Gewalttäter in Uniform: die BFE Blumberg

Die TAZ greift in einem Artikel ( Schwerverletzte pflastern ihren Weg – Berüchtigte deutsche Polizeieinheit ) den Fall eines Aktivisten, der vom Beruf Baumpfleger ist, und bei einem CASTOR-Transport in einen Baum stieg, um dort ein Banner aufzuhängen. Polizeibeamten zielten ohne Vorwarnung mit Pfefferspray auf ihn. Sie trafen ihm im Gesicht. Der Baumpfleger stützte ab und verletzte sich schwer: Wirbelsäulenbruch. Die Polizeibeamten zwang ihm drauf hin– obwohl auf dem Rücken gefallen war und davon auszugehen war, dass er an der Wirbelsäule verletzt wurde – die 50 Meter Demonstrationsverbotszone zu verlassen. Dabei ging er die Gefahr eine Querschnittlähmung. Eine Person die unter Brüche an der Wirbelsäule leidet, darf unter keine Umstände einfach so bewegt werden (oder sich bewegen)!

Den eingesetzten Polizeibeamten war es aber scheinbar – wie so oft – egal. Im TAZ-Bericht wird die eingesetzte Einheit, die BFE Blumberg, genannt und einiger ihrer Gewalttaten aufgezählt. Es kommt mir vor, den Beamten kommt es gerade darauf an, Menschen zu verletzten. Dies scheint jedenfalls das Markenzeichen dieser – und leider zu vieler anderer – Polizeieinheit zu sein. Menschen werden ohne erkennbarem Grund zusammen geprügelt, weil sie dort stehen oder Sitzen wo es den Beamten nicht passt, wie der in der TAZ erwähnte Beispiel vom Schanzenfest in Hamburg zeigt. Als ich „BFE Blumberg“ las, kamen mir Erinnerung wieder hoch“! Unsere Aktionsgruppe „Linda bleibt“ hatte 2005 beim CASTOR-Transport nach Gorleben ausgerechnet mit dieser Einheit zu tun! Sie glänzte ebenfalls mit Gewalt.

Die TAZ greift in einem Artikel ( Schwerverletzte pflastern ihren Weg – Berüchtigte deutsche Polizeieinheit ) den Fall eines Aktivisten, der vom Beruf Baumpfleger ist, und bei einem CASTOR-Transport in einen Baum stieg, um dort ein Banner aufzuhängen. Polizeibeamten zielten ohne Vorwarnung mit Pfefferspray auf ihn. Sie trafen ihm im Gesicht. Der Baumpfleger stützte ab und verletzte sich schwer: Wirbelsäulenbruch. Die Polizeibeamten zwang ihm drauf hin– obwohl auf dem Rücken gefallen war und davon auszugehen war, dass er an der Wirbelsäule verletzt wurde – die 50 Meter Demonstrationsverbotszone zu verlassen. Dabei ging er die Gefahr eine Querschnittlähmung. Eine Person die unter Brüche an der Wirbelsäule leidet, darf unter keine Umstände einfach so bewegt werden (oder sich bewegen)!

Den eingesetzten Polizeibeamten war es aber scheinbar – wie so oft – egal. Im TAZ-Bericht wird die eingesetzte Einheit, die BFE Blumberg, genannt und einiger ihrer Gewalttaten aufgezählt. Es kommt mir vor, den Beamten kommt es gerade darauf an, Menschen zu verletzten. Dies scheint jedenfalls das Markenzeichen dieser – und leider zu vieler anderer – Polizeieinheit zu sein. Menschen werden ohne erkennbarem Grund zusammen geprügelt, weil sie dort stehen oder Sitzen wo es den Beamten nicht passt, wie der in der TAZ erwähnte Beispiel vom Schanzenfest in Hamburg zeigt. Als ich „BFE Blumberg“ las, kamen mir Erinnerung wieder hoch“! Unsere Aktionsgruppe „Linda bleibt“ hatte 2005 beim CASTOR-Transport nach Gorleben ausgerechnet mit dieser Einheit zu tun! Sie glänzte ebenfalls mit Gewalt.

