Die Taz (und andere Medien) berichtet über den Publizisten, Politikwissenschaftler und Rechtsanwalt Rolf Gössner, der 38 Jahre durch den Verfassungsschutz überwacht wurde. Die Überwachung war rechtswidrig. Die juristische Auseinandersetzung hat sehr lange gedauert, weil der Verfassungsschutz zugemauert hat, Informationen nicht preis geben wollte und die Klage durch alle Instanzen bis zum OVG verfolgt werden musste ( möglicherweise geht es noch zum Bundesverwaltungsgericht weiter). Beim Lesen des Artikels bin ich stutzig geworden, als ich las, welche Kanzlei der Staat mal wieder mit der Verteidigung seiner Interessen beauftragt hat und wie diese gegen Rolf Gössner mit den absurdesten Argumenten und Hetze gegen seine Gesinnung vorgegangen ist.
Es ist nämlich die Kanzlei Redeker Sellner Dahs, die die Bundesrepublik beauftragt hat. Wie bei zwei Verfassungsbeschwerden von mir, die ich im vergangenen Sommer immerhin gewonnen habe. Trotz Hetze und Stimmungsmache dieser Kanzlei.
Es ging um zwei Ingewahrsamnahmen bei einem Castortransport nach Lubmin 2010 und 2011. Die Stellungnahme der Kanzlei Redeker Sellner Dahs enthielt zahlreiche unrichtige Behauptungen und Unterstellungen. Ich würde mich zum Beispiel mit Straftaten auf meiner Homepage brüsten. Nur dumm, dass die Kanzlei ausgerechnet eine Aktion, für die ich nicht verurteilt wurde und in erster Instanz freigesprochen wurde, dafür wählte. Nur dumm, dass die Kanzlei dann mit einem Verwaltungsgerichtsurteil aus Köln argumentierte, ohne zu checken, dass besagtes Urteil – das mich betraf- später durch das OVG NRW kassiert wurde und das OVG mir im vollen Umfang recht gab. Oder wurde absichtlich verschwiegen, dass das zitierte Urteil aufgehoben wurde, weil es im Argumentationsschema der Kanzlei nicht passte? So viel zum Professionalismus dieser Kanzlei, die auch dafür bekannt ist, im Dienst von RWE zu handeln, wenn es darum geht, Kohlegegner*innen mit zivilrechtlichen Forderungen zu überziehen.
Diese Kanzlei scheint sich im Fall Gössner ähnlich verhalten zu haben. Und die Beauftragung der „renommierten“ Kanzlei hat dem Staat wie in meinem Fall nichts genutzt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz würde gern Bürger*innen anlasslos total überwachen dürfen. Darf er aber nicht. Gut, er tut es trotzdem. Und es gibt nicht wenig Politiker*innen, die dies unterstützen. Statt aus Skandalen wie dem NSU-Skandal zu lernen, geht die Sicherheitshysterie im Lande weiter, mit der Verabschiedung neuer grundrechtsfeindlichen Gesetze, wie Grüne und CSU es gerade in Hessen tun. Der Verfassungsschutz darf immer mehr in die Privatsphäre von Menschen eingreifen. Auf freiheitsfoo gibt es eine Erklärung zum Gesetzentwurf aus Hessen.
Spannend wäre es in Erfahrung zu bringen, wie viel der Staat sich den Spaß mit der Kanzlei Redeker im Fall Gössner kosten lassen hat. Das legt er – wie mein Fall es zeigt – bestimmt ach so gerne offen, Transparenz ist die Stärke von Bundesregierung und Kanzlei Redeker.
Ich habe vor dem Berliner Verwaltungsgericht meine IFG-Klage (Informations- und Freiheitsgesetz) gegen die Bundesregierung und die Kanzlei Redeker gewonnen, das Gericht hat die Bundesregierung dazu verpflichtet, den Betrag, den die Kanzlei Redeker für eine Stellungnahme gegen meine zwei Verfassungsbeschwerden der Bundesregierung in Rechnung gestellt hat, zu veröffentlichen. Die Bundesregierung hatte die Kanzlei beauftragt, obwohl vor dem Bundesverfassungsgericht kein Anwaltszwang herrscht und ich selbst keinen Anwalt hatte, um meine Interessen zu verteidigen.
