemacht werden.

Seit dem frühen morgen des 9. Aprils (3 Uhr Nacht!) räumen 2500 (!) Militärpolizisten la ZAD.

Frankreichs Präsident Macron zeigt sein wahres Gesicht und provoziert bügerkriegsähnliche Zustände. Nicht ohne Grund hat er in Frankreich den Spitznamen Jupiter erhalten.

Die Räumung der Waldbesetzung gegen das Atomklo in Bure am 22. Februar 2018 war nur ein Vorgeschmack. Die Besetzung war im Vergleich zu La ZAD in Notre Dame des Landes klein. (Hintergrundartikel zu Bure)

In la ZAD wurde das Großflughafen-Projekt im Februar nach 40 Jahren zum Teil heftigen Auseinandersetzungen endgültig aufgegeben. Der Widerstand gegen diesen großen unnütz-Projekt hat sich durchgesetzt. Die Regierung will aber alternative selbstverwaltete Projekte, die in den letzten Jahren Widerstand vor Ort aufgebaut wurden, nicht dulden. Alles was dem Liberalismus von Macron und sich seiner Autorität entzieht muss zunichte gemacht werden.

Seit dem frühen morgen des 9. Aprils (3 Uhr Nacht!) räumen 2500 (!) Militärpolizisten la ZAD.

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Neckar-CASTOR: Prozess gegen Anti-Atom-Aktivistin vor dem Amtsgericht Heilbronn

Termin: Mittwoch, 11. April 2018, Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 2-6

* Mahnwache von Atomkraftgegner*innen vor dem Gericht: ab 9:00 Uhr
* Beginn der Gerichtsverhandlung: 10:55 Uhr, Saal 145

Mein Prozess wegen einer Kletter- und Schwimmaktion gegen die Neckar-Castoren findet am Mittwoch 11.4. um 10:55 Uhr vor dem Amtsgericht Heilbronn statt. Mal sehen wie es läuft. Der Vorwurf ist ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit), ich werde aber der Polizei die eben nicht in der Lage ist, Grundrechte zu achten, den Prozess machen!

Aber nach einem « fairen » Prozess (soweit Mensch überhaupt dran glaubt…) sieht es nicht aus.

Termin: Mittwoch, 11. April 2018, Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 2-6

* Mahnwache von Atomkraftgegner*innen vor dem Gericht: ab 9:00 Uhr
* Beginn der Gerichtsverhandlung: 10:55 Uhr, Saal 145

Mein Prozess wegen einer Kletter- und Schwimmaktion gegen die Neckar-Castoren findet am Mittwoch 11.4. um 10:55 Uhr vor dem Amtsgericht Heilbronn statt. Mal sehen wie es läuft. Der Vorwurf ist ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit), ich werde aber der Polizei die eben nicht in der Lage ist, Grundrechte zu achten, den Prozess machen!

Aber nach einem « fairen » Prozess (soweit Mensch überhaupt dran glaubt…) sieht es nicht aus.

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Bure unter Militärbesatzung

Bure-Unterstützungskomitees aus ganz Frankreich versammelten sich am Wochenende vom 3. und 4. März in Bure und Mandre-en-Barrois um über die Gestaltung des künftigen Widerstandes gegen das geplante Atomklo Cigéo zu reden. Neben zahlreichen Gesprächen, Workshops und gemütlichem Beisammensein, zeigten sie ihre Entschlossenheit auf der Straße. Trotz Verbot. Die Präfektur hatte für das Wochenende alle Demonstrationen verboten. Wer wissen will, was die „Atomisierung“ und „Militarisierung“ der Gegend bedeutet und wie es sich anfühlt, muss nur einen kleinen Spaziergang durch die Gegend machen. Selbst eine kurze Autofahrt von A nach B außerhalb jeglicher Demonstration kann in den Gerichtssaal führen.

Bure-Unterstützungskomitees aus ganz Frankreich versammelten sich am Wochenende vom 3. und 4. März in Bure und Mandre-en-Barrois um über die Gestaltung des künftigen Widerstandes gegen das geplante Atomklo Cigéo zu reden. Neben zahlreichen Gesprächen, Workshops und gemütlichem Beisammensein, zeigten sie ihre Entschlossenheit auf der Straße. Trotz Verbot. Die Präfektur hatte für das Wochenende alle Demonstrationen verboten. Wer wissen will, was die „Atomisierung“ und „Militarisierung“ der Gegend bedeutet und wie es sich anfühlt, muss nur einen kleinen Spaziergang durch die Gegend machen. Selbst eine kurze Autofahrt von A nach B außerhalb jeglicher Demonstration kann in den Gerichtssaal führen.

