Widerspruchsgeist und hungernde Gefangenen

Neckar-K(n)astor-Tagebuch Teil IV

voriger Beitrag Teil III – Trubel draußen, bissl Gedanken über Unterdrückung und eine geschlossene Gesellschaft

13. April

Ich habe die Nacht erneut mit Schmerzen gekämpft. Es geht mir trotzdem deutlich besser, seitdem ich weiß, dass meine Freund*innen Bescheid wissen, wo ich mich befinde. Es wurde einiges in die Wege geleitet, um meinen Fall öffentlich zu machen. Mir hilft es unheimlich das hier durchzustehen und es braucht Menschen, die auf Missstände aufmerksam machen. Darum beabsichtige ich, dieses Tagebuch zu veröffentlichen. Ich bin „nur“ (eigentlich schon zu viel) 3 Tage hier und komme mir sehr „begünstigt“ vor. Ich habe ein aktives soziales Umfeld und kenne meine Rechte. Ich werde ich beim Umschluss „die politische Gefangene genannt.“ Die Leute finden schön, dass Mensch den CASTOR stoppt und vor Gericht auch noch dazu steht und sich selbst verteidigt, unbequem für die Justiz ist.

Umschluss ist, wenn die Zellentüren für eine Stunde offen bleiben und man sich auf Station bewegen darf. Bei den Frauen bleibt dies überschaubar, es sind zwei Zellen, verbunden durch einen Gang. Ich gehe nicht in die andere Frauenzelle, dort wird geraucht. Ich nutze die Zeit für Gespräche und werde viel zu juristischen Themen ausgefragt. Die Frauen kennen ihre Rechte nicht und werden erst recht nicht darüber aufgeklärt. Angst macht die Menschen gefügig. Das ist für den Unterdrückungsstaat bequem. Manch ein Bediensteter hier hasst mich dafür, dass ich meine Rechte einfordere und offen Kritik ausübe (und sicher auf dafür, dass draußen meinen Freund*innen nicht untätig bleiben). Die andere Beamtin kennt mich „aus dem Fernsehen“ und zeigt eine gewisse Neugier für das, was ich mache.

Wenn Richter Reißer eines geschafft hat: Mir Zeit zu geben, die ansonsten nie habe, um über meine Anti-Knast-Haltung nachzudenken. Das verstärkt meine Überzeugungen, meine Lust weiter ungehorsam, unbequem, ungehörig – und wenn damit die Verteidigung von Rechtspositionen gemeint ist, meinetwegen auch ungebührlich – zu sein.

Neckar-K(n)astor-Tagebuch Teil IV

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13. April

Ich habe die Nacht erneut mit Schmerzen gekämpft. Es geht mir trotzdem deutlich besser, seitdem ich weiß, dass meine Freund*innen Bescheid wissen, wo ich mich befinde. Es wurde einiges in die Wege geleitet, um meinen Fall öffentlich zu machen. Mir hilft es unheimlich das hier durchzustehen und es braucht Menschen, die auf Missstände aufmerksam machen. Darum beabsichtige ich, dieses Tagebuch zu veröffentlichen. Ich bin „nur“ (eigentlich schon zu viel) 3 Tage hier und komme mir sehr „begünstigt“ vor. Ich habe ein aktives soziales Umfeld und kenne meine Rechte. Ich werde ich beim Umschluss „die politische Gefangene genannt.“ Die Leute finden schön, dass Mensch den CASTOR stoppt und vor Gericht auch noch dazu steht und sich selbst verteidigt, unbequem für die Justiz ist.

Umschluss ist, wenn die Zellentüren für eine Stunde offen bleiben und man sich auf Station bewegen darf. Bei den Frauen bleibt dies überschaubar, es sind zwei Zellen, verbunden durch einen Gang. Ich gehe nicht in die andere Frauenzelle, dort wird geraucht. Ich nutze die Zeit für Gespräche und werde viel zu juristischen Themen ausgefragt. Die Frauen kennen ihre Rechte nicht und werden erst recht nicht darüber aufgeklärt. Angst macht die Menschen gefügig. Das ist für den Unterdrückungsstaat bequem. Manch ein Bediensteter hier hasst mich dafür, dass ich meine Rechte einfordere und offen Kritik ausübe (und sicher auf dafür, dass draußen meinen Freund*innen nicht untätig bleiben). Die andere Beamtin kennt mich „aus dem Fernsehen“ und zeigt eine gewisse Neugier für das, was ich mache.

