Sensible Polizei

Ungeschickte Polizeibeamt*innen verklagen Demonstrant*innen

Eichhörnchen-Artikel, Erstveröffentlichung in der GWR 416, Februar 2016

Polizist*innen sind sehr sensibel. Darum hat der Gesetzgeber Paragrafen geschaffen, die entweder nur für sie gelten oder fast ausschließlich zur Durchsetzung ihrer Interessen angewendet werden.

Eine „Beamtenbeleidigung“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Doch § 185 StGB, der Beleidigungsparagraf, findet fast ausschließlich Anwendung in Fällen wo Beamt*innen sich „in ihrer Ehe“ verletzt fühlen. Eine Demonstrantin, die im öffentlichen Fernsehen durch einen ranghohen Beamten als „verrückt“ oder „krank“ bezeichnet wird, muss dagegen nicht mit einer Anklage rechnen (1). Der Widerstandsparagraf (§ 113 StGB) ist exklusiv für Amtsträger*innen wie Polizeibeamt*innen gedacht und die Polizeigewerkschaften werden nicht müde zu erzählen, man müsse zum Schutz der Beamt*innen die Strafen erhöhen. Insbesondere Polizeibeamt*innen machen reichlich von diesem Vorwurf Gebrauch, um Demonstrant*innen zu kriminalisieren. Und da reicht schon der Vorwurf, eine Demonstrantin habe sich „schwer gemacht“ zur Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Ob als Angeklagte oder als Verteidigerin: ich habe schon etliche Verfahren dieser Art erlebt, wo die Beamt*innen partout die Schwerkraft nicht verstehen wollten und die Auffassung vertraten, mensch könne sich „schwer“ machen, also die physikalischen Gesetze durchbrechen. Und wenn der Widerstandsvorwurf nicht durch kommt, dann die Körperverletzung: es reicht wenn ein Polizist behauptet, er habe einen Schmerz verspürt, weil zum Beispiel auf seine – die Aktivistin würgende – Hand bei der Räumung einer Sitzblockade Druck ausgeübt wurde. Eine winzig kleine Schürfwunde, die sich eine Polizistin im Einsatz zuzieht, reicht auch für eine Anklage.

Ungeschickte Polizeibeamt*innen verklagen Demonstrant*innen

Eichhörnchen-Artikel, Erstveröffentlichung in der GWR 416, Februar 2016

Polizist*innen sind sehr sensibel. Darum hat der Gesetzgeber Paragrafen geschaffen, die entweder nur für sie gelten oder fast ausschließlich zur Durchsetzung ihrer Interessen angewendet werden.

Eine „Beamtenbeleidigung“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Doch § 185 StGB, der Beleidigungsparagraf, findet fast ausschließlich Anwendung in Fällen wo Beamt*innen sich „in ihrer Ehe“ verletzt fühlen. Eine Demonstrantin, die im öffentlichen Fernsehen durch einen ranghohen Beamten als „verrückt“ oder „krank“ bezeichnet wird, muss dagegen nicht mit einer Anklage rechnen (1). Der Widerstandsparagraf (§ 113 StGB) ist exklusiv für Amtsträger*innen wie Polizeibeamt*innen gedacht und die Polizeigewerkschaften werden nicht müde zu erzählen, man müsse zum Schutz der Beamt*innen die Strafen erhöhen. Insbesondere Polizeibeamt*innen machen reichlich von diesem Vorwurf Gebrauch, um Demonstrant*innen zu kriminalisieren. Und da reicht schon der Vorwurf, eine Demonstrantin habe sich „schwer gemacht“ zur Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Ob als Angeklagte oder als Verteidigerin: ich habe schon etliche Verfahren dieser Art erlebt, wo die Beamt*innen partout die Schwerkraft nicht verstehen wollten und die Auffassung vertraten, mensch könne sich „schwer“ machen, also die physikalischen Gesetze durchbrechen. Und wenn der Widerstandsvorwurf nicht durch kommt, dann die Körperverletzung: es reicht wenn ein Polizist behauptet, er habe einen Schmerz verspürt, weil zum Beispiel auf seine – die Aktivistin würgende – Hand bei der Räumung einer Sitzblockade Druck ausgeübt wurde. Eine winzig kleine Schürfwunde, die sich eine Polizistin im Einsatz zuzieht, reicht auch für eine Anklage.

