Umweltaktivistin gewinnt Klage gegen den Verfassungsschutz Niedersachsen

Seit dem Jahr 2005 speicherte der niedersächsische Verfassungsschutz Niedersachsen Daten über die in Lüneburg lebende Umwelt- und Kletteraktivistin Cécile Lecomte. Sie hat nach einem 4-jährigen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg und einem sogenannten „in Camera“ Verfahren mit geschwärzten Akten vor dem Oberverwaltungsgericht erreicht, dass der Verfassungsschutz die über ihre Person gespeicherten Daten löscht (Az. 1 A 375/15  und später Az. 4 A 10/19).

Überwacht wurde die Aktivistin, weil sie « umfangreiche Aktionen zur Unterstützung linksextremistischer Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 NVerfSchG durchgeführt » habe, so der Verfassungsschutz. Gemeint war somit ihr vielfältiges Engagement als Atomkraftgegnerin, Antimilitaristin und  Degrowth-Aktivistin. Dies belegte die Behörde vor dem Verwaltungsgericht jedoch nicht. Der Verfassungsschutz muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Seit dem Jahr 2005 speicherte der niedersächsische Verfassungsschutz Niedersachsen Daten über die in Lüneburg lebende Umwelt- und Kletteraktivistin Cécile Lecomte. Sie hat nach einem 4-jährigen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg und einem sogenannten „in Camera“ Verfahren mit geschwärzten Akten vor dem Oberverwaltungsgericht erreicht, dass der Verfassungsschutz die über ihre Person gespeicherten Daten löscht (Az. 1 A 375/15  und später Az. 4 A 10/19).

Überwacht wurde die Aktivistin, weil sie « umfangreiche Aktionen zur Unterstützung linksextremistischer Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 NVerfSchG durchgeführt » habe, so der Verfassungsschutz. Gemeint war somit ihr vielfältiges Engagement als Atomkraftgegnerin, Antimilitaristin und  Degrowth-Aktivistin. Dies belegte die Behörde vor dem Verwaltungsgericht jedoch nicht. Der Verfassungsschutz muss die Kosten des Verfahrens tragen.
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Wenn der Verfassungssch(m)utz Antiatom-Konferenzen und (Baum)Klettern überwacht

Ich führe eine Klage gegen den Verfassungsschutz Niedersachsen vor dem Lüneburg Verwaltungsgericht (Az. Az.: 1 A 375/15). Ich habe die Löschung der über mich bei der Behörde gespeicherten Daten beantragt, weil ich hierfür keine Grundlage sehe. Der Verfassungsschutz speichert jede Menge Informationen über Redebeiträge, meine Teilnahme an Demos und Veranstaltungen, Lesungen, politischen (Kletter)Aktionen (die zu keiner Verurteilung führten oder als Ordnungswidrigkeit gewertet wurden). Ist das Staatsgefährdend? Mal sehen was das Verwaltungsgericht dazu sagt.

Der Verfassungsschutz behauptet aber, über Informationen zu verfügen, die meine meine linksextreme Gesinnung und Gefährlichkeit für den Staat belegen. Aber Quellen und Arbeit des Verfassungsschutzes müssen geschützt werden. Sodass wir es mit einem Geheimverfahren zu tun haben. Ich kann meine Interessen nicht verteidigen, weil ich nicht erfahren darf worauf die Einschätzung der Verfassungsschutz beruht.

Der erste Streitpunkt in diesem Verfahren war also in welchem Umfang die Verteidigung und das Verwaltungsgericht Akten erhalten dürfen. Die Sperrerklärung des Verfassungsschutzes wurde in einem „In Camera“ Verfahren durch das Oberverwaltungsgericht überprüft. Nur dieses Gericht hat die vollständige Akte erhalten. Nicht mal das Verwaltungsgericht. Das OVG hat ein paar weiteren Seiten als dem Verfassungsschutz genehm war freigegeben.

