Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat

Ich habe für die Zeitschrift Anti-Atom-Aktuell Nummer 255 (gestern erschienen) einen Aufsatz vom Philosophen Giorgio Agamben vom Französischen ins Deutsche übersetzt. Der Text ist angesichts dessen, dass die französische Regierung nun angekündigt hat, den nach den Anschlägen von November 2015 ausgerufenen Ausnahmezustand (Notsand), bis Mai 2016 verlängern zu wollen, hochaktuell. In einem anderen Artikel berichte ich über die angekündigen Verfassungs- und Gesetzesänderungen. Der Conseil de l’Europe hat sich laut Zeitung Le Monde inzwischen eingeschaltet und betonnt, die gravierende Grundrechtseinschränkungen und Menschenrechtsverletzungen, die mit dem Notstand einhergehen, dürfen kein Dauerzustand werden – auch nicht durch die Übernahme von Regelungen aus der Nostandsgesetzgebung in die ordentiche Gesetzgebung (wie in den angekündigten Gesetzesänderungen vorgesehen). Ob dies Beachtung findet? Es ist wenn man sieht, auf welch ein populistisches reaktionäres Niveau die Debatte in Frankreich läuft, stark zu bezweifeln.

Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat

Notstands-Gesetze: Instrumente aus dem Werkzeugkoffer autoritärer Regime

von Giorgio Agamben – Übersetzung: Cécile Lecomte

Welche Tragweite es hat, dass die Geltung der Notstandsgesetzgebung in Frankreich verlängert wurde, ist nur im Kontext einer radikalen Veränderung des uns bislang bekannten Staatsmodells zu verstehen. Es darf nicht unwidersprochen bleiben, wenn verantwortungslose Politikerinnen und Politiker erklären, die Verhängung des Notstands sei als Schutzschild der Demokratie anzusehen.

Ich habe für die Zeitschrift Anti-Atom-Aktuell Nummer 255 (gestern erschienen) einen Aufsatz vom Philosophen Giorgio Agamben vom Französischen ins Deutsche übersetzt. Der Text ist angesichts dessen, dass die französische Regierung nun angekündigt hat, den nach den Anschlägen von November 2015 ausgerufenen Ausnahmezustand (Notsand), bis Mai 2016 verlängern zu wollen, hochaktuell. In einem anderen Artikel berichte ich über die angekündigen Verfassungs- und Gesetzesänderungen. Der Conseil de l’Europe hat sich laut Zeitung Le Monde inzwischen eingeschaltet und betonnt, die gravierende Grundrechtseinschränkungen und Menschenrechtsverletzungen, die mit dem Notstand einhergehen, dürfen kein Dauerzustand werden – auch nicht durch die Übernahme von Regelungen aus der Nostandsgesetzgebung in die ordentiche Gesetzgebung (wie in den angekündigten Gesetzesänderungen vorgesehen). Ob dies Beachtung findet? Es ist wenn man sieht, auf welch ein populistisches reaktionäres Niveau die Debatte in Frankreich läuft, stark zu bezweifeln.

Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat

Notstands-Gesetze: Instrumente aus dem Werkzeugkoffer autoritärer Regime

von Giorgio Agamben – Übersetzung: Cécile Lecomte

Welche Tragweite es hat, dass die Geltung der Notstandsgesetzgebung in Frankreich verlängert wurde, ist nur im Kontext einer radikalen Veränderung des uns bislang bekannten Staatsmodells zu verstehen. Es darf nicht unwidersprochen bleiben, wenn verantwortungslose Politikerinnen und Politiker erklären, die Verhängung des Notstands sei als Schutzschild der Demokratie anzusehen.

