Gorleben-Zaunprozess: Wenn die Öffentlichkeit von Beginn an als „Störer“ betrachtet wird

Am 25. Juli 2012 startete vor dem Lüneburger Landgericht ein Berufungsprozess gegen die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben. Der Aktivistin wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie im Laufe der Protestaktion durch den äußeren Zaun der Anlage durchschlüpfte. Gegen das erstinstanzliche Urteil in Höhe von 20 Tagessätzen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.

Die heutige Verhandlung wurde nach einer knappen halben Stunde auf den 7. August vertagt. Zwischen den Verhandlungstagen will das Gericht über zwei heute gestellten Anträgen der Angeklagten.

Mit ihren Anträgen wehrt sich Cécile gegen die Einschränkung der Gerichtsöffentlichkeit sowie ihrer Verteidigungsmöglichkeiten.

Am 25. Juli 2012 startete vor dem Lüneburger Landgericht ein Berufungsprozess gegen die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben. Der Aktivistin wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie im Laufe der Protestaktion durch den äußeren Zaun der Anlage durchschlüpfte. Gegen das erstinstanzliche Urteil in Höhe von 20 Tagessätzen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.

Die heutige Verhandlung wurde nach einer knappen halben Stunde auf den 7. August vertagt. Zwischen den Verhandlungstagen will das Gericht über zwei heute gestellten Anträgen der Angeklagten.

Mit ihren Anträgen wehrt sich Cécile gegen die Einschränkung der Gerichtsöffentlichkeit sowie ihrer Verteidigungsmöglichkeiten.

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Fakten zur französischen Militärpolizei im Einsatz gegen soziale Bewegungen

Ich setze meine Serie „Erlebnisse und Einblicke im Widerstand gegen Hochspannungsleitungen und AKW-Neubau in Frankreich“ fort, mit Informationen zur französischen Militärpolizei. Es gibt Unterschiede zur Deutschen Polizei, die einiges an die Entwicklung von sozialen Bewegungen erklären können. In vielen Fällen setzt sich der Staat gegen die Bevölkerung militärisch durch. Ich lege hier nicht den Schwerpunkt auf die Geschichte, sondern auf die Vorgehensweise der Polizei. Die Quelle für diese Informationen sind meine eigene Erfahrung und Interviews mit „alten Hasen“, AktivistInnen, die schon seit drei oder vier Jahrzehnte dabei sind.

Ich setze meine Serie „Erlebnisse und Einblicke im Widerstand gegen Hochspannungsleitungen und AKW-Neubau in Frankreich“ fort, mit Informationen zur französischen Militärpolizei. Es gibt Unterschiede zur Deutschen Polizei, die einiges an die Entwicklung von sozialen Bewegungen erklären können. In vielen Fällen setzt sich der Staat gegen die Bevölkerung militärisch durch. Ich lege hier nicht den Schwerpunkt auf die Geschichte, sondern auf die Vorgehensweise der Polizei. Die Quelle für diese Informationen sind meine eigene Erfahrung und Interviews mit „alten Hasen“, AktivistInnen, die schon seit drei oder vier Jahrzehnte dabei sind.

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Gorleben-Zaunprozess: Berufung startet am 25. Juli vor dem LG Lüneburg

Am 25. Juli 2012 um 9:30 Uhr im Saal 121 startet vor dem Lüneburger Landgericht ein Berufungsprozess gegen die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben. Der Aktivistin wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie im Laufe der Protestaktion durch den äußeren Zaun der Anlage durchschlüpfte. Die Betreibergesellschaft des Zwischenlagers GNS hat Strafantrag gestellt.

Nach 12 Verhandlungstagen verurteilte das Amtsgericht Dannenberg am 21. März 2011 die Aktivistin zu 20 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruch.

Gegen das erstinstanzliche Urteil haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.

Am 25. Juli 2012 um 9:30 Uhr im Saal 121 startet vor dem Lüneburger Landgericht ein Berufungsprozess gegen die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben. Der Aktivistin wird Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie im Laufe der Protestaktion durch den äußeren Zaun der Anlage durchschlüpfte. Die Betreibergesellschaft des Zwischenlagers GNS hat Strafantrag gestellt.

Nach 12 Verhandlungstagen verurteilte das Amtsgericht Dannenberg am 21. März 2011 die Aktivistin zu 20 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruch.

