Neckar-CASTOR: Prozess gegen Anti-Atom-Aktivistin vor dem Amtsgericht Heilbronn

Termin: Mittwoch, 11. April 2018, Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 2-6

* Mahnwache von Atomkraftgegner*innen vor dem Gericht: ab 9:00 Uhr
* Beginn der Gerichtsverhandlung: 10:55 Uhr, Saal 145

Mein Prozess wegen einer Kletter- und Schwimmaktion gegen die Neckar-Castoren findet am Mittwoch 11.4. um 10:55 Uhr vor dem Amtsgericht Heilbronn statt. Mal sehen wie es läuft. Der Vorwurf ist ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit), ich werde aber der Polizei die eben nicht in der Lage ist, Grundrechte zu achten, den Prozess machen!

Aber nach einem « fairen » Prozess (soweit Mensch überhaupt dran glaubt…) sieht es nicht aus.

Termin: Mittwoch, 11. April 2018, Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 2-6

* Mahnwache von Atomkraftgegner*innen vor dem Gericht: ab 9:00 Uhr
* Beginn der Gerichtsverhandlung: 10:55 Uhr, Saal 145

Mein Prozess wegen einer Kletter- und Schwimmaktion gegen die Neckar-Castoren findet am Mittwoch 11.4. um 10:55 Uhr vor dem Amtsgericht Heilbronn statt. Mal sehen wie es läuft. Der Vorwurf ist ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit), ich werde aber der Polizei die eben nicht in der Lage ist, Grundrechte zu achten, den Prozess machen!

Aber nach einem « fairen » Prozess (soweit Mensch überhaupt dran glaubt…) sieht es nicht aus.

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Bure unter Militärbesatzung

Bure-Unterstützungskomitees aus ganz Frankreich versammelten sich am Wochenende vom 3. und 4. März in Bure und Mandre-en-Barrois um über die Gestaltung des künftigen Widerstandes gegen das geplante Atomklo Cigéo zu reden. Neben zahlreichen Gesprächen, Workshops und gemütlichem Beisammensein, zeigten sie ihre Entschlossenheit auf der Straße. Trotz Verbot. Die Präfektur hatte für das Wochenende alle Demonstrationen verboten. Wer wissen will, was die „Atomisierung“ und „Militarisierung“ der Gegend bedeutet und wie es sich anfühlt, muss nur einen kleinen Spaziergang durch die Gegend machen. Selbst eine kurze Autofahrt von A nach B außerhalb jeglicher Demonstration kann in den Gerichtssaal führen.

Bure-Unterstützungskomitees aus ganz Frankreich versammelten sich am Wochenende vom 3. und 4. März in Bure und Mandre-en-Barrois um über die Gestaltung des künftigen Widerstandes gegen das geplante Atomklo Cigéo zu reden. Neben zahlreichen Gesprächen, Workshops und gemütlichem Beisammensein, zeigten sie ihre Entschlossenheit auf der Straße. Trotz Verbot. Die Präfektur hatte für das Wochenende alle Demonstrationen verboten. Wer wissen will, was die „Atomisierung“ und „Militarisierung“ der Gegend bedeutet und wie es sich anfühlt, muss nur einen kleinen Spaziergang durch die Gegend machen. Selbst eine kurze Autofahrt von A nach B außerhalb jeglicher Demonstration kann in den Gerichtssaal führen.

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Bure: Atomstaat = Polizeistaat – Willkür ohne Ende

Der Atomstaat zeigt an diesen Tagen seine Zähne in Bure und er beweist ein mal mehr, dass Atomkraft und Grundrechte nicht kompatibel sind. Der Staat zeigt sein hässliches autoritäres Gesicht, um das Atomklo durchzusetzen. Grundrechte werden per Dekret außer Kraft gesetzt: Demonstrationsverbot, Fußgängerverbot, Fahr- und Parkverbote, etc.

Der atomare Wahnsinn geht außerdem weiter. Ein neuer Versorgungstransport (Uranerzkonzentrat, Yellow Cake) wurde beobachtet, er ist aktuell von Hamburg nach Narbonne unterwegs.

