ungewöhnlicher Prozess gegen Antifas am Amtsgericht Lüneburg

Antifa Solikundgebung mit über 50 Menschen – 2,5 Stunden Prozess, Fortsetzung in 2 Wochen – Angeklagte erläutern weshalb Protest gegen die Corona-Leugner:innen von Querdenken legitim und notwendig ist. – Polizeidirektor Brauer weigert sich, Waffe für die Zeit seiner Vernehmung als Zeuge in der Wachmeisterei aufbewahren zu lassen.

Ein Angeklagter an einem Tisch im Saal 8 des Amtsgericht Lüneburg, mit Kommentar zum Versammlungsgesetz
  • Antifa Solikundgebung mit über 50 Menschen
  • 2,5 Stunden Prozess, Fortsetzung in 2 Wochen
  • Angeklagte erläutern weshalb Protest gegen die Corona-Leugner:innen von Querdenken legitim und notwendig ist.
  • Polizeidirektor Brauer weigert sich, Waffe für die Zeit seiner Vernehmung als Zeuge in der Wachmeisterei aufbewahren zu lassen und wird ohne vernommen worden zu sein entlassen

Bilder: C. Lecomte

Ich habe am 14.1.21 in Lüneburg die Gerichtsverhandlung gegen zwei Antifaschisten vor dem Amtsgericht verfolgt. Ihnen wird vorgeworfen, eine Kundgebung der Corona-Leugner:innen (Damals Widerstand 2020 heute Querdenker) im Mai 2020 durch das Abspielen von Musik in einem Baum gesprengt zu haben. (mein damaliger Bericht)

Die Verhandlung wurden nach 2,5 Stunden auf den 28.1. (13 Uhr) vertagt, ein weiterer Fortsetzungstermin wurde auf den 4.2.2021 (10 Uhr) festgelegt.

Antifa-Kundgebung vor dem Amtsgericht am 14.01.2021
Antifa-Soli-Kundgebung vor dem Amtsgericht am 14.01.2021

Es gab eine antifaschistische Soli-Kundgebung mit über 50 Personen vor dem Gebäude. Sprechröhre von Draußen waren zeitweise drinnen zu hören. Die Stadt Lüneburg hatte am Tag zuvor über ihre Pressestelle vermeldet, die Corona-Leugner:innen hätten ebenfalls eine Kundgebung angemeldet. Auf der Seite der Stadt war die Rede von einer per « Eilantrag » angemeldeten Versammlung (rechtlich gesehen ist diese Formulierung Unsinn). Die Corona-Leugner:innen ließen sich jedoch nicht blicken.

Banner Kein Platz für Verschwörungsideologien
Kein Platz für Verschwörungsideologien
Kundgebung durch das Fenster vomVerhandlungssaal
Die Kundgebung konnte durch das Fenster vom Verhandlungssaal beobachtet werden

Ich habe per Kurznachricht über die Verhandlung berichtet. Ich werde am Ende des Prozess einen ausführlicheren Bericht veröffentlichen.

Meine Kurznachrichten zum Prozess sind erstmals hier zu finden. Thread 1 zum Prozess.

Ich habe mir zudem erlaubt, den Artikel der Landeszeitung zum Prozess kritisch zu kommentieren. Thread 2 zum Artikel der Landeszeitung.

Banner Querdenken verhauen Soli mit den 2 ausm Baum
Banner Querdenken verhauen Soli mit den 2 ausm Baum
Banner Solidarität statt Querdenker - Querfront und Kapitalismus bekämpfen
Solidarität statt Querdenker – Querfront und Kapitalismus bekämpfen

Ich gehe heute lediglich auf ein paar Punkte / Ereignisse ein:

