Beton so löchrig wie Schweizer Käse im EPR-Reaktor

Aus der französischen satirischen Zeitung „ Le Canard enchaîné“ vom 4. Juni 2014

Beton ist eigentlich sein erster Beruf. Das Unternehmen Bouygues hat aber beim Abgießen von Beton für das EPR-Reaktorgebäude ganz schön viel Mist gebaut. EPR steht für ein Atomreaktor neuer Generation, das sich in Flamanville (Manche Département) im Bau befindet. Im Dezember uferte die Ausschalung des Betons aus. Die Techniker entdeckten statt einer dichten Mauer, einen mit zahlreichen Löchern übersäten Beton. Einige Löcher erreichten die Rekordtiefe von 42 cm.

Bei den Arbeiten ging es um die Errichtung des oberen teils des Reaktorgebäudes, der bei einem Leck den Austritt von Radioaktivität in die Atmosphäre verhindern soll. Infolgedessen musste der König der Maurerkelle Bouygues prompt die Arbeit wieder aufnehmen, ein teil des Betons abbrechen und den Schaden mit speziellem Zement zu reparieren. Ergebnis: 4 zusätzliche Monate Zeitverzögerung für eine Baustelle, die bereits um 2 Jahre im Verzug ist. Bouygues und die Direktion der EDF schwören jedoch dem „ Canard“ gegenüber dieser x-ter Zwischenfall werde keine Auswirkung auf den Zeitplan haben.

Aus der französischen satirischen Zeitung „ Le Canard enchaîné“ vom 4. Juni 2014

Beton ist eigentlich sein erster Beruf. Das Unternehmen Bouygues hat aber beim Abgießen von Beton für das EPR-Reaktorgebäude ganz schön viel Mist gebaut. EPR steht für ein Atomreaktor neuer Generation, das sich in Flamanville (Manche Département) im Bau befindet. Im Dezember uferte die Ausschalung des Betons aus. Die Techniker entdeckten statt einer dichten Mauer, einen mit zahlreichen Löchern übersäten Beton. Einige Löcher erreichten die Rekordtiefe von 42 cm.

Bei den Arbeiten ging es um die Errichtung des oberen teils des Reaktorgebäudes, der bei einem Leck den Austritt von Radioaktivität in die Atmosphäre verhindern soll. Infolgedessen musste der König der Maurerkelle Bouygues prompt die Arbeit wieder aufnehmen, ein teil des Betons abbrechen und den Schaden mit speziellem Zement zu reparieren. Ergebnis: 4 zusätzliche Monate Zeitverzögerung für eine Baustelle, die bereits um 2 Jahre im Verzug ist. Bouygues und die Direktion der EDF schwören jedoch dem „ Canard“ gegenüber dieser x-ter Zwischenfall werde keine Auswirkung auf den Zeitplan haben.

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1 Tag Knast für 10 Euro Bußgeld gegen Umweltaktivist wegen Atommüllschiff-Blockade

Vorm Knast

Umweltaktivist tritt heute seine Haftstrafe in Lüneburg an.

Am 28.05.12 blockierten Umweltaktivist*innen im Rahmen einer Anti- Atomkraft-Demonstration das Frachtschiff „MS EDO » der Firma Nuclear Cargo Service, welches radioaktiven Müll geladen hatte.

Die Aktion fand an der Kanalbrücke der Wolbecker Straße in Münster statt, an der sich zwei Aktivist*innen aus Lüneburg von der Brücke abseilten und ein Transparent entfalteten.

Nach mehrtägiger Verhandlung vor dem Dortmunder Schifffahrtsgericht wurden beide Kletteraktivist*innen zu Bußgeldern in Höhe von 20 und 10 Euro verurteilt. Die Aktivist*innen weigern sich zu zahlen. Gegen einen Aktivisten hat nun die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Antrag auf Erzwingungshaft gestellt, welcher vom Schifffahrtsgericht positiv beschieden wurde.