Wenn Richter Reißer eines geschafft hat: Mir Zeit zu geben, die ansonsten nie habe, um über meine Anti-Knast-Haltung nachzudenken. Das verstärkt meine Überzeugungen, meine Lust weiter ungehorsam, unbequem, ungehörig – und wenn damit die Verteidigung von Rechtspositionen gemeint ist, meinetwegen auch ungebührlich – zu sein.

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Klassen-Medizin und unterlassene Hilfeleistung

Neckar-K(n)astor-Tagebuch Teil II

Voriger Beitrag Teil I – Wenn freie Menschen auf Autoritäten treffen

12. April 2019

Ich habe die JVA darauf hingewiesen, dass eine Haftsache eine dringliche Angelegenheit ist und ich deshalb meinen Anwalt unverzüglich sprechen darf. Hier ist man aber staatlicher Übermacht ausgesetzt.
Und staatlicher Willkür. Ich kann nicht schlafen, weil mit zahlreiche Schmerz- und Hilfsmittel vorenthalten werden.
Ich erhalte mein TENS-Gerät nicht, dass auf die schmerzhaften Gelenke angewendet wird, um die Schmerzen (Nerven)  zu betäuben. In jedem Krankenhaus muss es ein solches Gerät geben, Ich verlange nicht unbedingt das Gerät, das sich in meiner Habe befindet, sondern irgend ein TENS-Ǵerät! Einen Nackenstutzkissen erhalte ich auch nicht. Darum finde ich keine schmerzfreie Position zu schlafen, ich habe Kopfschmerzen. Mein Rheuma ist auch in der oberen HWS aktiv.
Gelenkschoner erhalte ich auch nicht, ich habe nur die Schoner, die ich bei meiner Verhaftung dabei hatte. Für die Nacht benötige ich meine Lagerungsschienen , diese bekomme ich hier auch nicht. Die zuständige Ärztin hat so oder so keine Ahnung von Rheuma! Sie kennt nicht mal die  einfachsten Begriffe aus der Rheumatologie, kennt Sulfasalazin (Basis-Rheumatherapie) oder  Lodotra (Cortison, das zeitverzögert wirkt) nicht. Ich habe durchgesetzt, dass ich diese Tabletten aus meiner Habe erhalte, immerhin. Die entzündungshemmende Nahrungsergänzungsmittel (Kapseln mit Kurkuma und Weihrauch hoch dosiert, nach den Empfehlungen der Charité Berlin, ich war im März 2.5 Wochen wegen meinem Rheuma im Krankenhaus in Berlin) erhalte ich aber nicht, obwohl zb. Kurkuma (Curcuflex) in der Originalverpackung in meiner Habe ist.

Am schlimmsten trifft mich aber die Wegnahme meiner Schmerztherapie.

Neckar-K(n)astor-Tagebuch Teil II

Voriger Beitrag Teil I – Wenn freie Menschen auf Autoritäten treffen

12. April 2019

Ich habe die JVA darauf hingewiesen, dass eine Haftsache eine dringliche Angelegenheit ist und ich deshalb meinen Anwalt unverzüglich sprechen darf. Hier ist man aber staatlicher Übermacht ausgesetzt.
Und staatlicher Willkür. Ich kann nicht schlafen, weil mit zahlreiche Schmerz- und Hilfsmittel vorenthalten werden.
Ich erhalte mein TENS-Gerät nicht, dass auf die schmerzhaften Gelenke angewendet wird, um die Schmerzen (Nerven)  zu betäuben. In jedem Krankenhaus muss es ein solches Gerät geben, Ich verlange nicht unbedingt das Gerät, das sich in meiner Habe befindet, sondern irgend ein TENS-Ǵerät! Einen Nackenstutzkissen erhalte ich auch nicht. Darum finde ich keine schmerzfreie Position zu schlafen, ich habe Kopfschmerzen. Mein Rheuma ist auch in der oberen HWS aktiv.
Gelenkschoner erhalte ich auch nicht, ich habe nur die Schoner, die ich bei meiner Verhaftung dabei hatte. Für die Nacht benötige ich meine Lagerungsschienen , diese bekomme ich hier auch nicht. Die zuständige Ärztin hat so oder so keine Ahnung von Rheuma! Sie kennt nicht mal die  einfachsten Begriffe aus der Rheumatologie, kennt Sulfasalazin (Basis-Rheumatherapie) oder  Lodotra (Cortison, das zeitverzögert wirkt) nicht. Ich habe durchgesetzt, dass ich diese Tabletten aus meiner Habe erhalte, immerhin. Die entzündungshemmende Nahrungsergänzungsmittel (Kapseln mit Kurkuma und Weihrauch hoch dosiert, nach den Empfehlungen der Charité Berlin, ich war im März 2.5 Wochen wegen meinem Rheuma im Krankenhaus in Berlin) erhalte ich aber nicht, obwohl zb. Kurkuma (Curcuflex) in der Originalverpackung in meiner Habe ist.