Gegen das erstinstanzliche Urteil haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.

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Antiatombewegung in der Normandie – Vorgeschichte zum HSL-Kampf Teil 2/2

Teil 2 – Valognes Stopp Castor und die Hochspannungsleitung: Bewegung und Entschlossenheit

Ich setze meine Serie „Erlebnisse und Einblicke im Widerstand gegen HSL in Frankreich“ mit Hintergrundinformationen zum Widerstand gegen die Atomanlagen in der Normandie fort.

valognes 2011
Valognes, November 2011

Teil 2 – Valognes Stopp Castor und die Hochspannungsleitung: Bewegung und Entschlossenheit

Ich setze meine Serie „Erlebnisse und Einblicke im Widerstand gegen HSL in Frankreich“ mit Hintergrundinformationen zum Widerstand gegen die Atomanlagen in der Normandie fort.

valognes 2011
Valognes, November 2011

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Antiatombewegung in der Normandie – Vorgeschichte zum HSL-Kampf Teil 1/2

Ich fange meine Serie „Erlebnisse und Einblicke im Widerstand gegen HSL in Frankreich“ mit Hintergrundinformationen zum Widerstand gegen die Atomanlagen in der Normandie.

Teil1: der Standort Flamanville und der EPR Reaktor

Anhand eigener Recherchen und des Beitrages vom CRILAN (Regionales Komitee zur Information über und für den Kampf gegen die Atomkraft), der für das Widerstandswochenende gegen HSL Neubau geschrieben wurde, stelle ich die wichtigsten Hintergründe und Ereignisse zur heutigen Atompolitik in der Niedernormandie stichpunktartig dar.

Ich fange meine Serie „Erlebnisse und Einblicke im Widerstand gegen HSL in Frankreich“ mit Hintergrundinformationen zum Widerstand gegen die Atomanlagen in der Normandie.

Teil1: der Standort Flamanville und der EPR Reaktor

Anhand eigener Recherchen und des Beitrages vom CRILAN (Regionales Komitee zur Information über und für den Kampf gegen die Atomkraft), der für das Widerstandswochenende gegen HSL Neubau geschrieben wurde, stelle ich die wichtigsten Hintergründe und Ereignisse zur heutigen Atompolitik in der Niedernormandie stichpunktartig dar.
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Erlebnisse und Einblicke im Widerstand gegen HSL in Frankreich

Ein paar Stichworte als Zusammenfassung:

„Paris“ regiert, Psychofolter, Tränengas und Splittergranaten der militärischen Polizei

Vielfalt, Rebell, international, Sabotage, Spannungen, Konflikte,

Vom 22. bis zum 24. Juni 2012 fand in der Französischen Normandie unweit von le Chefresne ein „Widerstandswochende gegen die HSL“ statt. Das kleine 350 Einwohner-Dorf ist bekannt geworden, weil es sich vom Stromnetzunternehmen RTE nicht kaufen ließ und gegen den Bau einer Hochspannungstrasse à zwei mal 400 000 Volt kämpft. 197 518 Euro bot RTE an. Das ist das Jahresbudjet der Kommune. Damit soll für die Hochspannungsleitung (HSL) Akzeptanz geschaffen werden. 46 Gemeinde sprachen sich zu Beginn gegen die neue Hochspannungsleitung aus. Heute sind es nur noch vier. Der Widerstand wurde „gekauft“ sagen viele – das ist keine neue Taktik der Atommafia. AKW-Standorten oder auch die Gegend um Bure (geplantes Atommüllendlager in Lothringen) wurden in ähnlicher Art und Weise „konvertiert“. Doch tot ist der Widerstand in der Normandie nicht – im Gegenteil. Seit Beginn der Bauarbeiten Ende 2011 hat er sich auf den Baustellen verlagert. Dabei gerät „das Ganze“, nämlich die Atom- und Energiepolitik nicht aus dem Blickfeld.

Ich habe die Widerstandstage im Juni zum Anlass genommen, um mir ein Bild von der Situation zu machen. Zurück komme ich begeistert und schockiert , voller Hoffnung und wütend zugleich.