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Bure: Atomstaat = Polizeistaat – Willkür ohne Ende

Der Atomstaat zeigt an diesen Tagen seine Zähne in Bure und er beweist ein mal mehr, dass Atomkraft und Grundrechte nicht kompatibel sind. Der Staat zeigt sein hässliches autoritäres Gesicht, um das Atomklo durchzusetzen. Grundrechte werden per Dekret außer Kraft gesetzt: Demonstrationsverbot, Fußgängerverbot, Fahr- und Parkverbote, etc.

Der atomare Wahnsinn geht außerdem weiter. Ein neuer Versorgungstransport (Uranerzkonzentrat, Yellow Cake) wurde beobachtet, er ist aktuell von Hamburg nach Narbonne unterwegs.

Der Atomstaat zeigt an diesen Tagen seine Zähne in Bure und er beweist ein mal mehr, dass Atomkraft und Grundrechte nicht kompatibel sind. Der Staat zeigt sein hässliches autoritäres Gesicht, um das Atomklo durchzusetzen. Grundrechte werden per Dekret außer Kraft gesetzt: Demonstrationsverbot, Fußgängerverbot, Fahr- und Parkverbote, etc.

Der atomare Wahnsinn geht außerdem weiter. Ein neuer Versorgungstransport (Uranerzkonzentrat, Yellow Cake) wurde beobachtet, er ist aktuell von Hamburg nach Narbonne unterwegs.

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Berlin: Berufungsverhandlung um Kletteraktion bei einer Energiewendemo

Gelten Grundrechte in der dritten Dimension? – Prozess gegen Kletteraktivistin

Prozesstermin: 01.03.2018 – 10:30 Uhr Saal B219,Wilsnacker Straße 4 (möglicherweise auch über Haupteingang Turmstrasse 91 zu erreichen), Landgericht Berlin

Klettern

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2013 DemonstrantInnen an. Sie wollte Robin Wood Aktivist*innen daran hindern, Antikohle- und Antiatombanner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die Aktivist*nnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die Demonstrant*innen weiter geht.

Gelten Grundrechte in der dritten Dimension? – Prozess gegen Kletteraktivistin

Prozesstermin: 01.03.2018 – 10:30 Uhr Saal B219,Wilsnacker Straße 4 (möglicherweise auch über Haupteingang Turmstrasse 91 zu erreichen), Landgericht Berlin

Klettern

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2013 DemonstrantInnen an. Sie wollte Robin Wood Aktivist*innen daran hindern, Antikohle- und Antiatombanner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die Aktivist*nnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die Demonstrant*innen weiter geht.

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Grenzenlos solidarisch mit von Repression betroffenen Menschen!

Unser Wohnprojekt « Unfug » sendet Soligrüße nach Meuchefitz und Bure!

Quelle

Die letzte Woche war voller schlechter Nachrichten für Widerstandskämpfe wie leider so oft…

Unser Wohnprojekt « Unfug » sendet Soligrüße nach Meuchefitz und Bure!

Quelle

Die letzte Woche war voller schlechter Nachrichten für Widerstandskämpfe wie leider so oft…

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HH: Prozesstermine um Kletteraktion gegen Urantransport

KletteraktionIm November 2014 stoppte ein Uranzug, der gerade das Firmengelände von C.Steinweg in Hamburg verlassen hatte, vor einer Kletteraktion.

Jetzt stehen wieder Termine vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg gegen beide ROBIN WOOD Kletteraktivist*innen an um über die Strafbarkeit der Aktion zu verhandeln.

  • Prozess gegen Cécile: Mi. 09.05.2018 um 9:30 Uhr, AG Hamburg Harburg Saal A 3.06 (Termin vom 28.2. wurde von Amts wegen aufgehoben)
  • Prozess gegen Tim: 25.4.2018 um 9 Uhr, AG Hamburg Harburg

KletteraktionIm November 2014 stoppte ein Uranzug, der gerade das Firmengelände von C.Steinweg in Hamburg verlassen hatte, vor einer Kletteraktion.

Jetzt stehen wieder Termine vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg gegen beide ROBIN WOOD Kletteraktivist*innen an um über die Strafbarkeit der Aktion zu verhandeln.