Vorm Knast

Umweltaktivist tritt heute seine Haftstrafe in Lüneburg an.

Am 28.05.12 blockierten Umweltaktivist*innen im Rahmen einer Anti- Atomkraft-Demonstration das Frachtschiff „MS EDO » der Firma Nuclear Cargo Service, welches radioaktiven Müll geladen hatte.

Die Aktion fand an der Kanalbrücke der Wolbecker Straße in Münster statt, an der sich zwei Aktivist*innen aus Lüneburg von der Brücke abseilten und ein Transparent entfalteten.

Nach mehrtägiger Verhandlung vor dem Dortmunder Schifffahrtsgericht wurden beide Kletteraktivist*innen zu Bußgeldern in Höhe von 20 und 10 Euro verurteilt. Die Aktivist*innen weigern sich zu zahlen. Gegen einen Aktivisten hat nun die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Antrag auf Erzwingungshaft gestellt, welcher vom Schifffahrtsgericht positiv beschieden wurde.

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Ankettprozess um Uranmüllzug – Gefahren der Atomkraft im Namen des Volkes "bedeutungslos"

Vor dem Amtsgericht Steinfurt durften wir gestern in Erfahrung bringen, dass der Notstand « nicht möglich » sei und die in diesem Zusammenhang gestellte Beweisanträge « bedeutungslos » sind.  Ob ein Notstand vorliegt musste deshalb erst gar nicht geprüft werden. Man fragt sich warum es im StGB den §34 gibt, wenn er « nicht möglich ist »…  Gesetzliche Bestimmungen, wonach die Umstände einer Handlung in die Strafzumessung einfließen müssen, wurden weiter ignoriert und als « bedeutungslos » abgestempelt. Die nachweislich falschen Aussagen eines Polizeizeugen (der Beweis dafür wurde durch  die Verteidigung eingebracht) sowie geheime und fehlende  Aktenteile durften auch nicht einem Urteil in den Weg stellen.  Das Gericht hatte sich offensichtlich schon lange festgelegt: Hauptsache Verurteilung. Nicht, dass weitere AktivistInnen, auf die Idee kommen, ebenfalls in dieser für den reibungslosen Ablauf der Atomgeschäften nervigen Art und Weise zu demonstrieren!

Aus Protest gegen ein im voraus fest stehendes Urteil, verzichtete die Verteidigung auf die Plädoyers und verließ den Gerichtssal. Die Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt. Währenddessen wurde vor dem Amtsgericht demonstriert, AktivistInnen kletterten der Justiz aufs Dach. Der Widerstand geht weiter! Und der Prozess in die nächste Instanz.

Pressemitteilung zum gestrigen Prozessabschluss.

Alles wie erwartet: Amtsgericht Steinfurt verurteilt Anti-Atom-Aktivist_innen

Vor dem Amtsgericht Steinfurt durften wir gestern in Erfahrung bringen, dass der Notstand « nicht möglich » sei und die in diesem Zusammenhang gestellte Beweisanträge « bedeutungslos » sind.  Ob ein Notstand vorliegt musste deshalb erst gar nicht geprüft werden. Man fragt sich warum es im StGB den §34 gibt, wenn er « nicht möglich ist »…  Gesetzliche Bestimmungen, wonach die Umstände einer Handlung in die Strafzumessung einfließen müssen, wurden weiter ignoriert und als « bedeutungslos » abgestempelt. Die nachweislich falschen Aussagen eines Polizeizeugen (der Beweis dafür wurde durch  die Verteidigung eingebracht) sowie geheime und fehlende  Aktenteile durften auch nicht einem Urteil in den Weg stellen.  Das Gericht hatte sich offensichtlich schon lange festgelegt: Hauptsache Verurteilung. Nicht, dass weitere AktivistInnen, auf die Idee kommen, ebenfalls in dieser für den reibungslosen Ablauf der Atomgeschäften nervigen Art und Weise zu demonstrieren!

