Die Würde des Menschen ist unantastbar?!

Schwerwiegende Grundrechteverletzungen im JVA-Krankenhaus Hohenasperg durch das LG ST bestätigt

GWR453 Schwerpunkt Ableismus – weiterer Eichhörnchen Artikel

Schwerwiegende Grundrechteverletzungen im JVA-Krankenhaus Hohenasperg (Baden Württemberg) durch das Landgericht Stuttgart bestätigt

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Atomkraftgegnerin gewinnt Klagen gegen die JVA Hohenasperg und die Polizei

juristisches Nachspiel für Schwimmaktionen gegen die Neckar-CASTORen und Knastaufenthalt im JVA-Krankenhaus Hohenasperg

* juristisches Nachspiel für Schwimmaktionen gegen die Neckar-CASTORen und Gefängnisaufenthalt im JVA-Krankenhaus Hohenasperg

* erfolgreiche Klage vor dem Landgericht Stuttgart: rechtswidrige und unzureichende medizinische Versorgung in der JVA Hohenasperg. Anspruch auf Schmerztherapie – auch in Form von medizinischem Cannabis sowie auf barrierefreiem Haftraum.

* Kostenbescheid der Polizei für die Räumung von Demonstrant:innen aus dem Wasser beim Neckar-Castor von Oktober 2017 rechtswidrig, klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolgreich

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Sozialgericht: Rheumapatientin kämpft um Schmerztherapie mit medizinischem Cannabis

* Eilantrag vor 2 Jahren gewonnen: Krankenkasse wurde vorläufig zur Kostenübernahme verpflichtet
* Verhandlung in der Hauptsache Do. 7.11.2019 um 13:45 Uhr vor dem Sozialgericht Lüneburg Saal IV, Az. S 16 KR 224/17

UPDATE 6.11.: Termin ist aufgehoben. Gericht hat Vergleich unterbreitet und sowohl krankenkasse als auch ich haben zugestimmt. Ich habe meinen Anspruch erfolgreich durchgesetzt, Kosten der Cannabis-Therapie werden bis ende 2020 übernommen und dann auch weiter wenn Arzt sagt, Therapie ist notwendig. Ich kann mit dem Ergebnis zufireden sein, aucg wenn ich mir gern die Mühen um dieses Recht erspart hätte, verfahren dauerte ja schon 2 Jahre an. Entscheidung ist  rechtskräftig (für mich besser als weitere lange Jahre bis zu einem gerichtlichen Urteil)

+++

Am 19. Januar 2017 wurde das neue Gesetz zu Cannabis als Medizin einstimmig durch den Bundestag verabschiedet. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden, die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch den Anspruch auf Cannabis als Medizin verbessern. Doch das Gesetz wurde nicht ausreichend klar formuliert und viele Krankenkassen lehnen trotz ärztlicher Verschreibung der Therapie  die Kostenübernahme ab.

Zwei Jahre später kämpfen Patient*innen immer noch um ihren Anspruch auf eine Behandlung mit medizinischem Cannabis. So auch die Lüneburger Umweltaktivistin Cécile Lecomte.

* Eilantrag vor 2 Jahren gewonnen: Krankenkasse wurde vorläufig zur Kostenübernahme verpflichtet
* Verhandlung in der Hauptsache 

UPDATE 6.11.: Termin ist aufgehoben. Das Gericht einen hat Vergleich unterbreitet und sowohl meine Krankenkasse als auch ich, haben zugestimmt. Ich habe meinen Anspruch erfolgreich durchgesetzt, die Kosten der Cannabis-Blüten werden bis Ende 2020 übernommen und dann auch weiter wenn der Arzt sagt, die Therapie ist weiterhin notwendig. Ich kann mit dem Ergebnis zufrieden sein, auch wenn ich mir gern die Mühlen um dieses  Verfahrens erspart hätte, Das Verfahren dauerte 2 Jahre an. Die Entscheidung ist  rechtskräftig (für mich besser als weitere lange Jahre bis zu einem gerichtlichen Urteil) Eilentschscheidung der Gerichtes war zudem bereits zu meinem Gunsten ausgefallen.

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Am 19. Januar 2017 wurde das neue Gesetz zu Cannabis als Medizin einstimmig durch den Bundestag verabschiedet. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden, die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch den Anspruch auf Cannabis als Medizin verbessern. Doch das Gesetz wurde nicht ausreichend klar formuliert und viele Krankenkassen lehnen trotz ärztlicher Verschreibung der Therapie  die Kostenübernahme ab.

