Nach luftigem Protest gegen Uranmülltransport: Kein Schadenersatz für die Bahn

Eichhoenrchen bei der Raeumung 2008


* Kletteraktivistin Cécile Lecomte setzt sich gegen Schadenersatzforderung der Bahn in Höhe von 3 189,83 Euro wegen 6-stündiger Kletteraktion 2008 bei Burgsteinfurt (NRW) gegen den Export von Uranmüll nach Russland erfolgreich zur Wehr. Die Bahn zieht ihre Forderung vor dem Gronauer Amtsgericht zurück.


Eichhoenrchen bei der Raeumung 2008


* Kletteraktivistin Cécile Lecomte setzt sich gegen Schadenersatzforderung der Bahn in Höhe von 3 189,83 Euro wegen 6-stündiger Kletteraktion 2008 bei Burgsteinfurt (NRW) gegen den Export von Uranmüll nach Russland erfolgreich zur Wehr. Die Bahn zieht ihre Forderung vor dem Gronauer Amtsgericht zurück.


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Freispruch im Lüneburger Keksprozess !

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wurde dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch. Dem Angeklgten flatterte ein Strafbefehl ins Haus und in erster Instanz wurde er nach vier Verhandlungstagen zu 25 Tagessätzen verurteilt – von Amtsrichterin Lindner, die die Ladung von Entlastungszeugen ablehnte und die Rechte der Verteidigung rechtswidrigerweise erheblich einschränkte. Der Fall ging in die Berufung vor dem Landgericht – und fand am 27.2.2012, den 4. Verhandlungstag ein positives Ende für den Angeklagten: Freispruch – aus Mangel an Beweisen

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wurde dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch. Dem Angeklgten flatterte ein Strafbefehl ins Haus und in erster Instanz wurde er nach vier Verhandlungstagen zu 25 Tagessätzen verurteilt – von Amtsrichterin Lindner, die die Ladung von Entlastungszeugen ablehnte und die Rechte der Verteidigung rechtswidrigerweise erheblich einschränkte. Der Fall ging in die Berufung vor dem Landgericht – und fand am 27.2.2012, den 4. Verhandlungstag ein positives Ende für den Angeklagten: Freispruch – aus Mangel an Beweisen
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Absurd aber wahr, der Keksprozess nimmt kein Ende.

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

In den letzten Wochen stand eine mögliche Einstellung dieses absurden Verfahrens im Raum. Die Staatsanwaltschaft beharrt aber auf ihre Anklage und sieht weiterhin ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hinzu kommt, dass die Konditorei Scholze zwar bekundet hat, kein Interesse mehr an der Verfolgung des Angeklagten zu haben, ihren gestellten Strafantrag nimmt sie aber nicht zurück – womöglich weil dies mit Kosten verbunden wäre. Am gestrigen Dienstag wurden folglich die Eigentums- und Hausrechtsverhältnisse in der Firma erforscht und der Strafantrag für formgerecht befunden. Daher geht der Prozess nun in die Verlängerung. Das Landgericht setzte Verhandlungstermine bis Mitte April fest!

Im so genannten Keksprozess vor dem Lüneburger Landgericht wird dem Angeklagten Karsten Hilsen vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

In den letzten Wochen stand eine mögliche Einstellung dieses absurden Verfahrens im Raum. Die Staatsanwaltschaft beharrt aber auf ihre Anklage und sieht weiterhin ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Hinzu kommt, dass die Konditorei Scholze zwar bekundet hat, kein Interesse mehr an der Verfolgung des Angeklagten zu haben, ihren gestellten Strafantrag nimmt sie aber nicht zurück – womöglich weil dies mit Kosten verbunden wäre. Am gestrigen Dienstag wurden folglich die Eigentums- und Hausrechtsverhältnisse in der Firma erforscht und der Strafantrag für formgerecht befunden. Daher geht der Prozess nun in die Verlängerung. Das Landgericht setzte Verhandlungstermine bis Mitte April fest!

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Brücken-Prozess – Anti-Atom-Aktivist_innen zu Bußgeldern verurteilt

aktion vorm GerichtHeute, am 14.2.2012, ging vor dem Amtsgericht Potsdam der Prozess gegen vier Robin Wood Aktivist_innen zu Ende, die im November 2008 kletternd auf einer Brücke über dem Elbe-Seitenkanal demonstrierten. Richterin Ahle verurteilte sie am heutigen zweiten Verhandlungstag zu Strafen zwischen 100 und 150 Euro. Gegen den Hauptvorwurf haben sich die Aktivist_innen erfolgreich zur Wehr gesetzt ; jetzt prüfen sie Rechtsmittel gegen das Urteil.

