Es wird immer wahrscheinlicher: der in Frankreich nach den Anschlägen vom 13. November 2015 verkündete Notstand soll erneut verlängert werden – begleitet von einer Reihe von für Februar 2016 zur Abstimmung im Parlament vorgesehene Gesetzes- und Verfassungsänderungen und trotz der Tatsache, dass der Notstand so gut wie gar nichts im « kampf » oder « Krieg » (um den Begriff von Präsident Hollande zu übernehmen) gegen den Terrorismus bringt und zu zahlreichen Willkürakten seitens der Behörden führt. Nach dem Wunsch von Premier Valls soll die Notstandgesetzgebung so lange greifen bis die Gefahr des IS gebannt sei. Die Verlängerung des Notstandes soll in einer Kabinettsitzung am 3.2.16 in die Wege geleitet werden.
Beispiel der Woche, der zeigt, wie absurd und willkürlich das ganze ist:
Der Bürgermeister der Stadt Questembert (Bretagne) hatte einem Verein ein komnunaler Saal für eine öffentliche Informationsveranslatung gemietet. Als er aber durch die Präfektur darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Informationsveranstaltung das umstrittene Flughafenprojekt in Notre Dame des Landes zum Gegenteil haben sollte, wurde die Zusage für den Veranstaltungsraum zurück genommen. Begründung: Notstand! Die Veranstaltung fand schließlich draußen vor dem Saal statt, wie die lokale Zeitung berichtete. Das ist bereits das zweite mal, dass eine solche Informationsveranstaltung kurzfritig mit dem Verweis auf den « Notstand » verboten wird. Die Uni Rennes hat dies auch getan, so die Lokal-Zeitung.
Ich habe für die Zeitschrift Anti-Atom-Aktuell einen Artikel zu den geplanten Gesetzesänderungen geschrieben. Ich veröffentliche ihn hier (unten) vorab, er erscheint in gedruckter Form in der aaa 255 kommende Woche – die aaa widmet sich mit einem ganzen Dossier dem Thema Willkür, Sicherheitsstaat und vermeintlicher Kampf gegen den Terrorismus.Empfehlenswert!
Es wird immer wahrscheinlicher: der in Frankreich nach den Anschlägen vom 13. November 2015 verkündete Notstand soll erneut verlängert werden – begleitet von einer Reihe von für Februar 2016 zur Abstimmung im Parlament vorgesehene Gesetzes- und Verfassungsänderungen und trotz der Tatsache, dass der Notstand so gut wie gar nichts im « kampf » oder « Krieg » (um den Begriff von Präsident Hollande zu übernehmen) gegen den Terrorismus bringt und zu zahlreichen Willkürakten seitens der Behörden führt. Nach dem Wunsch von Premier Valls soll die Notstandgesetzgebung so lange greifen bis die Gefahr des IS gebannt sei. Die Verlängerung des Notstandes soll in einer Kabinettsitzung am 3.2.16 in die Wege geleitet werden.
Beispiel der Woche, der zeigt, wie absurd und willkürlich das ganze ist:
Der Bürgermeister der Stadt Questembert (Bretagne) hatte einem Verein ein komnunaler Saal für eine öffentliche Informationsveranslatung gemietet. Als er aber durch die Präfektur darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Informationsveranstaltung das umstrittene Flughafenprojekt in Notre Dame des Landes zum Gegenteil haben sollte, wurde die Zusage für den Veranstaltungsraum zurück genommen. Begründung: Notstand! Die Veranstaltung fand schließlich draußen vor dem Saal statt, wie die lokale Zeitung berichtete. Das ist bereits das zweite mal, dass eine solche Informationsveranstaltung kurzfritig mit dem Verweis auf den « Notstand » verboten wird. Die Uni Rennes hat dies auch getan, so die Lokal-Zeitung.
Ich habe für die Zeitschrift Anti-Atom-Aktuell einen Artikel zu den geplanten Gesetzesänderungen geschrieben. Ich veröffentliche ihn hier (unten) vorab, er erscheint in gedruckter Form in der aaa 255 kommende Woche – die aaa widmet sich mit einem ganzen Dossier dem Thema Willkür, Sicherheitsstaat und vermeintlicher Kampf gegen den Terrorismus.Empfehlenswert!
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