Am 15. Juli 2009 wurde die Kletteraktivistin Cécile Lecomte in Gießen verhaftet und bis zum nächsten Tag festgehalten – zur „Verhinderung politisch motivierter Aktionen“, wie es in einem Polizeibericht zur Begründung hieß. Ihr Vergehen war ein Kreidespruch gegen die Gentechnik an der Fassade das Landgerichtes Gießen in vier Meter Höhe.
Die Polizeimaßnahme wurde sowohl durch das frankfurter Oberlandesgericht als auch das gießener Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Belangt, wurden die beteiligten Polizeibeamten jedoch nicht. Das Verfahren gegen sie wegen Freiheitsberaubung wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt – was für Empörung sorgte.
Cécile Lecomte gab sich mit der Entscheidung ohne Folgen für die Polizei nicht zufrieden und verklagte das Land Hessen zivilrechtlich auf 1500 Euro Schmerzensgeld – und gewann.
Gegen ihre Forderung hatte das Land Hessen zunächst Widerspruch eingelegt und einen Anwalt eingeschaltet. Das Gießener Landgericht schlug aber dem Land Hessen vor, „zur Vermeidung weiterer Kosten“ seinen Widerspruch zurück zu nehmen. Auf den Vorschlag ging dann das Land Hessen ein, so dass der Mahnbescheid rechtskräftig wurde Ihre Klage(pdf) hatte Cécile Lecomte auf die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtes für Menschenrechte gestützt und die Verletzung der Menschenwürde sowie ihrer persönlichen Freiheit gerügt. Die Aktivistin wurde damals nicht nur rechtswidrig festgehalten, sondern auch noch in der Zelle nackt ausgezogen.
„ Es geht mir vordergründig nicht um das Schmerzensgeld, sondern darum, dass das rechtswidrige Verhalten der Polizei für sie nicht ohne Folge bleibt. Die Beschlüsse vom Verwaltungs- und Oberlandesgericht über die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung waren nur ein Stück Papier mit dem Wort „Beschluss“ oben drauf, mehr nicht.“ Erklärt Cécile Lecomte ihr Vorgehen. Sie fügt aber hinzu „Das Schmerzensgeld kann die Uhr nicht zurückdrehen und das Geschehen Ungeschehen machen lassen. Eine Freiheitsberaubung und ihre Folgen kann mit Geld nicht wieder gut gemacht werden. »
Die junge Französin ist bundesweit für ihr umweltpolitisches Engagement bekannt. Dem Eichhörnchen – wie ihr Spitzname lautet – gelingt es immer wieder, die Öffentlichkeit auf ein politisches Anliegen durch kreative und spektakuläre Kletteraktionen aufmerksam zu machen. Die Polizei reagiert häufig mit Festnahmen auf Ihre Aktionen. Nicht selten wird sie zur Verhinderung „politisch motivierter Aktionen“ festgenommen und in der Ausübung ihrer Grundrechten eingeschränkt. Nicht selten sind diese polizeiliche Maßnahmen rechtswidrig – wie in Gießen am 15. Juli 2009.
Aktenzeichen: 4 O 298/12, Landgericht Gießen
Presse: Gießener Allgemeine – Frankfurter Rundschau
Und ein Kommentar von RA Tronje Döhmer:
Warum dürfen leitende Polizisten in Hessen Bürgern rechtswidrig die Freiheit entziehen? Warum dürfen in Hessen Bürger nach einer rechtswidrigen Festnahme im Gewahrsam der Polizei unmenschlich behandelt werden? Warum werden die an solchen rechtswidrigen Aktionen beteiligten Polizeibeamten in Hessen nicht bestraft, sondern befördert? Warum müssen hessische Bürger anschließend für den Schaden aufkommen und an die Opfer Schmerzendgeld zahlen, während die feinen, der hessischen Polizei angehörenden Herren gänzlich ungeschoren davon kommen? Was soll das mit einem demokratischen Rechtsstaat zu tun haben?