Stralsund – Politischer CASTOR Schauprozess geht weiter

Pressemitteilung vom Anti-Atom-Bündnis Nordost

Bericht zum letzten Prozesstag

* Castor-Prozess vor dem Landgericht Stralsund geht in die 4. Runde
* Nächste Prozesstage 13.7.2017 u. 20.7.2017 jeweils ab 10:00
* Kreativer Protest wiederum geplant

Pressemitteilung vom Anti-Atom-Bündnis Nordost

Bericht zum letzten Prozesstag

* Castor-Prozess vor dem Landgericht Stralsund geht in die 4. Runde
* Nächste Prozesstage 13.7.2017 u. 20.7.2017 jeweils ab 10:00
* Kreativer Protest wiederum geplant

Am Donnerstag, den 13.7.2017 wird ab 10:00 der Berufungsprozess in Stralsund gegen zwei Atomkraftgegner, deren Protestaktion mehr als 6 Jahre zurückliegt, weiter fortgesetzt, mittlerweile im 4. Verhandlungstag. Den Atomkraftgegnern wird von der Staatsanwaltschaft  vorgeworfen, mit ihrer Versammlung auf den Schienen Nötigung und/oder schwerwiegenden Eingriff in den Schienenverkehr begangen zu haben. Es war damals die Zeit sechs Wochen vor der Atomkatastrophe in Fukushima in Japan, in deren Folge die Energiewende in Deutschland auf Grund des hartnäckigen Widerstandes eingeleitet, leider bis heute noch unzureichend umgesetzt wurde. Die Atomkraftgegner wollten mit ihrer Schienenaktion auf die gefährliche Sinnlosigkeit von Atommülltransporten quer durch die Republik aufmerksam machen. Das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten war dem gefolgt und hatte die Angeklagten 2013 freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft möchte aus „generalpräventiven Gründen“ eine Verurteilung aber erzwingen. Um solche Protestaktionen (die der Staatsanwalt als „verwerfliche psychische Gewaltanwendung“ betitelte) in Zukunft zu unterbinden, sei es wegen „generalpräventiven Maßstäben“ im öffentlichen Interesse, diesen Prozess zu führen und zu einer Verurteilung zu kommen. Der bisherige Verlauf dieses außergewöhnlichen Verfahrens zeigt, so wie im heute in die 6. Runde gehenden, ähnlich gelagerten Verfahren vor dem AG Hamburg Harburg gegen eine Aktivistin, die sogenannte Störer nicht füttern soll, dass das Landgericht HST ein Abschreckungszeichen setzen will, statt das Versammlungsrecht zu achten und in der Sache zu entscheiden. Es wird versucht, Belastendes zu suchen, während Entlastendes, insbesondere die politische Motivation der Angeklagten und die gesellschaftliche Situation, die diese Protestaktion notwendig werden ließ, außen vorgelassen wird. Jedoch gelang es dem Gericht trotz Zuhilfenahme von Unterstellungen auch am 3. Verhandlungstag nicht, der Versammlung auf den Gleisen Straftatbestände anzudichten. Es deutete jedoch ohne Begründung mehrfach an, dass es zu einer Verurteilung neigt, so dass nochmals sehr deutlich wurde, dass es sich in diesem Verfahren um einen politischen Schauprozess handelt. Beweisanträge der Verteidigung hingegen wurden alle als irrelevant abgelehnt, bis auf wenige Ausnahmen mit nahezu denselben Formulierungen. Das willkürliche Ablehnung ohne hinreichende Begründung jedoch auch schnell wieder auf einen zurückfallen kann, zeigt ein aktuelles Urteil vom Bundesverfassungsgericht, in welchem zwei Urteile des Landgerichts HST aufgehoben werden und die Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen wurden (AZ: 2 BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14).

Am Ende des Prozesstages schlug die Richterin, scheinbar wohlwollend gestimmt, den Prozessbeteiligten vor, diesen Prozess gegen Auflage von jeweils 1000 Euro einzustellen, also zu mehr als dem doppelten des ursprünglich von der Staatsanwaltschaft geforderten Betrags. Das war unannehmbar für die Angeklagten, die in der 1. Instanz freigesprochen worden waren.

Der 4. Prozesstag könnte mit einer Überraschung enden, möglicher Weise wird dieser Prozess platzen. Auch wenn das nicht passieren sollte, wird er höchst interessant werden, kommen doch endlich die Planungen und Vorbereitungen der Bahn für die Castortransporte zur
Sprache, die tiefe Einblicke in das System auch zukünftiger Transporte geben werden. 50 Seiten Unterlagen der Bahn mussten auf Anforderung des Gerichtes nachträglich beschafft werden, weil weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft korrekt ermittelten.

Widerstand ist weiter von Nöten. Die Angeklagten würden sich um weitere zahlreiche laute und unüberhörbare Unterstützung in und außerhalb des Gerichtssaales freuen.

Der Prozesstag wird mit einer bunten Demonstration beginnen und prozessbegleitend wird eine Mahnwache stattfinden.
Demo ab Bahnhof HST: 9:00 (Abfahrt ab Rostock 7.45 Uhr ab HbF Süd)
Mahnwache vor dem Landgericht: ab 10:00