Ich stellte im vergangenen Jahr ein Auskunftsersuchen beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen und beim Bundeskriminalamt (BKA). Hierfür ist die Homepage datenschmutz.de mit dem Auskunftsgenerator sehr hilfreich. Mit einem Auskunftsersuchen hat jeder/jede das Recht zu erfahren, was über ihn/sie gespeichert wird. Ich stelle regelmäßig solche Anträge. Doch die Auskunft wurde mir dieses mal nicht vollständig erteilt, mit Verweis auf § 16 Abs. 4 NDSG. Auf meine Klage hin, gab das LKA nach und teilte mir mit, ich werde durch die Behörde seit 2012 als „relevante Person“ Links geführt (Schreiben als pdf). Mit dem Begriff konnte ich wenig anfangen, genauso mit den Angaben vom BKA zum Eintrag (Schreiben als pdf). Dort ging es um ein „Personagramm“, eine „AG Personenpotential“ und eine „Personenliste“.
Ich stellte Nachfragen und Löschanträge. Die Behörden schoben ein ganzes Jahr lang die Verantwortung hin und her. Das BKA entschuldigte sein langes Schweigen mit einem „Büroversehen“ und verwies auf das LKA, das wiederum auf die örtlich zuständige Polizeistelle, die Lüneburger Polizei verwies (LKA Schreiben als pdf).
Und weil ich in der Sache nicht weiter kam und im Netz zu solch einem Eintrag als „relevante Person“ recht wenig zu finden war – in Zeitungsartikel geht es vor allem um islamistischen Rückkehrer aus Syrien, die von den Behörden als Gefährder oder relevante Person eingestuft werden – wendete ich mich an Hubertus Zdebel, einen Bundestagsabgeordneten von der Partei DIE LINKE. Er stellte mit seinen Kolleg*innen eine kleine Anfrage, die vergangene Woche durch die Bundesregierung beantwortet wurde (Antwort als pdf).
Ich kann nicht sagen, was mir genau zum Erfolg verholfen hat; ob es meine kritischen Nachfragen, meine Klageandrohung oder die Öffentlichkeitsarbeit war? Die Polizei hat jedenfalls kalte Füße gekriegt und den Eintrag gelöscht – mit der lapidaren Bemerkung, « die Voraussetzungen für eine Einstufung als relevante Person [seien] nicht mehr gegeben ».