Am schlimmsten trifft mich aber die Wegnahme meiner Schmerztherapie.

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Wenn freie Menschen auf Autoritäten treffen (Tagebuch Teil I)

Neckar-K(n)astor-Tagebuch Teil I

11. April 2019

 Wer seine Grundrechte verteidigt, fliegt raus, hieß es vor genau einem Jahr vor dem Amtsgericht Heilbronn in einer Pressemitteilung des Bündnisses gegen die Neckar Castoren.

Wer seine Grundrechte verteidigt, fährt ein, heißt es heute.
Wenn freue Menschen auf Autoritäten treffen, ist ordentlich was los. Die Willkür des Systems zeigt erst recht ein hässliches Gesicht. All das, was im Alltag als Pseudorechtsstaatlichkeit durchgeht, wird sichtbar.

„ Es sind immer wieder ihre Regeln, die sie brechen um das System aufrecht zu erhalten. Es sind nicht meine Regel, es ist nicht mein System.“
Der Autor-in ist mir nicht bekannt. Der Spruch  trifft ganz gut zu. Wenn das Einfordern seiner Rechte vor Gericht Ungebühr ist, bin ich gern ungebührlich. Ich sitze für 3 Tage in Ordnungshaft in der JVA Hohenasperg ein, weil ich es vor Gericht gewagt habe, Anträge, die in der Strafprozessordnung vorgesehen sind, zu stellen oder Recht diese überhaupt zu stellen einforderte.

Richter Reißer lies vor einem Jahr den Gerichtssaal räumen, als ich diese Rechte einforderte. Heute lies er mich einsperren.

Neckar-K(n)astor-Tagebuch Teil I

11. April 2019

 Wer seine Grundrechte verteidigt, fliegt raus, hieß es vor genau einem Jahr vor dem Amtsgericht Heilbronn in einer Pressemitteilung des Bündnisses gegen die Neckar Castoren.

Wer seine Grundrechte verteidigt, fährt ein, heißt es heute.
Wenn freue Menschen auf Autoritäten treffen, ist ordentlich was los. Die Willkür des Systems zeigt erst recht ein hässliches Gesicht. All das, was im Alltag als Pseudorechtsstaatlichkeit durchgeht, wird sichtbar.

„ Es sind immer wieder ihre Regeln, die sie brechen um das System aufrecht zu erhalten. Es sind nicht meine Regel, es ist nicht mein System.“
Der Autor-in ist mir nicht bekannt. Der Spruch  trifft ganz gut zu. Wenn das Einfordern seiner Rechte vor Gericht Ungebühr ist, bin ich gern ungebührlich. Ich sitze für 3 Tage in Ordnungshaft in der JVA Hohenasperg ein, weil ich es vor Gericht gewagt habe, Anträge, die in der Strafprozessordnung vorgesehen sind, zu stellen oder Recht diese überhaupt zu stellen einforderte.

Richter Reißer lies vor einem Jahr den Gerichtssaal räumen, als ich diese Rechte einforderte. Heute lies er mich einsperren.
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Neckar-K(n)astor-Transport – ein Tagebuch

Teil I – Wenn freie Menschen auf Autoritäten treffen

Ich wurde anlässlich eines Ordnungswidrigkeit-Prozesses in Heilbronn (Bericht 1. Prozesstag) wegen einer Schwimmaktion gegen die Neckar-Castoren von 2017 am zweiten Verhandlungstag durch Richter am Amtsgericht Reißer für 3 Tage in Ordnungshaft gesteckt, weil ich so frech war, als unverteidigte Betroffene (Angeklagte im Owi-Prozess) zu verlangen, dass meine Anträge und Beanstandungen protokolliert werden (§ 238 II und § 273 StPO) – damit die Entscheidungen des Richters in der nächsten Instanz überprüft werden können – und als dies nicht geschah eine Pause für einen Befangenheitsantrag oder auch mein letztes Wort  zu fordern…

Ich wurde am 14.4.19 um 15 Uhr aus der Haft entlassen, habe eine Nacht im eigenen Bett geschlafen, meine Rheuma-Medizin genommen. Das fühlt sich unheimlich gut an.

