Ableistische Bahn und Gerichte – Videoreihe

TW: Ableismus BarriereBahn Diskriminierung
Ich berichte über den Stand meiner Klage gegen die deutsche Bahn. Hintergrund ist ein Rauswurf aus einem ICE mit Polizeigewalt im Sommer 2022 aufgrund eines Konfliktes mit einer Schaffnerin um den Platz für meinen Rollstuhl und mangelnder Barrierefreiheit.

Teil I: ableistische Stellungnahmen, Anwalt der DB:

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Gezieltes Herausgreifen durch die Polizei im ICE – Verfassungsbeschwerde um PKH gewonnen

Ich fange mit dem in meinen Augen entscheidenden Zitat aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an.

„Welche polizeilichen Erkenntnisse dennoch die Annahme einer Gefahr beziehungsweise eines Gefahrenverdachts in der konkreten Situation haben begründen sollen, bleibt unklar. Die augenscheinliche Annahme des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Eigenschaft als polizeibekannte Aktivistin für eine jederzeitige Durchsuchung an Verkehrsknotenpunkten im Bundesgebiet ausreiche, wäre jedenfalls einer vertieften Erörterung im Hauptsacheverfahren vorbehalten gewesen. Stützt sich die Polizei für die Vornahme von Grundrechtseingriffen auf gespeicherte Daten aus ihren Datenbeständen, dürfen die Gerichte die Rechtmäßigkeit dieser Speicherung und Verwendung nicht ohne Weiteres unterstellen. Sind – wie hier – Vorkenntnisse die Grundlage für ein gezieltes Herausgreifen einer Person, kann von dieser Rechtmäßigkeitsprüfung grundsätzlich nicht abgesehen werden.“

BVerfG Az. 1 BvR 687/22

Die Entscheidung betrifft mich. Aber der Absatz ist für andere Menschen, die im Fokus von Überwachung- und Kontrollmaßnahmen der Polizei geraten, wichtig.

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Politisch Motivierte Polizei-Kriminalität

Politisch Motivierte PolizeiKriminalität (PMPK). Die Staatsgewalt verstößt ständig gegen Grundrechte!

Weil ich mich politisch und zumeist kletternd für eine bessere Welt engagiere, speichert die Polizei Daten über mich ohne Ende. Ob „LIMO“ ; „CASTOR“ oder « relevante Person » oder auch die bundespolizeiliche präventive Fahndungsauschreibung oder Schengen SIS-Fahndung-Datei, ich werde in Schubladen einer angeblich politisch motivierten Kriminalität gesteckt. Dabei wird nicht auf Richtigkeit geprüft… Wenn die Polizeidateien stimmen, bin ich an manchen Tagen zeitgleich an zwei verschiedenen Orten…

Ich kann auch eine Datei anlegen! Politisch Motivierte PolizeiKriminalität (PMPK). Die Staatsgewalt verstößt ständig gegen Grundrechte!
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Aktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerde um Schmerzensgeldklage

Die in Lüneburg lebende Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hat eine Verfassungsbeschwerde, bei der es um eine Klage um Schmerzensgeld nach einer Freiheitsentziehungsmaßnahme geht, gewonnen.

Die in Lüneburg lebende Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hat eine Verfassungsbeschwerde, bei der es um eine Klage um Schmerzensgeld nach einer Freiheitsentziehungsmaßnahme geht, gewonnen.
Cécile Lecomte war im April 2016 nach einer Kletteraktion gegen einen Urantransport von Hamburg nach Narbonne (Frankreich) in Buhholz in der Nordheide in Gewahrsam genommen worden. Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht erklärten die Ingewahrsamnahme für rechtswidrig.
Cécile Lecomte verklagte daraufhin die Polizeidirektion Lüneburg auf Schmerzensgeld.

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Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz NRW

Am heutigen Tag wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz NRW eingereicht. Ich bin eine der Kläger*innen. Ich übernehme die Pressemitteilung von Digital Courage, der Verein hat für die Beschwerde gute Arbeit geleistet!