Der Streit um die Akteneinsicht ist somit vorerst abgeschlossen. Zeit darüber zu berichten. Auch wenn die Farbe Schwarz dominiert. Ich finde schon interessant, was alles als staatsgefährdend angesehen wird und wie viel Ressourcen für die Überwachung eingesetzt werden.

Heute gibt es Aktenauszüge mit gaanz viel Schwarz und dazwischen der Spizelbericht eines V-Mannes zu einer Antiatom-Herbstkonferenz, gefährliches Banneraufhängen in Göttingen und anderswo, eine Einschätzung zu meinem Buch (und Gesinnung), Berichte aus anderen Bundesländern.

Ich führe eine Klage gegen den Verfassungsschutz Niedersachsen vor dem Lüneburg Verwaltungsgericht (Az. Az.: 1 A 375/15). Ich habe die Löschung der über mich bei der Behörde gespeicherten Daten beantragt, weil ich hierfür keine Grundlage sehe. Der Verfassungsschutz speichert jede Menge Informationen über Redebeiträge, meine Teilnahme an Demos und Veranstaltungen, Lesungen, politischen (Kletter)Aktionen (die zu keiner Verurteilung führten oder als Ordnungswidrigkeit gewertet wurden). Ist das Staatsgefährdend? Mal sehen was das Verwaltungsgericht dazu sagt.

Der Verfassungsschutz behauptet aber, über Informationen zu verfügen, die meine meine linksextreme Gesinnung und Gefährlichkeit für den Staat belegen. Aber Quellen und Arbeit des Verfassungsschutzes müssen geschützt werden. Sodass wir es mit einem Geheimverfahren zu tun haben. Ich kann meine Interessen nicht verteidigen, weil ich nicht erfahren darf worauf die Einschätzung der Verfassungsschutz beruht.

Der erste Streitpunkt in diesem Verfahren war also in welchem Umfang die Verteidigung und das Verwaltungsgericht Akten erhalten dürfen. Die Sperrerklärung des Verfassungsschutzes wurde in einem „In Camera“ Verfahren durch das Oberverwaltungsgericht überprüft. Nur dieses Gericht hat die vollständige Akte erhalten. Nicht mal das Verwaltungsgericht. Das OVG hat ein paar weiteren Seiten als dem Verfassungsschutz genehm war freigegeben.

Der Streit um die Akteneinsicht ist somit vorerst abgeschlossen. Zeit darüber zu berichten. Auch wenn die Farbe Schwarz dominiert. Ich finde schon interessant, was alles als staatsgefährdend angesehen wird und wie viel Ressourcen für die Überwachung eingesetzt werden.

Heute gibt es Aktenauszüge mit gaanz viel Schwarz und dazwischen der Spizelbericht eines V-Mannes zu einer Antiatom-Herbstkonferenz, gefährliches Banneraufhängen in Göttingen und anderswo, eine Einschätzung zu meinem Buch (und Gesinnung), Berichte aus anderen Bundesländern.

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Das Maß ist voll – Zum Verfassungsschutz und zum Rücktritt Maaßens

Der Verfassungschef Hans-Georg Maaßen ist zurückgetreten. Es war Zeit. Über die Gründe wird an anderen Stellen ausführlich berichtet. Ich halte fest:  personenbezogene sensible Informationen zur Gesinnung zahlreicher Menschen befanden sich jahrelang in die Gewalt eines Geheimdienstchefs, der große Sympathie für rechte Ideologie, AfDler, Pegida zeigte und zuletzt im Zuge der rechts-extremen Gewalt in Chemnitz offen zeigte. Der Mann leidet außerdem offensichtlich an Linkophobie und Wahn. Maaßen sprach zuletzt von linksradikalen Kräften in der SPD, die von vornherein gegen die große Koalition eingestellt gewesen seien.

Der Haken an der Sache ist aber, dass Maaßen nicht das Problem ist, sondern die Institution Verfassungsschutz. Diese gehört abgeschafft. Denn wenn ich mir meine Verfassungsschutzakte anschaue, komme ich trotz der zahlreichen Schwärzungen zum Fazit, dass wohl die gesamte Institution unter Linkophobie leidet. Oder warum interessiert sich der Verfassungsschutz mehr für eine Umweltaktivistin, die in Bäume klettert, als für mordenden Neonazis?