Aus Protest gegen ein im voraus fest stehendes Urteil, verzichtete die Verteidigung auf die Plädoyers und verließ den Gerichtssal. Die Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt. Währenddessen wurde vor dem Amtsgericht demonstriert, AktivistInnen kletterten der Justiz aufs Dach. Der Widerstand geht weiter! Und der Prozess in die nächste Instanz.

Pressemitteilung zum gestrigen Prozessabschluss.

Alles wie erwartet: Amtsgericht Steinfurt verurteilt Anti-Atom-Aktivist_innen

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Von „Handbeugehebeln“ und „Schmerzreizen“

Die mündliche Verhandlung um polizeiliche Freiheitsentziehungsmaßnahmen anlässlich einer Protestaktion gegen das Greenwashing vom Konzern Vattenfall bei den „Vattenfall Cyclassics“ 2011 wurde am Mittwoch vor dem Hamburger Verwaltungsgericht mit der Vernehmung von zwei PolizeizeugInnen fortgesetzt. (Bericht zum ersten Tag) Ich und Christian, einen weiteren Kletteraktivisten, verklagen die Polizei und begehren die Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen. Es zeichnet sich ab, dass ich meine Datei „Politisch motivierte Polizeikriminalität“ um einen Fall ergänzen können werde. Die Ingewahrsamnahme hält der Richter am Verwaltungsgericht für dem Grunde nach rechtswidrig (d.h. die Freiheitsentziehung hätte gar nicht angeordnet werden dürfen).

Am Mittwoch ging es konkret um die Art und Weise, wie die KlägerInnen bei ihrer Ingewahrsamnahme durch die Polizei behandelt wurden. Die 6-stündige mündliche Verhandlung förderte einiges erstaunliches und ja, irgendwie grausames zu Tage. So erfuhren die Anwesenden, dass „Schmerzreize“ sowie „Arm-“ oder „Handbeugehebel“ zum Transport von Menschen, die sich passiv verhalten und lediglich weigern, an der eigenen Festnahme aktiv mitzuwirken, geeignet sind (?!). Außerdem hält es die Polizei vor Anwendung von Gewalt nicht für notwendig, den Gesundheitszustandes ihres Opfers zu überprüfen. Ein Bericht aus der Perspektive der Klägerin.

Die mündliche Verhandlung um polizeiliche Freiheitsentziehungsmaßnahmen anlässlich einer Protestaktion gegen das Greenwashing vom Konzern Vattenfall bei den „Vattenfall Cyclassics“ 2011 wurde am Mittwoch vor dem Hamburger Verwaltungsgericht mit der Vernehmung von zwei PolizeizeugInnen fortgesetzt. (Bericht zum ersten Tag) Ich und Christian, einen weiteren Kletteraktivisten, verklagen die Polizei und begehren die Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen. Es zeichnet sich ab, dass ich meine Datei „Politisch motivierte Polizeikriminalität“ um einen Fall ergänzen können werde. Die Ingewahrsamnahme hält der Richter am Verwaltungsgericht für dem Grunde nach rechtswidrig (d.h. die Freiheitsentziehung hätte gar nicht angeordnet werden dürfen).

Am Mittwoch ging es konkret um die Art und Weise, wie die KlägerInnen bei ihrer Ingewahrsamnahme durch die Polizei behandelt wurden. Die 6-stündige mündliche Verhandlung förderte einiges erstaunliches und ja, irgendwie grausames zu Tage. So erfuhren die Anwesenden, dass „Schmerzreize“ sowie „Arm-“ oder „Handbeugehebel“ zum Transport von Menschen, die sich passiv verhalten und lediglich weigern, an der eigenen Festnahme aktiv mitzuwirken, geeignet sind (?!). Außerdem hält es die Polizei vor Anwendung von Gewalt nicht für notwendig, den Gesundheitszustandes ihres Opfers zu überprüfen. Ein Bericht aus der Perspektive der Klägerin.

