Kanalschiff-Prozess: Großer Aufwand für symbolische Bußgelder

Vorm Gericht Im Prozess gegen die zwei, die sich letztes Jahr Pfingsten vor dem Atommüllschiff « Edo » über dem Münsteraner Kanal abgeseilt hatten, wurde heute, nach drei Verhandlungstagen und 14 Stunden Prozess das Urteil gesprochen: Bußgelder in Höhe von 10 und 20 Euro wegen „Verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrtsanlagen“. Von der « grob ungehöriger Handlung » ist nichts übrig geblieben. Gegen die ursprünglich verhängten Bußgelder in Höhe von 165 Euro hatten die beiden Aktivist_innen Widerspruch eingelegt.

Die heute gestellten Anträge stelle ich zur Verfügung – zur subversiven Anwendung, Plagiat erlaubt (siehe unten). 57 Seiten Beweisanträge haben wir heute vorgetragten.

Vorm Gericht Im Prozess gegen die zwei, die sich letztes Jahr Pfingsten vor dem Atommüllschiff « Edo » über dem Münsteraner Kanal abgeseilt hatten, wurde heute, nach drei Verhandlungstagen und 14 Stunden Prozess das Urteil gesprochen: Bußgelder in Höhe von 10 und 20 Euro wegen „Verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrtsanlagen“. Von der « grob ungehöriger Handlung » ist nichts übrig geblieben. Gegen die ursprünglich verhängten Bußgelder in Höhe von 165 Euro hatten die beiden Aktivist_innen Widerspruch eingelegt.

Die heute gestellten Anträge stelle ich zur Verfügung – zur subversiven Anwendung, Plagiat erlaubt (siehe unten). 57 Seiten Beweisanträge haben wir heute vorgetragten.

Mit der Aktion sollte auch auf die zahlreich stattfindenden Atomtransporte und den Weiterbetrieb der Atomanlagen aufmerksam gemacht werden. Jeder Atommülltransport verschleiert das ungelöste Entsorgungsproblem, deshalb ist es auch weiterhin notwendig, Atomtransporte zu blockieren.

Vorm Gericht
Aktion im Mai 2012

In dem Prozess hatten sich die beiden Betroffenen mit Hilfe von Laienverteidigerinnen selbst verteidigt. Dieser ungewöhnliche Vorgang stieß auf viel Interesse bei den Richterkolleg_innen am Amtsgericht in Dortmund, die den zweiten Prozesstag gespannt verfolgten. Die Atomkraftgegner_innen argumentierten, die Kletter-Aktion über dem Münsteraner Kanal sei eine Versammlung gewesen, die sich gegen den Atommülltransport wandte und deshalb durch das Grundgesetz auf Versammlungsfreiheit gedeckt gewesen – dieses gilt auch auf Wasserstraßen und unter Brücken. Richter Tebbe meinte, dass es „ganz wichtig“ sei, dass es Leute wie die Aktivist_innen gibt, die der „Stachel im Arsch der Atomwirtschaft“ seien. Gleichzeitig meinte er aber, dass Versammlungsrecht nicht die Betriebsanlagenverordnung aufheben würde und es eventuell doch eine abstrakte Gefährdung des Schiffsverkehrs gegeben hätte (ein konkrete Gefahr bestand nicht) und verurteilte die Betroffenen zur Zahlung geringer „symbolischer“ Bußgelder. Die geringe Höhe begründete er unter anderem damit, dass die Polizei rechtswidrig gegen die Demonstrant_innen vorgegangen sei.
Richter Tebbe war schon bei Verkündigung des Urteils klar: „Meine Meinung muss nicht endgültig sein.“ Die Betroffen werden in der Tat Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, weil sie der Meinung sind, dass die Versammlungs- und Meinungsfreiheit uneingeschränkt auch über dem Wasser gilt.

Vorm Gericht
Vor Prozessbeginn in Dortmund…

„Das Verfahren war von vorne herein politisch motiviert. Unliebsame Protestaktionen sollen unterbunden werden – als keine Straftaten zu finden waren, versuchte es die Wasser- und Schifffahrtsdirektion mit dem Ordnungswidrigkeitsgesetz.“, erklärt Cécile das Urteil, „Nötig ist andauernder Protest zur endgültigen, sofortigen Stilllegung aller Atomanlagen weltweit.“
Martin fügt hinzu: „Wir werden auch weiterhin gegen die Atomindustrie und Atomtransporte aktiv sein, unabhängig davon, wo sie stattfinden.“

Anträge:

Befangenheitsantrag als PDF mit Stellungahmen der RichterInnen und Beschlüssen

Beweisanträge als PDF (57 Seiten!)

Mitschrift der mündlichen Urteilsbegründung von Richter Tebbe.

Vorm Gericht
Vor Prozessbeginn in Dortmund…