Der Verfassungschef Hans-Georg Maaßen ist zurückgetreten. Es war Zeit. Über die Gründe wird an anderen Stellen ausführlich berichtet. Ich halte fest:  personenbezogene sensible Informationen zur Gesinnung zahlreicher Menschen befanden sich jahrelang in die Gewalt eines Geheimdienstchefs, der große Sympathie für rechte Ideologie, AfDler, Pegida zeigte und zuletzt im Zuge der rechts-extremen Gewalt in Chemnitz offen zeigte. Der Mann leidet außerdem offensichtlich an Linkophobie und Wahn. Maaßen sprach zuletzt von linksradikalen Kräften in der SPD, die von vornherein gegen die große Koalition eingestellt gewesen seien.

Der Haken an der Sache ist aber, dass Maaßen nicht das Problem ist, sondern die Institution Verfassungsschutz. Diese gehört abgeschafft. Denn wenn ich mir meine Verfassungsschutzakte anschaue, komme ich trotz der zahlreichen Schwärzungen zum Fazit, dass wohl die gesamte Institution unter Linkophobie leidet. Oder warum interessiert sich der Verfassungsschutz mehr für eine Umweltaktivistin, die in Bäume klettert, als für mordenden Neonazis?

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„relevante Person“: GFF unterstützt Klage auf Auskunft über Überwachungsmaßnahmen

Ich spiegele die Pressemitteilung von der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu meiner Klage gegen die Polizei. Erläuterungen gibt es dann im nächsten Beitrag.

Berlin, 31. Oktober 2018 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt die Klage der bekannten Umweltaktivistin Cécile Lecomte auf Auskunft über gegen sie gerichtete Überwachungsmaßnahmen durch die niedersächsische Polizei. „Die Klage soll offenlegen, welchen Formen der Überwachung Personen ausgesetzt sind, wenn die Behörden sie willkürlich als ‚relevant‘ einstufen, ohne dass sie sich dagegen wehren können“, sagt der GFF-Vorsitzende Dr. Ulf Buermeyer.

Ich spiegele die Pressemitteilung von der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu meiner Klage gegen die Polizei. Erläuterungen gibt es dann im nächsten Beitrag.

Berlin, 31. Oktober 2018 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt die Klage der bekannten Umweltaktivistin Cécile Lecomte auf Auskunft über gegen sie gerichtete Überwachungsmaßnahmen durch die niedersächsische Polizei. „Die Klage soll offenlegen, welchen Formen der Überwachung Personen ausgesetzt sind, wenn die Behörden sie willkürlich als ‚relevant‘ einstufen, ohne dass sie sich dagegen wehren können“, sagt der GFF-Vorsitzende Dr. Ulf Buermeyer.

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Telekinese – eine Kurzgeschichte aus dem Überwachungsstaat

Aus gegebenem Anlass, nämlich der drohenden Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes und notwendigen Protesten dagegen, veröffentliche ich eine Kurzgeschichte aus meinem Buch Kommen Sie darunter!

Das Polizeigesetz ermöglicht nämlich jetzt schon viel Willkür. Die Maßnahmen, die die Polizei trifft, sind jedoch oft rechtswidrig – wie die Überwachung aus dieser Kurzgeschichte. Mit dem neuen Polizeigesetz werden die Möglichkeiten der Polizei ausgeweitet, die bisherigen Rechtswidrigen Maßnahmen der Polizei legalisiert und die Möglichkeiten sich juristisch dagegen zu wehren eingeschränkt. Es ist bitter notwendig, dagegen anzukämpfen. Ansonsten droht der Polizeistaat.