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Bure – Spannung auf der Atomklo-Baustelle und im Gerichtssaal

* Die ANDRA hat erneut versucht sich Zugang zum Wald zu verschaffen.

* Vor Gericht werden Klagen von Einwohner*innen und Vereine verhandelt.

* Für die Woche 14. – 18.2. rufen die Waldbesetzer*innen zu einer Aktionswoche auf – Dezentrale Aktionen in Solidarität mit dem Widerstand sind willkommen.

Ereignisvolle Woche für die Gegner*innen von Cigéo, dem Atommüll-Endlagerprojekt in Bure. Die ANDRA (Nationalagentur für die Entsorgung von radioaktivem Müll) hat einen erneuten Versuch gestartet, den Wald mit ihren Baumaschinen zu betreten. Die Waldbesetzer*innen im Bois lejuc haben sich – wie schon eine Woche zuvor – erfolgreich dagegen gewehrt.

* Die ANDRA hat erneut versucht sich Zugang zum Wald zu verschaffen.

* Vor Gericht werden Klagen von Einwohner*innen und Vereine verhandelt.

* Für die Woche 14. – 18.2. rufen die Waldbesetzer*innen zu einer Aktionswoche auf – Dezentrale Aktionen in Solidarität mit dem Widerstand sind willkommen.

Ereignisvolle Woche für die Gegner*innen von Cigéo, dem Atommüll-Endlagerprojekt in Bure. Die ANDRA (Nationalagentur für die Entsorgung von radioaktivem Müll) hat einen erneuten Versuch gestartet, den Wald mit ihren Baumaschinen zu betreten. Die Waldbesetzer*innen im Bois lejuc haben sich – wie schon eine Woche zuvor – erfolgreich dagegen gewehrt.

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Bure – entre poker juridique et tensions sur le terrain

La semaine est chargée pour les opposants à l’enfouissement des déchets nucléaires dans la région de Bure.
Ce lundi, l’Agence Nationale de gestion der déchets radioactifs (ANDRA) a, comme une semaine auparavant, essayé de passer en force dans le bois Lejuc occupé depuis plusieurs mois par les opposants au projet d’enfouissement des déchets nucléaires appelé Cigéo.

La semaine est chargée pour les opposants à l’enfouissement des déchets nucléaires dans la région de Bure.
Ce lundi, l’Agence Nationale de gestion der déchets radioactifs (ANDRA) a, comme une semaine auparavant, essayé de passer en force dans le bois Lejuc occupé depuis plusieurs mois par les opposants au projet d’enfouissement des déchets nucléaires appelé Cigéo.

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Cannabis als Medizin …

 und das gesellschaftliche Tabu Behinderung

Quelle und Erstveröffentlichung:  GWR 416, Februar 2017

Der Bundestag hat am 19. Januar 2017 einstimmig ein für schwer kranke Menschen wichtiges Gesetz verabschiedet. Schmerzpatient*innen und chronisch kranke Menschen, bei denen keine konventionelle Therapie hilft, erhalten künftig medizinisches Cannabis auf Rezept. GWR-Mitherausgeberin Cécile Lecomte wirft einen kritischen Blick auf die Gesundheitspolitik und das neue Gesetz – aus einer Betroffenen-Perspektive. (GWR-Red.)