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Kurz-Nachrichten von Unterwegs

Beluga Ich bin weiter auf Lesereise in Süddeutschland. Ich bin heute abend in Mörfelden-Walldorf. Es macht Spaß. Ob mit über 40 Menschen auf einem Schiff oder im gemütlichen kleinen Kreis mit 10 Menschen. Ob im autonomen Zentrum oder in einer Buchhandlung. Jeden Abend ist anders. Ich bin kommende Woche in Bayern und Koblenz.

Ich liefere hier Impressionen aus Mainz , Darmstadt und Marburg.

Bild Links: © Hermes, Mainz am 20.5.2014

Beluga Ich bin weiter auf Lesereise in Süddeutschland. Ich bin heute abend in Mörfelden-Walldorf. Es macht Spaß. Ob mit über 40 Menschen auf einem Schiff oder im gemütlichen kleinen Kreis mit 10 Menschen. Ob im autonomen Zentrum oder in einer Buchhandlung. Jeden Abend ist anders. Ich bin kommende Woche in Bayern und Koblenz.

Ich liefere hier Impressionen aus Mainz , Darmstadt und Marburg.

Bild Links: © Hermes, Mainz am 20.5.2014

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Lecomte vs. Germany: der EGMR stellt Fragen

Von meinem 4-tägigen „Langzeitgewahrsam“ beim CASTOR-Transport nach Gorleben 2008 erzähle ich in meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ und auf meine Lesereisen (ich bin heute abend in Marburg, ich steige gleich in den Zug).

Der Staat definiert nicht die Atomtransporte als Gefahr, sondern die Menschen, die sich dagegen mit kreativen Aktionen engagieren. Dies führte dazu, dass ich 2008 drei Tage vor einem CASTOR-Transport nach Gorleben präventiv „zur Gefahrenabwehr“ für mehrere Tage in einem Polizeikeller eingesperrt wurde. Er wurde mir nichts vorgeworfen, es stand lediglich die Vermutung im Raum, ich würde in einem Baum an der Bahnstrecke demonstrieren wollen, wenn der CASTOR drei Tage später kommen würde. Die Polizei hatte meine Festnahme Monaten im Voraus geplant, als ich vor Gericht „angehört“ wurde, war der Beschluss der meine Ingewahrsamnahme anordnete durch den Richter schon formuliert und gedruckt worden, die „Anhörung“ war ein Formakt im Schein-Rechtsstaat.

Ich klagte erfolglos vor deutschen Gerichte gegen die Anordnung des Gewahrsams und die Art und Weise wie ich festgehalten wurde (sehr fragwürdige Haftbedingungen…). Schwarz auf weiß teilte das Lüneburger Gericht mit, es interessiere sich weder für die Forderungen vom Europäsischen Komitee gegen Folter und folterähnlichen Behandlungen noch für die Forderungen von Bürgerrechtsorganisationen zu dem Thema.

Ich reichte im Dezember 2012 über meine Anwältin eine Klage (pdf) vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR ein (Blog-Artikel dazu). Das Verfahren kommt nun in Schwung. 

Von meinem 4-tägigen „Langzeitgewahrsam“ beim CASTOR-Transport nach Gorleben 2008 erzähle ich in meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ und auf meine Lesereisen (ich bin heute abend in Marburg, ich steige gleich in den Zug).

Der Staat definiert nicht die Atomtransporte als Gefahr, sondern die Menschen, die sich dagegen mit kreativen Aktionen engagieren. Dies führte dazu, dass ich 2008 drei Tage vor einem CASTOR-Transport nach Gorleben präventiv „zur Gefahrenabwehr“ für mehrere Tage in einem Polizeikeller eingesperrt wurde. Er wurde mir nichts vorgeworfen, es stand lediglich die Vermutung im Raum, ich würde in einem Baum an der Bahnstrecke demonstrieren wollen, wenn der CASTOR drei Tage später kommen würde. Die Polizei hatte meine Festnahme Monaten im Voraus geplant, als ich vor Gericht „angehört“ wurde, war der Beschluss der meine Ingewahrsamnahme anordnete durch den Richter schon formuliert und gedruckt worden, die „Anhörung“ war ein Formakt im Schein-Rechtsstaat.