Ich bedanke mich bei den lieben Menschen, die mich abgeholt haben, das war schön euch zu sehen und reden zu können.  Der Dank geht natürlich auch an die Menschen, die die Soliarbeit auf die Beine gestellt haben. Soli-Botschaften waren auch schön. Ich schaffe es nicht mich Einzel bei allen zu bedanken, daher über diesen Weg. Ich habe im Knast selbst nichts direkt von gehört, aber am Verhalten der Bediensteten war das schon anzumerken… Ich finde es war super, den Laden da aufzumischen. 

Natürlich fühlt es sich willkürlich an, für 3 Tage im Gefängnis zu landen…

Teil I – Wenn freie Menschen auf Autoritäten treffen

Ich wurde anlässlich eines Ordnungswidrigkeit-Prozesses in Heilbronn (Bericht 1. Prozesstag) wegen einer Schwimmaktion gegen die Neckar-Castoren von 2017 am zweiten Verhandlungstag durch Richter am Amtsgericht Reißer für 3 Tage in Ordnungshaft gesteckt, weil ich so frech war, als unverteidigte Betroffene (Angeklagte im Owi-Prozess) zu verlangen, dass meine Anträge und Beanstandungen protokolliert werden (§ 238 II und § 273 StPO) – damit die Entscheidungen des Richters in der nächsten Instanz überprüft werden können – und als dies nicht geschah eine Pause für einen Befangenheitsantrag oder auch mein letztes Wort  zu fordern…

Ich wurde am 14.4.19 um 15 Uhr aus der Haft entlassen, habe eine Nacht im eigenen Bett geschlafen, meine Rheuma-Medizin genommen. Das fühlt sich unheimlich gut an.

Ich bedanke mich bei den lieben Menschen, die mich abgeholt haben, das war schön euch zu sehen und reden zu können.  Der Dank geht natürlich auch an die Menschen, die die Soliarbeit auf die Beine gestellt haben. Soli-Botschaften waren auch schön. Ich schaffe es nicht mich Einzel bei allen zu bedanken, daher über diesen Weg. Ich habe im Knast selbst nichts direkt von gehört, aber am Verhalten der Bediensteten war das schon anzumerken… Ich finde es war super, den Laden da aufzumischen. 

Natürlich fühlt es sich willkürlich an, für 3 Tage im Gefängnis zu landen…

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Sind Grundrechte vom Wetter und von der Laune eines Amtsrichters abhängig?

Am 28. März 2019 begann vor dem Amtsgericht Heilbronn ein Ordnungswirdrikeits-Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin, der vorgeworfen wird, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, als sie im Neckar schwimmend, gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll mit weiteren Castor-Gegner*innen protestierte. Der Prozess geht am 11.4. weiter.

Die Aktion im November 2017 gestaltete sich bunt und kreativ und trug dazu bei, Aufmerksamkeit auf das ungelöste Atommüllproblem zu lenken. Aufblasbare Enten und Kunststoff-Atomfässern mit Antiatom-Fahnen als Symbol des Widerstandes rundete das Demonstrationsbild ab.

Menschen die ihr Versammlungsgrundrecht selbstbewusst ausüben und die Politik der Herrschenden – hier von Grün-Schwarz – kritisieren, sind den Behörden ein Dorn im Auge.

Vor Gericht muss die Angeklagte (in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren heißt die angeklagte Person „Betroffene“, zur besseren Verständlichkeit durch Nicht-Juristen wird hier trotzdem der Begriff Angeklagte verwendet) um ihre Rechte kämpfen – und zwar nicht nur um ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Sondern einfach auch darum, dass der vorsitzende Richter ihre Rechte aus der Strafprozessordnung nicht übergeht und ihre Anträge und Erklärungen entgegen nimmt. Um ihr Recht auf Wahlverteidigung. Sowie um ihre körperliche Unversehrtheit und gegen die Diskriminierung, die sie vor Gericht aufgrund ihrer Schwerbehinderung erfährt.

Am 28. März 2019 begann vor dem Amtsgericht Heilbronn ein Ordnungswirdrikeits-Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin, der vorgeworfen wird, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, als sie im Neckar schwimmend, gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll mit weiteren Castor-Gegner*innen protestierte. Der Prozess geht am 11.4. weiter.

Die Aktion im November 2017 gestaltete sich bunt und kreativ und trug dazu bei, Aufmerksamkeit auf das ungelöste Atommüllproblem zu lenken. Aufblasbare Enten und Kunststoff-Atomfässern mit Antiatom-Fahnen als Symbol des Widerstandes rundete das Demonstrationsbild ab.