(Bild: Protest u.a. gegen das Polizeigesetz NRW auf der Klimademo in Köln, 1.12.2018, Quelle urantransport.de)

P r e s s e m i t t e i l u n g

Bielefeld, 28.10.2019

• Digitalcourage reicht am Mittwoch, 30. Oktober 2019 eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Polizeigesetz NRW ein.
• Angegriffen werden die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Q-TKÜ) mit Staatstrojanern, deren präventive Anwendung mithilfe der sogenannten „drohenden Gefahr“ und die unverhältnismäßig weite Definition von „Terrorismus“.
• Durch die Verfassungsbeschwerde kann ein bundesweit geltendes Grundsatzurteil über die Zulässigkeit von Telekommunikationsüberwachung gefällt werden.

Am heutigen Tag wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeigesetz NRW eingereicht. Ich bin eine der Kläger*innen. Ich übernehme die Pressemitteilung von Digital Courage, der Verein hat für die Beschwerde gute Arbeit geleistet!

(Bild: Protest u.a. gegen das Polizeigesetz NRW auf der Klimademo in Köln, 1.12.2018, Quelle urantransport.de)

P r e s s e m i t t e i l u n g

Bielefeld, 28.10.2019

• Digitalcourage reicht am Mittwoch, 30. Oktober 2019 eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Polizeigesetz NRW ein.
• Angegriffen werden die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Q-TKÜ) mit Staatstrojanern, deren präventive Anwendung mithilfe der sogenannten „drohenden Gefahr“ und die unverhältnismäßig weite Definition von „Terrorismus“.
• Durch die Verfassungsbeschwerde kann ein bundesweit geltendes Grundsatzurteil über die Zulässigkeit von Telekommunikationsüberwachung gefällt werden.
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8 Jahre juristischer Kampf: Aktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerden und Klagen gegen die Bundespolizei

Ich kann meine Liste Politisch Motivierte Polizei-Kriminalität ergänzen!
+++
Dezember 2010, nahe Lubmin: Die in Lüneburg lebende Kletteraktivistin Cécile Lecomte demonstriert in einem Baum kletternd mit weiteren Robin Wood Aktivist*innen gegen den nahenden CASTOR-Transport nach Lubmin an der Bahnstrecke. Die Bundespolizei räumt die Aktivist*innen, nach 3 Stunden ist Cécile Lecomte wieder unten. Sie wird in Gewahrsam genommen und erst nach 8 Stunden frei gelassen. Nicht ohne in der Gefangenensammelstelle aus Protest gegen ihr Festhalten ohne richterliche Anordnung an der Wand hoch geklettert zu sein.

Cécile Lecomte klagt anschließend gegen die Maßnahme. Es folgt eine jahrelange zähe juristische Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Die Aktivistin kämpft bis vor dem Bundesverfassungsgericht, wo sie sich selbst verteidigt – und gewinnt. Zwei Urteile vom Landgericht Stralsund werden im Frühjahr 2017 wegen Verletzung des Gebotes effektiver Rechtsschutzes (§ 19 Abs.4 Satz 1 Grundgesetz) aufgehoben und an das Landgericht zurück verwiesen (Az. BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 ).

Das Landgericht Stralsund hat nun sein eigenes Urteil revidiert, Cécile Lecomte hat den juristischen Streit endgültig gewonnen. Ihre Ingewahrsamnahmen durch die Bundespolizei bei den CASTOR-transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und im Februar 2011 waren rechtswidrig. (Az. 8 T 123/17 und 8 T 133/17 Landgericht Stralsund)

Ich kann meine Liste Politisch Motivierte Polizei-Kriminalität ergänzen!

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Dezember 2010, nahe Lubmin: Die in Lüneburg lebende Kletteraktivistin Cécile Lecomte demonstriert in einem Baum kletternd mit weiteren Robin Wood Aktivist*innen gegen den nahenden CASTOR-Transport nach Lubmin an der Bahnstrecke. Die Bundespolizei räumt die Aktivist*innen, nach 3 Stunden ist Cécile Lecomte wieder unten. Sie wird in Gewahrsam genommen und erst nach 8 Stunden frei gelassen. Nicht ohne in der Gefangenensammelstelle aus Protest gegen ihr Festhalten ohne richterliche Anordnung an der Wand hoch geklettert zu sein.

Cécile Lecomte klagt anschließend gegen die Maßnahme. Es folgt eine jahrelange zähe juristische Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Die Aktivistin kämpft bis vor dem Bundesverfassungsgericht, wo sie sich selbst verteidigt – und gewinnt. Zwei Urteile vom Landgericht Stralsund werden im Frühjahr 2017 wegen Verletzung des Gebotes effektiver Rechtsschutzes (§ 19 Abs.4 Satz 1 Grundgesetz) aufgehoben und an das Landgericht zurück verwiesen (Az. BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 ).