Ich denke, dass meine Kurzgeschichte Einblick darin gibt, was diese neuen Polizeigesetze bedeuten können und wie sie unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung gegen politisch engagierte Menschen Anwendung finden. Zu den Hintergründen der damaligen Überwachung gibt es Infos auf meiner Homepage.

Die Pressekonferenz der Polizei nach Ankunft eines Castortransportes im atomaren Zwischenlager Gorleben hat Tradition. Die Polizeiführer stellen sich hin und erklären, wie furchtbar die DemonstrantInnen waren. Beeindruckende Zahlen, zum Beispiel von »gewaltbereiten« DemonstrantInnen und verletzten PolizistInnen, werden auf den Tisch gelegt. Dass über 10.000 PolizistInnen zur Durchsetzung eines Atomtransportes gegen den Willen der Bevölkerung eingesetzt werden, muss irgendwie gerechtfertigt werden. So darf der Atomstaat beim nächsten Mal weiter aufrüsten und härter durchgreifen.
Wie die Statistik zustande kommt, weiß ich nicht. Meine Erfahrung ist aber, dass die Polizei an telekinetische Kräfte glaubt. Telekinese bezeichnet eine Bewegung, die durch rein geistige Einwirkung hervorgerufen werden kann. Wie beim Castortansport nach Gorleben im Jahre 2006 geschehen.

Aus gegebenem Anlass, nämlich der drohenden Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes und notwendigen Protesten dagegen, veröffentliche ich eine Kurzgeschichte aus meinem Buch Kommen Sie darunter!

Das Polizeigesetz ermöglicht nämlich jetzt schon viel Willkür. Die Maßnahmen, die die Polizei trifft, sind jedoch oft rechtswidrig – wie die Überwachung aus dieser Kurzgeschichte. Mit dem neuen Polizeigesetz werden die Möglichkeiten der Polizei ausgeweitet, die bisherigen Rechtswidrigen Maßnahmen der Polizei legalisiert und die Möglichkeiten sich juristisch dagegen zu wehren eingeschränkt. Es ist bitter notwendig, dagegen anzukämpfen. Ansonsten droht der Polizeistaat.

Ich denke, dass meine Kurzgeschichte Einblick darin gibt, was diese neuen Polizeigesetze bedeuten können und wie sie unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung gegen politisch engagierte Menschen Anwendung finden. Zu den Hintergründen der damaligen Überwachung gibt es Infos auf meiner Homepage.

Die Pressekonferenz der Polizei nach Ankunft eines Castortransportes im atomaren Zwischenlager Gorleben hat Tradition. Die Polizeiführer stellen sich hin und erklären, wie furchtbar die DemonstrantInnen waren. Beeindruckende Zahlen, zum Beispiel von »gewaltbereiten« DemonstrantInnen und verletzten PolizistInnen, werden auf den Tisch gelegt. Dass über 10.000 PolizistInnen zur Durchsetzung eines Atomtransportes gegen den Willen der Bevölkerung eingesetzt werden, muss irgendwie gerechtfertigt werden. So darf der Atomstaat beim nächsten Mal weiter aufrüsten und härter durchgreifen.
Wie die Statistik zustande kommt, weiß ich nicht. Meine Erfahrung ist aber, dass die Polizei an telekinetische Kräfte glaubt. Telekinese bezeichnet eine Bewegung, die durch rein geistige Einwirkung hervorgerufen werden kann. Wie beim Castortansport nach Gorleben im Jahre 2006 geschehen.

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Politisch motivierte Speicherung von Daten

oder: wenn die Polizei sich auf den Schlips getreten fühlt.