Zwei Jahre später kämpfen Patient*innen immer noch um ihren Anspruch auf eine Behandlung mit medizinischem Cannabis. So auch die Lüneburger Umweltaktivistin Cécile Lecomte.

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Medizinisches Cannabis ausverkauft

Das neue Cannabis-Gesetz ist für viele Patient*innen  mehr Fluch als Segen. Viele Betroffenen müssen sich mit ihrer Krankenkasse anlegen, um ihren Anspruch auf Versorgung mit medizinischem Cannabis durchzusetzen. Selbst wenn dieser Anspruch durchgesetzt wird, ist die Versorgung nicht gewährleistet. Denn: medizinisches Cannabis ist derzeit so gut wie ausverkauft, es ist keine einzige CBD-reiche Cannabis-Sorte verfügbar! Darauf bin ich zur Bekämpfung meiner Schmerzen und der Entzündung aber angewiesen. Im Folgenden schildere ich die Probleme und mein Umgang damit – vielleicht sind meine Tipps für andere Patient*innen hilfreich!  Ich habe die Kostenübernahme einer CBD-Lösung als Ergänzung zu den CBD-armen Blüten durchgesetzt.

Es gibt Tage, wo ich nicht mal in der Lage bin, mein Bett zu verlassen, geschweige mich selbst anzuziehen. An diesen Tagen legt mich ein Rheumaschub flach und ich sehne mich nach einer barrierefreien Wohnung und Mitbewohner*innen in Rufweite, die mir helfen können – auf dem Wagenplatz sind die Bedingungen dafür alles andere als optimal. Denn wenn ich um 5 Uhr morgens vor Schmerzen erwache und nicht mal in der Lage bin, ein Glas zum Mund zu nehmen um Schmerztabletten zu schlucken, das macht mich richtig fertig, wenn ich niemanden erreiche, weil alle schlafen und keiner sich in Rufweite befindet. So einen Tag hatte ich diese Woche mal wieder. Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass unser Wohnprojekt „Unfug“ voran kommt, wir sind gerade noch auf Objektsuche und benötigen weiter Direktkredite. Der Stand der Dinge ist auf unser Homepage nachzulesen.
Die miserable Versorgungssituation mit medizinischem Cannabis macht mich zudem zu schaffen.

Das neue Cannabis-Gesetz ist für viele Patient*innen  mehr Fluch als Segen. Viele Betroffenen müssen sich mit ihrer Krankenkasse anlegen, um ihren Anspruch auf Versorgung mit medizinischem Cannabis durchzusetzen. Selbst wenn dieser Anspruch durchgesetzt wird, ist die Versorgung nicht gewährleistet. Denn: medizinisches Cannabis ist derzeit so gut wie ausverkauft, es ist keine einzige CBD-reiche Cannabis-Sorte verfügbar! Darauf bin ich zur Bekämpfung meiner Schmerzen und der Entzündung aber angewiesen. Im Folgenden schildere ich die Probleme und mein Umgang damit – vielleicht sind meine Tipps für andere Patient*innen hilfreich!  Ich habe die Kostenübernahme einer CBD-Lösung als Ergänzung zu den CBD-armen Blüten durchgesetzt.

Es gibt Tage, wo ich nicht mal in der Lage bin, mein Bett zu verlassen, geschweige mich selbst anzuziehen. An diesen Tagen legt mich ein Rheumaschub flach und ich sehne mich nach einer barrierefreien Wohnung und Mitbewohner*innen in Rufweite, die mir helfen können – auf dem Wagenplatz sind die Bedingungen dafür alles andere als optimal. Denn wenn ich um 5 Uhr morgens vor Schmerzen erwache und nicht mal in der Lage bin, ein Glas zum Mund zu nehmen um Schmerztabletten zu schlucken, das macht mich richtig fertig, wenn ich niemanden erreiche, weil alle schlafen und keiner sich in Rufweite befindet. So einen Tag hatte ich diese Woche mal wieder. Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass unser Wohnprojekt „Unfug“ voran kommt, wir sind gerade noch auf Objektsuche und benötigen weiter Direktkredite. Der Stand der Dinge ist auf unser Homepage nachzulesen.
Die miserable Versorgungssituation mit medizinischem Cannabis macht mich zudem zu schaffen.
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Eine ernüchternde Bilanz – Gesetz Cannabis als Medizin

Eichhörnchen Artikel aus GWR 420, Sommer 2017.