Der Atomstaat zeigt an diesen Tagen seine Zähne in Bure und er beweist ein mal mehr, dass Atomkraft und Grundrechte nicht kompatibel sind. Der Staat zeigt sein hässliches autoritäres Gesicht, um das Atomklo durchzusetzen. Grundrechte werden per Dekret außer Kraft gesetzt: Demonstrationsverbot, Fußgängerverbot, Fahr- und Parkverbote, etc.

Der atomare Wahnsinn geht außerdem weiter. Ein neuer Versorgungstransport (Uranerzkonzentrat, Yellow Cake) wurde beobachtet, er ist aktuell von Hamburg nach Narbonne unterwegs.

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Berlin: Berufungsverhandlung um Kletteraktion bei einer Energiewendemo

Gelten Grundrechte in der dritten Dimension? – Prozess gegen Kletteraktivistin

Prozesstermin: 01.03.2018 – 10:30 Uhr Saal B219,Wilsnacker Straße 4 (möglicherweise auch über Haupteingang Turmstrasse 91 zu erreichen), Landgericht Berlin

Klettern

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2013 DemonstrantInnen an. Sie wollte Robin Wood Aktivist*innen daran hindern, Antikohle- und Antiatombanner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die Aktivist*nnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die Demonstrant*innen weiter geht.

Gelten Grundrechte in der dritten Dimension? – Prozess gegen Kletteraktivistin

Prozesstermin: 01.03.2018 – 10:30 Uhr Saal B219,Wilsnacker Straße 4 (möglicherweise auch über Haupteingang Turmstrasse 91 zu erreichen), Landgericht Berlin

Klettern

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2013 DemonstrantInnen an. Sie wollte Robin Wood Aktivist*innen daran hindern, Antikohle- und Antiatombanner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die Aktivist*nnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die Demonstrant*innen weiter geht.

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Grenzenlos solidarisch mit von Repression betroffenen Menschen!

Unser Wohnprojekt « Unfug » sendet Soligrüße nach Meuchefitz und Bure!

Quelle

Die letzte Woche war voller schlechter Nachrichten für Widerstandskämpfe wie leider so oft…

Unser Wohnprojekt « Unfug » sendet Soligrüße nach Meuchefitz und Bure!

Quelle

Die letzte Woche war voller schlechter Nachrichten für Widerstandskämpfe wie leider so oft…

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HH: Prozesstermine um Kletteraktion gegen Urantransport

KletteraktionIm November 2014 stoppte ein Uranzug, der gerade das Firmengelände von C.Steinweg in Hamburg verlassen hatte, vor einer Kletteraktion.

Jetzt stehen wieder Termine vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg gegen beide ROBIN WOOD Kletteraktivist*innen an um über die Strafbarkeit der Aktion zu verhandeln.

  • Prozess gegen Cécile: Mi. 09.05.2018 um 9:30 Uhr, AG Hamburg Harburg Saal A 3.06 (Termin vom 28.2. wurde von Amts wegen aufgehoben)
  • Prozess gegen Tim: 25.4.2018 um 9 Uhr, AG Hamburg Harburg

KletteraktionIm November 2014 stoppte ein Uranzug, der gerade das Firmengelände von C.Steinweg in Hamburg verlassen hatte, vor einer Kletteraktion.

Jetzt stehen wieder Termine vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg gegen beide ROBIN WOOD Kletteraktivist*innen an um über die Strafbarkeit der Aktion zu verhandeln.

  • Prozess gegen Cécile: Mi. 09.05.2018 um 9:30 Uhr, AG Hamburg Harburg Saal A 3.06 (Termin vom 28.2. wurde von Amts wegen aufgehoben)
  • Prozess gegen Tim: 25.4.2018 um 9 Uhr, AG Hamburg Harburg

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OLG Celle: Gewahrsam von Kletteraktivistin bei Uranzugstopp war rechtswidrig