„Warum humpelst du? Hast du dich verletzt?“, werde ich häufig gefragt. Meine Behinderung passt nicht so wirklich ins Bild der Kletteraktivistin, die den Klimakillern auf’s Dach steigt. Viele kennen mich als Polit-Kletter-Aktivistin und können sich kaum vorstellen, dass ich – zumindest im Sinne der Horizontal-Gesellschaft – schwerbehindert bin. Noch verdutzter reagieren Polizeibeamt*innen, wenn ich nach einer erfolgreichen Kletteraktion erstmal nach meinen Arthritis-Gehstützen greife, um den Beamt*innen folgen zu können und später bei einer Ingewahrsamnahme auf die Aushändigung meiner Hanfkekse bestehe.

 und das gesellschaftliche Tabu Behinderung

Quelle und Erstveröffentlichung:  GWR 416, Februar 2017

Der Bundestag hat am 19. Januar 2017 einstimmig ein für schwer kranke Menschen wichtiges Gesetz verabschiedet. Schmerzpatient*innen und chronisch kranke Menschen, bei denen keine konventionelle Therapie hilft, erhalten künftig medizinisches Cannabis auf Rezept. GWR-Mitherausgeberin Cécile Lecomte wirft einen kritischen Blick auf die Gesundheitspolitik und das neue Gesetz – aus einer Betroffenen-Perspektive. (GWR-Red.)

„Warum humpelst du? Hast du dich verletzt?“, werde ich häufig gefragt. Meine Behinderung passt nicht so wirklich ins Bild der Kletteraktivistin, die den Klimakillern auf’s Dach steigt. Viele kennen mich als Polit-Kletter-Aktivistin und können sich kaum vorstellen, dass ich – zumindest im Sinne der Horizontal-Gesellschaft – schwerbehindert bin. Noch verdutzter reagieren Polizeibeamt*innen, wenn ich nach einer erfolgreichen Kletteraktion erstmal nach meinen Arthritis-Gehstützen greife, um den Beamt*innen folgen zu können und später bei einer Ingewahrsamnahme auf die Aushändigung meiner Hanfkekse bestehe.

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Die Spannung steigt auf der Baustelle für das Atomklo in Bure!

Aktuelle Infos zur Situation in Bure: http://de.vmc.camp/

Am 23. Januar hat die ANDRA (Nationalagentur zur Entsorgung von radioaktivem Müll) einen Versuch gestartet, den seit 6 Monaten durch Projektgegner*innen besetzten Wald „Bois Lejuc“ in ihrem Besitz zurückzunehmen. Mehrere Barrikaden wurden Mittels Schaufellader und Bagger  der Firma Chardot zerstört. Einen Bagger steuerte Emmanuel Hance, der Chefplaner der ANDRA für die Außenaktivitäten, persönlich

Einige Aktivist*innen stiegen in ihre Baumhäuser in ca. 20 Meter Höhe, andere blockierten die Bagger. Der durch die  ANDRA beauftragte Sicherheitsdienst (Firma EPR) versuchte die Besetzer*innen, die sich den Maschinen in den Weg stellten mit Gewalt weg zu drängen. Die ANDRA scheiterte schließlich am entschlossenen Widerstand der Aktivist*innen.Eine Aktivistin wurde durch den Sicherheitsdienst verletzt und hat sich für eine Strafanzeige entschieden.

Die Situation wird sich in den kommenden Tagen möglicherweise weiter zuspitzen!

Aktuelle Infos zur Situation in Bure: http://de.vmc.camp/

Am 23. Januar hat die ANDRA (Nationalagentur zur Entsorgung von radioaktivem Müll) einen Versuch gestartet, den seit 6 Monaten durch Projektgegner*innen besetzten Wald „Bois Lejuc“ in ihrem Besitz zurückzunehmen. Mehrere Barrikaden wurden Mittels Schaufellader und Bagger  der Firma Chardot zerstört. Einen Bagger steuerte Emmanuel Hance, der Chefplaner der ANDRA für die Außenaktivitäten, persönlich

Einige Aktivist*innen stiegen in ihre Baumhäuser in ca. 20 Meter Höhe, andere blockierten die Bagger. Der durch die  ANDRA beauftragte Sicherheitsdienst (Firma EPR) versuchte die Besetzer*innen, die sich den Maschinen in den Weg stellten mit Gewalt weg zu drängen. Die ANDRA scheiterte schließlich am entschlossenen Widerstand der Aktivist*innen.Eine Aktivistin wurde durch den Sicherheitsdienst verletzt und hat sich für eine Strafanzeige entschieden.

