Soli-Veranstaltung in Berlin: Lesung gegen Repression und für die Energiewende

Freitag, 13. Februar 2015 Hintergrund

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2014 DemonstrantInnen an. Sie wollte AktivistInnen daran hindern, einen Banner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die AktivistInnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die DemonstrantInnen weiter geht. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht gegen mehrere AktivistInnen vor. Zwei Gerichtsprozesse stehen aktuell an.

Freitag, 13. Februar 2015 Hintergrund

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2014 DemonstrantInnen an. Sie wollte AktivistInnen daran hindern, einen Banner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die AktivistInnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die DemonstrantInnen weiter geht. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht gegen mehrere AktivistInnen vor. Zwei Gerichtsprozesse stehen aktuell an.

– 1 Prozess gegen mich, es geht um einen Strafbefehl in höhe von 90 Tagessätzen (Prozesstermin steht noch nicht fest).

Ein Verfahren läuft zugleich vor dem Berliner Verwaltungsgericht, zur Feststellung der Rechtswidrigkeit des Angriffes der Polizei auf die Demo (eine ähnliche Klage wie 2011) . Die Polizei findet die Klage nicht lustig und will erreichen, dass das Verfahren ruhend gestellt wird, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist. Ich beantrage natürlich das Gegenteil, weil ich die Rechtmäßigkeit der Polizeihandlung stark bezweifele und diese Frage für die Tatbestandmäßigkeit der  gegen mich konstruierten Strafvorwürfen Voraussetzung ist. Ich kann nur von « Konstruiert » sprechen, denn aus dem Strafbefehl werde ich nicht schlau (Fünfzeiler, ohne Uhrzeit und verständliche Tatbeschreibung) und das Gericht mir immer noch keine Akteneinsicht gewährt hat… (Antrag wurde im August 2014 gestellt…) So viel zum « Rechtsstaat » der sich nicht mal an die eigenen Gesetze hält.

-1 Prozess gegen einen weiteren Demonstranten, es geht um einen Strafbefehl in höhe von 40 Tagessätzen (Prozesstermin steht noch nicht fest).

– ein weiteres Strafverfahren ist abgeschlossen, weil der Betroffene gegen den Strafbefehl keinen Widerspruch eingelegt hat und dieser somit ohne Prozess rechtskräftig geworden ist.

Frappierend ist dabei, dass die drei Angeklagten die angeblichen Straftaten zwar zu unterschiedlichen Zeiten/ Anläße begangen haben sollen, angezeigt wurden aber alle drei Personen zum Teil durch die gleichen Polizeibeamten.

PM V., von der Berliner Polizeieinheit Dir 1 ZA-EHu  hat die 3 AktivistInnen angezeigt, mal soll er beleidigt worden sein, mal soll irgendwas ihm weh getan haben (Eine « Verletzung » ist in der Anklageschrift nicht näher definiert). POM D. von der gleichen Einheit hat zwei Personen wegen Beleidigung angezeigt.

Die Spenden, die bei der Soli-Veranstaltung gesammelt werden, gehen an die betroffenen AktivistInnen für die Deckung der Repressionskosten.

Weitere Infos

http://blog.eichhoernchen.fr/tag/Energiewendeprozess

http://nirgendwo.info/berlin/