Ein paar Stichworte als Zusammenfassung:

„Paris“ regiert, Psychofolter, Tränengas und Splittergranaten der militärischen Polizei

Vielfalt, Rebell, international, Sabotage, Spannungen, Konflikte,

Vom 22. bis zum 24. Juni 2012 fand in der Französischen Normandie unweit von le Chefresne ein „Widerstandswochende gegen die HSL“ statt. Das kleine 350 Einwohner-Dorf ist bekannt geworden, weil es sich vom Stromnetzunternehmen RTE nicht kaufen ließ und gegen den Bau einer Hochspannungstrasse à zwei mal 400 000 Volt kämpft. 197 518 Euro bot RTE an. Das ist das Jahresbudjet der Kommune. Damit soll für die Hochspannungsleitung (HSL) Akzeptanz geschaffen werden. 46 Gemeinde sprachen sich zu Beginn gegen die neue Hochspannungsleitung aus. Heute sind es nur noch vier. Der Widerstand wurde „gekauft“ sagen viele – das ist keine neue Taktik der Atommafia. AKW-Standorten oder auch die Gegend um Bure (geplantes Atommüllendlager in Lothringen) wurden in ähnlicher Art und Weise „konvertiert“. Doch tot ist der Widerstand in der Normandie nicht – im Gegenteil. Seit Beginn der Bauarbeiten Ende 2011 hat er sich auf den Baustellen verlagert. Dabei gerät „das Ganze“, nämlich die Atom- und Energiepolitik nicht aus dem Blickfeld.

Ich habe die Widerstandstage im Juni zum Anlass genommen, um mir ein Bild von der Situation zu machen. Zurück komme ich begeistert und schockiert , voller Hoffnung und wütend zugleich.

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1. juristisches Nachspiel zum Kletterprotest gegen ein Atommüllschiff in MS

Aktion Grob ungehörige Handlung anstelle von Straftat

Am 28. Mai 2012 demonstrierten AtomkraftgegnerInnen gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll durchs Land. Anlass des Protests war der Transport von Atommüll aus Obrigheim über 1500 Kilometer Wasserstraßen nach Lubmin. In Höhe der Wolbeckerstrasse in Münster, seilten sich zwei AktivistInnen über dem Kanal ab. Das Atommüllschiff konnte seine Reise erst ca. sieben Stunden später – nach der Räumung der KletterInnen durch ein Sondereinsatzkommando aus Bielefeld – fortsetzen. Viele Badegäste am Kanal beobachteten die Aktion und zeigten sich über diesen geheimen Atommülltransport mitten durch die Stadt empört.

Die Polizei rechtfertigte ihre gefährliche Räumungsaktion damit, dass gegen die beiden AktivistInnen ein Strafverfahren einzuleiten sei – wegen gefährlichem Eingriff in den Schiffsverkehr.

Auf die strafrechtlichen Vorwürfe der Polizei reagierten die AktivistInnen gelassen. Zu recht, wie sich jetzt herausstellt: Aus der Straftat ist ein Monat nach der Aktion eine Ordnungswidrigkeit geworden. Mit der Darstellung als Straftat wurde auch in der Öffentlichkeit durch die Polizei die Aktion als schwer kriminell hingestellt und nicht als legitime Protestaktion. Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 165 Euro haben die AktivistInnen Einspruch eingelegt.

Aktion Grob ungehörige Handlung anstelle von Straftat

Am 28. Mai 2012 demonstrierten AtomkraftgegnerInnen gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll durchs Land. Anlass des Protests war der Transport von Atommüll aus Obrigheim über 1500 Kilometer Wasserstraßen nach Lubmin. In Höhe der Wolbeckerstrasse in Münster, seilten sich zwei AktivistInnen über dem Kanal ab. Das Atommüllschiff konnte seine Reise erst ca. sieben Stunden später – nach der Räumung der KletterInnen durch ein Sondereinsatzkommando aus Bielefeld – fortsetzen. Viele Badegäste am Kanal beobachteten die Aktion und zeigten sich über diesen geheimen Atommülltransport mitten durch die Stadt empört.

Die Polizei rechtfertigte ihre gefährliche Räumungsaktion damit, dass gegen die beiden AktivistInnen ein Strafverfahren einzuleiten sei – wegen gefährlichem Eingriff in den Schiffsverkehr.

Auf die strafrechtlichen Vorwürfe der Polizei reagierten die AktivistInnen gelassen. Zu recht, wie sich jetzt herausstellt: Aus der Straftat ist ein Monat nach der Aktion eine Ordnungswidrigkeit geworden. Mit der Darstellung als Straftat wurde auch in der Öffentlichkeit durch die Polizei die Aktion als schwer kriminell hingestellt und nicht als legitime Protestaktion. Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 165 Euro haben die AktivistInnen Einspruch eingelegt.