In der Nacht zum 8. April 2016 hatten rund 20 AtomkraftgegnerInnen gegen einen Transport von Uranerzkonzentrat vom Hamburger Hafen in die südfranzösische AREVA-Atomfabrik in Narbonne Malvési demonstriert. Zwei Aktivistinnen seilten sich von einer Fußgängerbrücke im Bahnhof Buchholz in der Nordheide ab und entrollten ein Banner. Sie wurden nach ca. 3 Stunden von der Berufsfeuerwehr heruntergeholt und durch die Polizei in Gewahrsam genommen. Diese Ingewahrsamnahme hat das Amtsgericht Tostedt auf die Klage einer der betroffenen Kletteraktivistinnen hin im Sommer für rechtswidrig erklärt. Die Polizei legte daraufhin Beschwerde gegen die amtsrichterliche Entscheidung ein. Das Oberlandesgericht Celle hat nun mit Beschluss vom 16. November 2017 entschieden: Der Gewahrsam war rechtswidrig. (Aktenzeichen 2 W 11/17). Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Betroffene Kletteraktivistin Cécile Lecomte will nun die Polizei auf Schmerzensgeld verklagen.

In der Nacht zum 8. April 2016 hatten rund 20 AtomkraftgegnerInnen gegen einen Transport von Uranerzkonzentrat vom Hamburger Hafen in die südfranzösische AREVA-Atomfabrik in Narbonne Malvési demonstriert. Zwei Aktivistinnen seilten sich von einer Fußgängerbrücke im Bahnhof Buchholz in der Nordheide ab und entrollten ein Banner. Sie wurden nach ca. 3 Stunden von der Berufsfeuerwehr heruntergeholt und durch die Polizei in Gewahrsam genommen. Diese Ingewahrsamnahme hat das Amtsgericht Tostedt auf die Klage einer der betroffenen Kletteraktivistinnen hin im Sommer für rechtswidrig erklärt. Die Polizei legte daraufhin Beschwerde gegen die amtsrichterliche Entscheidung ein. Das Oberlandesgericht Celle hat nun mit Beschluss vom 16. November 2017 entschieden: Der Gewahrsam war rechtswidrig. (Aktenzeichen 2 W 11/17). Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Betroffene Kletteraktivistin Cécile Lecomte will nun die Polizei auf Schmerzensgeld verklagen.
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Lubmin: Erfolg für Castorgegner – Verfahren um Ankettaktion eingestellt

Gewonnen! Erfolg für die (Laien)Verteidigung! Der Prozess gegen zwei Castorgegner vor dem Landgericht Stralsund, die 2011 gegen den Lubmin Castor mit einer Ankettaktion protestierten, wurde nun nach längerer Auseinandersetzung – immerhin 5 Verhandlungstage in der Berufungsinstanz – auf Staatskosten eingestellt. Ich habe einen Angeklagten verteidigt. 

In eigener Sache ist leider noch keine Bewegung zu verspüren. Das Landgericht Stralsund ist unfähig das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Es rührt sich überhaupt gar nicht. Ich muss wohl eine Verzögerungsrüge einreichen. Aber schon mal vormerken: in diesem Zusammenhang verklage ich das Innenministerium und meine IFG-Klage wird am 18.01.2018 um 10 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt.

Zum erfolgreichen Abschluss des Castor-Verfahrens übernehme ich die PM der Soli-Gruppe.

  • Berufungsprozess vor dem Landgericht Stralsund gegen 2 Atomkraftgegner ohne Auflagen auf Staatskosten eingestellt

  • Schallende Ohrfeige für den Staatsanwalt

  • Blamage für das Landgericht Stralsund

Gewonnen! Erfolg für die (Laien)Verteidigung! Der Prozess gegen zwei Castorgegner vor dem Landgericht Stralsund, die 2011 gegen den Lubmin Castor mit einer Ankettaktion protestierten, wurde nun nach längerer Auseinandersetzung – immerhin 5 Verhandlungstage in der Berufungsinstanz – auf Staatskosten eingestellt. Ich habe einen Angeklagten verteidigt. 

In eigener Sache ist leider noch keine Bewegung zu verspüren. Das Landgericht Stralsund ist unfähig das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Es rührt sich überhaupt gar nicht. Ich muss wohl eine Verzögerungsrüge einreichen. Aber schon mal vormerken: in diesem Zusammenhang verklage ich das Innenministerium und meine IFG-Klage wird am 18.01.2018 um 10 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt.