Die Situation wird sich in den kommenden Tagen möglicherweise weiter zuspitzen!

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Bure – Aktuelle Kurzinfos zur Waldbesetzung im Bois Lejuc

Sven, ein offizieller Bewohner des Bois Lejuc in Mandres-en-Barrois bei Bure hat Post vom Gerichtsvollzieher erhalten. Die Nationale Agentur zur Entsorgung von radioaktivem Müll (ANDRA) bereitet die Wiederaufnahme der Bauarbeiten für das Atomklo. Die Waldbesetzung steht diesem Vorhaben in dem Weg. Darum geht sie gegen Sven juristisch vor. Eine Gerichtsverhandlung findet am 11. Januar 2017 vor dem Gericht in Bar-Le-Duc statt. Die ANDRA beantragt ein Räumungstitel  gegen Sven und weitere Bewohner*innen des Waldes.  Ob am 11.01. tatsächlich eine Räumung verfügt wird, ist nicht ganz klar. Der Anwalt, ist an dem Tag verhindert und will das Gericht dazu bewegen, den Termin zu verlegen ( Update vom 11.1. : wurde auf die Woche vom 16.1. verlegt). Diverse Antiatom-Initiativen aus der Region rufen zur Solidarität mit Sven und der Waldbesetzung auf, Sven freut sich über Post an seine Adresse im besetzten Wald ( Sven Linstrom, Le haut chemin, 55290 Mandres-en-Barrois ). Hierfür haben Antiatom-Gruppen einen Solibrief formuliert. Sven freut sich aber auch auf eigenständig formulierte Briefe auf Englisch.

Eine weitere Entwicklung spricht für eine Räumung der Waldbesetzung durch die Polizei und zeitnahe Wiederaufnahme der Bauarbeiten im Boi Lejuc: Die Präfektur will den Schwarzbau, der durch gerichtliche einstweilige Verfügung im Sommer gestoppt wurde, legalisieren, indem sie eine Rodungsgenehmigung – ohne vorige Umwetlverträglichkeitsprüfung – erteilt. Die Unterlagen zu diesem Vorhaben legen bis zum 17. Januar bei der Behörde aus (Siehe hier )  und Bürger*innen dürfen dazu Stellung nehmen und an ddt-se-foret@meuse.gouv.fr schreiben. Diese Scheindemokratie dürfte jedoch wenig bringen.

Es heißt aber, dass mit der Erteilung einer Rodungsgenehmigung nach dem 17. Januar zu rechnen ist  (es wird mit einem Termin um den 20.1. gerechnet) und eine Räumung der Waldbesetzung ansteht. Darum freuen sich die Aktivist*innen über Unterstützung vor Ort. Ob beim Bauen von Boden- und Baumhäuser bis zum Räumungstermin oder bei der Verteidigung des Waldes am Tag X wenn die Andra und der Polizeistaat anrücken.

Achtet auch aktuelle Informationen und Ankündigungen!


Tag X: im Falle eines Angriffes auf den Wald wird für den darauf folgenden Samstag um 11.00h zum Widerstandshaus BZL zur Wiederbesetzung mobilisiert!