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Tödlicher Unfall in Bure bei der Atommülllagerbaustelle

Die französische Regierung will ein Endlager für hoch radioaktivem Atommüll in Bure bauen. In der Loi Bataille von 1995 war noch die Rede von Erkundung. Den Einwohner*innen in der Gegend von Bure wurde zunächst gesagt, es handele sich nicht um ein Endlage für Atommüll, sondern um ein Forschungslabor. Es ginge um Forschungsarbeiten in Zusammenarbeit mit anderen Forschungsbehörden in anderen Länder und Gesteine (für das Salz wurde die ASSE als Vergleichslabor genannt). Das „Forschungslabor“ ist seit 2008 in Betrieb. Und die zuständigen Behörden und Unternehmen wollen schon den Beweis haben, dass die Gegend für die Tieflagerung von Atommüll geeignet ist. Das Gestein sei dicht und stabil. Wie stabil es ist, teilte mir 2008 ein Mitarbeiter bei einer Besichtigung des Lochs mit: „ Es ist nicht schwer Galerien zu bohren, es ist wie Butter“. .Am heutigen Tag eine weitere Bestätigung: Es ereignete sich einen schwerwiegenden Unfall in einer unterirdischen Galerie des Labors. Zwei Techniker waren dabei, geo-physikalischen Daten zu erheben, als ein Erdrutsch in der Galerie sich ereignete. Ein Arbeiter kam ums leben, ein anderer wurde verletzt. Manche Berichte zur Folge ist er schwerverletzt.

Die französische Regierung will ein Endlager für hoch radioaktivem Atommüll in Bure bauen. In der Loi Bataille von 1995 war noch die Rede von Erkundung. Den Einwohner*innen in der Gegend von Bure wurde zunächst gesagt, es handele sich nicht um ein Endlage für Atommüll, sondern um ein Forschungslabor. Es ginge um Forschungsarbeiten in Zusammenarbeit mit anderen Forschungsbehörden in anderen Länder und Gesteine (für das Salz wurde die ASSE als Vergleichslabor genannt). Das „Forschungslabor“ ist seit 2008 in Betrieb. Und die zuständigen Behörden und Unternehmen wollen schon den Beweis haben, dass die Gegend für die Tieflagerung von Atommüll geeignet ist. Das Gestein sei dicht und stabil. Wie stabil es ist, teilte mir 2008 ein Mitarbeiter bei einer Besichtigung des Lochs mit: „ Es ist nicht schwer Galerien zu bohren, es ist wie Butter“. .Am heutigen Tag eine weitere Bestätigung: Es ereignete sich einen schwerwiegenden Unfall in einer unterirdischen Galerie des Labors. Zwei Techniker waren dabei, geo-physikalischen Daten zu erheben, als ein Erdrutsch in der Galerie sich ereignete. Ein Arbeiter kam ums leben, ein anderer wurde verletzt. Manche Berichte zur Folge ist er schwerverletzt.

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Hausfriedensbruch-Prozess geht in die Verlängerung

Der erste Hausfriedensbruch-Prozess um die Inspektion von Urancontainer im Sommer 2014 auf dem Gelände von dem Betreiber des Süd-West Terminals C. Steinweg im Hamburger Hafen geht vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg am kommenden Freitag den 29. Januar 2016 um 9 Uhr Sitzungssaal A2.01 weiter. Es ist der 4. Prozesstag in dieser Sache. Wir können auf die Fortsetzung gespannt sein, der dritte Prozesstag hat ein paar Neuigkeiten zur Tage gefordert.

Am dritten Prozesstag fand keine Zeugenvernehmung statt. Der Verhandlungstag wurde von Erklärungen und Anträgen der Verteidigung geprägt.

Der erste Hausfriedensbruch-Prozess um die Inspektion von Urancontainer im Sommer 2014 auf dem Gelände von dem Betreiber des Süd-West Terminals C. Steinweg im Hamburger Hafen geht vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg am kommenden Freitag den 29. Januar 2016 um 9 Uhr Sitzungssaal A2.01 weiter. Es ist der 4. Prozesstag in dieser Sache. Wir können auf die Fortsetzung gespannt sein, der dritte Prozesstag hat ein paar Neuigkeiten zur Tage gefordert.