Das Gesetz « Cannabis als Medizin » ist für viele der Betroffenen eine Verschlimmbesserung

Ein neues Gesetz, das schwerkranke Menschen den Zugang zu medizinischem Cannabis auf Kosten ihrer Krankenkasse ermöglichen soll, trat am 11. März 2017 in Kraft (die GWR berichtete). Zuvor war es durch Bundestag und Bundesrat einstimmig beschlossen worden. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen verbessern.

Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Das führte dazu, dass viele Betroffene sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten. Schwer kranke Menschen hatten große Hoffnungen. Zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes herrscht allerdings Ratlosigkeit und Ernüchterung. Für viele der Betroffenen ist das Gesetz eine Verschlimmbesserung.

Eichhörnchen Artikel aus GWR 420, Sommer 2017.

Das Gesetz « Cannabis als Medizin » ist für viele der Betroffenen eine Verschlimmbesserung

Ein neues Gesetz, das schwerkranke Menschen den Zugang zu medizinischem Cannabis auf Kosten ihrer Krankenkasse ermöglichen soll, trat am 11. März 2017 in Kraft (die GWR berichtete). Zuvor war es durch Bundestag und Bundesrat einstimmig beschlossen worden. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen verbessern.

Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Das führte dazu, dass viele Betroffene sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten. Schwer kranke Menschen hatten große Hoffnungen. Zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes herrscht allerdings Ratlosigkeit und Ernüchterung. Für viele der Betroffenen ist das Gesetz eine Verschlimmbesserung.

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Gesetz Cannabis als Medizin: eine Verschlimmbesserung

Im Februar berichtete ich in einem Artikel für die GWR über das am 19. Januar 2017 einstimmig durch den Bundestag verabschiedete neue Gesetz zu Cannabis als Medizin. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden, die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch den Anspruch auf Cannabis als Medizin verbessern. Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG beim BfArM beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Was dazu führte, dass viele Betroffenen sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten.

Ich selbst bin im Besitz einer solchen Ausnahmegenehmigung und berichtete vor einem Jahr in einem Artikel über den langen Weg zu dieser Genehmigung hin. Ich habe die hohen Kosten der Therapie in Kauf genommen, weil ich über den laufenden Gesetzgebungsprozess und die Aussicht auf baldige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse bescheid wusste. Die Therapie mit Cannabisblüten wirkt bei mir sehr gut, sie bringt mir Schmerzlinderung und Lebensqualität. Das hat mein Umfeld verstanden und ich erhielt punktuelle finanzielle Unterstützung.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes denken viele Menschen, dass die Patient*innen nun versorgt sind und alles in Ordnung ist. Dass das Gesetz für viele Betroffenen aber eine Verschlimmbesserung bedeutet, haben viele noch nicht mitbekommen. Die Schlagzeilen vom März zu „Kiffen auf Rezept“ sind in den Köpfen. Betroffenen haben um so schwerer, auf ihre Notsituation hinzuweisen und ihre Rechte durchzusetzen – weil das Thema in der Öffentlichkeit kaum noch beachtet wird. Ich klage inzwischen vor dem Sozialgericht gegen meine Krankenkasse. Dieser Bericht soll über die aktuelle Situation aufklären und anderen Betroffenen, die ebenfalls mit einer Ablehnung der Übernahme der Kosten durch ihre Krankenkasse zu kämpfen haben, helfen. Auf Dauer ist das aber keine Lösung.

Im Februar berichtete ich in einem Artikel für die GWR über das am 19. Januar 2017 einstimmig durch den Bundestag verabschiedete neue Gesetz zu Cannabis als Medizin. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden, die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch den Anspruch auf Cannabis als Medizin verbessern. Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG beim BfArM beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Was dazu führte, dass viele Betroffenen sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten.

Ich selbst bin im Besitz einer solchen Ausnahmegenehmigung und berichtete vor einem Jahr in einem Artikel über den langen Weg zu dieser Genehmigung hin. Ich habe die hohen Kosten der Therapie in Kauf genommen, weil ich über den laufenden Gesetzgebungsprozess und die Aussicht auf baldige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse bescheid wusste. Die Therapie mit Cannabisblüten wirkt bei mir sehr gut, sie bringt mir Schmerzlinderung und Lebensqualität. Das hat mein Umfeld verstanden und ich erhielt punktuelle finanzielle Unterstützung.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes denken viele Menschen, dass die Patient*innen nun versorgt sind und alles in Ordnung ist. Dass das Gesetz für viele Betroffenen aber eine Verschlimmbesserung bedeutet, haben viele noch nicht mitbekommen. Die Schlagzeilen vom März zu „Kiffen auf Rezept“ sind in den Köpfen. Betroffenen haben um so schwerer, auf ihre Notsituation hinzuweisen und ihre Rechte durchzusetzen – weil das Thema in der Öffentlichkeit kaum noch beachtet wird. Ich klage inzwischen vor dem Sozialgericht gegen meine Krankenkasse. Dieser Bericht soll über die aktuelle Situation aufklären und anderen Betroffenen, die ebenfalls mit einer Ablehnung der Übernahme der Kosten durch ihre Krankenkasse zu kämpfen haben, helfen. Auf Dauer ist das aber keine Lösung.

