Bure: erneute Hausdurchsuchung und Aktionstag gegen das Atomklo

In Bure gab es am 20. November eine neue Hausdurchsuchung bei einer Gegnerin von CIGÉO, dem Atomklo-Projekt im Französischen Lothringen.
Für den 6. Dezember, dem Nikolaustag, rufen die Antiatom-Initiativen gegen das Atomklo zu dezentralen Aktionen auf. Der Tag wurde gewählt, weil der französische Umweltminister « Nicolas » Hulot heißt. Nach mehreren Monaten Schweigen hat er Cigéo als kleinerer Übel bezeichnet, der umgesetzt werden müsse, weil der Müll ja irgendwo hin müsse. Vor einem Jahr ließ er sich noch mit einem Anti-Cigéo-Plakat bei den Projektgegner*innen abbilden. Es ist zu befürchten, dass der Druck und die Repression auf die Widerständigen in Bure nach den jüngsten Deklarationen von Nicolas Hulot, steigen. Robin hat im Sommer bei einer Demo ein Fuß wegen der Explosion einer Polizei-Granate verloren. Andere Menschen wurden schwer verletzt. Aktivist*innen und Bauer*innen werden vor Gericht gezerrt. Die Polizei setzt immer wieder die Baumbesetzer*innen im Bois Lejuc unter Druck. Es gab Hausdurchsuchen im September und nun eine weitere. Solidarität ist gefragt. Beteiligt euch am Aktionstag, seid kreativ.

Soli-Aktionen sind in Deutschland auch erwünscht. Auf dem Laufenden kann man sich via die Liste des deutschsprachigen Unterstützungskomitee halten.

In Bure gab es am 20. November eine neue Hausdurchsuchung bei einer Gegnerin von CIGÉO, dem Atomklo-Projekt im Französischen Lothringen.
Für den 6. Dezember, dem Nikolaustag, rufen die Antiatom-Initiativen gegen das Atomklo zu dezentralen Aktionen auf. Der Tag wurde gewählt, weil der französische Umweltminister « Nicolas » Hulot heißt. Nach mehreren Monaten Schweigen hat er Cigéo als kleinerer Übel bezeichnet, der umgesetzt werden müsse, weil der Müll ja irgendwo hin müsse. Vor einem Jahr ließ er sich noch mit einem Anti-Cigéo-Plakat bei den Projektgegner*innen abbilden. Es ist zu befürchten, dass der Druck und die Repression auf die Widerständigen in Bure nach den jüngsten Deklarationen von Nicolas Hulot, steigen. Robin hat im Sommer bei einer Demo ein Fuß wegen der Explosion einer Polizei-Granate verloren. Andere Menschen wurden schwer verletzt. Aktivist*innen und Bauer*innen werden vor Gericht gezerrt. Die Polizei setzt immer wieder die Baumbesetzer*innen im Bois Lejuc unter Druck. Es gab Hausdurchsuchen im September und nun eine weitere. Solidarität ist gefragt. Beteiligt euch am Aktionstag, seid kreativ.

Soli-Aktionen sind in Deutschland auch erwünscht. Auf dem Laufenden kann man sich via die Liste des deutschsprachigen Unterstützungskomitee halten.

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Geldstrafe wegen Fußabdrücken?

