Ich habe für die Zeitschrift Anti-Atom-Aktuell Nummer 255 (gestern erschienen) einen Aufsatz vom Philosophen Giorgio Agamben vom Französischen ins Deutsche übersetzt. Der Text ist angesichts dessen, dass die französische Regierung nun angekündigt hat, den nach den Anschlägen von November 2015 ausgerufenen Ausnahmezustand (Notsand), bis Mai 2016 verlängern zu wollen, hochaktuell. In einem anderen Artikel berichte ich über die angekündigen Verfassungs- und Gesetzesänderungen. Der Conseil de l’Europe hat sich laut Zeitung Le Monde inzwischen eingeschaltet und betonnt, die gravierende Grundrechtseinschränkungen und Menschenrechtsverletzungen, die mit dem Notstand einhergehen, dürfen kein Dauerzustand werden – auch nicht durch die Übernahme von Regelungen aus der Nostandsgesetzgebung in die ordentiche Gesetzgebung (wie in den angekündigten Gesetzesänderungen vorgesehen). Ob dies Beachtung findet? Es ist wenn man sieht, auf welch ein populistisches reaktionäres Niveau die Debatte in Frankreich läuft, stark zu bezweifeln.
Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat
Notstands-Gesetze: Instrumente aus dem Werkzeugkoffer autoritärer Regime
von Giorgio Agamben – Übersetzung: Cécile Lecomte
Welche Tragweite es hat, dass die Geltung der Notstandsgesetzgebung in Frankreich verlängert wurde, ist nur im Kontext einer radikalen Veränderung des uns bislang bekannten Staatsmodells zu verstehen. Es darf nicht unwidersprochen bleiben, wenn verantwortungslose Politikerinnen und Politiker erklären, die Verhängung des Notstands sei als Schutzschild der Demokratie anzusehen.
Historiker wissen genau, dass das Gegenteil der Wahrheit entspricht. Der Notstand ist exakt das Werkzeug, womit sich autoritäre Machtsysteme in Europa durchgesetzt haben. So haben sozialdemokratische Regierungen der Weimarer Republik in den Jahren vor der Machtergreifung Hitlers so oft zu dem Mittel „Notstand“ gegriffen (das in Deutschland Ausnahmezustand genannt wird), sodass Deutschland bereits vorher, schon vor 1933, nicht mehr als parlamentarische Republik bezeichnet werden kann. Die erste Amtshandlung Hitlers bestand darin, den Notstand zu verkünden (ohne dass dieser jemals zurück genommen wurde). Wer sich darüber wundert, welche Verbrechen die Nazis in Deutschland unbestraft haben begehen können, übersieht, dass diese vollkommen legal waren, weil das Land im Ausnahmezustand war und die individuellen Freiheiten ausgesetzt waren. Es ist nicht auszumachen, was dagegen spricht, dass sich ein solches Szenario in Frankreich wiederholt: ohne Schwierigkeit lässt sich ausmalen, wie eine rechtsextreme Regierung für ihre Zwecke die Notstandsgesetzgebung nutzen kann, auf deren Duldung eine sozialdemokratische Regierung die Bevölkerung bereits eingestimmt hat. In einem Land, das mit einem verlängerten Notstand lebt, und indem Polizeimaßnahmen Stück für Stück an die Stelle der Rechtsprechung treten, ist ein rascher und nicht wieder gutzumachender Verfall der öffentlichen Institutionen zu erwarten.
Die Angst unterhalten
Dies ist umso zutreffender, als der Notstand sich heute in den Rahmen einer Entwicklung einfügt, die bereits Sicherheitsstaat genannt werden muss (« security state », wie die amerikanischen Politologen sagen). Das Wort « Sicherheit » hat derart Eingang in den politischen Diskurs gefunden, dass sich ohne Bedenken, etwas Falsches zu verkünden sagen lässt: die « raisons de sécurité » – also die « Sicherheitsgründe » – haben das ersetzt, was früher « raison d‘Etat » – « Staatsräson » – hieß. Ein analysierender Blick auf diese neue Form von Regierung steht allerdings an. Der Sicherheitsstaat basiert weder auf dem Rechtsstaat noch auf dem, was Michel Foucault die « Gesellschaften des Gehorsams » nannte. In Hinblick auf eine mögliche Definition scheint es notwendig, einige gedankliche Wegmarken zu setzen.