Ich habe in letzter Zeit diverse Auskunftsersuchen bei Polizeibehörden gestellt. Menschen, die ihr Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung wahr nehmen und in Erfahrung bringen möchten, was die Behörden über sie / ihn speichern, sei an dieser Stelle der „Generator für Auskunftsersuchen“, ein von Datenschutzaktivist*innen entwickeltes Programm, empfohlen. Ich habe das Programm genutzt und nach Auskunftserteilung auch noch die Löschung der gespeicherten Daten beantragt. Die Polizei speichert jede Menge Daten, mit der Begründung sie habe ja einen Strafvorwurf erhoben, also sei die Speicherung gerechtfertigt – auch wenn die Vorwürfe niemals gerichtlich bestätigt wurden und die Verfahren eingestellt sind. Die Polizei betreibt ein In-Sich-Geschäft indem sie die eigene Speicherungspraxis mit der eigenen Erhebungspraxis begründet. Und weil es doch zur Begründung der Speicherung etwas mager ist, argumentiert sie dann noch mit meiner Gesinnung und meiner allgemeinen politischen Betätigung. Ich habe hier köstliche Auszüge aus Stellungnahmen und Bescheide von Polizeibehörden gesammelt.

  • Der Überwacher versteht keinen Spaß, wenn man den Spieß umdreht

Die Polizei fühlt sich auf den Schlips getreten, wenn ich Informationen zu rechtswidrigen polizeilichen Maßnahmen veröffentliche – und führt dies als Begründung zur Speicherung von Daten über meine Person aus:
 
Aus einer Stellungnahme der Polizeidirektion Osnabrück vom 14.01.17 (VG Osnabrück Az. 6 A 308/16)

oder: wenn die Polizei sich auf den Schlips getreten fühlt.

Ich habe in letzter Zeit diverse Auskunftsersuchen bei Polizeibehörden gestellt. Menschen, die ihr Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung wahr nehmen und in Erfahrung bringen möchten, was die Behörden über sie / ihn speichern, sei an dieser Stelle der „Generator für Auskunftsersuchen“, ein von Datenschutzaktivist*innen entwickeltes Programm, empfohlen. Ich habe das Programm genutzt und nach Auskunftserteilung auch noch die Löschung der gespeicherten Daten beantragt. Die Polizei speichert jede Menge Daten, mit der Begründung sie habe ja einen Strafvorwurf erhoben, also sei die Speicherung gerechtfertigt – auch wenn die Vorwürfe niemals gerichtlich bestätigt wurden und die Verfahren eingestellt sind. Die Polizei betreibt ein In-Sich-Geschäft indem sie die eigene Speicherungspraxis mit der eigenen Erhebungspraxis begründet. Und weil es doch zur Begründung der Speicherung etwas mager ist, argumentiert sie dann noch mit meiner Gesinnung und meiner allgemeinen politischen Betätigung. Ich habe hier köstliche Auszüge aus Stellungnahmen und Bescheide von Polizeibehörden gesammelt.

  • Der Überwacher versteht keinen Spaß, wenn man den Spieß umdreht

Die Polizei fühlt sich auf den Schlips getreten, wenn ich Informationen zu rechtswidrigen polizeilichen Maßnahmen veröffentliche – und führt dies als Begründung zur Speicherung von Daten über meine Person aus:
 
Aus einer Stellungnahme der Polizeidirektion Osnabrück vom 14.01.17 (VG Osnabrück Az. 6 A 308/16)

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Einstufung einer Umweltaktivistin als „relevante Person“: LKA kriegt kalte Füße!

Ich stellte im vergangenen Jahr ein Auskunftsersuchen beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen und beim Bundeskriminalamt (BKA). Hierfür ist die Homepage datenschmutz.de mit dem Auskunftsgenerator sehr hilfreich. Mit einem Auskunftsersuchen hat jeder/jede das Recht zu erfahren, was über ihn/sie gespeichert wird. Ich stelle regelmäßig solche Anträge. Doch die Auskunft wurde mir dieses mal nicht vollständig erteilt, mit Verweis auf § 16 Abs. 4 NDSG. Auf meine Klage hin, gab das LKA nach und teilte mir mit, ich werde durch die Behörde seit 2012 als „relevante Person“ Links geführt (Schreiben als pdf). Mit dem Begriff konnte ich wenig anfangen, genauso mit den Angaben vom BKA zum Eintrag (Schreiben als pdf). Dort ging es um ein „Personagramm“, eine „AG Personenpotential“ und eine „Personenliste“.

