Die Atomindustrie läuft weiter

Aus der Zeitschrift Graswurzelrevolution, Nr. 445 Januar 2020 (NB. im Februar 2020 erscheint keine GWR, wegen Erkrankungsfall im Redaktionskreis)

Uranmüllexporte nach Russland, Blockaden, Prozesse und die Zerschlagung des Staates. Interview und Diskussion mit Irene von ContrAtom

Die Urananreicherungsanlage in Gronau (Westfalen) liefert bislang unbefristet Uran für Atomkraftwerke in aller Welt. Momentan wird nicht viel über die Anlage diskutiert, andere Themen stehen im Vordergrund, aber kürzlich änderte sich das. Es wurde bekannt, dass die Betreiberfirma Urenco das bei der Anreicherung entstehende radioaktive Abfallprodukt, abgereichertes Uranhexafluorid, wieder nach Russland exportiert. Wir sprachen über die Transporte und den Widerstand gegen die Urananreicherungsanlage mit Irene von ContrAtom, dem Aktions- und Informationsnetzwerk gegen Atomenergie.

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Aktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerde um Schmerzensgeldklage

Die in Lüneburg lebende Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hat eine Verfassungsbeschwerde, bei der es um eine Klage um Schmerzensgeld nach einer Freiheitsentziehungsmaßnahme geht, gewonnen.

Die in Lüneburg lebende Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hat eine Verfassungsbeschwerde, bei der es um eine Klage um Schmerzensgeld nach einer Freiheitsentziehungsmaßnahme geht, gewonnen.
Cécile Lecomte war im April 2016 nach einer Kletteraktion gegen einen Urantransport von Hamburg nach Narbonne (Frankreich) in Buhholz in der Nordheide in Gewahrsam genommen worden. Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht erklärten die Ingewahrsamnahme für rechtswidrig.
Cécile Lecomte verklagte daraufhin die Polizeidirektion Lüneburg auf Schmerzensgeld.

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Schmerzensgeld bei rechtswidrigem Gewahrsam

Ich aktualisiere diesen Text aus 2017 aus aktuellem Anlaß. Ich habe eine Verfassungsbeschwerde wo es um eine Klage um Schmerzensgeld geht, gewonnen (siehe update unten)

Wenn es bei politischen Aktionen zu Auseinandersetzungen mit den Ordnungsbehörden kommt, gelten die Aktivist*innen häufig als die „schuldigen“ und „Verursacher“. Wer eins aufs Maul bekommen hat oder verhaftet worden ist, muss doch irgendwie Schuld daran sein. Und die Behörden – bei demonstrativem Geschehen in der Regel die Polizei – zeigen sich oft sehr erfinderisch, wenn es darum geht, ihre Maßnahmen zu rechtfertigen.  Sie zeigen Demonstrant*innen wegen angeblichen Straftaten an, fantasieren unmittelbar bevorstehende Gefahren herbei. Uniformierte haben den Vorteil, dass sie vor Gericht prophylaktisch als glaubwürdig gelten. Meine Erfahrung ist, dass die Behörden, insbesondere die Polizei, die eigenen Gesetze regelmäßig mit Füssen treten.  Es ist aber schwierig, gegen dieses System juristisch anzukämpfen. Viele Menschen versuchen es erst gar nicht. Viel bringt eine Klage nämlich nicht. Mensch erhält ein Beschluss, worauf steht, das die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig waren. Na toll. Ich habe eine ganze Sammlung solcher Beschlüsse zu Hause! (Auflistung). Ein Gerichtsbeschluss macht eine Freiheitsberaubung, eine Verletzung oder Schmerzen nicht wieder gut! Strafrechtlich werden die Täter*innen zudem kaum belangt, selbst wenn der Fall klar ist: die Staatsanwaltschaft findet Wege, den Vorsatz zu verneinen und einzustellen. „Erlaubnistatbestandsirrtum“ heißt es dann. Das habe ich in Gießen erlebt ( zu dem Bericht). Selbst meine zwei 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen Klagen (zum Bericht) bringen mir nichts mehr als ein Zettel Papier worauf „Urteil“ steht. Das Verfahren hat zudem so lange gedauert, dass ich keine Chance mehr habe, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

A propos Zivilrechtliche Ansprüche: genau darüber wollte ich heute schreiben und Tipps geben. Im Hinblick auf zivilrechtlichen Ansprüchen können Klagen gegen Maßnahmen der Polizei (oder anderer Behörden) doch noch was bringen: Schmerzensgeld

Im Folgenden erläutere ich wie ich mich da regelmäßig durchsetze, vielleicht ist es anderen Betroffenen nützlich!

eichhörnchen seilt sich aus dem Knast abIch aktualisiere diesen Text aus 2017 aus aktuellem Anlaß. Ich habe eine Verfassungsbeschwerde wo es um eine Klage um Schmerzensgeld geht, gewonnen (siehe update unten)