Mehrere Menschen wurden verletzt. Ein Aktivist, der auf dem Boden mit drei Beamten auf seinem Rücken sitzend lag, wurde durch einen Fußtritt ins Gesicht schwerverletzt. Ich erinnere mich an sein blutüberströmtes Gesicht. Zähne wurden ihm ausgeschlagen.

Die Beamten mussten sich natürlich nicht für ihre Gewalt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, weil die Täter nicht zu identifizieren waren – obwohl es von der Aktion gute Bilder eines Journalisten von Randbild gab.

Ich erinnere mich an einer Pressemitteilung der Bundespolizei (Der Link zur damaligen Mitteilung ist heute nicht mehr abrufbar) wonach Fahndungsplakaten mit Bildern der Beamten im Einsatz (auf dem Rücken des Aktivisten, dem Zähne ausgeschlagen wurden, sitzend) im Umlauf gewesen sein sollen. Darin wurde zur Mithilfe, die Täter zu identifizieren, aufgerufen. Die Bundespolizei wollte in diesen Plakaten, deren Ursprung ungeklärt blieb (aber eine Abbildung der Plakate war damals auf de.Indymedia zu sehen und das Bild wurde als Kommentar zum aktuellen TAZ-Artikel gepostet), eine Straftat sehen. Also nicht die auf den Bildern abgebildete Straftat der Beamten, sondern das Plakat an sich sei eine Straftat, weil die Beamten gut zu erkennen seien! So viel zum Rechtsstaat.

Ich dokumentiere hier den damaligen Vorfall

Erklärung der Gruppe „Linda Bleibt“

zur Aktion gegen den CASTOR und dem Polizeieinsatz auf anti-atom-aktuell.de

Aussage und Leserbrief einer Augenzeugin

Auszüge aus einem Artikel der Landeszeitung vom 16.01.07  » Schwere Vorwürfe gegen Polizei »

[…]Sie werfen Polizeibeamten vor, beim Castor-Transport 2005 einen Kernkraftgegner bei Eichdorf an der Lüneburger Landkreisgrenze misshandelt und verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt in dem Fall. Doch ihr liegt die Aussage eines Beamten vor: Der will den Protestler, einen Franzosen, in einem Gerangel « aus Versehen » ins Gesicht getreten haben. […] Eine Polizeieinheit aus Blumberg habe die Menschen abgedrängt. K. sagt, sie habe gesehen, wie der Franzose neben dem Gleis gelegen habe: « Vier Polizisten saßen auf ihm drauf und haben ihm mit dem Knie ins Gesicht gestoßen. » Anschließend sei der Mann mit auf dem Rücken  gefesselten Händen vom Gleisbett gezogen worden, sein Gesicht sei blutüberströmt gewesen.[…] Er ging später zu einer Lüneburger Ärztin. […] « Das Verletzungsmuster kann durchaus mit der Verletzungsursache  (Stiefelabsatz) zur Deckung gebracht werden », schreibt die Medizinerin. […]
Ein zweites Attest aus Frankreich  bescheinigt dem 23-Jährigen Verletzungen an den Zähnen und am linken Auge. Der Doktor schrieb den Patienten für zwei Tage krank.
S. und K. wundert, dass die Polizei Monate brauchte, um die Beamten namentlich zu ermitteln, obwohl es Fotos von ihnen gibt, die der
Ermittlungsgruppe Castor vorliegen. […]
Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke gibt den Stand der Ermittlungen wieder:
[…] Er wirft der Zeugin K. zudem vor, bei einer Lichtbildüberprüfung bei der Polizei nicht ausgesagt zu haben […] K. wiederum fühlte sich bei der Befragung  unter Druck gesetzt […] Ihr Verdacht: Sie solle als Zeugin « unglaubwürdig » gemacht werden.
[…] Offen bleibt, wie das Verfahren weitergeht. Denn es müssen laut Warnecke noch weitere Zeugen befragt werden. Denn Videoaufzeichnungen, die Polizei bei den Demonstrationen eigentlich routinemäßig anfertigt, lägen zum unmittelbaren Tatgeschehen nicht vor. »

Ein als Leserbrief an die LZ verschickter Text:

