Neuer Castor-Prozess vor dem Landgericht Stralsund

Ich übernehme die Terminankündigung der Soligruppe. In diesem Verfahren verteidige ich einen Angeklagten (Laienverteidigung). Die Angeklagten wurden in erster Instanz 2013 freigesprochen (Bericht). Verhandelt wird also die Berufung der Staatsanwaltschaft – 6 Jahre nach der Aktion!

– Staatsanwaltschaft besteht auf Strafverfolgung
– Gegenstand: Berufungsverfahren einer Ankettaktion in Ribnitz-Damgarten im Februar 2011 (Castor von Karlsruhe nach Lubmin)
– Kreativer Protest geplant


Termine
:
23.05. (Saal G 105); 01.05. ( Saal G 14) und 22.06. ( Saal G 14) jeweils um 9 Uhr

Ich übernehme die Terminankündigung der Soligruppe. In diesem Verfahren verteidige ich einen Angeklagten (Laienverteidigung). Die Angeklagten wurden in erster Instanz 2013 freigesprochen (Bericht). Verhandelt wird also die Berufung der Staatsanwaltschaft – 6 Jahre nach der Aktion!

– Staatsanwaltschaft besteht auf Strafverfolgung
– Gegenstand: Berufungsverfahren einer Ankettaktion in Ribnitz-Damgarten im Februar 2011 (Castor von Karlsruhe nach Lubmin)
– Kreativer Protest geplant


Termine
:
23.05. (Saal G 105); 01.05. ( Saal G 14) und 22.06. ( Saal G 14) jeweils um 9 Uhr

Am 23.5. findet um 9 Uhr im Saal G 105 vor dem Landgericht Stralsund ein Berufungsverfahren gegen zwei engagierte Atomkraftgegner statt. Der Strafvorwurf liegt schon sechs Jahre zurück. Damals 2011, 6 Wochen vor der vorhersehbaren Atomkatastrophe in Fukushima (Japan), haben sich aus Protest gegen die Atomenergiepolitik der Bundesregierung und speziell gegen den gefährlichen Atommülltransport quer durch die Republik nach Lubmin zwei Atomenergiegegner in der Nähe von Ribnitz-Damgarten an die Gleise angekettet und so den Atommüllzug um Stunden aufgehalten. Mit dieser Aktion sollte noch einmal deutlich gemacht werden, dass Widerstand mit zivilen Ungehorsam notwendig ist, um eine prinzipielle Umkehr in der Grundgesetzwidrigen Atomenergiepolitik zu erreichen. Sechs
Wochen später, nach der Katastrophe von Fukushima, wurde diese Umkehr mit der Energiewende eingeleitet, jedoch blieb sie nur in Ansätzen hängen und ist bisher nur völlig unzureichend umgesetzt worden. Ohne diesen konsequenten Widerstand und  vielfältigen Proteste wäre die Politik wie bei den atomaren Katastrophen zuvor z.B. in Majak, Three Miles’ Island, Windscale, Tschernobyl u.ä. schweigend auch über Fukushima hinweggegangen. 2013 stellte der Richter deshalb in seinem Freispruch richtiger Weise fest: „Was Sie getan haben, ist völlig in Ordnung und Sie haben sich etwas getraut, was sich viele Menschen nicht trauen zu tun.“

Auch 6 Jahre nach diesen Ereignissen möchte der Staatsanwalt nicht von einer Strafverfolgung Abstand nehmen. Er hat gegen das Urteil des damaligen Richters Naumann Einspruch erhoben. Das Angebot der beiden Angeklagten, doch das Verfahren einzustellen gegen keinerlei Auflagen, um die Staatskasse nicht noch unnötig zu belasten, wurde abgelehnt. Das Widerstandsrecht, im Grundgesetz §20 Abs. 4 festgelegt, steht hier vor Gericht zur Disposition. „Politischer Widerstand ist nicht nur eine gesunde Reaktion auf krankmachende Entwicklungen, sondern heilsam für eine Gesellschaft, die nicht nur hilflos Katastrophen entgegensehen möchte. Deshalb haben diese beiden Aktivisten ganz im Sinne des großen Sozialmediziners im letzten Jahrhundert, Rudolf Virchow, gehandelt: Politik ist nichts anderes als die Medizin im Großen.“, so Ernst-Ludwig Iskenius, Arzt und Mitglied der Internationalen Ärzte zur Verhinderung eines Atomkrieges (IPPNW)

Die Prozesstage werden mit lauten Protesten auf der Strasse zum Landgericht begleitet. Eine hohe Beteiligung ist zu wünschen.

Kontakte:

Anti-Atom-Bündnis Nordost:
Ernst-Ludwig Iskenius
presse-anti-atom@systemausfall.org
http://lubminniXda.blogsport.de/
www.twitter.com/lubmin_niX_da