Am dritten Prozesstag fand keine Zeugenvernehmung statt. Der Verhandlungstag wurde von Erklärungen und Anträgen der Verteidigung geprägt.
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Frankreich: Freie Bahn zum Willkürstaat

Es wird immer wahrscheinlicher: der in Frankreich nach den Anschlägen vom 13. November 2015 verkündete Notstand soll erneut verlängert werden – begleitet von einer Reihe von für Februar 2016 zur Abstimmung im Parlament vorgesehene Gesetzes- und Verfassungsänderungen und trotz der Tatsache, dass der Notstand so gut wie gar nichts im « kampf » oder « Krieg » (um den Begriff von Präsident Hollande zu übernehmen) gegen den Terrorismus bringt und zu zahlreichen Willkürakten seitens der Behörden führt. Nach dem Wunsch von Premier Valls soll die Notstandgesetzgebung so lange greifen bis die Gefahr des IS gebannt sei. Die Verlängerung des Notstandes soll in einer Kabinettsitzung am 3.2.16 in die Wege geleitet werden.

Beispiel der Woche, der zeigt, wie absurd und willkürlich das ganze ist:

Der Bürgermeister der Stadt Questembert (Bretagne) hatte einem Verein ein komnunaler Saal für eine öffentliche Informationsveranslatung gemietet. Als er aber durch die Präfektur darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Informationsveranstaltung das umstrittene Flughafenprojekt in Notre Dame des Landes zum Gegenteil haben sollte, wurde die Zusage für den Veranstaltungsraum zurück genommen. Begründung: Notstand! Die Veranstaltung fand schließlich draußen vor dem Saal statt, wie die lokale Zeitung berichtete. Das ist bereits das zweite mal, dass eine solche Informationsveranstaltung kurzfritig mit dem Verweis auf den « Notstand » verboten wird. Die Uni Rennes hat dies auch getan, so die Lokal-Zeitung.

Ich habe für die Zeitschrift Anti-Atom-Aktuell einen Artikel zu den geplanten Gesetzesänderungen geschrieben. Ich veröffentliche ihn hier (unten) vorab, er erscheint in gedruckter Form in der aaa 255 kommende Woche – die aaa widmet sich mit einem ganzen Dossier dem Thema Willkür, Sicherheitsstaat und vermeintlicher Kampf gegen den Terrorismus.Empfehlenswert!

Es wird immer wahrscheinlicher: der in Frankreich nach den Anschlägen vom 13. November 2015 verkündete Notstand soll erneut verlängert werden – begleitet von einer Reihe von für Februar 2016 zur Abstimmung im Parlament vorgesehene Gesetzes- und Verfassungsänderungen und trotz der Tatsache, dass der Notstand so gut wie gar nichts im « kampf » oder « Krieg » (um den Begriff von Präsident Hollande zu übernehmen) gegen den Terrorismus bringt und zu zahlreichen Willkürakten seitens der Behörden führt. Nach dem Wunsch von Premier Valls soll die Notstandgesetzgebung so lange greifen bis die Gefahr des IS gebannt sei. Die Verlängerung des Notstandes soll in einer Kabinettsitzung am 3.2.16 in die Wege geleitet werden.

Beispiel der Woche, der zeigt, wie absurd und willkürlich das ganze ist:

Der Bürgermeister der Stadt Questembert (Bretagne) hatte einem Verein ein komnunaler Saal für eine öffentliche Informationsveranslatung gemietet. Als er aber durch die Präfektur darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Informationsveranstaltung das umstrittene Flughafenprojekt in Notre Dame des Landes zum Gegenteil haben sollte, wurde die Zusage für den Veranstaltungsraum zurück genommen. Begründung: Notstand! Die Veranstaltung fand schließlich draußen vor dem Saal statt, wie die lokale Zeitung berichtete. Das ist bereits das zweite mal, dass eine solche Informationsveranstaltung kurzfritig mit dem Verweis auf den « Notstand » verboten wird. Die Uni Rennes hat dies auch getan, so die Lokal-Zeitung.