Im Modell des britischen Theoretikers Thomas Hobbes, das unsere politische Philosophie stark beeinflusst hat, setzt der Vertrag, in dem die Macht an den Souverän übertragen wird, den Zustand gegenseitiger Angst und den Krieg von allen gegen alle voraus: Der Staat ist genau das, was der Angst ein Ende setzt. Im Sicherheitsstaat kehrt sich dieses Szenario um: Der Staat fußt dauerhaft auf der Angst und muss diese um jeden Preis aufrecht erhalten, weil er daraus seine essentielle Funktion und seine Legitimität zieht.
Foucault hatte bereits gezeigt, dass, als im Vorfeld der Großen Revolution im politischen Diskurs zwischen Regierung und physiokratischen Opponenten in Frankreich das Wort „Sicherheit“ zum ersten Mal aufgetreten ist, es nicht darum ging, Katastrophen und Hungersnot vorzubeugen, sondern dass es vielmehr das Anliegen war, diese geschehen zu lassen, um sie dann regulieren zu können und in eine Richtung zu lenken, die als vorteilhaft angesehen wurde.
ohne jedwede rechtliche Bedeutung
Die Sicherheit, die heutzutage in aller Munde ist, zielt ebenso nicht darauf, Terrorismus zu verhindern (was im Übrigen besonders schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist, weilSicherheitsmaßnahmen erst im Nachhinein Wirkung zeigen und Terrorismus per se eine Reihe von erstmaligen Taten ist). Er geht vielmehr darum, ein neues Verhältnis zu den Menschen durchzusetzen, das in einer absoluten und grenzenlosen Kontrolle besteht – daher das besondere Interesse an der Kontrolle und Überwachung von Computern und Telekommunikationsdaten, die Beschlagnahme von vollständigen Computerinhalten inklusive.
Das erste greifbare Risiko ist ein Abdriften in eine systemische Beziehung zwischen Terrorismus und Sicherheitsstaat: Wenn der Staat die Angst für seine Legitimation benötigt, muss er die Angst schaffen oder zumindest nichts gegen ihr Entstehen unternehmen. Dies führt dazu, dass Staaten eine Außenpolitik pflegen, die den Terrorismus, der im Inneren bekämpft wird, nährt, und die freundschaftliche Kontakte unterhält und sogar Waffenverkäufe an Staaten fördert, von denen offenkundig ist, dass sie terroristische Organisationen finanzieren.
Ein zweiter Punkt, der wichtig ist zu begreifen, ist die Veränderung des politischen Status des Bürgers und damit des Volkes, welches Inhaber der Souveränität sein sollte. Im Sicherheitsstaat erfolgt unaufhaltsam eine Veränderung in Richtung fortschreitende Depolitisierung der Bürger, deren Teilhabe am politischen Leben auf Wahlen reduziert wird. Dieser Trend ist umso beunruhigender, als er von Nazi-Juristen theoretisiert wurde. Diese definieren das Volk als vom Wesen her unpolitisches Element, dessen Sicherheit und Wachstum der Rechtsstaat garantieren muss.
Nach Auffassung dieser Juristen gibt es eine einzige Möglichkeit, dieses an sich unpolitische Element zu politisieren: Durch das Streben nach Gleichheit des Stamms und der Rasse, die es vom Fremden und vom Feind unterscheidet. Es geht hier nicht darum, den Nazi-Staat und den gegenwärtigen Sicherheitsstaat miteinander zu verwechseln. Was man verstehen muss, ist, dass wenn die Bürger entpolitisiert sind, sie keine Möglichkeit haben, aus ihrer Passivität herauszukommen, es sei denn, sie werden durch die Angst vor einem fremden Feind mobilisiert – vor einem Feind, der nicht nur außerhalb ist (es waren die Juden in Deutschland, es sind heute die Muslime in Frankreich).