Ich stellte Nachfragen und Löschanträge. Die Behörden schoben ein ganzes Jahr lang die Verantwortung hin und her. Das BKA entschuldigte sein langes Schweigen mit einem „Büroversehen“ und verwies auf das LKA, das wiederum auf die örtlich zuständige Polizeistelle, die Lüneburger Polizei verwies (LKA Schreiben als pdf).

Und weil ich in der Sache nicht weiter kam und im Netz zu solch einem Eintrag als „relevante Person“ recht wenig zu finden war – in Zeitungsartikel geht es vor allem um islamistischen Rückkehrer aus Syrien, die von den Behörden als Gefährder oder relevante Person eingestuft werden – wendete ich mich an Hubertus Zdebel, einen Bundestagsabgeordneten von der Partei DIE LINKE. Er stellte mit seinen Kolleg*innen eine kleine Anfrage, die vergangene Woche durch die Bundesregierung beantwortet wurde (Antwort als pdf).

Ich kann nicht sagen, was mir genau zum Erfolg verholfen hat; ob es meine kritischen Nachfragen, meine Klageandrohung oder die Öffentlichkeitsarbeit war? Die Polizei hat jedenfalls kalte Füße gekriegt und den Eintrag gelöscht – mit der lapidaren Bemerkung, « die Voraussetzungen für eine Einstufung als relevante Person [seien] nicht mehr gegeben ».

Ich stellte im vergangenen Jahr ein Auskunftsersuchen beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen und beim Bundeskriminalamt (BKA). Hierfür ist die Homepage datenschmutz.de mit dem Auskunftsgenerator sehr hilfreich. Mit einem Auskunftsersuchen hat jeder/jede das Recht zu erfahren, was über ihn/sie gespeichert wird. Ich stelle regelmäßig solche Anträge. Doch die Auskunft wurde mir dieses mal nicht vollständig erteilt, mit Verweis auf § 16 Abs. 4 NDSG. Auf meine Klage hin, gab das LKA nach und teilte mir mit, ich werde durch die Behörde seit 2012 als „relevante Person“ Links geführt (Schreiben als pdf). Mit dem Begriff konnte ich wenig anfangen, genauso mit den Angaben vom BKA zum Eintrag (Schreiben als pdf). Dort ging es um ein „Personagramm“, eine „AG Personenpotential“ und eine „Personenliste“.

Ich stellte Nachfragen und Löschanträge. Die Behörden schoben ein ganzes Jahr lang die Verantwortung hin und her. Das BKA entschuldigte sein langes Schweigen mit einem „Büroversehen“ und verwies auf das LKA, das wiederum auf die örtlich zuständige Polizeistelle, die Lüneburger Polizei verwies (LKA Schreiben als pdf).

Und weil ich in der Sache nicht weiter kam und im Netz zu solch einem Eintrag als „relevante Person“ recht wenig zu finden war – in Zeitungsartikel geht es vor allem um islamistischen Rückkehrer aus Syrien, die von den Behörden als Gefährder oder relevante Person eingestuft werden – wendete ich mich an Hubertus Zdebel, einen Bundestagsabgeordneten von der Partei DIE LINKE. Er stellte mit seinen Kolleg*innen eine kleine Anfrage, die vergangene Woche durch die Bundesregierung beantwortet wurde (Antwort als pdf).

Ich kann nicht sagen, was mir genau zum Erfolg verholfen hat; ob es meine kritischen Nachfragen, meine Klageandrohung oder die Öffentlichkeitsarbeit war? Die Polizei hat jedenfalls kalte Füße gekriegt und den Eintrag gelöscht – mit der lapidaren Bemerkung, « die Voraussetzungen für eine Einstufung als relevante Person [seien] nicht mehr gegeben ».