Die schmutzigen Tricks der Atomkonzerne und der Politik

Eichhörnchen-Artikel, erschienen in der Zeitschrift GWR Nr. 415 von Januar 2017

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum „Atomausstieg“ und seine politischen Folgen


Dezember 2016: Das Wort „Atomausstieg“ ist in aller Munde. Hintergrund ist ein am 6. Dezember 2016 verkündetes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Klage der Atomkonzerne RWE, EON und Vattenfall gegen den nach der atomaren Katastrophe von Fukushima und darauf folgenden Massenprotesten verabschiedeten „Atomausstieg“. In den Tagen nach Verkündung dieses Urteils wurden zum „Atomausstieg“ und dem Urteil aus Karlsruhe zahlreiche Falschmeldungen und Halbwahrheiten verbreitet.

Eichhörnchen-Artikel, erschienen in der Zeitschrift GWR Nr. 415 von Januar 2017

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum „Atomausstieg“ und seine politischen Folgen


Dezember 2016: Das Wort „Atomausstieg“ ist in aller Munde. Hintergrund ist ein am 6. Dezember 2016 verkündetes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu einer Klage der Atomkonzerne RWE, EON und Vattenfall gegen den nach der atomaren Katastrophe von Fukushima und darauf folgenden Massenprotesten verabschiedeten „Atomausstieg“. In den Tagen nach Verkündung dieses Urteils wurden zum „Atomausstieg“ und dem Urteil aus Karlsruhe zahlreiche Falschmeldungen und Halbwahrheiten verbreitet.
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Essen: Kletteraktivistin gewinnt Schmerzensgeldklage gegen das Land NRW

Das Landgericht Essen hat am 15.12.2016 der Klage einer Umweltaktivistin gegen das Land NRW statt gegeben und ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro für eine 2-stündige rechtswidrige Ingewahrsamnahme anlässlich einer Demonstration gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON zugesprochen.

Umweltaktivist*innen hatten im Mai 2012 Protestaktionen anlässlich der Jahreshauptversammlung von E.ON angekündigt und eine Demonstration vor der Gruga Halle angemeldet.
Kletteraktivistin Cécile Lecomte wollte im Rahmen dieser Demonstration ein Transparent gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON aufhängen, um ihre Botschaft für die Gäste der Jahreshauptversammlung sichtbar zu machen. Die Polizei hinderte sie daran und zog sie mit Gewalt aus der Demonstration heraus. Die Kletteraktivistin wehrte sich verbal gegen den Polizeieinsatz und wies die Beamt*innen auf die Rechtswidrigkeit ihrer Handlung hin. Die Polizeifestigkeit von Versammlungen verbiete es, dass Demonstrant*innen ohne begründeten Anlass und voriger Ausschluss aus einer Versammlung entfernt werden. Die Beamt*innen lenkten jedoch nicht ein und nahmen die Aktivistin in Gewahrsam. Diese wurde ins Polizeipräsidium gebracht und kurz darauf ins Krankenhaus eingeliefert. Sie litt auf Grund der brutalen Festnahme und der schmerzhaften Zwangsanwendung durch die Beamt*innen unter einer Kreislaufstörung.

Es folgte eine jahrelange juristische Auseinandersetzung.

Das Landgericht Essen hat am 15.12.2016 der Klage einer Umweltaktivistin gegen das Land NRW statt gegeben und ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro für eine 2-stündige rechtswidrige Ingewahrsamnahme anlässlich einer Demonstration gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON zugesprochen.

Umweltaktivist*innen hatten im Mai 2012 Protestaktionen anlässlich der Jahreshauptversammlung von E.ON angekündigt und eine Demonstration vor der Gruga Halle angemeldet.
Kletteraktivistin Cécile Lecomte wollte im Rahmen dieser Demonstration ein Transparent gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON aufhängen, um ihre Botschaft für die Gäste der Jahreshauptversammlung sichtbar zu machen. Die Polizei hinderte sie daran und zog sie mit Gewalt aus der Demonstration heraus. Die Kletteraktivistin wehrte sich verbal gegen den Polizeieinsatz und wies die Beamt*innen auf die Rechtswidrigkeit ihrer Handlung hin. Die Polizeifestigkeit von Versammlungen verbiete es, dass Demonstrant*innen ohne begründeten Anlass und voriger Ausschluss aus einer Versammlung entfernt werden. Die Beamt*innen lenkten jedoch nicht ein und nahmen die Aktivistin in Gewahrsam. Diese wurde ins Polizeipräsidium gebracht und kurz darauf ins Krankenhaus eingeliefert. Sie litt auf Grund der brutalen Festnahme und der schmerzhaften Zwangsanwendung durch die Beamt*innen unter einer Kreislaufstörung.