Fragwürdiges politisches Urteil in Hannover am 14.11.: Den Angeklagten wurde vorgeworfen, eine Säule der Messe AG in Hannover bei einer Protestaktion gegen die Euro-Tier-Messe verschmutzt zu haben. Voraussetzung für eine Strafbare Sachbeschädigung sind Vorsatz, eine Substanzverletzung und eine wesentliche – also nicht unerhebliche – Veränderung des Erscheinungsbildes. Keine dieser Tatbestandsvoraussetzungen wurden erfüllt. Die Zeugen haben vor Ort zu Tatzeit keine Verschmutzungen wahrgenommen, es wurde auch nicht versucht irgendwelche Spuren zu entfernen. Einziges « Beweisbild » ist eine vergrößerte Aufnahme von nicht weiter identifizierbaren Spuren auf einer Säule – aus geringer Entfernung sind diese Spuren schon nicht mehr zu sehen. Wann das Bild aus welcher Entfernung wo und durch wen aufgenommen wurde, ist nicht bekannt. Diese dünne Beweislage reichte allerdings für ein politisches Urteil. Der Richter schien aus Prinzip das Demonstrieren verurteilen zu wollen. Es fielen Bemerkungen à la « Die Säule gehören Ihnen nicht, dort wird nicht demonstriert ». Angeklagt wurde das Demonstrieren nicht, verurteilt wurde es aber schon – auch wenn die Verurteilung auf dem Papier wegen Sachbeschädigung erfolgte. Und wie üblich bei Verurteilungen mit dünner Beweislage und haarsträubender Begründung: das Urteil lautet auf 15 Tagessätze (TS) à 10 Euro – um eine rechtliche Überprüfung des Urteils zu erschweren. Ich hatte in meinem Plädoyer als Wahlverteidigerin auf Freispruch plädiert und hilfsweise bei einer Verurteilung 16 TS beantragt. Bei Verurteilungen bis zu 15 TS inklusive sind die Möglichkeiten das Urteil anzufechten eingeschränkt: Revision ist nur möglich wenn die StA keine (Sperr)Berufung einlegt und eine Berufung wird nicht wie bei einer Verurteilung ab 16 TS automatisch verhandelt, sondern muss begründet und dann angenommen werden – oder nicht.

Ich übernehme im Folgenden den Prozessbericht von Robin Wood:

Fragwürdiges politisches Urteil in Hannover am 14.11.: Den Angeklagten wurde vorgeworfen, eine Säule der Messe AG in Hannover bei einer Protestaktion gegen die Euro-Tier-Messe verschmutzt zu haben. Voraussetzung für eine Strafbare Sachbeschädigung sind Vorsatz, eine Substanzverletzung und eine wesentliche – also nicht unerhebliche – Veränderung des Erscheinungsbildes. Keine dieser Tatbestandsvoraussetzungen wurden erfüllt. Die Zeugen haben vor Ort zu Tatzeit keine Verschmutzungen wahrgenommen, es wurde auch nicht versucht irgendwelche Spuren zu entfernen. Einziges « Beweisbild » ist eine vergrößerte Aufnahme von nicht weiter identifizierbaren Spuren auf einer Säule – aus geringer Entfernung sind diese Spuren schon nicht mehr zu sehen. Wann das Bild aus welcher Entfernung wo und durch wen aufgenommen wurde, ist nicht bekannt. Diese dünne Beweislage reichte allerdings für ein politisches Urteil. Der Richter schien aus Prinzip das Demonstrieren verurteilen zu wollen. Es fielen Bemerkungen à la « Die Säule gehören Ihnen nicht, dort wird nicht demonstriert ». Angeklagt wurde das Demonstrieren nicht, verurteilt wurde es aber schon – auch wenn die Verurteilung auf dem Papier wegen Sachbeschädigung erfolgte. Und wie üblich bei Verurteilungen mit dünner Beweislage und haarsträubender Begründung: das Urteil lautet auf 15 Tagessätze (TS) à 10 Euro – um eine rechtliche Überprüfung des Urteils zu erschweren. Ich hatte in meinem Plädoyer als Wahlverteidigerin auf Freispruch plädiert und hilfsweise bei einer Verurteilung 16 TS beantragt. Bei Verurteilungen bis zu 15 TS inklusive sind die Möglichkeiten das Urteil anzufechten eingeschränkt: Revision ist nur möglich wenn die StA keine (Sperr)Berufung einlegt und eine Berufung wird nicht wie bei einer Verurteilung ab 16 TS automatisch verhandelt, sondern muss begründet und dann angenommen werden – oder nicht.

Ich übernehme im Folgenden den Prozessbericht von Robin Wood:

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Zug ins Nirgendwo der Klimakatatrophe, ein Prozessbericht

* Prozess um Abseil- und Ankettaktion gegen den « Train to Paris » der COP 21 (November 2015) wird am 17.11. gegen 2 Umweltaktivist*innen fortgesetzt (9 Uhr, Saal E_11), Infos auf der Seite der Soligruppe

*Den Vorwurf  der „Mittäterschaft durch psychische Unterstützung“ gegen eine Aktivistin konnten die Polizeizeugen nicht erhärten, sie wurde freigesprochen.