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Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat

Ich habe für die Zeitschrift Anti-Atom-Aktuell Nummer 255 (gestern erschienen) einen Aufsatz vom Philosophen Giorgio Agamben vom Französischen ins Deutsche übersetzt. Der Text ist angesichts dessen, dass die französische Regierung nun angekündigt hat, den nach den Anschlägen von November 2015 ausgerufenen Ausnahmezustand (Notsand), bis Mai 2016 verlängern zu wollen, hochaktuell. In einem anderen Artikel berichte ich über die angekündigen Verfassungs- und Gesetzesänderungen. Der Conseil de l’Europe hat sich laut Zeitung Le Monde inzwischen eingeschaltet und betonnt, die gravierende Grundrechtseinschränkungen und Menschenrechtsverletzungen, die mit dem Notstand einhergehen, dürfen kein Dauerzustand werden – auch nicht durch die Übernahme von Regelungen aus der Nostandsgesetzgebung in die ordentiche Gesetzgebung (wie in den angekündigten Gesetzesänderungen vorgesehen). Ob dies Beachtung findet? Es ist wenn man sieht, auf welch ein populistisches reaktionäres Niveau die Debatte in Frankreich läuft, stark zu bezweifeln.

Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat

Notstands-Gesetze: Instrumente aus dem Werkzeugkoffer autoritärer Regime

von Giorgio Agamben – Übersetzung: Cécile Lecomte

Welche Tragweite es hat, dass die Geltung der Notstandsgesetzgebung in Frankreich verlängert wurde, ist nur im Kontext einer radikalen Veränderung des uns bislang bekannten Staatsmodells zu verstehen. Es darf nicht unwidersprochen bleiben, wenn verantwortungslose Politikerinnen und Politiker erklären, die Verhängung des Notstands sei als Schutzschild der Demokratie anzusehen.

Ich habe für die Zeitschrift Anti-Atom-Aktuell Nummer 255 (gestern erschienen) einen Aufsatz vom Philosophen Giorgio Agamben vom Französischen ins Deutsche übersetzt. Der Text ist angesichts dessen, dass die französische Regierung nun angekündigt hat, den nach den Anschlägen von November 2015 ausgerufenen Ausnahmezustand (Notsand), bis Mai 2016 verlängern zu wollen, hochaktuell. In einem anderen Artikel berichte ich über die angekündigen Verfassungs- und Gesetzesänderungen. Der Conseil de l’Europe hat sich laut Zeitung Le Monde inzwischen eingeschaltet und betonnt, die gravierende Grundrechtseinschränkungen und Menschenrechtsverletzungen, die mit dem Notstand einhergehen, dürfen kein Dauerzustand werden – auch nicht durch die Übernahme von Regelungen aus der Nostandsgesetzgebung in die ordentiche Gesetzgebung (wie in den angekündigten Gesetzesänderungen vorgesehen). Ob dies Beachtung findet? Es ist wenn man sieht, auf welch ein populistisches reaktionäres Niveau die Debatte in Frankreich läuft, stark zu bezweifeln.

Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat

Notstands-Gesetze: Instrumente aus dem Werkzeugkoffer autoritärer Regime

von Giorgio Agamben – Übersetzung: Cécile Lecomte

Welche Tragweite es hat, dass die Geltung der Notstandsgesetzgebung in Frankreich verlängert wurde, ist nur im Kontext einer radikalen Veränderung des uns bislang bekannten Staatsmodells zu verstehen. Es darf nicht unwidersprochen bleiben, wenn verantwortungslose Politikerinnen und Politiker erklären, die Verhängung des Notstands sei als Schutzschild der Demokratie anzusehen.

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Niemand hat die Absicht zu demonstrieren!