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Der Uran-Zug steht

Am 2. Juli 2012 wurde erneut Atommüll von der Urananreicherungsanlage Gronau (NRW) nach Frankreich (Pierrelatte) exportiert. AktivistInnen machten mit einer Mahnwache auf die Durchfahrt des Zuges in Münster aufmerksam. Alle vier Wochen sind mit gefährlichen toxischen abgereichertem Uranhexafluorid (UF6) geladenen Züge von Gronau nach Frankreich unterwegs.  UF6 kann in Kontakt mit Luft explodieren, in kontakt mit Wasser gefährliche Flusssäure bilden. Verschieben ist keine Lösung. Von Atomausstieg kann keine Rede sein, wenn die Urenco ihre Anlage erweitert und in aller Welt weiter mit radioaktiven Stoffen handelt.

Vermeiden statt verschieben, heißt es entlang der Strecke. Denn um die Menschen auf diese Gefahren  zu machen, finden immer wieder Mahnwachen und Aktionen gegen diese Transporte statt.

Ich veröffentliche hier einen Artikel von Martin Placht, erschienen in der Sommer 2012 Ausgabe der Monatszeitschrift GWR. Es geht um unsere letzte große Kletteraktion gegen diese sinnlose Verschiebung von Atommüll auf den Schienenweg.

Erfolgreiche Urantransportblockade durch KletteraktivistInnen

Ein Erfahrungsbericht

Am 2. Juli 2012 wurde erneut Atommüll von der Urananreicherungsanlage Gronau (NRW) nach Frankreich (Pierrelatte) exportiert. AktivistInnen machten mit einer Mahnwache auf die Durchfahrt des Zuges in Münster aufmerksam. Alle vier Wochen sind mit gefährlichen toxischen abgereichertem Uranhexafluorid (UF6) geladenen Züge von Gronau nach Frankreich unterwegs.  UF6 kann in Kontakt mit Luft explodieren, in kontakt mit Wasser gefährliche Flusssäure bilden. Verschieben ist keine Lösung. Von Atomausstieg kann keine Rede sein, wenn die Urenco ihre Anlage erweitert und in aller Welt weiter mit radioaktiven Stoffen handelt.

Vermeiden statt verschieben, heißt es entlang der Strecke. Denn um die Menschen auf diese Gefahren  zu machen, finden immer wieder Mahnwachen und Aktionen gegen diese Transporte statt.

Ich veröffentliche hier einen Artikel von Martin Placht, erschienen in der Sommer 2012 Ausgabe der Monatszeitschrift GWR. Es geht um unsere letzte große Kletteraktion gegen diese sinnlose Verschiebung von Atommüll auf den Schienenweg.

Erfolgreiche Urantransportblockade durch KletteraktivistInnen

Ein Erfahrungsbericht

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Gegen folterähnliche Behandlungen durch Staatsorgane ist nichts einzuwenden…

Am 3. Juli vor dem Braunschweiger Amtsgericht, wird einem politisch engagierten Menschen den Prozess gemacht.

Sein Vergehen: er mischte sich in eine  Polizeikontrolle ein. Er wurde in Gewahrsam genommen. Und gegen die folterähnliche Behandlung, die er im Braunschweiger Polizeigewahrsam erleben musste, soll er sich gewehrt haben. Wieder einmal steht ein Opfer von Polizeigewalt vor Gericht.

Denn es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, dass der Aktivist damals von der Polizei misshandelt wurde. Seine Schilderungen (siehe Soliaufruf zum Prozess unten) erinnern mich stark an an meinem eigenen Langzeitgewahrsam im Braunschweiger Polizeikeller. Das war Psychofolter. Mit fällt kein anderes Wort dafür ein.

