Prozessbericht aus Steinfurt wo zwei AktivistInnen wegen einer Schienen-Ankettaktion gegen den Export von Uranmüll von Gronau nach Frankreich im Jahr 2012, ich wirke als Verteidigerin am Verfahren mit:
Der Tag begann mit Erklärungen (§257 StPO) der Verteidigung zur Beweiserhebung vom ersten Prozesstag. Darin setzte sich die Verteidigung mit den Aussagen der Zeugen, ein in der Hauptverhandlung am ersten Prozesstag gezeigtes Beweisvideo und die Vorwürfe aus der Anklageschrift auseinander. Die politische Dimension des Verfahrens wurde dabei erneut klar gemacht.
Im weiteren Verlauf wurden dann drei Polizeizeugen aus Sankt Augustin vernommen. Ihr Aussageverhalten warf zahlreiche Fragen auf. Sie weigerten sich mit Verweis auf ihre begrenzte Aussagegenehmigung und „polizei-taktischen“ Erwägungen einige Fragen der Verteidigung zu beamntworten. Die Verteidigung hegte Zweifel an den Wahrheitsgehalt der Aussage eines Polizeizeugen, der zum damaligen Geschehen aus der Erinnerung kaum eine Angabe machen konnte, und sich bei seiner Aussage auf geheime interne polizeiliche Dokumente bezog – was eine Überprüfung seiner Aussage unmöglich macht. Die wurde durch die vorsitzende Richterin Dr. Klapproth nicht hinterfragt, sie lehnte einen Antrag auf Vereidigung des Zeugen ab.
Wie bereits am ersten Verhandlungstag, verfolgten auch diesmal zivile Polizeikräfte das Prozessgeschehen aus dem Publikum und machten sich Notizen.