10 Jahre UN-Behinderten- rechtskonvention gehen an der Deutschen Bahn vorbei
Ich habe für die Monatszeitschrift GWR ein Kommenatar zum Thema Bahn, Barrierefreihiet und UN-Behindertenrechtskonvention und weitere Diskrimninierungen geschrieben. Inklusion und Teilhabe bleiben während & nach COVID19 wichtig und darf nicht vernachlässigt werden.
Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vor 10 Jahren unterzeichnet. Die Unterschrift gaukelt guten Willen vor. Die Umsetzung lässt auf sich warten – etwa wie beim Pariser Klimaabkommen. Deutschland profiliert sich international als Klimaretter. Im Inland kündigt es die Klimaziele auf und blockiert die Energiewende. Die UN-BRK hat eine inklusive Gesellschaft ohne Barrieren und Diskriminierung zum Ziel. Wir sind in vielen Bereichen noch sehr weit von diesem Ziel entfernt.
Die Deutsche Bahn scheint von der UN-BRK und der gesetzlichen Verpflichtung, bis 2022 vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu gewährleisten, keine Kenntnis genommen zu haben (§8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)). Ich bin Rollstuhlfahrerin und als Umweltaktivistin viel mit der Bahn zu Treffen oder Aktionen unterwegs.
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