Menschen die ihr Versammlungsgrundrecht selbstbewusst ausüben und die Politik der Herrschenden – hier von Grün-Schwarz – kritisieren, sind den Behörden ein Dorn im Auge.

Vor Gericht muss die Angeklagte (in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren heißt die angeklagte Person „Betroffene“, zur besseren Verständlichkeit durch Nicht-Juristen wird hier trotzdem der Begriff Angeklagte verwendet) um ihre Rechte kämpfen – und zwar nicht nur um ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Sondern einfach auch darum, dass der vorsitzende Richter ihre Rechte aus der Strafprozessordnung nicht übergeht und ihre Anträge und Erklärungen entgegen nimmt. Um ihr Recht auf Wahlverteidigung. Sowie um ihre körperliche Unversehrtheit und gegen die Diskriminierung, die sie vor Gericht aufgrund ihrer Schwerbehinderung erfährt.

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Klimaschutz ist kein Verbrechen – Soli-Brief an willkürlich in U-Haft gesteckten Klimaaktivist*innen

Umweltaktivist*innen haben am Montag mehrere Kohle-Bagger an verschiedenen Orten bei Leipzig und in der Lausitz besetzt und somit zum Ausdruck gebracht, dass der « Konsens » der Kohlekommission keins ist, weil ein Kohleausstieg 2038 angesichts der Klimakrise, die bereits zu Gange ist, viel zu spät kommt (siehe auch Video von graswurzel TV zur Aktion in der Lausitz). Die Aktionen haben die Öffentlichkeit erreicht. Und weil die Aktionen der Klimaaktivist*innen die Profite der Kohleindustrie gefährdet, kommt Papa-Staat zur Hilfe und sperrt Aktivist*innen im Namen von Kohlekonzerne wie hier LEAG. 18 Aktivist*innen, die sich an Anti-Kohle-Aktionen in der Lausitz und denen im Zuge dessen Hausfriedensbruch (in einer nicht umfriedeten Grube!) vorgeworfen wird, befinden sich seit dem 5.2.2019 in Untersuchungshaft. Das ist unverhältnismäßig und willkürlich. Selbst wenn der haftgrund fluchtgefahr wegen der Weigerung Personalien anzugeben. Es gibt in solchen Fällen mildere Mittel als die U-Haft die als Ersatzbestrafung eingesetzt wird.

Ich möchte meine Solidarität aus der Ferne kund tun. ich habe einen Brief an alle JVA in Brandenburg (an alle,  weil bislang nicht in Erfahrung zu bringen war, wo wie viele Aktivist*innen sich befinden), sowie an das Zuständige Amtsgericht Cottbus, das über die U-Haft entschieden hat und an die Staatsanwaltschaft, die den Antrag auf U-Haft gestellt hat, geschrieben. Mit jeweils einem Brief für jeweils einen / eine Aktivist*in.

Vielleicht hast du auch Lust deine Solidarität zu zeigen?  Ich kopiere deshalb meinen Brief als Beispiel hier hin. Fax Nummern und Adressen sind gesondert unten aufgelistet. Über andere Ideen sich aus der Ferne solidarisch zu zeigen, freue ich mich. Natürlich gehören weitere Anti-Kohle-Aktionen dazu! Das ist sicher im Sinne der Eingesperrten!

Umweltaktivist*innen haben am Montag mehrere Kohle-Bagger an verschiedenen Orten bei Leipzig und in der Lausitz besetzt und somit zum Ausdruck gebracht, dass der « Konsens » der Kohlekommission keins ist, weil ein Kohleausstieg 2038 angesichts der Klimakrise, die bereits zu Gange ist, viel zu spät kommt (siehe auch Video von graswurzel TV zur Aktion in der Lausitz). Die Aktionen haben die Öffentlichkeit erreicht. Und weil die Aktionen der Klimaaktivist*innen die Profite der Kohleindustrie gefährdet, kommt Papa-Staat zur Hilfe und sperrt Aktivist*innen im Namen von Kohlekonzerne wie hier LEAG. 18 Aktivist*innen, die sich an Anti-Kohle-Aktionen in der Lausitz und denen im Zuge dessen Hausfriedensbruch (in einer nicht umfriedeten Grube!) vorgeworfen wird, befinden sich seit dem 5.2.2019 in Untersuchungshaft. Das ist unverhältnismäßig und willkürlich. Selbst wenn der haftgrund fluchtgefahr wegen der Weigerung Personalien anzugeben. Es gibt in solchen Fällen mildere Mittel als die U-Haft die als Ersatzbestrafung eingesetzt wird.