Ich habe für die Zeitschrift Anti-Atom-Aktuell einen Artikel zu den geplanten Gesetzesänderungen geschrieben. Ich veröffentliche ihn hier (unten) vorab, er erscheint in gedruckter Form in der aaa 255 kommende Woche – die aaa widmet sich mit einem ganzen Dossier dem Thema Willkür, Sicherheitsstaat und vermeintlicher Kampf gegen den Terrorismus.Empfehlenswert!

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Grundrechte kann man nicht auf dem Sofa verteidigen

Ich veröffentliche hier mein in der Zeitschrift GWR Nummer 405 von Januar 2016 erschienener Artikel über die Proteste gegen die COP und den « Notstand » in Frankreich.

Des Demonstrierens angeklagt – ein Erlebnisbericht aus Paris

Die Idee, nach Paris zu den Protesten gegen den Klimagipfel zu fahren, war mir im Sommer beim Zusammentreffen mit zahlreichen internationalen AktivistInnen in Bure auf dem Antiatomcamp gekommen. Mit FreundInnen aus England, Frankreich und Deutschland waren wir uns darüber einig, dass die COP keine Lösung zum Klimawandel darstellt, sondern selbst Teil des Problems ist.

In den Folgemonaten einigten wir uns schnell auf ein Motto für die Proteste: « System change, not climate change ». Wir wählten für unsere Aktion einen symbolträchtigen Ort aus: die Grande Arche im Geschäftsviertel von La Défense mit dem französischen Umweltministerium und Niederlassungen von großen Klimakillern und Atomunternehmen wie EDF und AREVA (Atom), Engie (Kohle) und Total (Erdöl). Unsere Aktion sollte im Rahmen der « Climate Game » stattfinden. Unberechenbare Kleingruppen führen kreative Aktionen durch. Unsere Gruppe heißt « Degrowth Climber ».

Ich veröffentliche hier mein in der Zeitschrift GWR Nummer 405 von Januar 2016 erschienener Artikel über die Proteste gegen die COP und den « Notstand » in Frankreich.

Des Demonstrierens angeklagt – ein Erlebnisbericht aus Paris

Die Idee, nach Paris zu den Protesten gegen den Klimagipfel zu fahren, war mir im Sommer beim Zusammentreffen mit zahlreichen internationalen AktivistInnen in Bure auf dem Antiatomcamp gekommen. Mit FreundInnen aus England, Frankreich und Deutschland waren wir uns darüber einig, dass die COP keine Lösung zum Klimawandel darstellt, sondern selbst Teil des Problems ist.

In den Folgemonaten einigten wir uns schnell auf ein Motto für die Proteste: « System change, not climate change ». Wir wählten für unsere Aktion einen symbolträchtigen Ort aus: die Grande Arche im Geschäftsviertel von La Défense mit dem französischen Umweltministerium und Niederlassungen von großen Klimakillern und Atomunternehmen wie EDF und AREVA (Atom), Engie (Kohle) und Total (Erdöl). Unsere Aktion sollte im Rahmen der « Climate Game » stattfinden. Unberechenbare Kleingruppen führen kreative Aktionen durch. Unsere Gruppe heißt « Degrowth Climber ».
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« De l’Etat de droit à l’Etat de sécurité », par Giorgio Agamben

Je trouve ce texte, qui parle de lois sécuritaires et de l’Etat d’urgence, intéressant.

Réflexion sur l’état d’urgence par le philosophe Giorgio Agamben.

On ne comprend pas l’enjeu véritable de la prolongation de l’état d’urgence [jusqu’à la fin février] en France, si on ne le situe pas dans le contexte d’une transformation radicale du modèle étatique qui nous est familier. Il faut avant tout démentir le propos des femmes et hommes politiques irresponsables, selon lesquels l’état d’urgence serait un bouclier pour la démocratie.

Je trouve ce texte, qui parle de lois sécuritaires et de l’Etat d’urgence, intéressant.

Réflexion sur l’état d’urgence par le philosophe Giorgio Agamben.

