…die Polizeigewalt bleibt dagegen ohne Folgen
Sie Stoppten den Castortransport nach Deutschland 2010 in Caen mit einer Ankettaktion. Sie wurden bei ihrer « Befreiung » aus den Gleisen von der Polizei schwer verletzt: Verbrennung des dritten grades, notwendige Haut-Tranplantation, Sehnen durch die Flex der Polizei duchgeschnitten und oder durchgeschmolzen, etc. Erst gegen 13.000 Euro Kaution kamen sie vor ihrem Prozess in erster Instanz am 8. Dezember 2010 frei. Sie wurden im Namen von der französischen Eisenbahngesellschaft SNCF und des Atomkonzerns AREVA zu hohem Schadenersatz und einen Monat Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Für den Procureur (Staatsanwalt) eine zu geringe Strafe. Er legte Berufung ein, die AktivistInnen ebenfalls. Die Berufungsverhandlung fand im März 2013 statt. Das Urteil wurde am heutigen Mittwoch den 5. Juni 2013 gesprochen. Das Gericht erhöte die Strafen! 3 Monate Gefängnis und beinahe 30 000 Euro Schadenersatz für die SNCF.
Die Polizisten, die die AktivistInnen bei der Räumung schwer verletzten wurden nicht beheligt. Das gegen sie eingeleitete Strafverfahren wurde eingestellt. Wenn die AktivistInnen nicht lebensgefährlich verletzt werden wollen, sollen sie keine Aktion durchführen, so das Tenor der Einstellungsverfügung. Die AktivistInnen legten gegen diese Einstellungsverfügung Beschwerde ein . Bearbeitet wurde die Beschwerde bislang nicht. (Bild Rechts: eine Verletzung – nach erster Behandlung – 3 Operationen wurden notwendig )
Gegen die AktivistInnen blieb der Verfolgungsdrang bestehen…
Das heutige Urteil lässt sich wie folgt zusammenfassen
– Verurteilung wegen Eingriffes in den Schienenverkehr (entrave à la circulation des trains)
– 3 Monate Gefängnis auf Bewährung mit Eintrag im Führungszeugnis (bei zwei Personen wird davon Abstand gehalten)
– 29 000 Euro Schadenersatz an die Eisenbahngesellschaft SNCF (die 13 000 Euro Kaution, die die Angeklagten nach der Aktion zahlten , um auf freien Fuß zu kommen, werden da gegengerechnet)
– 250 Euro pro Person an die SNCF für die Verfahrenskosten (mit Rabat von 20% wenn dr Betrag innerhalb eines Monates eingezahlt wird.)
– Freispruch bezüglich des Vorwurfs der Weigerung sich ED-behandeln zu lassen. In Frankreich darf die Polizei einen Beschuldigten nicht mit Gewalt dazu zwingen, seine Fingerabrücke oder auch seine DNA abzugeben. Die Weigerung diese abzugeben ist aber eine Straftat.
– AREVA hat verloren, die Angeklagten wurden – entgegen des erstinstanzliches Urteils – nicht wegen « Imageschaden » zum Nachteil des Unternehmens verurteilt.
In erster Instanz lautete das Urteil wie folgt
– Verurteilung wegen Eingriffes in den Schienenverkehr und für das Imageschaden zum Nachteil des AREVA-Konzerns
– 1 Monat Gefängnis auf Bewährung + 1000 Euro Geldstrafe –
– 500 Euro Geldstrafe für einen Aktivisten, der sich weigerte seine Fingerabdrücke abzugeben.
– 20 500 Schadenersatz für die Eisenbahngesellschaft SNCF
– 1 symbolischer Euro an AREVA fürs Imageschaden
– 1000 Euro Verfahrenskosten für SNCF und AREVA
Der Widerstand lässt sich nicht einschüchtern!
Valognes Stopp Castor 2011 war die richtige Antwort auf die Repression beim Castor 2010!
Valognes, November 2011 – Castor Schottern im Trännengasnebel