Zaunprozess: Berufungsverfahren gegen Atomkraftgegnerin überraschend beendet

Widerstand lohnt sich! Meine Mitteilung vom heutigen Tag zur Beendigung des Verfahrens…

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, stand seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht. Vorausgegangen war eine erstinstanzliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Dannenberg mit insgesamt 16 Verhandlungstagen. Gegen das Urteil à 20 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch des Amtsgerichts Dannenberg hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.
Am dritten Verhandlungstag in der Berufung nun die Überraschung: Eine Einstellung des Verfahren auf Staatskosten wegen Geringfügigkeit; mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Widerstand lohnt sich! Meine Mitteilung vom heutigen Tag zur Beendigung des Verfahrens…

Weil sie im Sommer 2008 im Zuge einer Demonstration am Zwischenlager für hoch radioaktivem Müll in Gorleben durch einen Zaun geschlüpft sein soll, stand seit dem 25. Juli die Umweltaktivistin Cécile Lecomte in Lüneburg vor dem Landgericht. Vorausgegangen war eine erstinstanzliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Dannenberg mit insgesamt 16 Verhandlungstagen. Gegen das Urteil à 20 Tagessätze wegen Hausfriedensbruch des Amtsgerichts Dannenberg hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte Berufung eingelegt.
Am dritten Verhandlungstag in der Berufung nun die Überraschung: Eine Einstellung des Verfahren auf Staatskosten wegen Geringfügigkeit; mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

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Fortsetzung im Berufungsprozess gegen Lüneburger Atomkraftgegnerin

Zaunprozess vor dem Landgericht Lüneburg; Di. 7. August 2012 – 9:30 Uhr Saal 121

Am 07. August wird der « Zaunprozess » gegen die Lüneburger Umweltaktivistin Cécile Lecomte vor dem Landgericht fortgesetzt. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben.
Für den 7. August, den zweiten Verhandlungstag, ist eine Polizeizeugin geladen.

 » Wir werden sehen, wie weit wir am Dienstag kommen. Die Verteidigung meiner Rechte als Angeklagte stehen für mich im Vordergrund. Dass der Verteidiger meiner Wahl, der mich ehrenamtlich verteidigt hätte,  von der vorsitzenden Richterin Philipp abgelehnt wurde, werde ich mir nicht gefallen lassen. Wenn die Möglichkeiten der Verteidigung vom Geldbeutel abhängig gemacht werden, ist dies kein fairer Prozess » kritisiert Cécile.

Zaunprozess vor dem Landgericht Lüneburg; Di. 7. August 2012 – 9:30 Uhr Saal 121

Am 07. August wird der « Zaunprozess » gegen die Lüneburger Umweltaktivistin Cécile Lecomte vor dem Landgericht fortgesetzt. Hintergrund ist eine Demonstration im Sommer 2008 am Atommüllzwischenlager Gorleben.
Für den 7. August, den zweiten Verhandlungstag, ist eine Polizeizeugin geladen.

 » Wir werden sehen, wie weit wir am Dienstag kommen. Die Verteidigung meiner Rechte als Angeklagte stehen für mich im Vordergrund. Dass der Verteidiger meiner Wahl, der mich ehrenamtlich verteidigt hätte,  von der vorsitzenden Richterin Philipp abgelehnt wurde, werde ich mir nicht gefallen lassen. Wenn die Möglichkeiten der Verteidigung vom Geldbeutel abhängig gemacht werden, ist dies kein fairer Prozess » kritisiert Cécile.

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Urteilsspruch im Prozess gegen Atomkraftgegnerin in Dannenberg

Im seit August 2010 andauernden endlosen Prozess gegen die Umweltaktivistin Cécile Lecomte ist am 21.3., den zwölften Verhandlungstag (im zweiten Prozessanlauf) das Urteil vor dem Dannenberger Amtsgericht gefallen. Hintergrund war eine Versammlung am Atommüllzwischenlager Gorleben im Sommer 2008.

Weil sie für wenigen Minuten im Laufe einer Demonstration durch den Zaun des Atommüllzwischenlagers Gorleben durchschlüfpte,wurde die Aktivistin zu 20 Tagessätze à 10 Euro verurteilt – im ursprünglichen Strafbefehl ging es um 40 Tagessätze. Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamter wurde sie dagegen nicht verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte am 9. Verhandlungstag ihre zu diesem Punkt Anklage zurückgezogren, als die Angeklagte durch Vernehmungen Beweisanträge Zweifel an der Rechtmäßigkeit des damaligen Polizeieinsatzes gegen sie wecken konnte. Die politische Bedeutung des Prozess konnte Richter Stärk nicht ignorieren. „Bei den Gorleben Angelegenheiten ist das immer ein Grenzpfad“ merkte er in seiner mündlichen Urteilsbegründung an.

Im seit August 2010 andauernden endlosen Prozess gegen die Umweltaktivistin Cécile Lecomte ist am 21.3., den zwölften Verhandlungstag (im zweiten Prozessanlauf) das Urteil vor dem Dannenberger Amtsgericht gefallen. Hintergrund war eine Versammlung am Atommüllzwischenlager Gorleben im Sommer 2008.

Weil sie für wenigen Minuten im Laufe einer Demonstration durch den Zaun des Atommüllzwischenlagers Gorleben durchschlüfpte,wurde die Aktivistin zu 20 Tagessätze à 10 Euro verurteilt – im ursprünglichen Strafbefehl ging es um 40 Tagessätze. Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamter wurde sie dagegen nicht verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte am 9. Verhandlungstag ihre zu diesem Punkt Anklage zurückgezogren, als die Angeklagte durch Vernehmungen Beweisanträge Zweifel an der Rechtmäßigkeit des damaligen Polizeieinsatzes gegen sie wecken konnte. Die politische Bedeutung des Prozess konnte Richter Stärk nicht ignorieren. „Bei den Gorleben Angelegenheiten ist das immer ein Grenzpfad“ merkte er in seiner mündlichen Urteilsbegründung an.

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