Ungewissheit und Terror
Das Vorhaben der Regierung, die Möglichkeit der Aberkennung der Staatsangehörigkeit für binationale Menschen einzuführen, ist in die- sem Kontext zu betrachten. Das Vorhaben erinnert an die faschistischen Gesetze von 1926 zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei „der italienischen Bürgerschaft unwürdigen Bürgern“ und an die Nazi-Gesetze zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft jüdischer Menschen. Ein dritter Punkt, dessen Bedeutung nicht unterschätzt werden sollte, ist die radikale Veränderung der Kriterien, die Wahrheit und Klarheit in der öffentlichen Wahrnehmung definieren. Was einem aufmerksamen Betrachter in den Berichten über terroristische Verbrechen als Erstes auffällt, ist der vollständige Verzicht in diesen Bereichen auf jegliche rechtliche Bestimmtheit.
Im Rechtsstaat ist allgemein anerkannt, dass ein Verbrechen nur durch Ermittlungen bestätigt wird. Im Sicherheitsparadigma muss man sich dagegen mit den Aussagen der Polizei und der von ihr abhängigen Medien begnügen – das heißt mit den Informationen von Institutionen, die immer als unzuverlässig gegolten haben. Daher die unglaubliche Ungenauigkeit und die offenkundigen Widersprüche in der schnellen Rekonstruktion der Ereignisse. Jede Möglichkeit der Überprüfung oder Entlastung wird genommen, es hat mehr mit Geschwätz als mit Ermittlungen zu tun. Dies bedeutet, dass der Sicherheitssaat Interesse daran hat, dass der Bürger – für dessen Schutz er verantwortlich ist – im Ungewissen gelassen wird über das, was ihn bedroht, weil Unwissen und Terror zusammen gehören.
Diese Ungewissheit ist im Gesetz von 20. November über den Notstand wieder zu finden. Dort wird Bezug genommen auf „jede Person, gegen die ernsthafte Gründe denken lassen, dass ihr Verhalten eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt“. Es ist klar, dass die Formulierung „ernsthafte Gründe, die denken lassen“ einen juristischen Nonsens darstellt, sich auf die Willkür des „denkenden“ Menschen bezieht und jederzeit gegen Jedermensch verwendet werden kann. Diese unbestimmten Formulierungen, die laut Juristen gegen das Rechtssicherheitsprinzip verstoßen, werden im Sicherheitsstaat zur Regel.
Depolitisierung der Bürger
Die gleichen Ungenauigkeiten und Unklarheiten sind in den Erklärungen der Politikerinnen und Politiker wiederzufinden, wenn diese verkünden, wir befänden uns im Krieg gegen den Terrorismus. Ein Krieg gegen den Terrorismus ist ein Widerspruch an sich. Der Kriegszustand wird genau dadurch definiert, dass der Feind, den es zu bekämpfen gilt, präzise zu identifizieren ist. In der Sicherheitsperspektive muss der Feind dagegen unbestimmt bleiben. Sodass jede beliebige Person – sowohl vom Inneren als auch von außen kommend – als solche identifiziert werden kann.
Aufrechterhaltung eines allgemeinen Angstzustands, Depolitisierung der Bürger und Verzicht auf Rechtssicherheit: Das sind drei Eingenschaften des Sicherheitsstaates, die das Zeug haben, zu verwirren. Es bedeutet einerseits, dass der Sicherheitsstaat, in den wir gerade hinein rutschen, das Gegenteil dessen macht, was er eigentlich verspricht. Wenn Sicherheit Sorglosigkeit bedeutet (sine cura), erhält der Sicherheitsstaat im Widerspruch dazu Angst und Terror aufrecht. Der Sicherheitsstaat ist außerdem ein Polizeistaat, denn durch die Verdrängung der Judikative wird der Spielraum der Polizei erweitert; diese agiert – in einem Staat, wo der Notstand zum Alltag gehört – immer mehr als Souverän.
Durch die fortschreitende Depolitisierung der Bürger, die sozusagen alle potenzielle Terroristen sind, steigt der Sicherheitssaat letztendlich aus dem bislang bekannten Bereich der Politik aus, in eine unsichere Richtung, wo das Öffentliche und das Private verschmelzen und die Grenzen schwer zu definieren sind.@
erschienen am 23.12.2015 in Le Monde
Giorgio Agamben, geb 1942 in Rom, ist ein italienischer Philosph, der in Venedig und am Collège international de philosophie in Paris lehrt. Sein aktuelles Buchprojekt trägt den Titel: La Guerre civile. Pour une théorie politique de la Stasi.