* Pflichtverteidiger*innen nehmen Staatsanwaltschaft, Zeugen und Richterin erfolgreich aufs Korn. « ganz großes spannendes Kino » , so das Fazit einer Zuschauerin

* Polizei sabotiert den Prozess durch eigene Dummheit in der Mittagspause mit der Verhaftung von Zuschauer*innen und Angeklagten, angeblich zum Zwecke der Identifizierung von  unidentifizierten Aktivistinnen.

* Eichhörnchen reicht Klage gegen die willkürliche Verhaftung und Personalienkontrolle (die ja nur halb durchgeführt wurde, weil… die unbekannte Person amtsbekannt ist) -> Klage als PDF

Am 8. November 2017 begann – passend zur aktuellen COP-Farce in Bonn – vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen 3 Umweltaktivist*innen, denen Eingriff in den Schienenverkehr anlässlich einer Protestaktion gegen die COP21 im November 2015 am Frankfurter Hauptbahnhof vorgeworfen wird. 3 Aktivist*innen seilten sich im Hauptbahnhof auf den « Train to Paris » ab, zwei weitere Personen ketteten sich vor dem Zug im Gleisbett an.

* Prozess um Abseil- und Ankettaktion gegen den « Train to Paris » der COP 21 (November 2015) wird am 17.11. gegen 2 Umweltaktivist*innen fortgesetzt (9 Uhr, Saal E_11), Infos auf der Seite der Soligruppe

*Den Vorwurf  der „Mittäterschaft durch psychische Unterstützung“ gegen eine Aktivistin konnten die Polizeizeugen nicht erhärten, sie wurde freigesprochen.

* Pflichtverteidiger*innen nehmen Staatsanwaltschaft, Zeugen und Richterin erfolgreich aufs Korn. « ganz großes spannendes Kino » , so das Fazit einer Zuschauerin

* Polizei sabotiert den Prozess durch eigene Dummheit in der Mittagspause mit der Verhaftung von Zuschauer*innen und Angeklagten, angeblich zum Zwecke der Identifizierung von  unidentifizierten Aktivistinnen.

* Eichhörnchen reicht Klage gegen die willkürliche Verhaftung und Personalienkontrolle (die ja nur halb durchgeführt wurde, weil… die unbekannte Person amtsbekannt ist) -> Klage als PDF

Am 8. November 2017 begann – passend zur aktuellen COP-Farce in Bonn – vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen 3 Umweltaktivist*innen, denen Eingriff in den Schienenverkehr anlässlich einer Protestaktion gegen die COP21 im November 2015 am Frankfurter Hauptbahnhof vorgeworfen wird. 3 Aktivist*innen seilten sich im Hauptbahnhof auf den « Train to Paris » ab, zwei weitere Personen ketteten sich vor dem Zug im Gleisbett an.

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Frankreich: Scharfes Anti-Terror-Paket ersetzt Ausnahmezustand

Aus aktuellem Anlass übernehme ich einen Artikel von netzpolitik.org über den Ausnahmezustand in Frankreich und die neue Antiterror-Gesetzesgebung. Frankreich verkommt zu einem autoritären Polizeistaat. Freiheit stirbt mit Sicherheit. Insofern hat der Terror gewonnen – leider. Die Französische Zeitung Libération hat zudem zahlen veröffentlicht: 2016 kamen 866 « grenades de désencerclement » gegen Demonstrierenden zum Einsatz – gegen 59 vier Jahre zuvor. Diese Polizeigranaten enthalten TNT, sie explodieren mit einer gewissen Zeitverzögerung, dabei werden Splitterteile ausgeworfen, die schwere Verletzungen hervorrufen. Zahlreiche Menschen wurden auf Demonstrationen durch diese Granaten schwerverletzt und verloren das Augenlicht, ein Glied (wie Robin in Bure diesen Sommer) – oder kamen ums leben. Vor wenigen Tagen jährte sich der Tod von Rémi Fraisse zum 3. mal.