Ich klagte erfolglos vor deutschen Gerichte gegen die Anordnung des Gewahrsams und die Art und Weise wie ich festgehalten wurde (sehr fragwürdige Haftbedingungen…). Schwarz auf weiß teilte das Lüneburger Gericht mit, es interessiere sich weder für die Forderungen vom Europäsischen Komitee gegen Folter und folterähnlichen Behandlungen noch für die Forderungen von Bürgerrechtsorganisationen zu dem Thema.

Ich reichte im Dezember 2012 über meine Anwältin eine Klage (pdf) vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR ein (Blog-Artikel dazu). Das Verfahren kommt nun in Schwung. 

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Urantransport auf seinen Weg von Hamburg nach Frankreich beobachtet

zug

Am gestrigen Tag um 8:00 Uhr erreichten 9 mit Uranerzkonzentrat geladenen Container der Firma MACS die südfranzösische Stadt Narbonne. Gestartet war der Uranzug am 15. Mai 2014 vom Hamburger Hafen (Süd-West-Terminal). Beobachtungen zur Folge war das Uranerzkonzentrat mit dem Schiff „Golden Karoo“ der Reederei Maritime Carrier Shipping (MACS) von Namibia nach Hamburg gebracht und dort auf die Schiene umgeschlagen worden. Die radioaktive Fracht war für die Malvesi-Comhurex Uranfabrik bestimmt. Dort wird das Uran chemisch umgewandelt, das ist die Vorstufe zur Urananreicherung, diese Umwandelung kann in Europa nur in der Französischen Comurhex-Anlage und in einer britischen Angelage durchgeführt werden. Uranerzkonzentrat, dass den Hamburger Hafen erreicht hat aus diesem Grund immer Frankreich für Ziel. Von Malvesi wird das Uran dann zu einer Urananreicherungsanlage gefahren, um dort angereichert zu werden. Es gibt in Frankreich eine UAA in Pierrelatte (Tricastin). Nicht selten kommt aber das Uran nach dem langen Weg von Hamburg nach Narbonne zurück nach Deutschland um in der deutschen UAA in Gronau (NRW) angereichert zu werden.

Die Brennstoffspirale läuft trotz angeblichem „Atomausstieg“ ungehindert weiter. Dies machen AtomkraftgegnerInnen, indem sie geheime Atomtransporte enttarnen und die Öffentlichkeit informieren!

zug

Am gestrigen Tag um 8:00 Uhr erreichten 9 mit Uranerzkonzentrat geladenen Container der Firma MACS die südfranzösische Stadt Narbonne. Gestartet war der Uranzug am 15. Mai 2014 vom Hamburger Hafen (Süd-West-Terminal). Beobachtungen zur Folge war das Uranerzkonzentrat mit dem Schiff „Golden Karoo“ der Reederei Maritime Carrier Shipping (MACS) von Namibia nach Hamburg gebracht und dort auf die Schiene umgeschlagen worden. Die radioaktive Fracht war für die Malvesi-Comhurex Uranfabrik bestimmt. Dort wird das Uran chemisch umgewandelt, das ist die Vorstufe zur Urananreicherung, diese Umwandelung kann in Europa nur in der Französischen Comurhex-Anlage und in einer britischen Angelage durchgeführt werden. Uranerzkonzentrat, dass den Hamburger Hafen erreicht hat aus diesem Grund immer Frankreich für Ziel. Von Malvesi wird das Uran dann zu einer Urananreicherungsanlage gefahren, um dort angereichert zu werden. Es gibt in Frankreich eine UAA in Pierrelatte (Tricastin). Nicht selten kommt aber das Uran nach dem langen Weg von Hamburg nach Narbonne zurück nach Deutschland um in der deutschen UAA in Gronau (NRW) angereichert zu werden.