Zum erfolgreichen Abschluss des Castor-Verfahrens übernehme ich die PM der Soli-Gruppe.

  • Berufungsprozess vor dem Landgericht Stralsund gegen 2 Atomkraftgegner ohne Auflagen auf Staatskosten eingestellt

  • Schallende Ohrfeige für den Staatsanwalt

  • Blamage für das Landgericht Stralsund

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Bure: erneute Hausdurchsuchung und Aktionstag gegen das Atomklo

In Bure gab es am 20. November eine neue Hausdurchsuchung bei einer Gegnerin von CIGÉO, dem Atomklo-Projekt im Französischen Lothringen.
Für den 6. Dezember, dem Nikolaustag, rufen die Antiatom-Initiativen gegen das Atomklo zu dezentralen Aktionen auf. Der Tag wurde gewählt, weil der französische Umweltminister « Nicolas » Hulot heißt. Nach mehreren Monaten Schweigen hat er Cigéo als kleinerer Übel bezeichnet, der umgesetzt werden müsse, weil der Müll ja irgendwo hin müsse. Vor einem Jahr ließ er sich noch mit einem Anti-Cigéo-Plakat bei den Projektgegner*innen abbilden. Es ist zu befürchten, dass der Druck und die Repression auf die Widerständigen in Bure nach den jüngsten Deklarationen von Nicolas Hulot, steigen. Robin hat im Sommer bei einer Demo ein Fuß wegen der Explosion einer Polizei-Granate verloren. Andere Menschen wurden schwer verletzt. Aktivist*innen und Bauer*innen werden vor Gericht gezerrt. Die Polizei setzt immer wieder die Baumbesetzer*innen im Bois Lejuc unter Druck. Es gab Hausdurchsuchen im September und nun eine weitere. Solidarität ist gefragt. Beteiligt euch am Aktionstag, seid kreativ.

Soli-Aktionen sind in Deutschland auch erwünscht. Auf dem Laufenden kann man sich via die Liste des deutschsprachigen Unterstützungskomitee halten.

In Bure gab es am 20. November eine neue Hausdurchsuchung bei einer Gegnerin von CIGÉO, dem Atomklo-Projekt im Französischen Lothringen.
Für den 6. Dezember, dem Nikolaustag, rufen die Antiatom-Initiativen gegen das Atomklo zu dezentralen Aktionen auf. Der Tag wurde gewählt, weil der französische Umweltminister « Nicolas » Hulot heißt. Nach mehreren Monaten Schweigen hat er Cigéo als kleinerer Übel bezeichnet, der umgesetzt werden müsse, weil der Müll ja irgendwo hin müsse. Vor einem Jahr ließ er sich noch mit einem Anti-Cigéo-Plakat bei den Projektgegner*innen abbilden. Es ist zu befürchten, dass der Druck und die Repression auf die Widerständigen in Bure nach den jüngsten Deklarationen von Nicolas Hulot, steigen. Robin hat im Sommer bei einer Demo ein Fuß wegen der Explosion einer Polizei-Granate verloren. Andere Menschen wurden schwer verletzt. Aktivist*innen und Bauer*innen werden vor Gericht gezerrt. Die Polizei setzt immer wieder die Baumbesetzer*innen im Bois Lejuc unter Druck. Es gab Hausdurchsuchen im September und nun eine weitere. Solidarität ist gefragt. Beteiligt euch am Aktionstag, seid kreativ.

Soli-Aktionen sind in Deutschland auch erwünscht. Auf dem Laufenden kann man sich via die Liste des deutschsprachigen Unterstützungskomitee halten.

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Geldstrafe wegen Fußabdrücken?

