Ingewahrsamnahme beim MOX-Transport war rechtswidrig

Am 18.November 2012 waren vier Umweltaktivist_innen auf Anordnung von Kriminaldirektor Leopold in Gewahrsam genommen worden, weil sie gegen den Transport von MOX-Brennelementen ins AKW Grohnde demonstriert hatten. Sie wollten in den Bäumen nahe des Friedhofes Emmerthal ein Transparent aufspannen, wurden dabei aber von Spezialkräften der Polizei aus den Bäumen geholt, ohne dass diese die Versammlung aufgelöst hatte. Das Amtsgericht Hameln entschied nun, dass die darauf folgende Ingewahrsamnahme rechtswidrig war.

UPDATE  7.5.13 : Ich habe inzwisschen Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gegen KD Leopold gestellt(PDF).

Am 18.November 2012 waren vier Umweltaktivist_innen auf Anordnung von Kriminaldirektor Leopold in Gewahrsam genommen worden, weil sie gegen den Transport von MOX-Brennelementen ins AKW Grohnde demonstriert hatten. Sie wollten in den Bäumen nahe des Friedhofes Emmerthal ein Transparent aufspannen, wurden dabei aber von Spezialkräften der Polizei aus den Bäumen geholt, ohne dass diese die Versammlung aufgelöst hatte. Das Amtsgericht Hameln entschied nun, dass die darauf folgende Ingewahrsamnahme rechtswidrig war.

UPDATE  7.5.13 : Ich habe inzwisschen Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gegen KD Leopold gestellt(PDF).


Ende 2012 gab es gleich zwei Transporte von MOX-Brennelementen aus Sellafield nach Grohnde, dagegen gab es zahlreiche Proteste. „Der Einsatz von MOX-Brennelementen ist wegen dem enthaltenem Plutonium noch gefährlicher als der von anderen Brennelementen. Aber jeder Weiterbetrieb von Atomanlagen ist zu gefährlich und erzeugt neuen nicht-entsorgbaren Müll. Die dafür notwendigen Atomtransporte sind die Archillesferse der Atomindustrie. Deswegen leisten wir dagegen Widerstand, ob im Wendland, Grohnde oder bei den Urantransporten im Münsterland.“ erklärt Cécile, eine der Kletterer_innen den Protest.

Kaum waren die Aktivist_innen am 18. November entdeckt, kamen auch schon Spezialkräfte der Polizei, die offenbar in der Nähe gewartet hatten. Danach herrschte zunächst Unklarheit, was mit ihnen passieren sollte, die verschiedenen Polizeieinheiten stritten sich. Schließlich wurden drei von vier AktivistInnen auf „Anordnung des Polizeiführers persönlich“ in Gewahrsam genommen und nach Hameln auf die Polizeiwache verbracht. Der vierte Demonstrant wurde zwar ebenfalls in Gewahrsam genommen, doch die Polizei vergaß ihm an Ort und Stelle, so dass der Plutonium-Transport wenige Minuten später an ihm vorbei fuhr. Die Festgenommenen wiesen die Polizei mehrfach auf die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme hin, es half jedoch nicht. Die Antwort lautete: „Sie können später klagen.“ Erst nach Mitternacht wurden sie freigelassen, teilweise in Hameln, obwohl der letzte Zug nach Emmerthal schon abgefahren war.

Drei der Aktivist_innen hatten Klage gegen die Ingewahrsamnahme (pdf) eingereicht. Das Amtsgericht folgte nun deren Argumentation und entschied, dass die Ingewahrsamnahme rechtswidrig sei, weil die Versammlung von der Polizei nicht aufgelöst wurde. Irene, eine der drei Kläger_innen, erklärt dazu: „Weil die Polizei weiß, dass unser legitimer Protest gegen die Atomindustrie nicht strafbar ist, sperrt sie uns ein – als Ersatzbestrafung. Immer wieder handelt sie dabei rechtswidrig, wie auch dieses Urteil wieder zeigt. Rechtswidriges Handeln der Polizei hat jedoch für die beteiligten Polizist_innen keine Konsequenzen, sondern wird toleriert, genau wie die Gesetzesverstöße der Atomindustrie.“

Aktenzeichen: 3 UR II 3/12 ; 40 UR II 4/12 Amtsgericht Hameln

Bild oben: konrad Lippert

Hintergrundinformationen

Eine Klage der AktivistInnen gegen die Polizei (pdf)

Ein Beschluss vom AG Hameln, Richter Fiebrand (Jpeg)

Strafanzeige gegen KD Leopold

Initiative Grohnde Abschalten: http://grohnde-abschalten.de/

Erlebnis-Bericht zur Aktion damals im BLOG