« Das Bild, das zu Ihrem Artikel erschien, zeigt vier Polizeibeamte auf einer Person sitzend. Wie auch auf dem kleinen Bild gut zu erkennen ist, werden die Arme in verschiedene Richtungen gedreht, auch die Beine sind fixiert – und wo befindet sich der Kopf? Wenn es so wäre, wie der Polizeibeamte behauptete, und er hätte den Franzosen während der gewaltfreien Protestaktion aus Versehen mit seinen Stiefel im Gesicht verletzt, stellt sich die Frage, warum sorgte er nicht dafür, dass seine Kollegen von dem Verletzten abließen und schnellstmöglich ärztliche Versorgung eintraf? Wäre es so, wie der Polizist aussagt, läge wohl grob fahrlässiges Verhalten und unterlassene Hilfeleistung vor.

Wir, die wir die Situation beobachten und aushalten mussten, können auch im Nachhinein kein Entgegenkommen, keine Hilfsbereitschaft und kein Bedauern feststellen. Im Gegenteil fielen Äußerungen von Beamten, die keinen Zweifel daran ließen, dass auch schwere Verletzungen in Kauf genommen wurden.
Nach seiner Misshandlung stand der Mann unter Schock. Im Krankenhaus wurde er nicht behandelt, da seine Ausweise von der Polizei einbehalten waren. Auch fehlte ihm das Geld, eine Notversorgung bezahlen zu können, ein Skandal an sich! Aufgrund fehlender Sprachkenntnisse und seiner psychischen Verfassung verließ er das Krankenhaus. Bis heute mussten als Spätfolgen der Tritte ins Gesicht durch den Polizeibeamten drei Zähne entfernt werden, die im Unterkiefer gebrochen waren. Hier liegt wohl mindestens schwere Körperverletzung vor und keinesfalls nur ein ?blaues Auge?.
Herr Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke nimmt Stellung zur Lichtbildüberprüfung, die üblicher Weise angewandt werde, um Täter zu identifizieren. In diesem Fall ist diese Vorgehensweise überflüssig bis fragwürdig, denn es gibt Bilder vom Tatort und von den Tätern und rechtlich ist ein ?wieder erkennendes Wieder erkennen? nicht zulässig.
Weiter wird der Eindruck erweckt, die Zeugin habe bei der Polizei nicht ausgesagt. Das ist nicht richtig. Sie hat bereits ausführliche und eindeutige Aussagen zu dem Geschehen und den Beamten gemacht.
Der ermittelnde Polizeibeamte von der Ermittlungsgruppe Castor behauptete, auf den Bildern sei niemand eindeutig zu erkennen und damit auch nicht zu identifizieren. Erstaunlich ist nur, dass Lichtbildvorlagen mit den belasteten Beamten erstellt werden konnten.
Auf einer Internetseite des Bundespolizeipräsidiums Nord zu ?Falsche Fahndungsplakate sichergestellt? am 3.11.06 * äußert sich der Lüneburger Polizeipräsident Friedrich Niehörster besorgt darüber, dass auf den Plakaten, ?die Gesichter von drei Polizeibeamten eindeutig zu erkennen sind?. So bleibt die berechtigte Frage, welche Interessen bei der Zeugin K. verfolgt werden.
Allein die Tatsache, dass die Ermittlungsgruppe Castor sowohl gegen AtomkraftgegnerInnen als auch gegen die Polizei ermittelt und dadurch Interessens- und Loyalitätskonflikte bestehen, lässt Zweifel aufkommen, ob Straftäter innerhalb der Polizei überhaupt ernsthaft verfolgt werden.
Der ermittelnde Beamte vermochte sich nicht zu der von mir gestellten Frage äußern, ob er sich seinen Kollegen oder der Wahrheit mehr verpflichtet fühle.
Die Art und Weise, wie ermittelt wird, Zeugen verunsichert und unglaubwürdig gemacht werden, lässt eher den Schluss zu, dass in diesem Fall die Gewalttäter geschützt werden sollen. » G. S.

Fahndungsplakat

Link zum Plakat (Quelle ist Indymedia, Aufnahmeort und Datum unbekannt)