Anmerkung: die heute gestellten Anträge , die mir digital vorliegen habe ich diesem Artikel angehängt (Siehe  « Annexes » ganz  unten), die Anträge vom vorigen Verhandlungstag sind bereits online in einem Bericht eingebaut.

aktion vorm GerichtHeute, am 14.2.2012, ging vor dem Amtsgericht Potsdam der Prozess gegen vier Robin Wood Aktivist_innen zu Ende, die im November 2008 kletternd auf einer Brücke über dem Elbe-Seitenkanal demonstrierten. Richterin Ahle verurteilte sie am heutigen zweiten Verhandlungstag zu Strafen zwischen 100 und 150 Euro. Gegen den Hauptvorwurf haben sich die Aktivist_innen erfolgreich zur Wehr gesetzt ; jetzt prüfen sie Rechtsmittel gegen das Urteil.

Anmerkung: die heute gestellten Anträge , die mir digital vorliegen habe ich diesem Artikel angehängt (Siehe  « Annexes » ganz  unten), die Anträge vom vorigen Verhandlungstag sind bereits online in einem Bericht eingebaut.

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Uranindustrie stilllegen – Uranabbau, Urananreicherung und Brennelementefertigung stoppen

Abschlusserklärung der Internationalen Urankonferenz Münster

konferenz
Grußworte der internationalen Gästen (Videos)
Grußwort von Aghali MAHIYA , einem in Frankreich lebenden Flüchtlingen aus dem Niger – Grußwort aus Frankreich (Sortir du nucléaire) – Grußwort aus Russland – Grußworte gab es weiter aus der Turkei und aus Polen

Die Erklärung
Münster, 4. Februar 2012 – 200 AtomkraftgegnerInnen aus dem Niger, Russland, Frankreich, Polen, der Türkei, den Niederlanden und Deutschland haben sich am 4. Februar 2012 in Münster zu einer Internationalen Urankonferenz getroffen. Im Mittelpunkt der Urankonferenz stand die Forderung, die internationale Uranindustrie stillzulegen und den weltweiten Uranabbau, die Urananreicherung sowie die Brennelementefertigung zu stoppen. Die Urankonferenz wurde von einem internationalen Trägerkreis aus 35 Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbänden getragen und ist eine der bundesweit größten Konferenzen dieser Art seit Jahren.

Abschlusserklärung der Internationalen Urankonferenz Münster

konferenz
Grußworte der internationalen Gästen (Videos)
Grußwort von Aghali MAHIYA , einem in Frankreich lebenden Flüchtlingen aus dem Niger – Grußwort aus Frankreich (Sortir du nucléaire) – Grußwort aus Russland – Grußworte gab es weiter aus der Turkei und aus Polen

Die Erklärung
Münster, 4. Februar 2012 – 200 AtomkraftgegnerInnen aus dem Niger, Russland, Frankreich, Polen, der Türkei, den Niederlanden und Deutschland haben sich am 4. Februar 2012 in Münster zu einer Internationalen Urankonferenz getroffen. Im Mittelpunkt der Urankonferenz stand die Forderung, die internationale Uranindustrie stillzulegen und den weltweiten Uranabbau, die Urananreicherung sowie die Brennelementefertigung zu stoppen. Die Urankonferenz wurde von einem internationalen Trägerkreis aus 35 Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbänden getragen und ist eine der bundesweit größten Konferenzen dieser Art seit Jahren.

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Aktivistin Franziska wegen Einlasskontrollen "in Abwesenheit" verurteilt

Eingangskontrollen bei Gericht als Mittel zur schnellen Verurteilung von unbequemen Angeklagten ohne öffentliche Verhandlung

Ein Bericht über Franziskas Gentech-Prozess in Berlin am 2.2.2012

Am gestrigen Donnerstag wurde zum wiederholten Mal jemand in einem Polit-Verfahren vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten in Abwesenheit verurteilt, weil die Justiz durch rigide Einlasskontrollen ein rechtzeitiges Erscheinen (gezielt?) verhinderte. Die Umweltaktivistin Franziska sollte sich aufgrund einer Anti-Gentechnik-Aktion aus dem Jahr 2009 gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs verteidigen – das wurde verhindert.