  • Prozess gegen Cécile: Mi. 09.05.2018 um 9:30 Uhr, AG Hamburg Harburg Saal A 3.06 (Termin vom 28.2. wurde von Amts wegen aufgehoben)
  • Prozess gegen Tim: 25.4.2018 um 9 Uhr, AG Hamburg Harburg

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OLG Celle: Gewahrsam von Kletteraktivistin bei Uranzugstopp war rechtswidrig

In der Nacht zum 8. April 2016 hatten rund 20 AtomkraftgegnerInnen gegen einen Transport von Uranerzkonzentrat vom Hamburger Hafen in die südfranzösische AREVA-Atomfabrik in Narbonne Malvési demonstriert. Zwei Aktivistinnen seilten sich von einer Fußgängerbrücke im Bahnhof Buchholz in der Nordheide ab und entrollten ein Banner. Sie wurden nach ca. 3 Stunden von der Berufsfeuerwehr heruntergeholt und durch die Polizei in Gewahrsam genommen. Diese Ingewahrsamnahme hat das Amtsgericht Tostedt auf die Klage einer der betroffenen Kletteraktivistinnen hin im Sommer für rechtswidrig erklärt. Die Polizei legte daraufhin Beschwerde gegen die amtsrichterliche Entscheidung ein. Das Oberlandesgericht Celle hat nun mit Beschluss vom 16. November 2017 entschieden: Der Gewahrsam war rechtswidrig. (Aktenzeichen 2 W 11/17). Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Betroffene Kletteraktivistin Cécile Lecomte will nun die Polizei auf Schmerzensgeld verklagen.

In der Nacht zum 8. April 2016 hatten rund 20 AtomkraftgegnerInnen gegen einen Transport von Uranerzkonzentrat vom Hamburger Hafen in die südfranzösische AREVA-Atomfabrik in Narbonne Malvési demonstriert. Zwei Aktivistinnen seilten sich von einer Fußgängerbrücke im Bahnhof Buchholz in der Nordheide ab und entrollten ein Banner. Sie wurden nach ca. 3 Stunden von der Berufsfeuerwehr heruntergeholt und durch die Polizei in Gewahrsam genommen. Diese Ingewahrsamnahme hat das Amtsgericht Tostedt auf die Klage einer der betroffenen Kletteraktivistinnen hin im Sommer für rechtswidrig erklärt. Die Polizei legte daraufhin Beschwerde gegen die amtsrichterliche Entscheidung ein. Das Oberlandesgericht Celle hat nun mit Beschluss vom 16. November 2017 entschieden: Der Gewahrsam war rechtswidrig. (Aktenzeichen 2 W 11/17). Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Betroffene Kletteraktivistin Cécile Lecomte will nun die Polizei auf Schmerzensgeld verklagen.
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Lubmin: Erfolg für Castorgegner – Verfahren um Ankettaktion eingestellt

Gewonnen! Erfolg für die (Laien)Verteidigung! Der Prozess gegen zwei Castorgegner vor dem Landgericht Stralsund, die 2011 gegen den Lubmin Castor mit einer Ankettaktion protestierten, wurde nun nach längerer Auseinandersetzung – immerhin 5 Verhandlungstage in der Berufungsinstanz – auf Staatskosten eingestellt. Ich habe einen Angeklagten verteidigt. 

In eigener Sache ist leider noch keine Bewegung zu verspüren. Das Landgericht Stralsund ist unfähig das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Es rührt sich überhaupt gar nicht. Ich muss wohl eine Verzögerungsrüge einreichen. Aber schon mal vormerken: in diesem Zusammenhang verklage ich das Innenministerium und meine IFG-Klage wird am 18.01.2018 um 10 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt.

Zum erfolgreichen Abschluss des Castor-Verfahrens übernehme ich die PM der Soli-Gruppe.

  • Berufungsprozess vor dem Landgericht Stralsund gegen 2 Atomkraftgegner ohne Auflagen auf Staatskosten eingestellt

  • Schallende Ohrfeige für den Staatsanwalt

  • Blamage für das Landgericht Stralsund

Gewonnen! Erfolg für die (Laien)Verteidigung! Der Prozess gegen zwei Castorgegner vor dem Landgericht Stralsund, die 2011 gegen den Lubmin Castor mit einer Ankettaktion protestierten, wurde nun nach längerer Auseinandersetzung – immerhin 5 Verhandlungstage in der Berufungsinstanz – auf Staatskosten eingestellt. Ich habe einen Angeklagten verteidigt. 

In eigener Sache ist leider noch keine Bewegung zu verspüren. Das Landgericht Stralsund ist unfähig das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Es rührt sich überhaupt gar nicht. Ich muss wohl eine Verzögerungsrüge einreichen. Aber schon mal vormerken: in diesem Zusammenhang verklage ich das Innenministerium und meine IFG-Klage wird am 18.01.2018 um 10 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt.

Zum erfolgreichen Abschluss des Castor-Verfahrens übernehme ich die PM der Soli-Gruppe.

  • Berufungsprozess vor dem Landgericht Stralsund gegen 2 Atomkraftgegner ohne Auflagen auf Staatskosten eingestellt

  • Schallende Ohrfeige für den Staatsanwalt

  • Blamage für das Landgericht Stralsund

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