Willkommen in Kafkaistan – Urteil in Prozess um Uranzugkletterblockade

Die Mitteilung des Tages zu meinem Prozess um eine Uranzug-Kletter-Blockade vor dem Amtsgericht Potsdam.  Die Richterin war derart befangen, dass das Urteil nicht überraschend ist. Meinetwegen… es geht in die nächste Instanz, das gehörte von vorne herein zur Verteidigungsstrategie und das ist diesbezüglich wie geplant gelaufen.

An dieser Stelle: Danke an die Menschen, die gekommen sind oder sich mit Soli-mails gemeldet haben, das freut mich immer sehr. Ohne Solidarität kein Kampf!

Weil sie 2016 mit einer Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide einen Urantransport aufgehalten hatte, wurde eine Aktivistin heute von Richterin Ahle am Amtsgericht Potsdam zu 500 Euro Bußgeld verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Sie habe vorsätzlich gegen die Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung (EBO) verstoßen, so die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung zum Abschluss einer Kafkaesken Gerichtsverhandlung.

Am gestrigen Montag ging nach vier Verhandlungstagen und insgesamt 20 Stunden Verhandlung ein Prozess gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte zu Ende. Gemeinsam mit einer weiteren Kletterin war es ihr 2016 gelungen, einen mit Uranerzkonzentrat beladenen Zug auf der Strecke zwischen Hamburg und Bremen 3 Stunden lang aufzuhalten.

Die Mitteilung des Tages zu meinem Prozess um eine Uranzug-Kletter-Blockade vor dem Amtsgericht Potsdam.  Die Richterin war derart befangen, dass das Urteil nicht überraschend ist. Meinetwegen… es geht in die nächste Instanz, das gehörte von vorne herein zur Verteidigungsstrategie und das ist diesbezüglich wie geplant gelaufen.

An dieser Stelle: Danke an die Menschen, die gekommen sind oder sich mit Soli-mails gemeldet haben, das freut mich immer sehr. Ohne Solidarität kein Kampf!

Weil sie 2016 mit einer Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide einen Urantransport aufgehalten hatte, wurde eine Aktivistin heute von Richterin Ahle am Amtsgericht Potsdam zu 500 Euro Bußgeld verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Sie habe vorsätzlich gegen die Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung (EBO) verstoßen, so die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung zum Abschluss einer Kafkaesken Gerichtsverhandlung.

Am gestrigen Montag ging nach vier Verhandlungstagen und insgesamt 20 Stunden Verhandlung ein Prozess gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte zu Ende. Gemeinsam mit einer weiteren Kletterin war es ihr 2016 gelungen, einen mit Uranerzkonzentrat beladenen Zug auf der Strecke zwischen Hamburg und Bremen 3 Stunden lang aufzuhalten.

Das für die Urankonversionsanlage in Narbonne in Süd-Frankreich bestimmte Uran war zuvor über den Hamburger Hafen mit einem Schiff der Hamburger Reederei MACS nach Deutschland gelangt. „Wenn Menschen von Atomtransporten hören, denken sie meist nur an den Müll und vergessen dabei die zahlreichen Zuliefertransporte.“ so die Aktivistin. Erst vor 10 Tagen wurde auf eben der Strecke trotz Orkanböen ein weiterer Urantransport durchgeführt. Auch dieser wurde nur öffentlich, weil er durch zwei Ankettaktionen an Betonblöcken nahe Gronau (NRW) für rund 16 Stunden aufgehalten wurde.

Dass die Atomtransporte und der Betrieb der Anlagen oft erst durch Aktionen wie diese überhaupt ins Bewusstsein gerückt werden und diese Aktionen damit einen notwendigen Beitrag zu einem echten Atomausstieg darstellen, interessierte Amtsrichterin Ahle wenig. Eine Beweisaufnahme zu Gefahrgutunfällen, Arbeitsbedingungen im Uranabbau, den Gefahren der transportierten Stoffe oder grundsätzlich den Gefahren der Atomkraft lehnte sie kategorisch ab.

Der heutige Verhandlungstag begann mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richterin, die am vorausgegangenen Verhandlungstag versucht hatte, die Betroffene unter Druck zu setzen um schneller zu einem Urteil zu kommen. Richterin Ahle erklärte sich selbst für nicht befangen, statt wie von der Prozessordnung vorgesehen den Antrag einem anderen Richter zur Entscheidung vorzulegen. Auch auf expliziten Hinweis in einem weiteren Antrag hin, dass dies rechtswidrig sei, blieb sie bei ihrem Vorgehen. Die Regelungen der Strafprozessordnung schienen ihr egal zu sein. Selbst die durch die Richterin nach der Urteilsverkündung erteilte Belehrung über Rechtsmittel bezieht sich auf dem falschen Gesetzesparagrafen.

„Ich befinde mich nicht in einer Gerichtsverhandlung, sondern in einer Theaterveranstaltung, dessen Drehbuch Kafka geschrieben haben muss“ kommentierte ein Zuschauer die Verhandlungsleitung der Richterin.

Im Publikum saßen heute rund ein Dutzend Menschen, von denen zwei extra aus Buchholz in der Nordheide (Niedersachsen) nach Potsdam angereist waren, um die Betroffene zu unterstützen. Sie sprachen ihr für ihre Aktion und das stetige Hinweisen auf die Transporte und die damit verbundenen Gefahren großen Dank aus.

Nach dem bereits an den vorangegangenen Tagen gezeigten Desinteresse und Voreingenommenheit der Richterin an Rechtfertigungsgründen für solche Aktionen, überraschte das Urteil heute niemanden. Aus Protest verließen während der Verkündung nach und nach alle Zuschauenden den Saal bis die Angeklagte mit ihrer Verteidigerin allein zurück blieb.

„Das ist ein politisches Urteil. Davon werde ich mich nicht einschüchtern lassen. ‘ich revoltiere, also bin ich’ schrieb der Philosoph Albert Camus. Der einzige Ausweg aus der Absurdität dieses Systems, das den Weiterbetrieb von Atomanlagen möglich macht, ist die permanente Revolte. Die heutige Verhandlung hat es mal wieder gezeigt.“ So Cécile Lecomtes Fazit.

Gegen das Bußgeld wird sie Rechtsbeschwerde einlegen – und weiter gegen die todbringende Atompolitik mit kreativen Aktionen in der Luft – oder auch im Wasser wie vergangene Woche gegen den Neckar-Castor protestieren. Aufgeben? Ist nicht drin, nö!

Weitere Informationen

Une réflexion sur « Willkommen in Kafkaistan – Urteil in Prozess um Uranzugkletterblockade »

  1. Rechtsbeschwerde erfolgreich! Urteil wurde durch das OLG aufgehoben, das Verfahren eingestellt. Siehe auch hier.

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