Wie berichtet, hat die Bundesregierung für eine Stellungnahme zu meinen zwei aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht laufenden Verfassungsbeschwerden (Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und BvR 1900/14 ) eine Großkanzlei beauftragt – obwohl sie über eine eigene juristische Abteilung mit Fachpersonal verfügt. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs wird häufig durch (Bundes)Behörden und Großkonzerne wie RWE beauftragt. Nicht selten geht es um Verfahren gegen Bürger*innen. Es wird großes Gefährt aufgefahren, um politische und wirtschaftliche Interessen gegen Bürger*innen durchzusetzen. Wie in meinem Fall oder im Falle zahlreicher Umweltaktivist*innen im Rheinland. Die Kanzlei verschickt im Namen von RWE Unterlassungserklärungen, mit denen der Protest gegen die dreckigen Kohlegeschäfte des Konzerns mundtot gemacht werden soll (hier ein Beispiel).
Weil ich gerne wüsste, wie viel der Staat sich die Durchsetzung seiner Interessen gegen Bürger*innen kosten lässt, habe ich eine Anfrage nach dem Informationsgesetz (IFG) an das Bundesministerium des Inneren, gestellt.
Auf die Möglichkeit einer Anfrage nach dem IFG kam ich über einen Artikel von Abgeordnetenwatch. Der Verein hatte um die Herausgabe von Listen von im Bundestag tätigen Lobbyisten geklagt. Dieser hatte wiederum die Großkanzlei beauftragt, um diese Offenlegung zu verhindern. Der Spaß kostete dem Steuerzahler über 100 000 Euro. Der Bundestag verlor.
Ich habe über die Plattform FragDenStaat die Herausgabe der Kostenrechnung(en) der Kanzlei im Rechtsstreit um meine Verfassungsbeschwerden beantragt (Anfrage). Transparenz ist jedoch weder die Stärke der Bundesregierung noch die der Großkanzlei.
Mein Eintrag wurde abgelehnt (PDF), mit der Begründung, die Kanzlei habe ihr Einverständnis für die Herausgabe nicht gegeben und eine Offenlegung der Dokumente würde sowohl das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Kanzlei gefährden, als auch die fiskalischen Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr beeinträchtigen. Ich habe nun Widerspruch eingelegt.
Ob dadurch Bewegung in der Sache kommt, wird sich zeigen. Und vielleicht sorgt mein Fall über andere Wege doch noch für etwas Wirbel und Aufklärung zur Praxis der Bundesregierung in Verfahren gegen Bürger*innen und damit verbundenen Kosten?!
Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg und die Fraktion DIE LINKE im Bundestag haben nämlich eine kleine Anfrage gestellt (auch las PDF auf der Seite des Bundestages verfügbar):
Kosten einer externen Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden wegen Ingewahrsamnahmen bei Castor-Protesten
Nach Information der Fragestellenden hat eine Atomkraftgegnerin gegen ihre Ingewahrsamnahmen durch die Bundespolizei anlässlich von Castortransporten nach Lubmin in den Jahren 2010 und 2011 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ihre Beschwerden tragen die Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und BvR 1900/14. Zu diesen Beschwerden ist die Bundesregierung durch das Bundesverfassungsgericht um Stellungnahme gebeten worden.
Die Bundesregierung hat dazu nach Kenntnis der Fragestellenden die Kanzlei Redeker Sellner Dahs beauftragt. Die Kanzlei fertigte eine fünfseitige Stellungnahme an. [Anmerkung von mir: Die Stellungnahme ist 55 Seiten lang, nicht 5] Aufgrund ihrer Mittellosigkeit hat die Beschwerdeführerin Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwaltes zur Formulierung einer Erwiderung beantragt. Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes wurde nach Informationen der Fragestellenden durch das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung abgelehnt, die Beschwerdeführerin sei in der Lage, ihre Interessen selbst zu verteidigen, das Verfahren sei zudem kostenfrei und es bestehe vor dem Bundesverfassungsgericht kein Anwaltszwang.Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung der oben genannte Sachverhalt bekannt?
Warum hat die Bundesregierung eine Anwaltskanzlei mit dem Fall beauftragt, obwohl vor dem Bundesverfassungsgericht kein Anwaltszwang besteht?
2. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung einer externen Kanzlei zur Stellungnahme bedient, statt auf eigene juristische Expertise aus dem zuständigen Ministerium zurückzugreifen?
3. Wie häufig beauftragt die Bundesregierung eine Anwaltskanzlei in Verfahren gegen einzelne Bürgerinnen und Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht?
4. Wie hoch waren die Kosten bzw. Honorare für die o. g. Stellungnahme der Kanzlei?
Wieviel Geld wird jährlich dafür ausgegeben?
5. Hat es in den letzten zwei Jahren ähnlich gelagerte Stellungnahmen zu Verfassungsbeschwerden gegeben, bei der die Bundesregierung auf externe Kanzleien zurückgegriffen hat?
Wenn ja, welche Anlässe waren das und wie hoch waren jeweils und insgesamt die Kosten für diese Stellungnahmen?
6. Aus welchem Haushaltstitel wurde das Honorar an die Kanzlei gezahlt?Berlin, den 25. Oktober 2016
Die Antwort der Bundesregierung steht aus. Der Verlauf der Auseinandersetzung kann auf der Seite Fragdenstaat verfolgt werden.
Genauso wie die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht zu meinen Verfassungsbeschwerden. Weil mir keine Prozesskostenhilfe gewährt wurde, habe ich mitten September die Erwiderung zur Stellungnahme der Kanzlei selbst verfasst und abgeschickt.
Die verfassungsbeschwerden waren erfolgreich. Die Klage vorm VG Berlin läuft noch und hat Aufsicht auf Erfolg.
Aktuelle Infos hier.