Wenn es bei politischen Aktionen zu Auseinandersetzungen mit den Ordnungsbehörden kommt, gelten die Aktivist*innen häufig als die „schuldigen“ und „Verursacher“. Wer eins aufs Maul bekommen hat oder verhaftet worden ist, muss doch irgendwie Schuld daran sein. Und die Behörden – bei demonstrativem Geschehen in der Regel die Polizei – zeigen sich oft sehr erfinderisch, wenn es darum geht, ihre Maßnahmen zu rechtfertigen.  Sie zeigen Demonstrant*innen wegen angeblichen Straftaten an, fantasieren unmittelbar bevorstehende Gefahren herbei. Uniformierte haben den Vorteil, dass sie vor Gericht prophylaktisch als glaubwürdig gelten. Meine Erfahrung ist, dass die Behörden, insbesondere die Polizei, die eigenen Gesetze regelmäßig mit Füssen treten.  Es ist aber schwierig, gegen dieses System juristisch anzukämpfen. Viele Menschen versuchen es erst gar nicht. Viel bringt eine Klage nämlich nicht. Mensch erhält ein Beschluss, worauf steht, das die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig waren. Na toll. Ich habe eine ganze Sammlung solcher Beschlüsse zu Hause! (Auflistung). Ein Gerichtsbeschluss macht eine Freiheitsberaubung, eine Verletzung oder Schmerzen nicht wieder gut! Strafrechtlich werden die Täter*innen zudem kaum belangt, selbst wenn der Fall klar ist: die Staatsanwaltschaft findet Wege, den Vorsatz zu verneinen und einzustellen. „Erlaubnistatbestandsirrtum“ heißt es dann. Das habe ich in Gießen erlebt ( zu dem Bericht). Selbst meine zwei 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen Klagen (zum Bericht) bringen mir nichts mehr als ein Zettel Papier worauf „Urteil“ steht. Das Verfahren hat zudem so lange gedauert, dass ich keine Chance mehr habe, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

A propos Zivilrechtliche Ansprüche: genau darüber wollte ich heute schreiben und Tipps geben. Im Hinblick auf zivilrechtlichen Ansprüchen können Klagen gegen Maßnahmen der Polizei (oder anderer Behörden) doch noch was bringen: Schmerzensgeld

Im Folgenden erläutere ich wie ich mich da regelmäßig durchsetze, vielleicht ist es anderen Betroffenen nützlich!

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Umweltaktivistin gewinnt Klage gegen den Verfassungsschutz Niedersachsen

Seit dem Jahr 2005 speicherte der niedersächsische Verfassungsschutz Niedersachsen Daten über die in Lüneburg lebende Umwelt- und Kletteraktivistin Cécile Lecomte. Sie hat nach einem 4-jährigen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg und einem sogenannten „in Camera“ Verfahren mit geschwärzten Akten vor dem Oberverwaltungsgericht erreicht, dass der Verfassungsschutz die über ihre Person gespeicherten Daten löscht (Az. 1 A 375/15  und später Az. 4 A 10/19).

Überwacht wurde die Aktivistin, weil sie « umfangreiche Aktionen zur Unterstützung linksextremistischer Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 NVerfSchG durchgeführt » habe, so der Verfassungsschutz. Gemeint war somit ihr vielfältiges Engagement als Atomkraftgegnerin, Antimilitaristin und  Degrowth-Aktivistin. Dies belegte die Behörde vor dem Verwaltungsgericht jedoch nicht. Der Verfassungsschutz muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Seit dem Jahr 2005 speicherte der niedersächsische Verfassungsschutz Niedersachsen Daten über die in Lüneburg lebende Umwelt- und Kletteraktivistin Cécile Lecomte. Sie hat nach einem 4-jährigen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg und einem sogenannten „in Camera“ Verfahren mit geschwärzten Akten vor dem Oberverwaltungsgericht erreicht, dass der Verfassungsschutz die über ihre Person gespeicherten Daten löscht (Az. 1 A 375/15  und später Az. 4 A 10/19).