In meinen Augen ist der Artikel von netzpolitik.org und von Libération um so aktueller, dass die COP23 in Bonn eröffnet wird und… ja… ich war vor 2 Jahren bei den Protesten gegen die COP in Paris und wir demonstrierten trotz polizeistaatlichem Verbot und Ausnahmezustand… Es ging uns nicht nur um das Klima, sondern auch um Grundrechte. Diese kann man nicht auf dem Sofa verteidigen! (Artikel dazu)

Aus aktuellem Anlass übernehme ich einen Artikel von netzpolitik.org über den Ausnahmezustand in Frankreich und die neue Antiterror-Gesetzesgebung. Frankreich verkommt zu einem autoritären Polizeistaat. Freiheit stirbt mit Sicherheit. Insofern hat der Terror gewonnen – leider. Die Französische Zeitung Libération hat zudem zahlen veröffentlicht: 2016 kamen 866 « grenades de désencerclement » gegen Demonstrierenden zum Einsatz – gegen 59 vier Jahre zuvor. Diese Polizeigranaten enthalten TNT, sie explodieren mit einer gewissen Zeitverzögerung, dabei werden Splitterteile ausgeworfen, die schwere Verletzungen hervorrufen. Zahlreiche Menschen wurden auf Demonstrationen durch diese Granaten schwerverletzt und verloren das Augenlicht, ein Glied (wie Robin in Bure diesen Sommer) – oder kamen ums leben. Vor wenigen Tagen jährte sich der Tod von Rémi Fraisse zum 3. mal.

In meinen Augen ist der Artikel von netzpolitik.org und von Libération um so aktueller, dass die COP23 in Bonn eröffnet wird und… ja… ich war vor 2 Jahren bei den Protesten gegen die COP in Paris und wir demonstrierten trotz polizeistaatlichem Verbot und Ausnahmezustand… Es ging uns nicht nur um das Klima, sondern auch um Grundrechte. Diese kann man nicht auf dem Sofa verteidigen! (Artikel dazu)

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Uranzug-Blockade: Solidarität aus Buchholz!

Pressemitteilung vom Runden Tisch für Natur-, Umwelt- und Tierschutz Buchholz zum Prozess um eine Uranzug-Kletter-Blockade in Potsdam und den jüngsten Uranzug durch Buchholz. Der UF6-Zug der in Gronau durch eine Beton-Block-Aktion am 5. Oktober angehalten wurde, wurde zuvor in Buchholz gesichtet, wie es sich jetzt herausstellte (siehe Bilder unten!).
Herzlichen Dank für die solidarische Unterstützung!

Pressemitteilung vom 18. 10. 2017

Keine Kriminalisierung von Atomkraftgegnern!
Kletteraktion in Buchholz führt zu Verurteilung

Weil sie mit einer Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide einen Urantransport aufgehalten hatte, wurde die Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 16. Oktober 2017 zu 500 Euro Bußgeld verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Sie habe vorsätzlich gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verstoßen, so die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Dass derartige Protestaktionen nötig sind, um auf die gravierenden Gefahren aufmerksam zu machen, spielte in ihrer Urteilsfindung keine Rolle.

Pressemitteilung vom Runden Tisch für Natur-, Umwelt- und Tierschutz Buchholz zum Prozess um eine Uranzug-Kletter-Blockade in Potsdam und den jüngsten Uranzug durch Buchholz. Der UF6-Zug der in Gronau durch eine Beton-Block-Aktion am 5. Oktober angehalten wurde, wurde zuvor in Buchholz gesichtet, wie es sich jetzt herausstellte (siehe Bilder unten!).
Herzlichen Dank für die solidarische Unterstützung!

Pressemitteilung vom 18. 10. 2017

Keine Kriminalisierung von Atomkraftgegnern!
Kletteraktion in Buchholz führt zu Verurteilung

Weil sie mit einer Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide einen Urantransport aufgehalten hatte, wurde die Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 16. Oktober 2017 zu 500 Euro Bußgeld verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Sie habe vorsätzlich gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verstoßen, so die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Dass derartige Protestaktionen nötig sind, um auf die gravierenden Gefahren aufmerksam zu machen, spielte in ihrer Urteilsfindung keine Rolle.
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Willkommen in Kafkaistan – Urteil in Prozess um Uranzugkletterblockade

Die Mitteilung des Tages zu meinem Prozess um eine Uranzug-Kletter-Blockade vor dem Amtsgericht Potsdam.  Die Richterin war derart befangen, dass das Urteil nicht überraschend ist. Meinetwegen… es geht in die nächste Instanz, das gehörte von vorne herein zur Verteidigungsstrategie und das ist diesbezüglich wie geplant gelaufen.