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Cannabis als Medizin …

 und das gesellschaftliche Tabu Behinderung

Quelle und Erstveröffentlichung:  GWR 416, Februar 2017

Der Bundestag hat am 19. Januar 2017 einstimmig ein für schwer kranke Menschen wichtiges Gesetz verabschiedet. Schmerzpatient*innen und chronisch kranke Menschen, bei denen keine konventionelle Therapie hilft, erhalten künftig medizinisches Cannabis auf Rezept. GWR-Mitherausgeberin Cécile Lecomte wirft einen kritischen Blick auf die Gesundheitspolitik und das neue Gesetz – aus einer Betroffenen-Perspektive. (GWR-Red.)

„Warum humpelst du? Hast du dich verletzt?“, werde ich häufig gefragt. Meine Behinderung passt nicht so wirklich ins Bild der Kletteraktivistin, die den Klimakillern auf’s Dach steigt. Viele kennen mich als Polit-Kletter-Aktivistin und können sich kaum vorstellen, dass ich – zumindest im Sinne der Horizontal-Gesellschaft – schwerbehindert bin. Noch verdutzter reagieren Polizeibeamt*innen, wenn ich nach einer erfolgreichen Kletteraktion erstmal nach meinen Arthritis-Gehstützen greife, um den Beamt*innen folgen zu können und später bei einer Ingewahrsamnahme auf die Aushändigung meiner Hanfkekse bestehe.

 und das gesellschaftliche Tabu Behinderung

Quelle und Erstveröffentlichung:  GWR 416, Februar 2017

Der Bundestag hat am 19. Januar 2017 einstimmig ein für schwer kranke Menschen wichtiges Gesetz verabschiedet. Schmerzpatient*innen und chronisch kranke Menschen, bei denen keine konventionelle Therapie hilft, erhalten künftig medizinisches Cannabis auf Rezept. GWR-Mitherausgeberin Cécile Lecomte wirft einen kritischen Blick auf die Gesundheitspolitik und das neue Gesetz – aus einer Betroffenen-Perspektive. (GWR-Red.)

„Warum humpelst du? Hast du dich verletzt?“, werde ich häufig gefragt. Meine Behinderung passt nicht so wirklich ins Bild der Kletteraktivistin, die den Klimakillern auf’s Dach steigt. Viele kennen mich als Polit-Kletter-Aktivistin und können sich kaum vorstellen, dass ich – zumindest im Sinne der Horizontal-Gesellschaft – schwerbehindert bin. Noch verdutzter reagieren Polizeibeamt*innen, wenn ich nach einer erfolgreichen Kletteraktion erstmal nach meinen Arthritis-Gehstützen greife, um den Beamt*innen folgen zu können und später bei einer Ingewahrsamnahme auf die Aushändigung meiner Hanfkekse bestehe.

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Der lange Weg zum Cannabis als Medizin

Nach jahrelangem Kampf gegen die Schmerzen bin ich heute im Besitz einer Genehmigung für Cannabis als Medizin aus der Apotheke. Ich berichte hier über meine Erfahrung – für andere Betroffenen, die vielleicht diesen Weg wagen möchten und zur Sensibilisierung von „gesunden“ Menschen zu diesem Thema. Es ist kein Kiffen auf Rezept, nein! Es geht um Schmerzlinderung und Lebensqualität. Der Weg dahin war beschwerlich und verdammt teuer, aber wenn man Schmerzen hat…

Nach jahrelangem Kampf gegen die Schmerzen bin ich heute im Besitz einer Genehmigung für Cannabis als Medizin aus der Apotheke. Ich berichte hier über meine Erfahrung – für andere Betroffenen, die vielleicht diesen Weg wagen möchten und zur Sensibilisierung von „gesunden“ Menschen zu diesem Thema. Es ist kein Kiffen auf Rezept, nein! Es geht um Schmerzlinderung und Lebensqualität. Der Weg dahin war beschwerlich und verdammt teuer, aber wenn man Schmerzen hat…

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