Überwacht wurde die Aktivistin, weil sie « umfangreiche Aktionen zur Unterstützung linksextremistischer Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 NVerfSchG durchgeführt » habe, so der Verfassungsschutz. Gemeint war somit ihr vielfältiges Engagement als Atomkraftgegnerin, Antimilitaristin und  Degrowth-Aktivistin. Dies belegte die Behörde vor dem Verwaltungsgericht jedoch nicht. Der Verfassungsschutz muss die Kosten des Verfahrens tragen.
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Lingen: Mal wieder Widerstand – neue Prozesstermine

Zwei Atomkraftgegnerinnen, die im Januar bei einer Demonstration auf das Rathausvordach geklettert waren wird in Ermangelung anderer Vorwürfe Widerstand vorgeworfen. Nachdem ein erster angesetzter Termin aufgehoben wurde, stehen nun gegen die beiden und eine weitere Person, die neben der Aktion im Rollstuhl saß, neue Prozesstermine am Amtsgericht Lingen fest:

  • Do, 19.12. um 10 Uhr
  • Fr, 20.12. um 9 Uhr (Saal Z 16)
  • Di, 11.2.20 um 9.30 Uhr Saal Z16(Rollstuhlprozess)
  • Di, 18.2.20 um 13:30 Saal Z16(Fortsetzung Rollstuhlprozess)

Wie immer freuen sich die Angeklagten über solidarische Unterstützung vorm und im Gericht!

Quelle: nirgendwo.info

Polizeigesetz wird nun auch in Schleswig Holstein verschärft

Quelle: Freiheitsfoo

Schleswig-Holstein bekommt ein neues Polizeigesetz (das dort im Landesverwaltungsgesetz versteckt ist). Wie nicht anders zu erwarten, sollen auch hier die Befugnisse der Polizei und deren Hilfskräfte drastisch ausgeweitet werden – dieses Mal unter Beteiligung der Grünen und der FDP, die gemeinsam mit der CDU Schleswig-Holstein regieren.

Quelle: Freiheitsfoo

Schleswig-Holstein bekommt ein neues Polizeigesetz (das dort im Landesverwaltungsgesetz versteckt ist). Wie nicht anders zu erwarten, sollen auch hier die Befugnisse der Polizei und deren Hilfskräfte drastisch ausgeweitet werden – dieses Mal unter Beteiligung der Grünen und der FDP, die gemeinsam mit der CDU Schleswig-Holstein regieren.

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PM Rollstuhl-Prozess: 1. Verhandlungstag gegen Antiatomaktivistin in Lingen

Die PM der Soligruppe zu meinem gestrigen Prozess

Worin die Straftat bestehen soll ist immer noch unklar.

Verhandelt wurde eine angebliche Widerstandshandlung während der Demonstration gegen die Brennelementefabrik am 19.01.19 in Lingen, begleitet von zahlreichen Atomkraftgegner*innen.

Gleich zu Beginn des Prozesses stellt die Angeklagte, Cécile Lecomte, den Antrag, festzustellen, ob sich Polizisten in zivil im Publikum befinden und diese des Raumes zu verweisen. Tatsächlich melden sich sehr zögerlich zunächst ein Mann und später ein zweiter. Der Richter erlaubt ihnen allerdings im Saal zu bleiben, da sie versichern, „privat“ dort zu sein.
Worum geht es nun in diesem Prozess, den sich Polizisten „privat“ angucken wollen?

Die PM der Soligruppe zu meinem gestrigen Prozess

Worin die Straftat bestehen soll ist immer noch unklar.

Verhandelt wurde eine angebliche Widerstandshandlung während der Demonstration gegen die Brennelementefabrik am 19.01.19 in Lingen, begleitet von zahlreichen Atomkraftgegner*innen.

Gleich zu Beginn des Prozesses stellt die Angeklagte, Cécile Lecomte, den Antrag, festzustellen, ob sich Polizisten in zivil im Publikum befinden und diese des Raumes zu verweisen. Tatsächlich melden sich sehr zögerlich zunächst ein Mann und später ein zweiter. Der Richter erlaubt ihnen allerdings im Saal zu bleiben, da sie versichern, „privat“ dort zu sein.
Worum geht es nun in diesem Prozess, den sich Polizisten „privat“ angucken wollen?

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Prozesserklärung zum Rollstuhlprozess in Lingen

Ich veröffentliche meine Erklärung zum heutigen Prozess wegen « Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte » durch Rollstuhl-Sitzblockade in Lingen. Die Verhandlung ist ausgesetzt worden. Da die Staatsanwaltschaft unbedingt eine Verurteilung haben will, wir der Prozess irgendwann von neuem beginnen.

Weil die Bahn es mit der Barrierefreiheit nicht so wirklich drauf hat, verzögerte sich meine Ankunft in Lingen. Der Prozess begann erst um 14:30 Uhr. Unterstützer*innen blieben nicht untätig und stiegen dem Gericht in der Wartezeit aufs Dach. Danke für die Bilder und die solidarische Unterstützung in Form von Bannern und Anwesenheit im Saal. Denn es war für mich wegen der langen stressigen Anreise und der Tatsache dass ich gerade erkältet bin, sehr anstrengend.

Ich habe eine Prozesserklärung abgegeben, die ich nun veröffentliche.