Die Brennstoffspirale läuft trotz angeblichem „Atomausstieg“ ungehindert weiter. Dies machen AtomkraftgegnerInnen, indem sie geheime Atomtransporte enttarnen und die Öffentlichkeit informieren!

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Ankettprozess um Uranmüllzug in Steinfurt: am zweiten Tag ist plötzlich alles geheim.

Tag1Prozessbericht aus Steinfurt wo zwei AktivistInnen wegen einer Schienen-Ankettaktion gegen den Export von Uranmüll von Gronau nach Frankreich im Jahr 2012, ich wirke als Verteidigerin am Verfahren mit:

Der Tag begann mit Erklärungen (§257 StPO) der Verteidigung zur Beweiserhebung vom ersten Prozesstag. Darin setzte sich die Verteidigung mit den Aussagen der Zeugen, ein in der Hauptverhandlung am ersten Prozesstag gezeigtes Beweisvideo und die Vorwürfe aus der Anklageschrift auseinander. Die politische Dimension des Verfahrens wurde dabei erneut klar gemacht.

Im weiteren Verlauf wurden dann drei Polizeizeugen aus Sankt Augustin vernommen. Ihr Aussageverhalten warf zahlreiche Fragen auf. Sie weigerten sich mit Verweis auf ihre begrenzte Aussagegenehmigung und „polizei-taktischen“ Erwägungen einige Fragen der Verteidigung zu beamntworten. Die Verteidigung hegte Zweifel an den Wahrheitsgehalt der Aussage eines Polizeizeugen, der zum damaligen Geschehen aus der Erinnerung kaum eine Angabe machen konnte, und sich bei seiner Aussage auf geheime interne polizeiliche Dokumente bezog – was eine Überprüfung seiner Aussage unmöglich macht. Die wurde durch die vorsitzende Richterin Dr. Klapproth nicht hinterfragt, sie lehnte einen Antrag auf Vereidigung des Zeugen ab.

Wie bereits am ersten Verhandlungstag, verfolgten auch diesmal zivile Polizeikräfte das Prozessgeschehen aus dem Publikum und machten sich Notizen.

Tag1Prozessbericht aus Steinfurt wo zwei AktivistInnen wegen einer Schienen-Ankettaktion gegen den Export von Uranmüll von Gronau nach Frankreich im Jahr 2012, ich wirke als Verteidigerin am Verfahren mit:

Der Tag begann mit Erklärungen (§257 StPO) der Verteidigung zur Beweiserhebung vom ersten Prozesstag. Darin setzte sich die Verteidigung mit den Aussagen der Zeugen, ein in der Hauptverhandlung am ersten Prozesstag gezeigtes Beweisvideo und die Vorwürfe aus der Anklageschrift auseinander. Die politische Dimension des Verfahrens wurde dabei erneut klar gemacht.

Im weiteren Verlauf wurden dann drei Polizeizeugen aus Sankt Augustin vernommen. Ihr Aussageverhalten warf zahlreiche Fragen auf. Sie weigerten sich mit Verweis auf ihre begrenzte Aussagegenehmigung und „polizei-taktischen“ Erwägungen einige Fragen der Verteidigung zu beamntworten. Die Verteidigung hegte Zweifel an den Wahrheitsgehalt der Aussage eines Polizeizeugen, der zum damaligen Geschehen aus der Erinnerung kaum eine Angabe machen konnte, und sich bei seiner Aussage auf geheime interne polizeiliche Dokumente bezog – was eine Überprüfung seiner Aussage unmöglich macht. Die wurde durch die vorsitzende Richterin Dr. Klapproth nicht hinterfragt, sie lehnte einen Antrag auf Vereidigung des Zeugen ab.

Wie bereits am ersten Verhandlungstag, verfolgten auch diesmal zivile Polizeikräfte das Prozessgeschehen aus dem Publikum und machten sich Notizen.