Ich möchte meine Solidarität aus der Ferne kund tun. ich habe einen Brief an alle JVA in Brandenburg (an alle,  weil bislang nicht in Erfahrung zu bringen war, wo wie viele Aktivist*innen sich befinden), sowie an das Zuständige Amtsgericht Cottbus, das über die U-Haft entschieden hat und an die Staatsanwaltschaft, die den Antrag auf U-Haft gestellt hat, geschrieben. Mit jeweils einem Brief für jeweils einen / eine Aktivist*in.

Vielleicht hast du auch Lust deine Solidarität zu zeigen?  Ich kopiere deshalb meinen Brief als Beispiel hier hin. Fax Nummern und Adressen sind gesondert unten aufgelistet. Über andere Ideen sich aus der Ferne solidarisch zu zeigen, freue ich mich. Natürlich gehören weitere Anti-Kohle-Aktionen dazu! Das ist sicher im Sinne der Eingesperrten!

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Absurder Rechtsstreit : das BfE verklagt die BI Umweltschutz

Das Bundesamt für Entsorgungssicherheit BfE  – Sicherheit??? Bei Atomkraft??? Lüge! Diese Behörde ist im übrigen auch für die Genehmigung von Atomtransporten die der Versorgung der Atomindustrie dienen verantwortlich, von wegen « Entsorgung » – verklagt die BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg in einem bizarren Rechtsstreit. Die Verhandlung findet am 1.3.2019 vor dem Landgericht Hamburg statt.

Quelle: https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2019/01/15/goliath-gegen-david/

Groß gegen Klein

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), hat vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) erhoben. Gegen die presserechtlichen Forderungen des BfE setzt die Anti-Atom-Initiative sich nun zur Wehr. Die BI teilt mit, dass am Dienstag (15. Januar) über deren Anwälte die Klageerwiderung eingereicht wurde.

Hintergrund der Klage ist ein Streit um Aussagen des Präsidenten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König, zur Sicherheit atomarer Zwischenlager über die ursprünglich genehmigte Betriebsdauer von 40 Jahren hinaus.

Das Bundesamt für Entsorgungssicherheit BfE  – Sicherheit??? Bei Atomkraft??? Lüge! Diese Behörde ist im übrigen auch für die Genehmigung von Atomtransporten die der Versorgung der Atomindustrie dienen verantwortlich, von wegen « Entsorgung » – verklagt die BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg in einem bizarren Rechtsstreit. Die Verhandlung findet am 1.3.2019 vor dem Landgericht Hamburg statt.

Quelle: https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2019/01/15/goliath-gegen-david/

Groß gegen Klein

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), hat vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) erhoben. Gegen die presserechtlichen Forderungen des BfE setzt die Anti-Atom-Initiative sich nun zur Wehr. Die BI teilt mit, dass am Dienstag (15. Januar) über deren Anwälte die Klageerwiderung eingereicht wurde.

Hintergrund der Klage ist ein Streit um Aussagen des Präsidenten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König, zur Sicherheit atomarer Zwischenlager über die ursprünglich genehmigte Betriebsdauer von 40 Jahren hinaus.

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Prozess um Uranzug-Kletterblockade wird am 14. Januar fortgesetzt

Bericht über meinen aktuellen Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg. Nächster Termin: 14.1. – 9:30 Uhr AG Hamburg-Harburg Saal A 6.04

Update 12.1.19 Ich wurde am Fortsetzungstermin vom 3.1.2019 krankund zeigte dies samt Attest zu Verhandlungs- und Reiseunfähigkeit dem Gericht mit einem Antrag auf Verlegung des Termins an. Der Antrag wurde meines Wissens bislang nicht beschieden. Stattdessen setzte sich das Gericht über die eigenen Gesetze hinweg und verhandelte in meiner Abwesenheit, damit der Prozess wegen der Frist aus §229 StPO nicht platzt.
Die Richterin weigert sich sogar mir vorab mitzuteilen, was in meiner Abwesenheit verhandelt wurde, das reiche wenn ich Montag unterrichtet werde, so das Gericht.
Außerdem wurde fürs nächste mal mit Untersuchung durch einen Amtsarzt gedroht. Liebe Richterin, ein Amtsarzt sieht eine Lungenentzündung als genauso gefährlich wie ein Hausarzt an!
Urteilsmaschinerie geht vor Gesundheit und Mensch! Der Prozess geht am 14.1. weiter und ich freue mich über Unterstürzung.
Zwei zeugen sind geladen. Einer von der Atom-umschlagfirma C. Steinweg und einer von DB-Schenker

++++ Prozessbericht ++++

In Hamburg-Harburg fand am 12.12.2018 ein erneuter Anlauf zur Verhandlung einer Aktion statt, bei der im November 2014 ein Uranzug wegen einer Kletteraktion über dem Gleis zur Firma C.Steinweg das Firmengelände nicht verließ.