2008 wurde ich 4 Tage vor dem Castortransport präventiv in Gewahrsam genommen. Die Polizei wollte mich dadurch daran hindern, gegen den Castortransport in Bäumen zu klettern ( wie schlimm!).  Ich wurde nach meiner Festnahme von Lüneburg nach Braunschweig verlegt und verbrachte mehrere Tage im dortigen Polizei Keller. In der Zelle gab es kaum Tageslicht und reichlich Abgase von Polizeiautos. Das dunkele Mini-Fenster war auf Höhe der Rädern von auf einem Parkplatz stehenden Polizeiautos. Ich wurde beschimpft, weil ich Ausländerin bin und nach vegetarischem Essen verlangte. Um auf Toilette gehen zu dürfen, musste ich ewig klingeln; weibliche Beamten gab es nicht. Für den « Freigang »  wurde eine Beamtin aus einer anderen Abteilung der Polizei geholt und ich durfte 20 Minuten an ihr gefesselt, wie ein Tier auf dem Parkplatz laufen. Selbst Strafgefangenen werden im Gefängniss besser behandelt. Sie bekommen eine Stunde Freigang, ohne Fesselung qn einer Beamtin! Als ich mich durch Hinsetzen gegen die Wieder-Einschliessung in die Zelle sperrte, wurde mit « Widerstand » vorgeworfen. Ja, ich hätte mich schwer gemacht.

Im Braunschweiger Polizeigewahrsam hingen makrabre Bilder über den Alltag in der Anstalt. Zu sehen waren gefesdselte Menschen; eine Delle in der Wand mit der Überschrift « Kopfstoss gleich Kopflos », etc. Diese Bilder wurden im Braunschweiger Polizeigewahrsam aufgenommen. Die gezeigten Behandlungen; der Psychoterror, die Art und Weise wie ich behandelt wurde stellen einen eklatanten Verstoss gegen die Richtlinien vom europäischen Komitee gegen Folter und folterähnlichen Behandlungen dar. Aber dafür interessieren sich die Gerichte nicht. Das Amtsgericht schrieb; die Forderungen vom Komitee gegen Folter interessieren ihn niht. Dem folgte dann das Landgericht. Und das Bundesverfassungsgericht hat vergagegene Woche beschossen, dass es sich mit der Fragestellung nicht auseinadersetzen will und meine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. 3 Jahre hat es benötigt für diese Entscheidung!  Über meine Erlebnisse habe ich eine Kurzgeschichte geschrieben.

Ich schliesse daraus, dass Folter in Deutschland legal ist.

Ich überlege mir noch eine Klage vorm europaischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aber ich denke, dass die beste Antwort auf diesen staatlichen Folter, Solidarität von unten lautet!

In diesem Sinne: Unterstüzt die Betroffenen! Kommt zum Prozess nach Braunschweig.

Am 3. Juli vor dem Braunschweiger Amtsgericht, wird einem politisch engagierten Menschen den Prozess gemacht.

Sein Vergehen: er mischte sich in eine  Polizeikontrolle ein. Er wurde in Gewahrsam genommen. Und gegen die folterähnliche Behandlung, die er im Braunschweiger Polizeigewahrsam erleben musste, soll er sich gewehrt haben. Wieder einmal steht ein Opfer von Polizeigewalt vor Gericht.

Denn es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, dass der Aktivist damals von der Polizei misshandelt wurde. Seine Schilderungen (siehe Soliaufruf zum Prozess unten) erinnern mich stark an an meinem eigenen Langzeitgewahrsam im Braunschweiger Polizeikeller. Das war Psychofolter. Mit fällt kein anderes Wort dafür ein.

2008 wurde ich 4 Tage vor dem Castortransport präventiv in Gewahrsam genommen. Die Polizei wollte mich dadurch daran hindern, gegen den Castortransport in Bäumen zu klettern ( wie schlimm!).  Ich wurde nach meiner Festnahme von Lüneburg nach Braunschweig verlegt und verbrachte mehrere Tage im dortigen Polizei Keller. In der Zelle gab es kaum Tageslicht und reichlich Abgase von Polizeiautos. Das dunkele Mini-Fenster war auf Höhe der Rädern von auf einem Parkplatz stehenden Polizeiautos. Ich wurde beschimpft, weil ich Ausländerin bin und nach vegetarischem Essen verlangte. Um auf Toilette gehen zu dürfen, musste ich ewig klingeln; weibliche Beamten gab es nicht. Für den « Freigang »  wurde eine Beamtin aus einer anderen Abteilung der Polizei geholt und ich durfte 20 Minuten an ihr gefesselt, wie ein Tier auf dem Parkplatz laufen. Selbst Strafgefangenen werden im Gefängniss besser behandelt. Sie bekommen eine Stunde Freigang, ohne Fesselung qn einer Beamtin! Als ich mich durch Hinsetzen gegen die Wieder-Einschliessung in die Zelle sperrte, wurde mit « Widerstand » vorgeworfen. Ja, ich hätte mich schwer gemacht.