Am heutigen Samstag 12.12. gab es anläßlich der Abschlussproteste gegen die COP in Paris eine Aktion in der Hamburger Innenstadt. Die Ergebnisse der COP entsprechen dem was zu erwarten war: Ein Sammelsorium  von unverbindlichen Absichtserklärungen die so oder so niemals an Ziel führen würden. Der Flugverkehr und die fossilen Energien sind schon vor einigen Tagen aus dem Text rausgeflogen. Was bleibt denn bitteschön übrig? Und natürlich  soll es mit dem Kapitalismus und dem ewigen Wachstum weiter gehen. Die COP zeigt ein mal mehr: Klimaschutz muss man selber machen! Poltische Greenwahsing Veranstaltungen wie die COP brauchen wir nicht!
Die Aktion in Hamburg bezog sich auf das absurde Klimagipfel in Paris und den Umgang der französischen Regierung mit den Portesten gegen diese Maskarade. Der « Nostand » wurde unter dem Vorwand des Kampfes gegen den Terrorismus erklärt. In Wahrheit wollte die Regierung den zu erwartenden Großproteste gegen die COP Wind aus dem Segel nehmen. Die Präfekten dürfen nach belieben Demonstrationen verbieten, Menschen deren politischen Meinung  oder Religion ihnen nicht passt unter Hausarrest stellen und Hausdurchsuchungen anordnen. Über die Auswirkungen der Notstandgesetze habe ich in einigen Blogbeiträgen berichtet. Am kommenden Montag mache ich in Frankfurt eine Veranstaltung zu diesem Thema.
Zahlreiche Menschen haben sich nicht einschüchtern lassen und sind in den letzten Wochen auf die Stasse gegangen. Zahlreiche Menschen wurden dafür, dass sie ihre Meinung zum Ausdruck gebracht haben, festgenommen, zahlreiche Prozesse werden folgen. Der Druck der Straße wurde so stark, dass die Behörden sich gezwungen sahen zum heutigen Abschlusstag einige Protestveranstaltungen zu genehmigen. Über 15 000 versammelten sich am Champ de Mars. Vielenorts wurde allerdings – wie bereits in den Wochen zuvor – Jagd auf mögliche DemonstrantInnen gemacht.

Am heutigen Samstag 12.12. gab es anläßlich der Abschlussproteste gegen die COP in Paris eine Aktion in der Hamburger Innenstadt. Die Ergebnisse der COP entsprechen dem was zu erwarten war: Ein Sammelsorium  von unverbindlichen Absichtserklärungen die so oder so niemals an Ziel führen würden. Der Flugverkehr und die fossilen Energien sind schon vor einigen Tagen aus dem Text rausgeflogen. Was bleibt denn bitteschön übrig? Und natürlich  soll es mit dem Kapitalismus und dem ewigen Wachstum weiter gehen. Die COP zeigt ein mal mehr: Klimaschutz muss man selber machen! Poltische Greenwahsing Veranstaltungen wie die COP brauchen wir nicht!
Die Aktion in Hamburg bezog sich auf das absurde Klimagipfel in Paris und den Umgang der französischen Regierung mit den Portesten gegen diese Maskarade. Der « Nostand » wurde unter dem Vorwand des Kampfes gegen den Terrorismus erklärt. In Wahrheit wollte die Regierung den zu erwartenden Großproteste gegen die COP Wind aus dem Segel nehmen. Die Präfekten dürfen nach belieben Demonstrationen verbieten, Menschen deren politischen Meinung  oder Religion ihnen nicht passt unter Hausarrest stellen und Hausdurchsuchungen anordnen. Über die Auswirkungen der Notstandgesetze habe ich in einigen Blogbeiträgen berichtet. Am kommenden Montag mache ich in Frankfurt eine Veranstaltung zu diesem Thema.
Zahlreiche Menschen haben sich nicht einschüchtern lassen und sind in den letzten Wochen auf die Stasse gegangen. Zahlreiche Menschen wurden dafür, dass sie ihre Meinung zum Ausdruck gebracht haben, festgenommen, zahlreiche Prozesse werden folgen. Der Druck der Straße wurde so stark, dass die Behörden sich gezwungen sahen zum heutigen Abschlusstag einige Protestveranstaltungen zu genehmigen. Über 15 000 versammelten sich am Champ de Mars. Vielenorts wurde allerdings – wie bereits in den Wochen zuvor – Jagd auf mögliche DemonstrantInnen gemacht.

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