An dieser Stelle: Danke an die Menschen, die gekommen sind oder sich mit Soli-mails gemeldet haben, das freut mich immer sehr. Ohne Solidarität kein Kampf!

Weil sie 2016 mit einer Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide einen Urantransport aufgehalten hatte, wurde eine Aktivistin heute von Richterin Ahle am Amtsgericht Potsdam zu 500 Euro Bußgeld verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Sie habe vorsätzlich gegen die Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung (EBO) verstoßen, so die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung zum Abschluss einer Kafkaesken Gerichtsverhandlung.

Am gestrigen Montag ging nach vier Verhandlungstagen und insgesamt 20 Stunden Verhandlung ein Prozess gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte zu Ende. Gemeinsam mit einer weiteren Kletterin war es ihr 2016 gelungen, einen mit Uranerzkonzentrat beladenen Zug auf der Strecke zwischen Hamburg und Bremen 3 Stunden lang aufzuhalten.

Die Mitteilung des Tages zu meinem Prozess um eine Uranzug-Kletter-Blockade vor dem Amtsgericht Potsdam.  Die Richterin war derart befangen, dass das Urteil nicht überraschend ist. Meinetwegen… es geht in die nächste Instanz, das gehörte von vorne herein zur Verteidigungsstrategie und das ist diesbezüglich wie geplant gelaufen.

An dieser Stelle: Danke an die Menschen, die gekommen sind oder sich mit Soli-mails gemeldet haben, das freut mich immer sehr. Ohne Solidarität kein Kampf!

Weil sie 2016 mit einer Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide einen Urantransport aufgehalten hatte, wurde eine Aktivistin heute von Richterin Ahle am Amtsgericht Potsdam zu 500 Euro Bußgeld verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Sie habe vorsätzlich gegen die Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung (EBO) verstoßen, so die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung zum Abschluss einer Kafkaesken Gerichtsverhandlung.

Am gestrigen Montag ging nach vier Verhandlungstagen und insgesamt 20 Stunden Verhandlung ein Prozess gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte zu Ende. Gemeinsam mit einer weiteren Kletterin war es ihr 2016 gelungen, einen mit Uranerzkonzentrat beladenen Zug auf der Strecke zwischen Hamburg und Bremen 3 Stunden lang aufzuhalten.

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„…die Maßnahme war somit von Anfang an völlig nutzlos“ – Die Wahrheit im Namen des Volkes

Ich übernehme ein Redebeitrag, gesprochen auf der Demonstration gegen die Brennelementefabrik in Lingen im September. Es geht um Repression und die absurdesten « Wahrheiten » im Namen des Volkes.

„…die Maßnahme war somit von Anfang an völlig nutzlos“ las ich vor wenigen Tagen in einem Urteil. Bei der sogenannten Maßnahme handelte es sich um eine Blockadeaktion mit der im Hamburger Hafen ein Urantransport aufgehalten worden war. Drei Personen hatten sich mit Rohren an die Schienen gekettet und so einem Zug mit Uranerzkonzentrat den Weg versperrt.

Ich würde gerne über angenehmere Themen reden, aber ich sehe angesichts der aktuellen Situation die dringende Notwendigkeit, meinen Fokus auf staatliche Repression zu legen. Dennoch macht es Mut, dass gerade auch in repressiveren und überwachteren Zeiten, Menschen entschieden für etwas eintreten und zum Teil erhebliche persönliche Risiken im Kampf für eine bessere Welt in Kauf nehmen , wie beispielsweise beim Castortransport auf dem Neckar. Werfen wir aber zunächst einen Blick auf den bereits erwähnten Prozess wegen Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung.