Das Landgericht Stralsund hat nun sein eigenes Urteil revidiert, Cécile Lecomte hat den juristischen Streit endgültig gewonnen. Ihre Ingewahrsamnahmen durch die Bundespolizei bei den CASTOR-transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und im Februar 2011 waren rechtswidrig. (Az. 8 T 123/17 und 8 T 133/17 Landgericht Stralsund)

„Die Atompolitik ist gegen den Willen der Menschen nicht ohne Grundrechtsverletzungen durchzusetzen. Wer seine Rechte verteidigen will, braucht langem Atem!“ So lecomtes Fazit.

Sie fährt fort: „Rechtswidrige polizeilichen Maßnahmen bei politischen Protestaktionen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Das wird als Ersatzbestrafung gegen unerwünschtem Protest eingesetzt, die Verantwortlichen werden nie zur Rechenschaft gezogen. Die gewonnene Klage bringt mir nichts mehr als ein Zettel Papier, aber sie macht immerhin die Willkür der Polizei ein Stück sichtbar. Darum mache ich den Vorgang öffentlich.“

Eine weitere juristische Auseinandersetzung dauert vor dem Brandenburger  Oberverwaltungsgericht dagegen noch an.

Cécile Lecomte führte ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht selbst, weil mit der Begründung, sie sei in der Lage ihre Rechte selbst zu verteidigen und juristisch zu argumentieren, die Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde – obwohl die Bundesregierung, die in dem Verfahren umfangreich Stellung nahm, sich durch eine Großkanzlei Namens Redeker vertreten lies. Diesen Umstand war Gegenstand einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 18/10169). Es wurde nach den Kosten für die abgegebeneStellungnahme gefragt. Die Bundesregierung mauerte jedoch zu und erklärte die Rechnungen zum Geschäftsgeheimnis. Die Aktivistin reichte daraufhin eine Klage nach dem Informationsgesetz gegen die Bundesregierung ein – und Gewann im Januar 2018 in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht (Az. VG 2 K 50.17). Die Angelegenheit ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht Brandenburganhängig, weil sowohl die Bundesregierung und als auch die Kanzlei Redeker Berufung eingelegt haben (Az. OVG 12 B 15.18).

Weitere Informationen

Kletteraktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerden nach Castor-Gewahrsam

Der jüngste Castortransport auf dem Neckar ist keine Woche her. Die Bilder der erfolgreichen Abseilaktionen an der Strecke sind haften geblieben. Die Aktivist*innen konnten mit ihren Aktionen und Botschaften eine große Öffentlichkeit erreichen. Solche Aktionen sind aber den Atomkonzernen und dem Staat, der sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen mit großen Polizeieinsätzen unterstützt, ein Dorn im Auge. Die juristische Aufarbeitung solcher Einsätze dauert Jahre an.
Passend zu den jüngsten Castor-Protesten hat die als „Eichhörnchen“ bekannte ROBIN WOOD Kletteraktivistin Cécile Lecomte Post vom Bundesverfassungsgericht erhalten. Sie hatte gegen zwei Ingewahrsamnahmen anlässlich von Kletteraktionen gegen die Castortransporte zum Zwischenlager Nord nach Lubmin 2010 und 2011 geklagt und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehungsmaßnahmen beantragt. Sie konnte sich vor dem Amts- und Landgericht nicht durchsetzen und reichte 2014 zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Bundesverfassungsgericht hat nun ihre Beschwerden zu Entscheidung angenommen und für offensichtlich begründet erklärt. Die angegriffenen Beschlüsse vom Landgericht Stralsund werden wegen einer Verletzung von Art. § 19 Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz (Gebot effektiver Rechtsschutz) aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. (Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 )