Fragwürdiges politisches Urteil in Hannover am 14.11.: Den Angeklagten wurde vorgeworfen, eine Säule der Messe AG in Hannover bei einer Protestaktion gegen die Euro-Tier-Messe verschmutzt zu haben. Voraussetzung für eine Strafbare Sachbeschädigung sind Vorsatz, eine Substanzverletzung und eine wesentliche – also nicht unerhebliche – Veränderung des Erscheinungsbildes. Keine dieser Tatbestandsvoraussetzungen wurden erfüllt. Die Zeugen haben vor Ort zu Tatzeit keine Verschmutzungen wahrgenommen, es wurde auch nicht versucht irgendwelche Spuren zu entfernen. Einziges « Beweisbild » ist eine vergrößerte Aufnahme von nicht weiter identifizierbaren Spuren auf einer Säule – aus geringer Entfernung sind diese Spuren schon nicht mehr zu sehen. Wann das Bild aus welcher Entfernung wo und durch wen aufgenommen wurde, ist nicht bekannt. Diese dünne Beweislage reichte allerdings für ein politisches Urteil. Der Richter schien aus Prinzip das Demonstrieren verurteilen zu wollen. Es fielen Bemerkungen à la « Die Säule gehören Ihnen nicht, dort wird nicht demonstriert ». Angeklagt wurde das Demonstrieren nicht, verurteilt wurde es aber schon – auch wenn die Verurteilung auf dem Papier wegen Sachbeschädigung erfolgte. Und wie üblich bei Verurteilungen mit dünner Beweislage und haarsträubender Begründung: das Urteil lautet auf 15 Tagessätze (TS) à 10 Euro – um eine rechtliche Überprüfung des Urteils zu erschweren. Ich hatte in meinem Plädoyer als Wahlverteidigerin auf Freispruch plädiert und hilfsweise bei einer Verurteilung 16 TS beantragt. Bei Verurteilungen bis zu 15 TS inklusive sind die Möglichkeiten das Urteil anzufechten eingeschränkt: Revision ist nur möglich wenn die StA keine (Sperr)Berufung einlegt und eine Berufung wird nicht wie bei einer Verurteilung ab 16 TS automatisch verhandelt, sondern muss begründet und dann angenommen werden – oder nicht.

Ich übernehme im Folgenden den Prozessbericht von Robin Wood:

Fragwürdiges politisches Urteil in Hannover am 14.11.: Den Angeklagten wurde vorgeworfen, eine Säule der Messe AG in Hannover bei einer Protestaktion gegen die Euro-Tier-Messe verschmutzt zu haben. Voraussetzung für eine Strafbare Sachbeschädigung sind Vorsatz, eine Substanzverletzung und eine wesentliche – also nicht unerhebliche – Veränderung des Erscheinungsbildes. Keine dieser Tatbestandsvoraussetzungen wurden erfüllt. Die Zeugen haben vor Ort zu Tatzeit keine Verschmutzungen wahrgenommen, es wurde auch nicht versucht irgendwelche Spuren zu entfernen. Einziges « Beweisbild » ist eine vergrößerte Aufnahme von nicht weiter identifizierbaren Spuren auf einer Säule – aus geringer Entfernung sind diese Spuren schon nicht mehr zu sehen. Wann das Bild aus welcher Entfernung wo und durch wen aufgenommen wurde, ist nicht bekannt. Diese dünne Beweislage reichte allerdings für ein politisches Urteil. Der Richter schien aus Prinzip das Demonstrieren verurteilen zu wollen. Es fielen Bemerkungen à la « Die Säule gehören Ihnen nicht, dort wird nicht demonstriert ». Angeklagt wurde das Demonstrieren nicht, verurteilt wurde es aber schon – auch wenn die Verurteilung auf dem Papier wegen Sachbeschädigung erfolgte. Und wie üblich bei Verurteilungen mit dünner Beweislage und haarsträubender Begründung: das Urteil lautet auf 15 Tagessätze (TS) à 10 Euro – um eine rechtliche Überprüfung des Urteils zu erschweren. Ich hatte in meinem Plädoyer als Wahlverteidigerin auf Freispruch plädiert und hilfsweise bei einer Verurteilung 16 TS beantragt. Bei Verurteilungen bis zu 15 TS inklusive sind die Möglichkeiten das Urteil anzufechten eingeschränkt: Revision ist nur möglich wenn die StA keine (Sperr)Berufung einlegt und eine Berufung wird nicht wie bei einer Verurteilung ab 16 TS automatisch verhandelt, sondern muss begründet und dann angenommen werden – oder nicht.

Ich übernehme im Folgenden den Prozessbericht von Robin Wood:

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