Im Braunschweiger Polizeigewahrsam hingen makrabre Bilder über den Alltag in der Anstalt. Zu sehen waren gefesdselte Menschen; eine Delle in der Wand mit der Überschrift « Kopfstoss gleich Kopflos », etc. Diese Bilder wurden im Braunschweiger Polizeigewahrsam aufgenommen. Die gezeigten Behandlungen; der Psychoterror, die Art und Weise wie ich behandelt wurde stellen einen eklatanten Verstoss gegen die Richtlinien vom europäischen Komitee gegen Folter und folterähnlichen Behandlungen dar. Aber dafür interessieren sich die Gerichte nicht. Das Amtsgericht schrieb; die Forderungen vom Komitee gegen Folter interessieren ihn niht. Dem folgte dann das Landgericht. Und das Bundesverfassungsgericht hat vergagegene Woche beschossen, dass es sich mit der Fragestellung nicht auseinadersetzen will und meine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. 3 Jahre hat es benötigt für diese Entscheidung!  Über meine Erlebnisse habe ich eine Kurzgeschichte geschrieben.

Ich schliesse daraus, dass Folter in Deutschland legal ist.

Ich überlege mir noch eine Klage vorm europaischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aber ich denke, dass die beste Antwort auf diesen staatlichen Folter, Solidarität von unten lautet!

In diesem Sinne: Unterstüzt die Betroffenen! Kommt zum Prozess nach Braunschweig.

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S21 Baggerprozess: Urteil ohne Überraschung im Namen der Bahn

Am heutigen Tag wurde im so genannten Baggerprozess  gegen zwei Robin Wood AktivistInnen vorm dem Stuttgarter Landgericht das Urteil verkündet: 30 Tagessätze à 10 bez. 16 Euro. Den zwei KletteraktivistInnen wurde, nach ihrer Beteiligung an einer Baggerbesetzung gegen den Abriss vom Stuttgarter Hauptbahnhof  am 30. August 2010, Hausfriedensbruch vorgeworfen worden. Die Frima Wolff und Müller hatte Strafantrag gegen die AktivistInnen gestellt.

Die Verteidigung hatte im Laufe der sechs Verhandlungstage immer wieder auf ein Verfahrenshindernis hingewiesen und ein Urteil durch Freispruch nach § 260 III StPO beantragt. Sie vertrat die Auffassung, nicht die Firma Wolff und Müller habe das Hausrecht gehabt, sondern die Deutsche Bahn. Also habe die falsche Firma den Strafantrag gestellt.

Nachdem die Pflichtverteidiger beider Angeklagten in ihren Plädoyers ausführlich auf diese Frage eingingen , war die Verhandlung vertagt worden. (Plädoyer vom Verteidiger Tronje Döhmer, von der Angeklagten Cécile Lecomte)

Am heutigen Tag wurde im so genannten Baggerprozess  gegen zwei Robin Wood AktivistInnen vorm dem Stuttgarter Landgericht das Urteil verkündet: 30 Tagessätze à 10 bez. 16 Euro. Den zwei KletteraktivistInnen wurde, nach ihrer Beteiligung an einer Baggerbesetzung gegen den Abriss vom Stuttgarter Hauptbahnhof  am 30. August 2010, Hausfriedensbruch vorgeworfen worden. Die Frima Wolff und Müller hatte Strafantrag gegen die AktivistInnen gestellt.

Die Verteidigung hatte im Laufe der sechs Verhandlungstage immer wieder auf ein Verfahrenshindernis hingewiesen und ein Urteil durch Freispruch nach § 260 III StPO beantragt. Sie vertrat die Auffassung, nicht die Firma Wolff und Müller habe das Hausrecht gehabt, sondern die Deutsche Bahn. Also habe die falsche Firma den Strafantrag gestellt.

Nachdem die Pflichtverteidiger beider Angeklagten in ihren Plädoyers ausführlich auf diese Frage eingingen , war die Verhandlung vertagt worden. (Plädoyer vom Verteidiger Tronje Döhmer, von der Angeklagten Cécile Lecomte)

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