Recht(s)sprechung mit Ankreuzformular in Potsdam

– Kämpferisches Auftreten vor Gericht lohnt sich

– Bußgelder gegen Kletteraktivistin  von 700€ auf 200€ reduziert

– 10 Stunden Verhandlung  für Ordnungswidrigkeiten… die Fließbanjustiz ist schön ins Stocken geraten… 

– Widerstand ist notwendig, es muss weiter gehen

Eine Mitteilung über die heutige Gerichtsverhandlung mit Richterin Ahle in Potsdam…  Die gestellten Anträge und einige Beschlüsse der Richterin sind diesem Artikel angehängt

Weil sie in den Jahren 2008 und 2009 drei Kletteraktionen gegen Atomtransporte  und einen Naziaufmarsch durchführte, wurde eine Aktivistin heute vom  Amtsgericht Potsdam zu drei Bußgeldern in Höhe von 25, 75 und 100 Euro verurteilt. Morgen stehen weitere Prozesse gegen Atomkraftgegner vor dem Amtsgericht Potsdam an.

– Kämpferisches Auftreten vor Gericht lohnt sich

– Bußgelder gegen Kletteraktivistin  von 700€ auf 200€ reduziert

– 10 Stunden Verhandlung  für Ordnungswidrigkeiten… die Fließbanjustiz ist schön ins Stocken geraten… 

– Widerstand ist notwendig, es muss weiter gehen

Eine Mitteilung über die heutige Gerichtsverhandlung mit Richterin Ahle in Potsdam…  Die gestellten Anträge und einige Beschlüsse der Richterin sind diesem Artikel angehängt

Weil sie in den Jahren 2008 und 2009 drei Kletteraktionen gegen Atomtransporte  und einen Naziaufmarsch durchführte, wurde eine Aktivistin heute vom  Amtsgericht Potsdam zu drei Bußgeldern in Höhe von 25, 75 und 100 Euro verurteilt. Morgen stehen weitere Prozesse gegen Atomkraftgegner vor dem Amtsgericht Potsdam an.



Mit sichtlichem Desinteresse verfolgte Richterin Ahle die Verhandlung gegen  die Aktivistin Cécile Lecomte. Diese erläuterte umfangreich die Risiken der Atomkraft und insbesondere von Atomtransporten und erntete dafür Zuspruch des zahlreich erschienenen solidarischen Publikums. Auch die Ausführungen der Wahlverteidigerin Hanna Poddig zu den rassistischen Morden des NSU und der Verstrickung des Staates in Nazistrukturen sowie der daraus resultierenden Notwendigkeit antifaschistischen Widerstands wurden vom Publikum gespannt
verfolgt.

Der heutige Fortsetzungstermin verlief juristisch ganz in der Tradition des ersten Verhandlungstages: Es gab wieder eine Sicherheitsverfügung, in der verboten wurde, Aufkleber mit in den Gerichtssaal zu bringen oder vor dem  Gerichtsgebäude zu protestieren. Dagegen versuchte sich die Betroffene per Eilantrag an das Verwaltungsgericht zu wehren, die Entscheidung fiel jedoch  erst nach Prozessende. „Die Anordnung des Landgerichtspräsidenten wurde erst  eine Stunde vor Prozessbeginn aufgehängt, zuvor hatte ich davon keine Kenntnis. Da darin Sofortvollzug angeordnet wurde, blieb mir nur der Weg vor das Verwaltungsgericht um dagegen vorzugehen. Dort wurde allerdings nicht schnell genug darüber entschieden, weshalb ich faktisch keinerlei Rechtsmittel gegen die in meinen Augen rechtswidrigen und einschüchternden Kontrollen hatte. Ich habe den Eindruck, dass die Anordnung absichtlich so knapp vor
Prozessbeginn erst veröffentlicht wurde, damit ich mich dagegen nicht wehren konnte“ so die Betroffene.

Es wurden zahlreiche Beweisanträge (1. Reihe als pdf und 2. ) gestellt, die alle abgelehnt wurden. „Sowohl Beweis- als auch Befangenheitsanträge hat Richterin Ahle fließbandmäßig und mitttels vorgedruckter Ankreuzformulare sämtlich abgelehnt. Sie hatte offensichtlich kein Interesse an einer ernsthaften Sachaufklärung, wollte keine weiteren Zeugen laden und den Prozess möglichst schnell vom Tisch haben“ so die Verteidigerin. Richterin Ahle verurteilte nach dreistündiger Verhandlung schließlich zu Bußgeldern von 25, 75 und 100 Euro. Verglichen mit den ursprünglich geforderten 100, 100 und 500 Euro ist das immerhin eine Reduktion von 700 auf 200 Euro, was Betroffene und Verteidigerin als eindeutigen Erfolg ihrer kämpferischen Strategie bewerten. „Das Urteil hat uns nicht überrascht, das Gericht interessiert sich weder für Verletzungen des Versammlungsrechts noch für die zahlreichen weiteren juristischen Fragen, die wir angeschnitten haben. Rechtsmittel gegen die Verurteilungen wurden eingelegt, unseren Willen weiter zu kämpfen und Aktionen zu machen bremst das aber nicht“ so Poddig.

Am morgigen Donnerstag wird es zu vier weiteren Prozessen gegen politische Aktivisten kommen, denen ebenfalls Verstöße gegen die Eisenbahn-Bau-und -Betriebsordnung vorgeworfen werden.

Weitere Informationen: Mehr zu den Prozessen in Potsdam
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UPDATE 24.12.12 – Gegen die politisch motivierten Eingangskontrollen vom Landgerichtspräsidenten hat das Eichhörnchen eine Klage zu Feststellung deren Rechtswidrigkeit beim Verwaltungsgericht eingereicht.