Atomkraftgegnerin klagt gegen willkürliche Polizeimaßnahme im Vorfeld des Castortransportes
Par eichhörnchen le lundi 14 novembre 2011, 22:47 - Pressemitteilungen - communiqués - Lien permanent
Am Wochenende hat die Polizeidirektion Lüneburg einen Demonstrationsverbot
für das Castor-Wochenende vom 26.-27. November 2011 verhängt. Die Praxis
zeigt allerdings, dass die Behörde auch ohne eine solche Verfügung und ohne
jegliche Rechtsrundlage unliebsamen Protest gerne unterbindet. Schon am 29.
Oktober, dem so genannten
Castorstreckenaktionstag, schreckte sie vor willkürlichen Handlungen gegen
eine Versammlung nicht zurück - ein Vorgehen, das mit einer
"Allgemeinverfügung" wie für die Castortage nicht abgesichert war.
Das Geschehen ist nun Gegenstand einer
Klage von Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Lüneburger
Verwaltungsgericht.
Hintergrund
Am 29. Oktober beteiligten sich KletteraktivistInnen, darunter AktivistInnen
von Robin Wood, an den Protesten am Bahnhof gegen den bevorstehenden
Castortransport nach Gorleben. Sie erklommen
Bahnhofsdächer und den Busbahnhof.
Die Aktion wurde von der Polizei geduldet, mit dem Hinweis auf einem Beschluss
vom Bundesverfassungsgericht von Februar 2011 (BVerfG, 1 BvR 699/06), wonach
sich in öffentlicher Hand befindliche Unternehmen - wie die Bahn -
Demonstrationen nur dann untersagen, wenn der Verkehr gestört wird - was bei
der Kletteraktion am Bahnhof nicht der Fall war.
Der Protest am Bahnhof verlief fröhlich und friedlich. Anschließend zogen die
KletterInnen in den Wald. Als Zeichen des Antiatomwiderstands wollte die
inzwischen 10-köpfige Gruppe gelbe Xe aus Holz in den Bäumen über Waldwege an
der Castor-Strecke aufhängen, um den Widerstand im öffentlichen Raum sichtbar
zu machen. Eine genauso wie die Aktion am Bahnhof zuvor durch die Meinungs- und
Versammlungsfreiheit gedeckte Handlung. Die Äste der Bäumen ragten nicht ein
mal über der Castor-Strecke.
Die Demonstration im Wald
Die Polizei beobachtete zunächst die Gruppe ohne diese anzusprechen. Erst als
eine Beteiligte anfing, einen Baum zu erklimmen, griff die Polizei die übrigen
VersammlungsteilnehmerInnen an.
Sie nahm Personalien auf, filmte die DemonstrantInnen und
beschlagnahmte ihre Kletterausrüstung - mit der Begründung, Polizeidirektor
Brauer habe die Maßnahme angeordnet, weil die AktivistInnen sich in der Nähe
eines "gefährdeten Objektes" (Die Bahnanlage) befinden würden. Wer nicht
mitmachen wollte, wurde mit einer Ingewahrsamanhme und Zwangsmitteln
bedroht.
Die Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die Beteiligten sehen die Maßnahme der Polizei gegen sie als politisch
motiviert. Um die Abwehr einer realen Gefahr ging es der Polizei
augenscheinlich nicht. Denn selbst als Kinder kurz darauf
auf der Schiene spielten, griff sie nicht ein. Und als
Kletteraktvistin Cécile Lecomte eine Woche später in Begleitung eines
Presseteams mit einem Bekannten die Bäume mit gelben Holz Xe bestückte, hielten
sich die Beamten zurück. "Vielleicht gilt im Weltbild der Polizei das
Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nur in Anwesenheit von der
Presse? " schreibt Cécile Lecomte in ihrer Klage.
"Das Geschehen an der Castorstrecke war sicherlich ein Vorgeschmack zu der
"Deeskalationspolitik" der Behörde für die Heiße Castor-Phase", fasst sie
ironisch zusammen.
Egal ob Versammlungsverbot oder nicht, es werden sich wieder Tausende dem
kommenden Castortransport in den Weg stellen. Gehorsam kann man angesichts der
unverantwortlichen Atompolitik nicht erzwingen: Der Atommüllberg wächst
ständig, der Schwarzbau in Gorleben wird fortgesetzt, Deutschland produziert in
Gronau und Lingen weiter Brennstoff für Atomkraftwerke weltweit. Das ist kein
Atomausstieg!
Eichhörnchen, den
14.11.2011
Weitere Information:
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Wortlaut der Klage als PDF
-
Bericht der Gruppe zum Castorstreckenaktionstag