Ich veröffentliche meine Erklärung zum heutigen Prozess wegen « Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte » durch Rollstuhl-Sitzblockade in Lingen. Die Verhandlung ist ausgesetzt worden. Da die Staatsanwaltschaft unbedingt eine Verurteilung haben will, wir der Prozess irgendwann von neuem beginnen.

Weil die Bahn es mit der Barrierefreiheit nicht so wirklich drauf hat, verzögerte sich meine Ankunft in Lingen. Der Prozess begann erst um 14:30 Uhr. Unterstützer*innen blieben nicht untätig und stiegen dem Gericht in der Wartezeit aufs Dach. Danke für die Bilder und die solidarische Unterstützung in Form von Bannern und Anwesenheit im Saal. Denn es war für mich wegen der langen stressigen Anreise und der Tatsache dass ich gerade erkältet bin, sehr anstrengend.

Ich habe eine Prozesserklärung abgegeben, die ich nun veröffentliche.

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Gefährden Rollstuhlfahrer*innen die Polizei?

Absurder Prozess gegen Atomkraftgegnerin in Lingen

Am 8.10. wird vor dem Amtsgericht ein absurd anmutender Fall verhandelt: Eine auf ihren Rollstuhl angewiesene Person soll Widerstand gegen die Polizei geleistet haben, in dem sie die Rollstuhlhandbremse angezogen habe. Im Strafbefehlsverfahren hatte das Gericht exakt das verurteilt, nur aufgrund des Einspruchs der Rollstuhlfahrerin kommt es jetzt zum Prozess am Amtsgericht Lingen.

Allein betrachtet ist der Vorwurf einfach diskriminierend und nur mit einem gewissen Humor zu ertragen. So erklärt die Angeklagte Cécile: „Die Handbremse beim Rollstuhl ist dazu da um stehen zu bleiben, so wie Fußgänger*innen anhalten, muss ich eben die Handbremse anziehen. Werden jetzt auch alle Fußgänger*innen angeklagt, die im Weg stehen bleiben? Oder ist es einfach politische Verfolgung?“

Wirklich Verstehen lässt sich der Vorwurf wohl nur mit einigem Hintergrund.

Absurder Prozess gegen Atomkraftgegnerin in Lingen

Am 8.10. wird vor dem Amtsgericht ein absurd anmutender Fall verhandelt: Eine auf ihren Rollstuhl angewiesene Person soll Widerstand gegen die Polizei geleistet haben, in dem sie die Rollstuhlhandbremse angezogen habe. Im Strafbefehlsverfahren hatte das Gericht exakt das verurteilt, nur aufgrund des Einspruchs der Rollstuhlfahrerin kommt es jetzt zum Prozess am Amtsgericht Lingen.

Allein betrachtet ist der Vorwurf einfach diskriminierend und nur mit einem gewissen Humor zu ertragen. So erklärt die Angeklagte Cécile: „Die Handbremse beim Rollstuhl ist dazu da um stehen zu bleiben, so wie Fußgänger*innen anhalten, muss ich eben die Handbremse anziehen. Werden jetzt auch alle Fußgänger*innen angeklagt, die im Weg stehen bleiben? Oder ist es einfach politische Verfolgung?“

Wirklich Verstehen lässt sich der Vorwurf wohl nur mit einigem Hintergrund.

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Brennende Brennelemente – Protest und Repression in Lingen

Aus: GWR 441, September 2019

Zumindest auf eins kann mensch sich im Atomstaat verlassen: Je stärker der Protest, desto höher die Repression. Diesmal kommt unser Beispiel aus dem Atomstandort Lingen im Emsland. Dort kam es  im Winter zu einer neuen Protestwelle, ausgelöst durch einen Brand in der Brennelementefabrik der Firma Framatome/ANF (früher Areva) Anfang Dezember 2018 (die GWR berichtete). Nach zahlreichen Mahnwachen und Protestkundgebungen lokaler Initiativen gab es am 19. Januar eine große Demonstration in der Innenstadt, gefolgt von einer Blockade der Zufahrt der Brennelemente Fabrik. Der Staat reagiert mit Kriminalisierung des Protests.

Aus: GWR 441, September 2019

Zumindest auf eins kann mensch sich im Atomstaat verlassen: Je stärker der Protest, desto höher die Repression. Diesmal kommt unser Beispiel aus dem Atomstandort Lingen im Emsland. Dort kam es  im Winter zu einer neuen Protestwelle, ausgelöst durch einen Brand in der Brennelementefabrik der Firma Framatome/ANF (früher Areva) Anfang Dezember 2018 (die GWR berichtete). Nach zahlreichen Mahnwachen und Protestkundgebungen lokaler Initiativen gab es am 19. Januar eine große Demonstration in der Innenstadt, gefolgt von einer Blockade der Zufahrt der Brennelemente Fabrik. Der Staat reagiert mit Kriminalisierung des Protests.

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