Nach einigem Hin- und Her wird jetzt wegen einer Ordnungswidrigkeit, dem Stören des Bahnverkehrs nach der Eisenbahnbau und -betriebsordnung verhandelt, wegen einer Störung, die nach Aussage des Staatsanwalts anders als die Straftat der Störung öffentlicher Betriebe nach §316b keine Veränderung oder Beschädigung der Gleisanlagen voraussetzt.

Beim ersten Prozesstag im neuen Anlauf wurde ein Polizist vernommen, der aber weder zu Beginn noch am Ende der Aktion vor Ort war, sondern nur einen kleinen Zeitraum zwischen drin. Aus seiner Aussage wurde klar, dass trotz 600 Seiten Akte immer noch nicht alles dort enthalten ist – sein Bericht und von ihm mitgebrachte Fotos beispielsweise nicht.

Bericht über meinen aktuellen Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg. Nächster Termin: 14.1. – 9:30 Uhr AG Hamburg-Harburg Saal A 6.04

Update 12.1.19 Ich wurde am Fortsetzungstermin vom 3.1.2019 krankund zeigte dies samt Attest zu Verhandlungs- und Reiseunfähigkeit dem Gericht mit einem Antrag auf Verlegung des Termins an. Der Antrag wurde meines Wissens bislang nicht beschieden. Stattdessen setzte sich das Gericht über die eigenen Gesetze hinweg und verhandelte in meiner Abwesenheit, damit der Prozess wegen der Frist aus §229 StPO nicht platzt.
Die Richterin weigert sich sogar mir vorab mitzuteilen, was in meiner Abwesenheit verhandelt wurde, das reiche wenn ich Montag unterrichtet werde, so das Gericht.
Außerdem wurde fürs nächste mal mit Untersuchung durch einen Amtsarzt gedroht. Liebe Richterin, ein Amtsarzt sieht eine Lungenentzündung als genauso gefährlich wie ein Hausarzt an!
Urteilsmaschinerie geht vor Gesundheit und Mensch! Der Prozess geht am 14.1. weiter und ich freue mich über Unterstürzung.
Zwei zeugen sind geladen. Einer von der Atom-umschlagfirma C. Steinweg und einer von DB-Schenker

++++ Prozessbericht ++++

In Hamburg-Harburg fand am 12.12.2018 ein erneuter Anlauf zur Verhandlung einer Aktion statt, bei der im November 2014 ein Uranzug wegen einer Kletteraktion über dem Gleis zur Firma C.Steinweg das Firmengelände nicht verließ.

Nach einigem Hin- und Her wird jetzt wegen einer Ordnungswidrigkeit, dem Stören des Bahnverkehrs nach der Eisenbahnbau und -betriebsordnung verhandelt, wegen einer Störung, die nach Aussage des Staatsanwalts anders als die Straftat der Störung öffentlicher Betriebe nach §316b keine Veränderung oder Beschädigung der Gleisanlagen voraussetzt.

Beim ersten Prozesstag im neuen Anlauf wurde ein Polizist vernommen, der aber weder zu Beginn noch am Ende der Aktion vor Ort war, sondern nur einen kleinen Zeitraum zwischen drin. Aus seiner Aussage wurde klar, dass trotz 600 Seiten Akte immer noch nicht alles dort enthalten ist – sein Bericht und von ihm mitgebrachte Fotos beispielsweise nicht.

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Atomklo Bure: Erneute Hausdurchsuchungen bei alt-eingesessenen Bewohner_innen

Übersetzung einer Pressemitteilung zu den Gestrigen Hausdurchsuchungen bei Cigéo-Gegner*innen (Cigéo = Atomklo-Projekt) in Frankreich (Quelle). Heute gab es noch eine weitere Hausdurchsuchung.