Es folgte eine jahrelange juristische Auseinandersetzung.

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Bure – das Gorleben Frankreichs

Ich bedanke mich bei Wolfgang für den Hinweis auf den folgenden Artikel über Bure. Quelle ist  das Energiewende Magazin von EWS Schönau.

Ein Bericht von Gaspar D’Allens – Übersetzung: Caroline Auret

In Lothringen baut Frankreich sein erstes Atommüllendlager. Das Projekt stößt auf erbitterten Widerstand.

Nahe Bure, einem 80-Seelen-Dorf an den Ausläufern der Maas, entsteht das Atommüllendlager «Cigéo» (Centre industriel de stockage géologique). In einer ersten Phase bis 2034 sollen dort 80.000 Kubikmeter radioaktiven Mülls eingelagert werden. Das sind gerade mal drei Prozent des gesamten atomaren Abfalls in Frankreich. Aber diese drei Prozent zählen zu den gefährlichsten überhaupt: 99 % davon sind hochradioaktiv – eine Umweltgefährung für Jahrtausende.

Ich bedanke mich bei Wolfgang für den Hinweis auf den folgenden Artikel über Bure. Quelle ist  das Energiewende Magazin von EWS Schönau.

Ein Bericht von Gaspar D’Allens – Übersetzung: Caroline Auret

In Lothringen baut Frankreich sein erstes Atommüllendlager. Das Projekt stößt auf erbitterten Widerstand.

Nahe Bure, einem 80-Seelen-Dorf an den Ausläufern der Maas, entsteht das Atommüllendlager «Cigéo» (Centre industriel de stockage géologique). In einer ersten Phase bis 2034 sollen dort 80.000 Kubikmeter radioaktiven Mülls eingelagert werden. Das sind gerade mal drei Prozent des gesamten atomaren Abfalls in Frankreich. Aber diese drei Prozent zählen zu den gefährlichsten überhaupt: 99 % davon sind hochradioaktiv – eine Umweltgefährung für Jahrtausende.

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Jülich-Castoren: Der Protest zeigt Wirkung

Eichhörnchen-Artikel, erschienen in  der Zeitschrift Graswurzelrevolution 414 von Dezember 2016.

Nur der Widerstand von unten kann der gefährlichen Produktion und Verschiebung von Atommüll ein Ende setzen

Die Auseinandersetzung um die Jülich-Castoren dauert seit Jahren an und der Protest von Atomkraftgegner*innen zeigt Wirkung. Der politische Druck zwingt die rot-grüne NRW-Landesregierung zu einem Rückzieher: im Wahljahr 2017 will sie doch keine Castortransporten nach Ahaus durchführen. Der Stillstand im Streit um den Jülicher Atommüll ist jedoch keine Lösung.

Eichhörnchen-Artikel, erschienen in  der Zeitschrift Graswurzelrevolution 414 von Dezember 2016.

Nur der Widerstand von unten kann der gefährlichen Produktion und Verschiebung von Atommüll ein Ende setzen

Die Auseinandersetzung um die Jülich-Castoren dauert seit Jahren an und der Protest von Atomkraftgegner*innen zeigt Wirkung. Der politische Druck zwingt die rot-grüne NRW-Landesregierung zu einem Rückzieher: im Wahljahr 2017 will sie doch keine Castortransporten nach Ahaus durchführen. Der Stillstand im Streit um den Jülicher Atommüll ist jedoch keine Lösung.
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