Eingangskontrollen bei Gericht als Mittel zur schnellen Verurteilung von unbequemen Angeklagten ohne öffentliche Verhandlung

Ein Bericht über Franziskas Gentech-Prozess in Berlin am 2.2.2012

Am gestrigen Donnerstag wurde zum wiederholten Mal jemand in einem Polit-Verfahren vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten in Abwesenheit verurteilt, weil die Justiz durch rigide Einlasskontrollen ein rechtzeitiges Erscheinen (gezielt?) verhinderte. Die Umweltaktivistin Franziska sollte sich aufgrund einer Anti-Gentechnik-Aktion aus dem Jahr 2009 gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs verteidigen – das wurde verhindert.
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Spannende Entwicklungen im Keksprozess

Am Donnerstag wurde im so genannten Keksprozess vor dem Landgericht Lüneburg weiter verhandelt. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, das Gelände einer Groß-Konditorei betreten zu haben, um dort abgelaufenen Kekse aus einer Mülltonne zu entwenden. Der zweite Verhandlungstag legte den politischen Hintergrund des Verfahrens zu Tage und endete mit einem Antrag der Verteidigung auf Einstellung wegen « Verfahrenshindernis » ; das heißt dass die Voraussetzung für die Verfolgung nicht mehr gegeben sind, Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Eine Vertreterin der Konditorei war zuvor als Zeugin vernommen worden, dabei ergaben sich erhebliche Zweifel, ob der Strafantrag rechtskräftig gestellt wurde. Die Verteidigung rechnet nun mehr mit einem für den Angeklagten positiven Ausgang des Verfahrens. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bat gestern um eine Frist zur Stellungnahme.Das Verfahren wird am 14. Februar um 14 Uhr fortgesetzt. Die Vernehmung der Zeugin soll fortgeführt werden.

Am Donnerstag wurde im so genannten Keksprozess vor dem Landgericht Lüneburg weiter verhandelt. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, das Gelände einer Groß-Konditorei betreten zu haben, um dort abgelaufenen Kekse aus einer Mülltonne zu entwenden. Der zweite Verhandlungstag legte den politischen Hintergrund des Verfahrens zu Tage und endete mit einem Antrag der Verteidigung auf Einstellung wegen « Verfahrenshindernis » ; das heißt dass die Voraussetzung für die Verfolgung nicht mehr gegeben sind, Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Eine Vertreterin der Konditorei war zuvor als Zeugin vernommen worden, dabei ergaben sich erhebliche Zweifel, ob der Strafantrag rechtskräftig gestellt wurde. Die Verteidigung rechnet nun mehr mit einem für den Angeklagten positiven Ausgang des Verfahrens. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bat gestern um eine Frist zur Stellungnahme.Das Verfahren wird am 14. Februar um 14 Uhr fortgesetzt. Die Vernehmung der Zeugin soll fortgeführt werden.
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Castor-Prozess vertagt – Bewegende politische Einlassungen und harter juristischer Schlagabtausch

Eichhoernchen Mit einer Kletteraktion, politischen Sprechchören und Sambarythmen wurde heute vor dem Amtsgericht Potsdam ein Prozess gegen vier CastorgegnerInnen fortgeführt. Gegenstand der Verhandlung ist eine Kletteraktion mit Bannern bei Lüneburg gegen den Castortransport nach Gorleben im Jahr 2008. Die vier Robin-Wood-AktivistInnen haben Einspruch gegen Bußgelder in Höhe von jeweils 500 Euro eingelegt. Die Verteidigung prägte den heutigen Prozesstag mit bewegenden Erklärungen der Betroffenen zum politischen Hintergrund des Verfahrens und zahlreichen Rügen gegen die unsachliche Verhandlungsführung von Richterin Ahle. Nach 5 Stunden harten juristischen Schlagabtauschs und einem Befangenheitsantrag, wurde der Prozess auf den 14. Februar, 9:00 Uhr, vertagt.

Anklagebank

Eichhoernchen Mit einer Kletteraktion, politischen Sprechchören und Sambarythmen wurde heute vor dem Amtsgericht Potsdam ein Prozess gegen vier CastorgegnerInnen fortgeführt. Gegenstand der Verhandlung ist eine Kletteraktion mit Bannern bei Lüneburg gegen den Castortransport nach Gorleben im Jahr 2008. Die vier Robin-Wood-AktivistInnen haben Einspruch gegen Bußgelder in Höhe von jeweils 500 Euro eingelegt. Die Verteidigung prägte den heutigen Prozesstag mit bewegenden Erklärungen der Betroffenen zum politischen Hintergrund des Verfahrens und zahlreichen Rügen gegen die unsachliche Verhandlungsführung von Richterin Ahle. Nach 5 Stunden harten juristischen Schlagabtauschs und einem Befangenheitsantrag, wurde der Prozess auf den 14. Februar, 9:00 Uhr, vertagt.