Der jüngste Castortransport auf dem Neckar ist keine Woche her. Die Bilder der erfolgreichen Abseilaktionen an der Strecke sind haften geblieben. Die Aktivist*innen konnten mit ihren Aktionen und Botschaften eine große Öffentlichkeit erreichen. Solche Aktionen sind aber den Atomkonzernen und dem Staat, der sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen mit großen Polizeieinsätzen unterstützt, ein Dorn im Auge. Die juristische Aufarbeitung solcher Einsätze dauert Jahre an.
Passend zu den jüngsten Castor-Protesten hat die als „Eichhörnchen“ bekannte ROBIN WOOD Kletteraktivistin Cécile Lecomte Post vom Bundesverfassungsgericht erhalten. Sie hatte gegen zwei Ingewahrsamnahmen anlässlich von Kletteraktionen gegen die Castortransporte zum Zwischenlager Nord nach Lubmin 2010 und 2011 geklagt und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehungsmaßnahmen beantragt. Sie konnte sich vor dem Amts- und Landgericht nicht durchsetzen und reichte 2014 zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Bundesverfassungsgericht hat nun ihre Beschwerden zu Entscheidung angenommen und für offensichtlich begründet erklärt. Die angegriffenen Beschlüsse vom Landgericht Stralsund werden wegen einer Verletzung von Art. § 19 Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz (Gebot effektiver Rechtsschutz) aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. (Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 )

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Geheimniskrämerei von der Bundesregierung und einer Großkanzlei

Wie berichtet, hat die Bundesregierung für eine Stellungnahme zu meinen zwei aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht laufenden Verfassungsbeschwerden (Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und BvR 1900/14 ) eine Großkanzlei beauftragt – obwohl sie über eine eigene juristische Abteilung mit Fachpersonal verfügt. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs wird häufig durch (Bundes)Behörden und Großkonzerne wie RWE beauftragt. Nicht selten geht es um Verfahren gegen Bürger*innen. Es wird großes Gefährt aufgefahren, um politische und wirtschaftliche Interessen gegen Bürger*innen  durchzusetzen. Wie in meinem Fall oder im Falle zahlreicher Umweltaktivist*innen im Rheinland. Die Kanzlei verschickt im Namen von RWE Unterlassungserklärungen, mit denen der Protest gegen die dreckigen Kohlegeschäfte des Konzerns mundtot gemacht werden soll (hier ein Beispiel).
Weil ich gerne wüsste, wie viel der Staat sich die Durchsetzung seiner Interessen gegen Bürger*innen kosten lässt, habe ich eine Anfrage nach dem Informationsgesetz (IFG) an das Bundesministerium des Inneren, gestellt.

Wie berichtet, hat die Bundesregierung für eine Stellungnahme zu meinen zwei aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht laufenden Verfassungsbeschwerden (Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und BvR 1900/14 ) eine Großkanzlei beauftragt – obwohl sie über eine eigene juristische Abteilung mit Fachpersonal verfügt. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs wird häufig durch (Bundes)Behörden und Großkonzerne wie RWE beauftragt. Nicht selten geht es um Verfahren gegen Bürger*innen. Es wird großes Gefährt aufgefahren, um politische und wirtschaftliche Interessen gegen Bürger*innen  durchzusetzen. Wie in meinem Fall oder im Falle zahlreicher Umweltaktivist*innen im Rheinland. Die Kanzlei verschickt im Namen von RWE Unterlassungserklärungen, mit denen der Protest gegen die dreckigen Kohlegeschäfte des Konzerns mundtot gemacht werden soll (hier ein Beispiel).
Weil ich gerne wüsste, wie viel der Staat sich die Durchsetzung seiner Interessen gegen Bürger*innen kosten lässt, habe ich eine Anfrage nach dem Informationsgesetz (IFG) an das Bundesministerium des Inneren, gestellt.

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Das Bundesverfassungsgericht und die Waffengleichheit