Hinweis: Es gibt eine Homepage mit Infos zur Repression gegen Atomkraftgegner*innen in Frankreich: http://nirgendwo.info/frankreich/

Trotz der bedeutenden Berichterstattung in den Medien über die Repressionen in Bure und die polizeilichen und gerichtlichen Schikanen, denen die Gegner_innen von Cigéo und die Dorfbewohner_innen ausgesetzt sind, erleben wir heute Morgen weitere Verfolgung mit der Dampfwalze,  begleitet von Schweigen, Verachtung und Gleichgültigkeit.

Um 9 Uhr morgens wurde bei zwei Personen in Mandres-en-Barrois durchsucht. Der eine ist ein historischer Einwohner, der im Dorf geboren wurde und dort sein ganzes Leben lang gelebt hat. Die andere Person lebt seit mehreren Jahren dort und ihr Engagement ist bekannt. Die eine Razzia wurde wegen angeblicher Teilnahme an einer nicht genehmigten Kundgebung begründet. Bei der anderen Person, der bereits dreimal durchsucht wurde, wurde im Rahmen der Ermittlungen nach kriminellen Vereinigungen durchsucht.

Übersetzung einer Pressemitteilung zu den Gestrigen Hausdurchsuchungen bei Cigéo-Gegner*innen (Cigéo = Atomklo-Projekt) in Frankreich (Quelle). Heute gab es noch eine weitere Hausdurchsuchung.

Hinweis: Es gibt eine Homepage mit Infos zur Repression gegen Atomkraftgegner*innen in Frankreich: http://nirgendwo.info/frankreich/

Trotz der bedeutenden Berichterstattung in den Medien über die Repressionen in Bure und die polizeilichen und gerichtlichen Schikanen, denen die Gegner_innen von Cigéo und die Dorfbewohner_innen ausgesetzt sind, erleben wir heute Morgen weitere Verfolgung mit der Dampfwalze,  begleitet von Schweigen, Verachtung und Gleichgültigkeit.

Um 9 Uhr morgens wurde bei zwei Personen in Mandres-en-Barrois durchsucht. Der eine ist ein historischer Einwohner, der im Dorf geboren wurde und dort sein ganzes Leben lang gelebt hat. Die andere Person lebt seit mehreren Jahren dort und ihr Engagement ist bekannt. Die eine Razzia wurde wegen angeblicher Teilnahme an einer nicht genehmigten Kundgebung begründet. Bei der anderen Person, der bereits dreimal durchsucht wurde, wurde im Rahmen der Ermittlungen nach kriminellen Vereinigungen durchsucht.

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Atomklo Bure: Cigéo-Gegner*innen wehren sich gegen Grundrechtseinschränkungen und gerichtliche Auflagen

Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen « Verdacht auf kriminelle Vereinigung » wurden die Angeklagten unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Wir geben hier die dies bezügliche Stellungnahme der Koordination der Vereine gegen Cigéo (Name des Atomkloprojektes) und des Netzwerkes „Sortir du Nucléaire“ (Atomausstieg) wieder.

Nachdem in ganz Frankreich und auch in Deutschland circa zwanzig « Bals des Malfaiteurs » („Missetäter/Verbrecherbälle“) gefeiert worden sind, wird am 14.November um 9h45 die Anhörung vor dem Kassationsgericht stattfinden. Eine öffentliche Rede wird um 10h30 in Beisein der Angeklagten sowie von Mitgliedern lokaler Vereine und des Netzwerkes Sortir du Nucleaire gehalten werden.

Es gibt eine neue Homepage für Informationen über das Atomklo Bure. Noch gibt es keine Übersetzungen (ist aber in Planung): https://bureburebure.info/

Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen « Verdacht auf kriminelle Vereinigung » wurden die Angeklagten unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Wir geben hier die dies bezügliche Stellungnahme der Koordination der Vereine gegen Cigéo (Name des Atomkloprojektes) und des Netzwerkes „Sortir du Nucléaire“ (Atomausstieg) wieder.

Nachdem in ganz Frankreich und auch in Deutschland circa zwanzig « Bals des Malfaiteurs » („Missetäter/Verbrecherbälle“) gefeiert worden sind, wird am 14.November um 9h45 die Anhörung vor dem Kassationsgericht stattfinden. Eine öffentliche Rede wird um 10h30 in Beisein der Angeklagten sowie von Mitgliedern lokaler Vereine und des Netzwerkes Sortir du Nucleaire gehalten werden.

Es gibt eine neue Homepage für Informationen über das Atomklo Bure. Noch gibt es keine Übersetzungen (ist aber in Planung): https://bureburebure.info/

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