Sowohl die Bundesregierung, vertreten durch das Ministerium des Inneren, als auch die Kanzlei Redeker als Beigeladene, haben gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin Berufung eingelegt. Die Revision wäre auch zugelassen und sinnvoller als eine Berufung gewesen, weil die Frage, ob die Rechnungen nach dem IFG offen zu legen sind, eine rechtliche Frage ist und es noch keine Rechtsprechung von oberen Gerichten dazu gibt. Ich hatte meine Zustimmung für eine Sprungrevision gegeben. Die Gegenseite hat trotzdem Berufung eingelegt.
Möglicherweise um das Verfahren in die Länge zu ziehen und die Rechnungen so lange nicht offenlegen zu müssen, denn nach einer Berufung gibt es dann die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Sowohl vor dem OVG (Berufung) als auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gibt es Anwaltszwang. Das OVG Brandenburg hat mir für die Berufungsinstanz bereits Prozesskostenhilfe bewilligt und einen Anwalt beigeordnet (Az. OVG 12 B 15.18). Die Bundesregierung wird in diesem Fall auch einen Anwalt nehmen müssen.
Juchhu, ich darf die nächste IFG-Anfrage starten, nämlich zu der Frage wie viel die Bundesregierung sich diesen neuen juristischen Streit mit mir kosten lässt! Und ich frage bei der Gelegenheit, wie viel die Kanzlei Redeker im Verfahren gegen Rolf Gössner erhalten hat!
Und wer weiß, was der niedersächsische Verfassungsschutz (der diese Seiten fleißig mitliest, weil ich eine böse Extremistin sein soll) noch macht. Ob er auch die Dienste einer renommierten Kanzlei anfragt?
Ich verklage den niedersächsischen Verfassungsschutz (Az. 1 A 375/15, VG Lüneburg)
Er behauptet, er dürfe mich überwachen und Daten über meine Person speichern, weil ich angeblich links extremistisch bin. Als Beleg dafür wurde bislang sowas wie Lesungen mit meinem Buch „Kommen Sie da runter!“, Redebeiträge auf Demonstrationen, meine Teilnahme an Anti-Atom-Konferenzen, an Demonstrationen an denen „auch Autonome beteiligt“ waren, eine Verurteilung zu 5 Euro Bußgeld, etc angegeben.
Ich habe auf die Löschung der beim Verfassungsschutz über mich gespeicherten Daten geklagt. Das Verwaltungsgericht findet die Teilnahme an Demonstrationen nicht sehr extremistisch. Aber der Verfassungsschutz sagt, er weiß noch mehr als was er preisgibt über meine Person, darin liegt die Begründung für eine Einstufung als „Extremistin“. Tja, vielleicht weiß er mehr als ich selbst über meine Person? Er will sich nicht erklären, dass würde nämlich Quellen (na, wie viele Spitzel treiben sich herum?) und die Sicherheit des Staates gefährden. Dafür hat der Verfassungsschutz eine lange Sperrerklärung und eine geschwärzte Akte dem Gericht zukommen lassen. Das Gericht sieht sich nicht in der Lage, über die Löschung zu entscheiden, ich kann meine Klage auch nicht näher begründen, wenn ich nicht weiß weshalb ich nach Ansicht des Verfassungsschutzes so böse bin. Das Gericht hat mir Prozesskostenhilfe bewilligt und einen Anwalt beigeordnet. Das Verfahren geht nun zum OVG Niedersachsen für das „in-camera“ Verfahren (Az. 1 PS 1.18). Das OVG kriegt eine ungeschwärzte Akte und darf im Namen des Volkes entscheiden, ob die Sperrerklärung rechtmäßig ist, ob der Verfassungsschutz mehr preis geben muss oder nicht. Danach geht das verfahren an das Verwaltungsgericht zurück. Das „Volk“ oder ich als Klägerin (oder mein Anwalt) bekommen die Akte nicht. Blindes Vertrauen muss man haben. Ich bin skeptisch.