Ich übernehme ein Redebeitrag, gesprochen auf der Demonstration gegen die Brennelementefabrik in Lingen im September. Es geht um Repression und die absurdesten « Wahrheiten » im Namen des Volkes.

„…die Maßnahme war somit von Anfang an völlig nutzlos“ las ich vor wenigen Tagen in einem Urteil. Bei der sogenannten Maßnahme handelte es sich um eine Blockadeaktion mit der im Hamburger Hafen ein Urantransport aufgehalten worden war. Drei Personen hatten sich mit Rohren an die Schienen gekettet und so einem Zug mit Uranerzkonzentrat den Weg versperrt.

Ich würde gerne über angenehmere Themen reden, aber ich sehe angesichts der aktuellen Situation die dringende Notwendigkeit, meinen Fokus auf staatliche Repression zu legen. Dennoch macht es Mut, dass gerade auch in repressiveren und überwachteren Zeiten, Menschen entschieden für etwas eintreten und zum Teil erhebliche persönliche Risiken im Kampf für eine bessere Welt in Kauf nehmen , wie beispielsweise beim Castortransport auf dem Neckar. Werfen wir aber zunächst einen Blick auf den bereits erwähnten Prozess wegen Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung.

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Gegen die Kriminalisierung linker Medien!

Eine Forderung, der ich mich anschließe… Quelle

Am 14. August 2017 verbot der Bundesinnenminister die Internetplattform linksunten.indymedia.org. Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Internetseite zum „Sprachrohr für die gewaltorientierte linksextremistische Szene“ erklärt, um hierfür eine Begründung zu liefern. Das letztlich am 25. August vollzogene Verbot ist ein Akt der Zensur und ein Angriff auf die Medienfreiheit. Das kann und darf so nicht hingenommen werden.

 

Die Verbotsverfügung – ein politischer Angriff

In der Pressemitteilung vom 25. August erklärte der Bundesinnenminister „Wir gehen konsequent gegen linksextremistische Hetze im Internet vor“ und bezog sich dabei auf die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Zu keinem Zeitpunkt wurde jedoch die Löschung einzelner Inhalte auf der Plattform versucht, sondern das komplette Portal kriminalisiert. linksunten.indymedia.org fungierte als Veröffentlichungsplattform für unterschiedlichste Aufrufe, Dokumentationen und Debatten der gesamten Linken. Das Verbot ist also ein gezielter Schlag gegen die gesamte Linke, der nicht zuletzt in das nach rechts offene Wahlkampfkalkül eines Ministers passt, der bereits für zahlreiche überwachungsstaatliche Verschärfungen und eine Aufrüstung des Repressionsapparates verantwortlich zeichnet.

Eine Forderung, der ich mich anschließe… Quelle

Am 14. August 2017 verbot der Bundesinnenminister die Internetplattform linksunten.indymedia.org. Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Internetseite zum „Sprachrohr für die gewaltorientierte linksextremistische Szene“ erklärt, um hierfür eine Begründung zu liefern. Das letztlich am 25. August vollzogene Verbot ist ein Akt der Zensur und ein Angriff auf die Medienfreiheit. Das kann und darf so nicht hingenommen werden.

 

Die Verbotsverfügung – ein politischer Angriff

In der Pressemitteilung vom 25. August erklärte der Bundesinnenminister „Wir gehen konsequent gegen linksextremistische Hetze im Internet vor“ und bezog sich dabei auf die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Zu keinem Zeitpunkt wurde jedoch die Löschung einzelner Inhalte auf der Plattform versucht, sondern das komplette Portal kriminalisiert. linksunten.indymedia.org fungierte als Veröffentlichungsplattform für unterschiedlichste Aufrufe, Dokumentationen und Debatten der gesamten Linken. Das Verbot ist also ein gezielter Schlag gegen die gesamte Linke, der nicht zuletzt in das nach rechts offene Wahlkampfkalkül eines Ministers passt, der bereits für zahlreiche überwachungsstaatliche Verschärfungen und eine Aufrüstung des Repressionsapparates verantwortlich zeichnet.

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Ziviler Ungehorsam in der Unrechtstradition der SA?

