Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wurde dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch. Dem Angeklgten flatterte ein Strafbefehl ins Haus und in erster Instanz wurde er nach vier Verhandlungstagen zu 25 Tagessätzen verurteilt – von Amtsrichterin Lindner, die die Ladung von Entlastungszeugen ablehnte und die Rechte der Verteidigung rechtswidrigerweise erheblich einschränkte. Der Fall ging in die Berufung vor dem Landgericht – und fand am 27.2.2012, den 4. Verhandlungstag ein positives Ende für den Angeklagten: Freispruch – aus Mangel an Beweisen
In den letzten Wochen stand eine mögliche Einstellung dieses absurden Verfahrens im Raum. Die Staatsanwaltschaft beharrte aber doch auf ihre Anklage und sah an der Verfolgung von Karsten Hilsen das öffentliche Interesse – wohl weil der Politaktivist mit seinem Engagement u.a. gegen die Atomkraft der Behörde ein Dorn im Auge ist. Folglich wird jede Möglichkeit genutzt, ihn zu kriminalisieren.
Am heutigen Tag, den 4. und letzten Verhandlungstag, wurden 6 Zeugen gehört, die sich zum Teil widersprachen. Ein Zeuge wollte zwei Hippies mit bunten Kleidungen auf dem Gelände der Konditorei gesehen haben. Zwei Zeugen, die die Festnahme der Verdächtigten durchführten, versichterten, dass diese dunkle Kleidung trugen. Einige Zeugen, die bereits in erster Instanz gehört worden waren, widersprachen ihre damalige Aussage.
Das reichte dann der vorsitzenden Richterin Philipp, die eine weitere Beweisaufnahme mit der Vernehmung eines Auslandszeugen – Karstens ehemaliger Wegbegleiter, dessen Verfahren eingestellt wurde, nicht mehr für notwendig hielt. Auf dessen Ladung verzichtete auch die Verteidigung.
Es folgten nach Schließung der Beweisaufnahme die Plädoyers. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft verlangte erwartungsgemäß eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch, zu 15 Tagessätzen.
Nach einer halben Stunde Beratung verkündete dann das Gericht sein Urteil: FREISPRUCH – Die Kammer ist nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte zum fraglichen Zeitpunkt auf dem Gelände der Firma Scholz war.
Die vorsitzende Richtewrin führte weiter auf, dass die Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht formgrecht vernommen wurden.
Die immensen Kosten dieses absurden Container-Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt.
» Wir freuen uns auf den Freispruch. Das Verfahren hat unserem Protest gegen die Wegwerfgesellschaft Öffentlichkeit geschaffen. Aber wir klagen auch an! Nämlich die Staatsanwaltschaft, die die Verantwortung für diesen absurden Verfahren und den dazugehörigen Aufwand trägt! « kommentiert Karstens Nachbarin Cécile Lecomte. Karsten und seine MitstreiterInnen werden weiterhin containern gehen und gegen die Wegwerfgesellschaft protestieren.
Mehr Information zum Prozess: http://blog.eichhoernchen.fr/tag/containern
Eichhörnchen (im Auftrag für ihren Bauwagen-Nachbar Karsten 🙂