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S21 Rathausprozess – Geheimniskämerei und ein Richter, der keine Lust mehr hat.

Der „Rathausbesetzungsprozess“ in Stuttgart neigt sich dem Ende. AktivistInnen haben mit der Forderung nach einem Bürgerparlament das Rathaus besetzt. Die Antwort der regierenden (Grünen) war eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Ihre Versprechen vergessen die PolitikerInnen sehr schnell, sobald sie an die Macht kommen. Bürgermeister Wölfle, der in diesem Verfahren aus Zeuge vernommen wurde, ist ein Paradebeispiel dafür. Darauf werde ich noch zurück kommen. Denn der 6. Verhandlungstag (oder 7., wenn man einen 5-minütigen „Schiebetermin“ im März dazu zählt) findet am morgigen Freitag statt, 3 AktivistInnen sind angeklagt und verteidigen sich mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes und zweier LaienverteidigerInnen (darunter das Eichhörnchen). Richter Gauch zeigt bereits seit einiger Zeit, dass er keine Lust auf das Verfahren mehr hat und gerne einstellen würde. Die Staatsanwaltschaft sperrt sich aber dagegen.

Der „Rathausbesetzungsprozess“ in Stuttgart neigt sich dem Ende. AktivistInnen haben mit der Forderung nach einem Bürgerparlament das Rathaus besetzt. Die Antwort der regierenden (Grünen) war eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Ihre Versprechen vergessen die PolitikerInnen sehr schnell, sobald sie an die Macht kommen. Bürgermeister Wölfle, der in diesem Verfahren aus Zeuge vernommen wurde, ist ein Paradebeispiel dafür. Darauf werde ich noch zurück kommen. Denn der 6. Verhandlungstag (oder 7., wenn man einen 5-minütigen „Schiebetermin“ im März dazu zählt) findet am morgigen Freitag statt, 3 AktivistInnen sind angeklagt und verteidigen sich mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes und zweier LaienverteidigerInnen (darunter das Eichhörnchen). Richter Gauch zeigt bereits seit einiger Zeit, dass er keine Lust auf das Verfahren mehr hat und gerne einstellen würde. Die Staatsanwaltschaft sperrt sich aber dagegen.

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Lecomte ./. Präsident des Landgerichtes – eine mündliche Verhandlung

Per Hausrecht hatte der Potsdamer Landgerichtspräsident Ehlert im Dezember 2012 das Demonstrieren vor dem Gerichtsgebäude verboten, anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen das Eichhörnchen. Verhandelt wurde damals über Kletteraktionen mit Transparenten gegen Castortransporte und Naziaufmärsche auf Brücken. Das Urteil – insgesamt 200 Euro Bußgeld – wurde inzwischen vom Oberlandesgericht aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Verboten wurden auch politische Parolen und Symbolen auf Kleindungsstücke im Gerichtsgebäude. Dies führte zu großer Empörung bei den ProzessbesucherInnen und sollte nicht unbeantwortet bleiben.

Am 10. April 2014 kam es vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zur mündlichen Verhandlung in der Sache „Lecomte ./. Präsident des Landgerichts“.

Per Hausrecht hatte der Potsdamer Landgerichtspräsident Ehlert im Dezember 2012 das Demonstrieren vor dem Gerichtsgebäude verboten, anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen das Eichhörnchen. Verhandelt wurde damals über Kletteraktionen mit Transparenten gegen Castortransporte und Naziaufmärsche auf Brücken. Das Urteil – insgesamt 200 Euro Bußgeld – wurde inzwischen vom Oberlandesgericht aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Verboten wurden auch politische Parolen und Symbolen auf Kleindungsstücke im Gerichtsgebäude. Dies führte zu großer Empörung bei den ProzessbesucherInnen und sollte nicht unbeantwortet bleiben.

Am 10. April 2014 kam es vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zur mündlichen Verhandlung in der Sache „Lecomte ./. Präsident des Landgerichts“.

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