S21 Baggerprozess - von Terrorismus und Kuhhandel
Par eichhörnchen le mercredi 18 avril 2012, 22:14 - Artikeln - articles - Lien permanent
Am heutigen Mittwoch
begann vor dem Stuttgarter Landgericht eine Berufungsverhandlung gegen zwei
Robin Wood AktivistInnen vor dem Stuttgarter Landgericht. Den zwei
KletteraktivistInnen wird vorgeworfen, am 30. August 2010 aus Protest gegen das
Bauprojekt Stuttgart 21 einen Abrißbagger besetzt zu haben. Hausfriedensbruch
und Nötigung lautete die Anklagte zu Beginn der Verhandlung. Nach sechs Stunden
intensivem juristischem Schlagabtausch wurde die Verhandlung auf den morgigen
Donnerstag 14 Uhr vertagt, das allerdings nur, weil die Staatsanwaltschaft -
wohl aus politischer Motivation - sich einer Einstellung des Verfahrens
entgegen setzt.
Zum Auftakt
kritisierten die Angeklagten die vom Vorsitzenden veranlasste
Sicherheitsverfügung für die Verhandlung. Die Besucher der Verhandlung mussten
sich einer Duchsuchung unterziehen lassen, wie in Sicherheitstrakts von
Flughäfen oder Terroristenprozessen üblich. Einer Frau wurde der Zugang zum
Gerichtsaal verwehrt weil sie Augentropfen mit sich führte und diese aus
gesundheitlichen Gründen nicht abgeben konnte. Der Vorfall sorgte für Empörung
bei ZuschauerInnen. "Die Öffentlichkeit wird als Störer betrachtet. Ich sehe
hier eine gewisse Voreingenommenheit des Gerichtes gegen eine gewisse
Kategorie von Menschen. Das ist eine Verletzung des Gebotes der
Gerichtsöffentlichkeit." rügte Cécile, eine der Angeklagten.
In bewegenden Einlassungen schilderten die Angeklagten ihre Beweggründe zum
Protest gegen Stuttgart21. Auch zum "Volksentscheid" bezogen sie Stellung:
"Erst Tatsachen schaffen und danach die Menschen nach ihrer Meinung dazu
fragen? Das ist doch ein Witz. Das ganze Prokekt S21 ist rechtswidrig zustande
gegekommen. Gegen diesen Unrecht haben wir uns zur Wehr gesetzt", erklärte
Arne.
Ihrer Empörung über den Umgang der Justiz mit gewaltfreiem Protest machte die
erfahrene Kletterkünstlerin Cécile Luft. " Der Staat bricht ständig die eigenen
Gesetze. Ob rechtswidrige Überwachung oder Freiheitsentziehungen, das habe ich
dutzende male erlebt. Und sie wollen dass ich mich auf Ihren Rechtsstaat
positiv beziehe? Wenn der Staat rechtswidrig gegen mich vorgeht, erhalte ich
einen Zettel Namens "Beschluss", der mir die rechtswidrige Handlung
bescheinigt, mehr nicht. Wenn ich angeblich gegen Ihre Gesetze verstoße muss
ich vor Gericht und ich werde wie eine Terroristin behandelt. Das zeigen die
Einlaßkontrollen heute. Und das soll Gerechtigkeit sein?"
Mit einem Video und Beweisanträge der Angeklagten wurde dann in die
Beweisaufnahme eingestiegen.
Es folgte ein "Rechtsgespräch" zwichen Pflichtverteidigern, Staatsanwalt und
Richter hinter geschlossenen Türen. Es wurde sich darüber geeinigt, dass die
Beweisaufnahme dahingehend beschleunigt wird, dass die Angeklagten sich zur
Sache einlassen und sich zu ihrer Handlung "ich war auf dem Bagger" bekunden.
Fakten, die durch das Video bereits belegt waren. Im Gegenzug wurde die
Verfolgung auf den Anklagepunkt Hausfriedensbruch beschränkt und die Nötigung
fallen gelassen.
Nach fünf Stunden sind wir also zum Stand des erstinstanzlichen Urteils zurück
gekommen. Das Amtsgericht verurteilte die zwei AktivistInnen zu 30 Tagessätzen
wegen Hausfriedensbruch. Von einer Nötigung war vor dem Amtsgericht keine Rede.
Den Vorwurf stellte der vorsitzender Richter am Landgericht erst vor der
Berufungsverhandlung in den Raum, in der Hoffnung, die Angeklagten würden ihre
Berufung zurück nehmen. Einschüchtern ließen sie sich aber nicht. Der Vorfall
zeigt auch, dass es eine kluge Entscheidung der Angeklagten war, sich zum
Tathergang zu Beginn nicht einzulassen und diese Möglichkeit als Druckmittel zu
behalten. Ohne Einlassung muss das Gericht zahlreiche Zeugen zur Aufklärung des
Sachverhalts laden. Den Aufwand wollten die Staatsanwaltschaft und das Gericht
aber ungern betreiben. Daraus kam eine Art Vereinbarung à la " wir ersparen
euch diesen Aufwand indem wir uns nun doch einlassen, im Gegenzug verzichtet
ihr auf einen Anklagepunkt"
Gerichtsverhandlungen sind an und für sich ein Theaterstück. Heute wurde die
Szene "Kuhhandel" präsentiert.
Nach dem Kuhhandel ging es zurück zur Sache. Der Geschäftsführer der Firma
Wolff und Müller Claus kostolnik wurde zu den von ihm gestellten Strafantrag
befragt. Die Firma wirbt in ihrem Internetauftritt für Nachhaltigkeit und
Umwelt. In der Wirklichkeit macht sie bei dessen Zerstörung mit und zeigt
Umweltschützer, die ihre Profite einschränken könnten, an.
Zu einer endgültigen Klärung darüber, ob die Firma Hausrecht hatte, kam es
nicht. Dafür müssen weitere Zeugen sowohl der Wollf und Müller als auch von der
Deutsche Bahn geladen werden. Wer die S21-Verantwortlichen der Deutschen Bahn
aus Frankfurt im Zeugenstand erleben will, ist herzlichst eingeladen, die
Verhandlung an den Folgeterminen zu besuchen. Für den morgigen Verhandlungstag
ist ein Polizeizeuge geladen. Die Angeklagten wollen dann in Beweisanträgen das
Projekt Stuttgart 21 auf der Anklagebank stellen. Los gehts um 14 Uhr.
Eichhörnchen und Arne
Commentaires
Man schreibt: "Das ganze Prokekt S21 ist rechtswidrig zustande gekommen". Das ist für mich der interessanteste Satz in diesem ganzen Bericht. Er verdiente es, näher begründet zu werden. Daraus kann die größte Legitimation für zivilen Ungehorsam abgeleitet werden. MIt dieser Argumentation ließen sich auch weitere Aktive werben. Mehr Argumente gegen das Unrecht im Zusammenhang mit S21 finde ich in diesem Artikel nicht.
Zu S21 und dessen Rechtswidrigkeit wird man noch in der Beweisaufnahme kommen... die Angeklagten haben u.a. Beweisanträge hierzu vorbereitet - die dann auch online gestellt werden können. Weil es aber im Gerichtstheater viele Akten gibt, muss sich Mensch noch etwas gedulden...