Ich übernehme heute einen Artikel über einen Prozess gegen einen Tierschützer und das willkürliche Verhalten eines Richters. Im Namen des Volkes passiert ganz schön viel Willkür…

Im Prozess um die Blockade eines Uranzuges gegen Irene in Hamburg stand im Urteil « im Namen des Volkes », dass Aktionen gegen Urantransporte nutzlos sind und die Menschen dadurch gefährdet werden.  Ja ein Richter findet die Aktionen voll gefährlich, weil die radioaktive Fracht dann steht… dagegen, dass sie fährt (und ein Unfall passiert?), hat er nix. „…die Maßnahme war somit von Anfang an völlig nutzlos“  Richter Nahrwold schafft « Wahrheit » im Namen des Volkes ». Dazu der Beitrag einer Aktivistin zum Thema Repression bei einer Demo gegen die Brennelementefabrik in Lingen.  In meinem Prozess vor dem Amtsgericht Potsdam,  legt die Richterin nicht besonders viel Wert auf die Einhaltung der eigenen Gesetze (StPO). Dies zeigte sie insbesondere am ersten Prozesstag. Und nun ein Richter der Vergleiche mit der Nazizeit macht… Quelle des folgenden Artikels ist: http://kampagne-gegen-tierfabriken.info

Hinweis: Ein weiterer Prozess gegen Tierschützer findet am 26. Oktober um 11:45 Uhr vor dem Amtsgericht Hannover statt, es geht um eine Protestaktion bei der Eurotier-Messe.

Ich übernehme heute einen Artikel über einen Prozess gegen einen Tierschützer und das willkürliche Verhalten eines Richters. Im Namen des Volkes passiert ganz schön viel Willkür…

Im Prozess um die Blockade eines Uranzuges gegen Irene in Hamburg stand im Urteil « im Namen des Volkes », dass Aktionen gegen Urantransporte nutzlos sind und die Menschen dadurch gefährdet werden.  Ja ein Richter findet die Aktionen voll gefährlich, weil die radioaktive Fracht dann steht… dagegen, dass sie fährt (und ein Unfall passiert?), hat er nix. „…die Maßnahme war somit von Anfang an völlig nutzlos“  Richter Nahrwold schafft « Wahrheit » im Namen des Volkes ». Dazu der Beitrag einer Aktivistin zum Thema Repression bei einer Demo gegen die Brennelementefabrik in Lingen.  In meinem Prozess vor dem Amtsgericht Potsdam,  legt die Richterin nicht besonders viel Wert auf die Einhaltung der eigenen Gesetze (StPO). Dies zeigte sie insbesondere am ersten Prozesstag. Und nun ein Richter der Vergleiche mit der Nazizeit macht… Quelle des folgenden Artikels ist: http://kampagne-gegen-tierfabriken.info

Hinweis: Ein weiterer Prozess gegen Tierschützer findet am 26. Oktober um 11:45 Uhr vor dem Amtsgericht Hannover statt, es geht um eine Protestaktion bei der Eurotier-Messe.
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Prozess um Uranzug-Luft-Blockade wird fortgesetzt

* zweiter Prozesstag verlief entspannter als der erste

* Zeuge der Bundespolizei widerlegt Aussage des Polizeidirektors der PI Harburg

* Zeuge erklärt Umgang der Bundespolizei mit Protest bei « sicherungspflichtigen » Zügen

* Prozess um die Kletterblockade eines Urantransportes in Buchholz geht am 26.9. um 11 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam (Jägerallee 10 – 12, Saal 10) weiter – Solidarische Unterstützung willkommen!

* Verhandelt wird über einen Einspruch gegen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO). (Aktionsbericht)

* zweiter Prozesstag verlief entspannter als der erste

* Zeuge der Bundespolizei widerlegt Aussage des Polizeidirektors der PI Harburg

* Zeuge erklärt Umgang der Bundespolizei mit Protest bei « sicherungspflichtigen » Zügen

* Prozess um die Kletterblockade eines Urantransportes in Buchholz geht am 26.9. um 11 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam (Jägerallee 10 – 12, Saal 10) weiter – Solidarische Unterstützung willkommen!

* Verhandelt wird über einen Einspruch gegen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO). (Aktionsbericht)

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