On ne comprend pas l’enjeu véritable de la prolongation de l’état d’urgence [jusqu’à la fin février] en France, si on ne le situe pas dans le contexte d’une transformation radicale du modèle étatique qui nous est familier. Il faut avant tout démentir le propos des femmes et hommes politiques irresponsables, selon lesquels l’état d’urgence serait un bouclier pour la démocratie.

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HH – kritisches Befragen unerwünscht – Hausfriedensbruchprozess fortgesetzt

nirgendwo.info

Der Hausfriedensbruchprozess um die Inspektion von Urancontainer im Hamburger Hafen wird am 8.1.16 um 10:30 Uhr vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg Sitzungssaal A2.01fortgesetzt. Unterstützung ist ausdrücklich erwünscht!

Am zweiten Prozesstag wurde 5 Stunden verhandelt und vier Zeugen vernommen – ohne eine einzige Pause , auch keine Mittagspause, für die Verteidigung!

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Richterin sich offensichtlich auf ihr Urteil festgelegt hat. Zahlreiche Fragen an die Zeugen wurden wegen angeblicher Bedeutungslosigkeit zurückgewiesen.

nirgendwo.info

Der Hausfriedensbruchprozess um die Inspektion von Urancontainer im Hamburger Hafen wird am 8.1.16 um 10:30 Uhr vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg Sitzungssaal A2.01fortgesetzt. Unterstützung ist ausdrücklich erwünscht!

Am zweiten Prozesstag wurde 5 Stunden verhandelt und vier Zeugen vernommen – ohne eine einzige Pause , auch keine Mittagspause, für die Verteidigung!

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Richterin sich offensichtlich auf ihr Urteil festgelegt hat. Zahlreiche Fragen an die Zeugen wurden wegen angeblicher Bedeutungslosigkeit zurückgewiesen.
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Frankreich: Sicherheitswahnsinnige Bescherung

Die französische Regierung packt für Weihnachten eine Bescherung aus: sie kündigt die Verankerung des Notstands in der französischen Verfassung und ein Gesetz das die Verlängerung des derzeitigen 3 monatigen Notstand um 3 weitere Monate ermöglicht, an.  Im Anschluss kann der Notstand dann noch um weitere 6 Monate verlängert werden, so der Gesetzentwurf. Derweil hat das französische Verfassungsgericht « conseil constitutionel » mit Verkündung von Dienstag 22.12.15 die Willkür für verfassungskonform erklärt: Menschen dürfen ohne Urteil anhand von « notes blanches » in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder gar eingesperrt werden.

Dieser Artikel wurde zuerst am 23.12. veröffentlicht und am 26.12. nach den öffentlichen Erläuterungen von Hollande  zu den geplanten Gesetzänderungen aktualisiert.

Die französische Regierung packt für Weihnachten eine Bescherung aus: sie kündigt die Verankerung des Notstands in der französischen Verfassung und ein Gesetz das die Verlängerung des derzeitigen 3 monatigen Notstand um 3 weitere Monate ermöglicht, an.  Im Anschluss kann der Notstand dann noch um weitere 6 Monate verlängert werden, so der Gesetzentwurf. Derweil hat das französische Verfassungsgericht « conseil constitutionel » mit Verkündung von Dienstag 22.12.15 die Willkür für verfassungskonform erklärt: Menschen dürfen ohne Urteil anhand von « notes blanches » in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder gar eingesperrt werden.

Dieser Artikel wurde zuerst am 23.12. veröffentlicht und am 26.12. nach den öffentlichen Erläuterungen von Hollande  zu den geplanten Gesetzänderungen aktualisiert.

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Notstands-Absurdum

Die Meldung des Tages zum Sotstand in Frankeich. Ich dachte, ich muss übersetzen. Das ist einfach nur zu absurd – und hat für die Betroffenen schwerwiegende Konzequenzen. (Quelle: Zeitung Le Monde)

Ingewahrsamnahme eines von einer Hausarrestverfügungn betroffenen Menschen, weil er der Verhandlung seiner Klage gegen die Verfügung beim Verwaltungsgericht beiwohnte.

