Am heutigen Tag wurden die Klagen von 3 Robin Wood AktivistInnen vor dem Amtsgericht Wolgast verhandelt. Es begann in Eichhörnchenmanier mit einer bildlichen Darstellung von Kletteraktionen gegen Castortransporte an der Fassade vom Amtsgericht.
Die Betroffenen begehren die Feststellung der Rechtswidrigkeit von Freiheitsentziehungen und weiteren polizeilichen Überwachungsmaßnahmen anlässlich von Castortransporten nach Lubmin in Dezember 2010 und Februar 2011. Sie wurden heute « angehört ». Eine Entscheidung in der Sache sollte nach Aussage von Amtsgerichtsdirektor Henning « bis zum Jahresende » fallen. Obwohl sie zum Termin geladen wurde, erschien die Beklagte (die Bundespolizei) nicht. Die KlägerInnen schließen daraus, dass die Polizei ihren Vortrag nicht widersprechen kann und unangenehme Fragen zu illegallen polizeilichen Maßnahmen in einer öffentlichen Verhandlung aus dem Weg gehen will.
Am 16. Januar werden 2 weitere Betroffenen vorm Amtsgericht Wolgast angehört. Andere Verfahren zum Castortransport nach Lubmin von Dezember 2010 sind vor dem landgericht anhängig.
Hintergründe
* Robin Wood Kletteraktion bei Stilow Siedlung am 16. Dezember 2010
Die Polizei sprengte eine Versammlung. Vier AktivistInnen kamen in den Bäumen noch hoch. die vier übrigen DemonstrantInnen wurden sofort festgenommen. Eichhörnchen verbrachte ca. 3 Stunden in Baumwipfeln an der Bahnanlage.
Die Betroffenen mussten insgesamt über 12 Stunden in Käfige von Gefangenentransportern und von der Gefangenensammellstelle. Eichhörnchen wurde etwas früher als die anderen beteiligten aus dem, Gewahrsam entlassen… wegen einer Kletterübung in der Gefangenensammellstelle. Einen Eichörnchen-Bericht über die Aktion gibt es auf Indymedia.
Die Klage vom Eichhörnchen steht als PDF zur Verfügung.
* Protest gegen den Castortransport nach Lubmin am 17. Februar 2011 –
Robin Wood AktivistInnen bespitzelt und festgenommen
Im Februar griff die Polizei noch früher an. Der Protest wurde im Keim erstickt – die Polizei griff dabei zu Überwachungsmaßnahmen (Störung der Telekomunikation, Ortung durch Hubschrauber, etc.) Die Polizei nahm « zur Gefahrenabwehr » sogar zwei Journalisten fest, die mit Kamera und Mikrofon « bewaffnet » waren…
Die Klagen der Betroffenen stehen als PDF zur Verfügung.
Unsere Einschätzung ist, dass der Richter die Ingewahrsahmen von Dezember für rechtswidrig erklären wird, u.a. wegen der Verletzung des Unverzüglichkeitgebotes (wir wurden trotz langer Gewahrsamdauer keinem Richter vorgeführt, die Polizei darf Menschen nicht auf eigener Faust stundenland festhalten)
Was Februar angeht: Die Angelegenheit ist schwierig. Die Polizei leugnet die Überwachungsmaßnahmen. Wahrscheinlich, weil ihr die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen klar ist. Wir haben nur Indiztatsachen, um die Überwachung zu belegen. Für uns spricht aber, dass die Polizei unseren Vortrag nicht widersprochen hat (sie war ja nicht anwesend) und dass die Akte offensichtlich nicht vollständig ist (sämtliche Protokolle zu den Umständen der Ingewahrsamnahmen fehlen). Weil die Polizei einiges zu verbergen hat?
Presse zum heutigen Tag:
Welt.de
nnn
Ostseezeitung:
Nordkurier
Ich frage mich beim letzten Artikel, wie der Journalist sich den letzten Satz zusammengereimt hat, denn ausgerechnet in Fulda wurde unsere Versammlung nicht aufgelöst und einfach gesprengt… Also war die Räumung durch ein SEK in Fulda alles andere als Rechtmäßig…Dem Journalist habe ich nur gesagt dass ich beim letzten Castor in Fulda aktiv war… Aber es ging im Gespräch alles ein bisschen schnell, es kann sein ich einfach falsch verstanden wurde. Die Fuldaer Polizei wird sich wohl auch mit Klagen beschäftigen müssen!