Nachdem ich vorm Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Februar einen Etappensieg verbuchen konnte und meine Klage gegen die JVA Preungesheim zu erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückgewiesen wurde, ist nun der neue Beschluss des Landgerichtes (pdf) da.
Hintergrund ist mein Gefängnisaufenthalt in Frankfurt beim Castor 2011.
Es wird in dem Beschluss unter anderem festgestellt, dass die Wegnahme meines Plüschtiers im Knast rechtswidrig war.
Großartig…es ist schon das zweite Mal, dass mein Eichhörnchen seinen eigenen Beschluss bekommt. In Stuttgart gab es damals auch ein Beschluss vom Landgericht zu Plüschtieren. Es ging um die Sicherheit im Gerichtssaal. Plüschtiere bis zu einer Größe von 50 Zentiemer wurden erlaubt. Größere nicht, sie könnten als Wurfgeschoss benutzt werden (?!)
Die JVA durfte mir mein Eichhörnchen-Plüschtier nicht weg nehmen, sagt nun das Frankfurter Gericht. Die JVA hat nicht vorgetragen, inwiefern das Plüschtier die Sicherheit des Gefängnisses hätte gefährden können und weshalb eine Untersuchung auf Gefährlichkeit nicht möglich gewesen sein soll.
Der Beschluss besfasst sich auch mit etwas wichtigeren Sachen wie die rechtswidrige Wegnahe von Büchern oder die Kontaktsperre : Das Landgericht ist dem Beschluss vom Oberlandesgericht gefolgt – darüber berichtete ich.
Eichhörnchen Cécile und Eichhörnchen-Plüschtier sind jedoch der Meinung, dass das System Gefängnis abgeschafft gehört… Einen Beschluss, der der JVA willkür bescheinigt reicht nicht. Ist aber politisch besser als nichts…Praktisch habe ich nur ein Zettel in der Hand…mehr nicht.
So isses… der Staat kann sich straflos über die eigenen Gesetze hinwegsetzen…