Eichhörnchen gegen die Bundesregierung.
Vor dem Bundesverfassungsgericht habe ich aktuell zwei Verfassungsbeschwerden am Laufen. Es geht um Ingewahrsamnahmen beim Castortransport nach Lubmin 2010 und 2011. Ich bin der Auffassung, dass Polizei und ordentliche Gerichte mit ihren Maßnahmen und Entscheidung zahlreiche Grundrechte verletzt haben: Freiheit der Person, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, Menschenwürde, rechtliches Gehör, etc.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai dieses Jahres meine Verfassungsbeschwerden aus dem Jahr 2014 der Bundesregierung zur Stellungnahme vorgelegt. Diese hat wiederum erstmals nichts getan und in letzter Minute dann eine Kanzlei eingeschaltet und um Fristverlängerung gebeten.
Die Stellungnahme der Großkanzlei Redeker erhielt ich Anfang August. Sie umfasst 55 Seiten + Anlagen. Einem bekannten Anwalt zur Folge wird sich diese Großkanzlei, die die Bundesregierung regelmäßig in aller Art Verfahren vertritt, das Mandat teuer bezahlen lassen haben. Seine Schätzung: um die 20 000 Euro. „Wo immer sich in Deutschland ein Polit- oder Wirtschaftskrimi abspielt, die Bonner Kanzlei ist dabei,“ schrieb mal der Tagesspiegel über diese Kanzlei. Für die Schätzung spricht auch die Erfahrung von „Abgeordneten Watch in einem Verfahren um die Offenlegung von Datensätzen zu Lobbyisten beim Bundestag. Der Bundestag sperrte sich dagegen und beauftragte die Kanzlei im juristischen Streit gegen die Bürger*innen. Laut Tagesspiegel vertrat die Sozietät Redeker Eon, RWE, EnBW und Vattenfall im Streit um Steuerbefreiungen für Rückstellungen von Kernkraftwerksbetreibern gegen die EU-Kommission.
Das Schreiben der Kanzlei in meinem Fall kommt mir so vor, als sei es der Gegenseite vor allem darum gegangen, gegen meine Person auf Grund meines politischen Engagements und meiner Art mich politisch im Kampf gegen die Atomindustrie zu betätigen, Stimmung zu machen. Das Schreiben enthält jede Menge Unterstellungen und falschen Schlüssen aus den Inhalten, die ich hier in diesem Blog veröffentliche. Auch ist klettern gaaanz schlimm und ich alleine gefährde den  (Atom)Staat. Tja sollte ich vielleicht als Lob für die Effizienz meines politischen Engagements ansehen.

Ich darf nun auf das Schreiben das im Namen der Bundesregierung verfasst wurde, erwidern.

Eichhörnchen gegen die Bundesregierung.
Vor dem Bundesverfassungsgericht habe ich aktuell zwei Verfassungsbeschwerden am Laufen. Es geht um Ingewahrsamnahmen beim Castortransport nach Lubmin 2010 und 2011. Ich bin der Auffassung, dass Polizei und ordentliche Gerichte mit ihren Maßnahmen und Entscheidung zahlreiche Grundrechte verletzt haben: Freiheit der Person, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, Menschenwürde, rechtliches Gehör, etc.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai dieses Jahres meine Verfassungsbeschwerden aus dem Jahr 2014 der Bundesregierung zur Stellungnahme vorgelegt. Diese hat wiederum erstmals nichts getan und in letzter Minute dann eine Kanzlei eingeschaltet und um Fristverlängerung gebeten.
Die Stellungnahme der Großkanzlei Redeker erhielt ich Anfang August. Sie umfasst 55 Seiten + Anlagen. Einem bekannten Anwalt zur Folge wird sich diese Großkanzlei, die die Bundesregierung regelmäßig in aller Art Verfahren vertritt, das Mandat teuer bezahlen lassen haben. Seine Schätzung: um die 20 000 Euro. „Wo immer sich in Deutschland ein Polit- oder Wirtschaftskrimi abspielt, die Bonner Kanzlei ist dabei,“ schrieb mal der Tagesspiegel über diese Kanzlei. Für die Schätzung spricht auch die Erfahrung von „Abgeordneten Watch in einem Verfahren um die Offenlegung von Datensätzen zu Lobbyisten beim Bundestag. Der Bundestag sperrte sich dagegen und beauftragte die Kanzlei im juristischen Streit gegen die Bürger*innen. Laut Tagesspiegel vertrat die Sozietät Redeker Eon, RWE, EnBW und Vattenfall im Streit um Steuerbefreiungen für Rückstellungen von Kernkraftwerksbetreibern gegen die EU-Kommission.
Das Schreiben der Kanzlei in meinem Fall kommt mir so vor, als sei es der Gegenseite vor allem darum gegangen, gegen meine Person auf Grund meines politischen Engagements und meiner Art mich politisch im Kampf gegen die Atomindustrie zu betätigen, Stimmung zu machen. Das Schreiben enthält jede Menge Unterstellungen und falschen Schlüssen aus den Inhalten, die ich hier in diesem Blog veröffentliche. Auch ist klettern gaaanz schlimm und ich alleine gefährde den  (Atom)Staat. Tja sollte ich vielleicht als Lob für die Effizienz meines politischen Engagements ansehen.

Ich darf nun auf das Schreiben das im Namen der Bundesregierung verfasst wurde, erwidern.
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