Gorleben-Zaunprozess: Wenn die Öffentlichkeit von Beginn an als „Störer“ betrachtet wird
Par eichhörnchen le mercredi 25 juillet 2012, 15:35 - Pressemitteilungen - communiqués - Lien permanent
Am 25.
Juli 2012 startete vor dem Lüneburger Landgericht ein Berufungsprozess
gegen die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte. Hintergrund ist eine Demonstration
im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben. Der Aktivistin wird
Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie im Laufe der Protestaktion durch den
äußeren Zaun der Anlage durchschlüpfte. Gegen das erstinstanzliche
Urteil in Höhe von 20 Tagessätzen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als
auch die Angeklagte Berufung eingelegt.
Die heutige Verhandlung wurde nach einer knappen halben Stunde auf den 7. August vertagt. Zwischen den Verhandlungstagen will das Gericht über zwei heute gestellten Anträgen der Angeklagten.
Mit ihren Anträgen wehrt sich Cécile gegen die Einschränkung der Gerichtsöffentlichkeit sowie ihrer Verteidigungsmöglichkeiten.
Die Richterin verfügte Eingangskontrollen „wie in einem Terroristenprozess oder im Sicherheitstrakt eines Flughafens“.
„Die
angeordneten Kontrollen zeigen eine gewisse Voreingenommenheit der Vorsitzenden
gegenüber der Angeklagten, die sie scheinbar grundsätzlich als Störerin
einstuft und durch solche Sicherheitsmaßnahmen kriminalisieren will. Die
Angeklagte und die Gerichtsöffentlichkeit werden pauschal als „Störer“
betrachtet“ schreibt Cécile in ihrem Antrag auf Aufhebung
der Kontrollen. Sie sieht in den Kontrollen das Gebot der
Gerichtsöffentlichkeit gefährdet. Eine
Zuschauerin musste bei der Kontrolle beispielsweise ihrem Baby die Hose kurz
herunter ziehen - sonst hätte sie der Verhandlung nicht beiwohnen
dürfen.
Ihren ehrenamtlichen Wahlverteidiger hatte das Gericht zuvor abgelehnt. Nach Paragraf 138II der Strafprozessordnung, können rechtskundige Personen als VerteidigerInnen zugelassen werden.
„mir geht es um die Verteidigung meiner Rechte! Und darum aufzuzeigen, dass hier die Möglichkeiten der Verteidigung vom Geldbeutel abhängig gemacht werden. Und das soll ein faires Verfahren sein???“ Führt Cécile Lecomte in ihrem Antrag aus.
Fortsetzung folgt am 7. August. Als weitere Verhandlungstermine sind der 23. August, der 11. und der 27. September bestimmt worden.
Az: 29 Ns/5103 Js307002/08 (41/11)