Anklagebank

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Wieder ein Uranschiff in Hamburg

Presseerklärung der Antiatom Gruppe SAND 23.01.2012

Keine Atomtransporte durch Hamburg und anderswo!

Wir haben mit einer Mahnwache am 23.1.12 seit 6:15 Uhr an der Ausfahrt des Burchardkais beim HHLA Gelände gegen den stattgefunden Atomtransport protestiert (Waltershofer Damm).

Am Mo. 23.1.12 um ca. 6:30 Uhr hat das Schiff die ‘Kapitan Yakovlev’ der russischen Reederei Northern Shipping Company (NSC) im Hamburger Hafen am Athabaskakai angelegt.
Der Atomstoff wurde von dem Schiff auf LKWs verladen und es verließen 8 LKW Transporter mit Uranhexafluorid den Burchardkai von 8:56 bis 9:09 Uhr in Richtung Autobahn A7. Die UN Gefahrstoffkennzeichnung lautete: 78 -2978 . Der Transport wurde durch die bremer Firma Kieserling durchgeführt.

Presseerklärung der Antiatom Gruppe SAND 23.01.2012

Keine Atomtransporte durch Hamburg und anderswo!

Wir haben mit einer Mahnwache am 23.1.12 seit 6:15 Uhr an der Ausfahrt des Burchardkais beim HHLA Gelände gegen den stattgefunden Atomtransport protestiert (Waltershofer Damm).

Am Mo. 23.1.12 um ca. 6:30 Uhr hat das Schiff die ‘Kapitan Yakovlev’ der russischen Reederei Northern Shipping Company (NSC) im Hamburger Hafen am Athabaskakai angelegt.
Der Atomstoff wurde von dem Schiff auf LKWs verladen und es verließen 8 LKW Transporter mit Uranhexafluorid den Burchardkai von 8:56 bis 9:09 Uhr in Richtung Autobahn A7. Die UN Gefahrstoffkennzeichnung lautete: 78 -2978 . Der Transport wurde durch die bremer Firma Kieserling durchgeführt.

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CastorgegnerInnen in Potsdam vor Gericht (Ankündigung von Robin Wood)

Eine Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem Castorprozess am 26 Januar 2012 vorm Amtsgericht Postsdam

Nota:  Bericht zum ersten Verhandlungstag am 1. August 2011 ;  Hintergründe zum Prozess


Prozess-Termin: Donnerstag, 26. Januar 2012 um 9:30 Uhr, Amtsgericht Potsdam, Saal 215 
bild

Am kommenden Donnerstag werden in Potsdam vier ROBIN WOOD-AktivistInnen wegen einer Kletteraktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben im Jahr 2008 vor Gericht stehen. Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Gegen die Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 500 Euro haben die Betroffenen Einspruch eingelegt. Der Prozess soll am Donnerstag wieder aufgenommen werden, nachdem er am 1. August 2011 nach zwei Stunden unterbrochen werden musste – das zahlreich erschienene Publikum und die gut vorbereiteten AktivistInnen hatten Richterin Ahle überrascht, die offenbar auf einen langen, politischen Prozess nicht eingestellt war.

Eine Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem Castorprozess am 26 Januar 2012 vorm Amtsgericht Postsdam

Nota:  Bericht zum ersten Verhandlungstag am 1. August 2011 ;  Hintergründe zum Prozess


Prozess-Termin: Donnerstag, 26. Januar 2012 um 9:30 Uhr, Amtsgericht Potsdam, Saal 215 
bild

Am kommenden Donnerstag werden in Potsdam vier ROBIN WOOD-AktivistInnen wegen einer Kletteraktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben im Jahr 2008 vor Gericht stehen. Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Gegen die Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 500 Euro haben die Betroffenen Einspruch eingelegt. Der Prozess soll am Donnerstag wieder aufgenommen werden, nachdem er am 1. August 2011 nach zwei Stunden unterbrochen werden musste – das zahlreich erschienene Publikum und die gut vorbereiteten AktivistInnen hatten Richterin Ahle überrascht, die offenbar auf einen langen, politischen Prozess nicht eingestellt war.

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