  • Der Richter arbeitet strukturiert und lässt die Beteiligten zu Wort kommen. Er will Konflikte mit der Verteidigung vermeiden. Die Atmosphere ist deutlich entspannter als bei manch einer Verhandlung, die ich in der Vergangneheit besucht habe oder woran ich selbst beteiligt war.
Bank der Verteidigung in Saal 8, Amtsgericht Lüneburg
Bank der Verteidigung in Saal 8, Amtsgericht Lüneburg
  • Es gab zum Beispiel keine unverhältnismäßige Eingangkontrolle (das Amtsgericht Lingen wo es absurde übergriffige Kontrollen selbst bei Prozesse um Lappalien gibt, könnte davon lernen!) .
  • Ein Angeklagter hatte einen Anwalt. Der andere Angeklagte beantragte die Genehmigung einer Verteidigerin nach §138II StPO. Er hatte den Antrag vorab gestellt. Der Richter hatte sich über die Verteidigerin bei einem Kollegen aus Lingen, der sie in einem Verfahren dort schon mal zugelassen hat, erkundigt. Die Aussage ließ den Saal schmunzeln, der Vorsitzende (Richter Pfleger) erklärte, der Kollege habe gesagt, die Verteidigerin sei eine « Bereicherung » gewesen. Er erklärte zudem, dass es das gut finde, wenn auch nicht studierte Jurist:innen, verteidigen. §138II StPO ermöglicht die Genehmigung von Personen, die keine Rechtsanwältin sind, als Verteidigerin, sofern sie rechtskundig und vertrauenswürdig sind.
  • Die Einlassungen der Angeklagten zu den Tatumständen, veröffentliche ich in einem weiteren Blogbeitrag, diese wurden mir zur Verfügung gestellt. Die Angeklagten haben sich nicht zur Sache selbst, sondern zu den umständen der Tat und des Prozesses geäußert. Die Angeklagten machen damit Gebrauch von ihrem Recht auf rechtliches Gehör und ihre Erklärung war im Hinblick auf § 46 StGB (Strafzumessung) relevant.
  • Es waren nur 6 Personen als Zuschauer:innen zugelassen, Presse mitgezählt. Ein Polizist in zivil hatte Platz genommen. Die Verteidigung sah darin die gefahr, dass der Polizist den Kolleg:innen über den Ablauf der Verhandlung unterrichtet und somit ihre Aussage beeinflusst. Es wurde beantragt, dass er raus geht. Da aber er nach eigenen Angaben « Privat » und aus rein persönlichem interesse dort saß, erklärte der Richter, es dürfte nicht verfügen, dass er den Saal verlasse, er gehöre zur Öffentlichkeit. Besagter Zivilpolizist verließ später den Saal zusammen mit seinem Kollegen Polizeidirektor Brauer…
  • Der Hauptbelastungszeuge Polizeidirektor Brauer wurde nicht vernommen. Er erschien in Uniform. Bevor die Verteidigung einen Antrag überhaupt einbringen durfte, hatte der Richter verstanden worum es ihr gehe. Er forderte den Polizeidirektor auf, seine Waffe abzugeben, damit sie bei der Wachmeisterei für die Zeit seiner Vernehmung dort aufbewahrt wird. Das sei für das Klima der Vernehmung angenehmer, er wollte zudem « Zoff » vermeiden. Waffen brauche man in einem Gerichtssaal zudem nicht. Der Polizeidirektor meinte aber, die Waffe müsse am Mann bleiben , sie gehöre zur Uniform, er weiigerte sich, seine Waffe abzugeben. Der Vorsitzende verfügte so dann, dass der Zeuge nach Hause entlassen wird. Ob und wie es zu einem späteren Zeitpunkt vernommen wird, ist unbekannt.
  • Die letzte Zeugin wurde nicht vernommen, weil das Gericht um 15:30 Uhr feierabend macht (das war wohl im Sinne aller Beteiligten) . Hinzu kommt, dass sie laut Akte Videos am Tattag aufgenommen hat. Besagte Videos wurde aber erst heute der Verteidigung zur Verfügung gesteellt. es würde dem grundsatz eines fairen Verfahrens zuwider laufen, würde die zeugin vernommen werden, bevor die Verteidigung sich die Video angeschaut hat, denn diese werden mit hoher wahrscheinlichkeit in ihrer Vernehmung zur Sprache kommen.
  • Der Zeuge der vernommen wurde, war nicht da als die Corona-Leugner:innen sich versammelten, er hatte lediglich den Befehl erhalten auf die Baumkletteraktivisten zu warten, um ihre Personalien festzustellen. Der Stand der Beweisaufnahme ist entsprechend nicht sehr weit fortgeschritten. Es wurde auf den bereits wegen der späten Aushändigung der Videos festgelegten Fortsetzungstermin am 28.1. vertagt. vorsichtshalber wurde ein weiterer Verhandlungstermin für den 4.2. anberaumt.
Icon Barrierefrei auf dem Bildschirm vor dem Verhandlungssaal
Icon Barrierefrei auf dem Bildschirm vor dem Verhandlungssaal
  • Der Saal 8 vom Amtsgericht wird als « Barrierefrei » ausgegeben, entspricht aber nicht der Norm zur Barrierefreiheit. Die Tür hat eine Schwelle, die nicht mit jedem Rollsuhl zu überwinden ist. Ich brauchte Hilfe. Tja wenn es auch bei Gerichte so aussieht…. pfui was für eine Ableistische Gesellschaft!
Türschwelle
Zeichnung von Peter Pintatis - Person mit MNS im Rollstuhl
Zeichnung von Peter Pintatis – Person mit MNS im Rollstuhl

Berichte zu den Folgeterminen folgen!