juristisches Nachspiel vor dem VG Lüneburg für G20 Demo

Protest gegen G20 in Lüneburg 2017

Am Montag, den 24.2. um 8:30 Uhr verhandelt das Verwaltungsgericht Lüneburg eine Klage der Kletteraktivistinnen von Cécile Lecomte und Christoph Podstawa gegen die Polizeidirektion Lüneburg. Beide Aktivist*innen wollten bei der Vorabdemo zu den G20-Protesten am 1. Juni 2017 in Lüneburg ein Banner zwischen zwei Bäumen hängen. Polizeidirektor Brauer untersagte dies mit Verweis auf eine Lüneburger städtische Verordnung zur Erhalt der Sicherheit und Ordnung wonach es neben „Tauben Füttern“ oder „auf Bänken liegen“ untersagt sei, Bäume zu erklimmen.

„Die Polizeidirektion und vor allem Herr Brauer haben ein massives Demokratiedefizit. Es ist eine von vielen rechtswidrigen Aktionen unter der Leitung von Brauer. Bei einer Aktion gegen den Rückkehrerappell der Bundeswehr wurden wir beide rechtswidrig in Gewahrsam genommen. Dieses Verfahren haben wir bereits gewonnen, die Schmerzensgeldklage steht noch aus. Obwohl Herr Brauer ein Wiederholungstäter ist, hoffen wir auf einen Lerneffekt“,

erklärt der Kläger Christoph Podstawa.

Cécile Lecomte unterstreicht die wiederholte Missachtung ihres Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit und körperlichen Unversehrtheit bei der Lüneburg Polizei

„Wir beide sind bekannte und professionelle Kletteraktivist*innen. Ich war bereits ca. 1,5m am Baumstamm geklettert, da ließ Brauer zupacken und beließ mich in einer schmerzhaften und gefährlichen hängenden Postionen. Es war mir durch den Griff der Polizeibeamten unmöglich mich frei zu bewegen, was zu Kreislaufstörungen führte. Die Polizeidirektion stellte eine Stadtverordnung über das Versammlungsrecht. Es darf aber nicht sein, dass eine städtische Regelung über Landesrecht, nämlich das Versammlungsgesetz, und Grundrechte steht. Diese Auslegung durch die Lüneburger Polizei ist Grundrechtswidrig.“

so Cécile Lecomte

Vor dem Verwaltungsgericht geht es um die Rechtmäßigkeit des damaligen Polizeieinsatzes gegen die beiden Aktivistinnen und der Anordnung von Polizeidirektor Brauer. Das Aktenzeichen lautet 5 A 367/17

Hintergrundinformation

Demonstrationsbericht

Video der G20 Demo mit der Kletteraktion

Klage von Cécile Lecomte an das Verwaltungsgericht (PDF)

Früheres Urteil des Lüneburger Verwaltungsgerichtes zu Kletterversammlungen, Lecomte hatte das Verfahren gegen die Polizei Lüneburg gewonnen

Rechtswidriger Gewahrsam beim Rückkerherappell der Bundeswehr