Die Meldung des Tages zum Sotstand in Frankeich. Ich dachte, ich muss übersetzen. Das ist einfach nur zu absurd – und hat für die Betroffenen schwerwiegende Konzequenzen. (Quelle: Zeitung Le Monde)

Ingewahrsamnahme eines von einer Hausarrestverfügungn betroffenen Menschen, weil er der Verhandlung seiner Klage gegen die Verfügung beim Verwaltungsgericht beiwohnte.
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Im Zweifel gegen den Angeklagten – fragwürdiges Urteil nach Kletteraktion

„ Sie hätten einen besseren Richter verdient“– Polizeizeuge nach der Urteilsverkündung

Das Amtsgericht Hamburg Harburg verhandelte am vergangenen Montag gegen einen Atomkraftgegner. Hintergrund war eine Protestaktion von rund einem Dutzend ROBIN WOOD-AktivistInnen bei der Ausfahrt eines Uranzuges am 10. November 2014. Der Zug hatte Uranerzkonzentrat geladen, das am Süd-West-Terminal der Umschlagfirma C. Steinweg im Hamburger Hafen gelöscht worden war. Die AtomkraftgegnerInnen protestierten mit Transparenten auf der Schiene sowie in Kletterseilen, die über der Bahnanlage gespannt waren. Der Uranzug setzte seine Fahrt erst nach über sieben Stunden fort, nachdem die letzten DemonstrantInnen durch die Polizei geräumt worden waren. Die radioaktive Fracht war per Schiff aus Russland gekommen und sollte dann mit dem Zug zur Uranfabrik von Narbonne-Malvési in Südfrankreich fahren. Die AktivistInnen wollten darauf aufmerksam machen, dass trotz verkündetem Atomausstiegs  im Hamburger Hafen Woche für Woche Atomtransporte durchgeführt werden.  Das Gericht verurteilte nun einen der beiden Aktivisten, die am jenem Abend in den Seilen demonstrieren zu 50 Tagessätze à 5 Euro wegen Nötigung.

„ Hamburg scheint eine Sonderechtszone zu sein,“ 
kommentierte eine Zuschauerin das fragwürdige Urteil von Richter Hofschroer im Hinblick auf den Verlauf der Beweisaufnahme und die  Rechtsprechung zu gleich gelagerten Aktionen andernorts.

„ Sie hätten einen besseren Richter verdient“– Polizeizeuge nach der Urteilsverkündung

Das Amtsgericht Hamburg Harburg verhandelte am vergangenen Montag gegen einen Atomkraftgegner. Hintergrund war eine Protestaktion von rund einem Dutzend ROBIN WOOD-AktivistInnen bei der Ausfahrt eines Uranzuges am 10. November 2014. Der Zug hatte Uranerzkonzentrat geladen, das am Süd-West-Terminal der Umschlagfirma C. Steinweg im Hamburger Hafen gelöscht worden war. Die AtomkraftgegnerInnen protestierten mit Transparenten auf der Schiene sowie in Kletterseilen, die über der Bahnanlage gespannt waren. Der Uranzug setzte seine Fahrt erst nach über sieben Stunden fort, nachdem die letzten DemonstrantInnen durch die Polizei geräumt worden waren. Die radioaktive Fracht war per Schiff aus Russland gekommen und sollte dann mit dem Zug zur Uranfabrik von Narbonne-Malvési in Südfrankreich fahren. Die AktivistInnen wollten darauf aufmerksam machen, dass trotz verkündetem Atomausstiegs  im Hamburger Hafen Woche für Woche Atomtransporte durchgeführt werden.  Das Gericht verurteilte nun einen der beiden Aktivisten, die am jenem Abend in den Seilen demonstrieren zu 50 Tagessätze à 5 Euro wegen Nötigung.

„ Hamburg scheint eine Sonderechtszone zu sein,“ 
kommentierte eine Zuschauerin das fragwürdige Urteil von Richter Hofschroer im Hinblick auf den Verlauf der Beweisaufnahme und die  Rechtsprechung zu gleich gelagerten Aktionen andernorts.

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