In der Nacht zum 8. April 2016 hatten rund 20 AtomkraftgegnerInnen gegen einen Transport von Uranerzkonzentrat vom Hamburger Hafen in die südfranzösische AREVA-Atomfabrik in Narbonne Malvési demonstriert. Zwei Aktivistinnen seilten sich von einer Fußgängerbrücke im Bahnhof Buchholz in der Nordheide ab und entrollten ein Banner. Sie wurden nach ca. 3 Stunden von der Berufsfeuerwehr heruntergeholt und durch die Polizei in Gewahrsam genommen. Diese Ingewahrsamnahme hat das Amtsgericht Tostedt auf die Klage einer der betroffenen Kletteraktivistinnen hin im Sommer für rechtswidrig erklärt. Die Polizei legte daraufhin Beschwerde gegen die amtsrichterliche Entscheidung ein. Das Oberlandesgericht Celle hat nun mit Beschluss vom 16. November 2017 entschieden: Der Gewahrsam war rechtswidrig. (Aktenzeichen 2 W 11/17). Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Betroffene Kletteraktivistin Cécile Lecomte will nun die Polizei auf Schmerzensgeld verklagen.
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OLG Celle: Gewahrsam von Kletteraktivistin bei Uranzugstopp war rechtswidrig
In der Nacht zum 8. April 2016 hatten rund 20 AtomkraftgegnerInnen gegen einen Transport von Uranerzkonzentrat vom Hamburger Hafen in die südfranzösische AREVA-Atomfabrik in Narbonne Malvési demonstriert. Zwei Aktivistinnen seilten sich von einer Fußgängerbrücke im Bahnhof Buchholz in der Nordheide ab und entrollten ein Banner. Sie wurden nach ca. 3 Stunden von der Berufsfeuerwehr heruntergeholt und durch die Polizei in Gewahrsam genommen. Diese Ingewahrsamnahme hat das Amtsgericht Tostedt auf die Klage einer der betroffenen Kletteraktivistinnen hin im Sommer für rechtswidrig erklärt. Die Polizei legte daraufhin Beschwerde gegen die amtsrichterliche Entscheidung ein. Das Oberlandesgericht Celle hat nun mit Beschluss vom 16. November 2017 entschieden: Der Gewahrsam war rechtswidrig. (Aktenzeichen 2 W 11/17). Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Betroffene Kletteraktivistin Cécile Lecomte will nun die Polizei auf Schmerzensgeld verklagen.