Langericht MS – Atomtransporte sind harmlos und AtomkraftgegnerInnen Kriminell

Zum Prozess gegen zwei AtomkraftgegnerInnen vor dem Landgericht Münster wegen einer Ankettaktion gegen einen UF6-Transport von der UAA Gronau bei Burgsteinfurt im Sommer 2012.

Der Prozess gegen zwei AtomkraftgegnerInnen in Münster lief wie eine antike Tragödie ab – mit dem Unterschied, dass nicht der Tod der „Antigone“ des Antiatomwiderstandes im Voraus fest stand – sondern deren Verurteilung. Für eine Aktion die sich gegen todbringende Atomindustrie richtete. Mit der Atomkraft ist der Tod nämlich sicher. Nur: er kommt nicht sofort und man kann nicht vorhersagen wo genau. Die Verteidigung hatte in zahlreichen Anträgen die Gefahren der Atomenergie unter Beweis gestellt. Das Urteil stand aber schon vor Beginn des Prozesses fest.

Zum Prozess gegen zwei AtomkraftgegnerInnen vor dem Landgericht Münster wegen einer Ankettaktion gegen einen UF6-Transport von der UAA Gronau bei Burgsteinfurt im Sommer 2012.

Der Prozess gegen zwei AtomkraftgegnerInnen in Münster lief wie eine antike Tragödie ab – mit dem Unterschied, dass nicht der Tod der „Antigone“ des Antiatomwiderstandes im Voraus fest stand – sondern deren Verurteilung. Für eine Aktion die sich gegen todbringende Atomindustrie richtete. Mit der Atomkraft ist der Tod nämlich sicher. Nur: er kommt nicht sofort und man kann nicht vorhersagen wo genau. Die Verteidigung hatte in zahlreichen Anträgen die Gefahren der Atomenergie unter Beweis gestellt. Das Urteil stand aber schon vor Beginn des Prozesses fest.
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MS – Urteil erwartet im Prozess gegen Atomkraftgegner*innen

Pressemitteilung der Soli-Gruppe im Prozess um die Blockade eines Uranzuges bei Steinfurt im Sommer 2012. Ich bin in dem Theaterstück  Verteidigerin… Das ist wirklich wie ein Theaterstück, das Drehbuch scheint im voraus geschrieben worden zu sein, jede-r spielt ihre/seine Rolle und das Urteil steht im Voraus fest, was die Verteidigung noch einzubringen hat, ist dem Gericht egal.

Nach bisher sechs Verhandlungstagen vor dem Landgericht Münster wird jetzt am Freitag, 25.9. im Prozess gegen zwei Atomkraftgegner_innen ein Urteil erwartet. Ihnen wird vorgeworfen, sich vor einem Urantransport aus der Urananreicherungsanlage in Gronau im Sommer 2012 angekettet zu haben. In erster Instanz wurden sie zu 110 bzw. 70 Tagessätzen verurteilt. Während der ganzen Zeit laufen weiterhin Urantransporte.

Regelmäßig wird die Urananreicherungsanlage in Gronau per Bahn mit neuem Uran beliefert, Züge mit abgereichertem Uranhexafluorid fahren aus der Anlage ins französische Pierrelatte, damit der Müll dort umgewandelt und nach Gronau zurück transportiert wird – so auch am 30.7.2012. „Diese Atomtransporte ermöglichen den unbefristeten Weiterbetrieb der Atomanlagen mit all ihren Gefahren. Unser Ziel ist es, diese Transporte zu stoppen und die Versorgung der Atomindustrie weltweit zu unterbinden.“, erklärt Unterstützerin Irene Thesing. „Auf dem Weg dahin ist es notwendig und richtig, diese Transporte durch vielfältige Aktionen so teuer wie möglich zu machen. Deshalb waren auch die damaligen Ankett- und Kletteraktionen wichtig.“

Pressemitteilung der Soli-Gruppe im Prozess um die Blockade eines Uranzuges bei Steinfurt im Sommer 2012. Ich bin in dem Theaterstück  Verteidigerin… Das ist wirklich wie ein Theaterstück, das Drehbuch scheint im voraus geschrieben worden zu sein, jede-r spielt ihre/seine Rolle und das Urteil steht im Voraus fest, was die Verteidigung noch einzubringen hat, ist dem Gericht egal.

Nach bisher sechs Verhandlungstagen vor dem Landgericht Münster wird jetzt am Freitag, 25.9. im Prozess gegen zwei Atomkraftgegner_innen ein Urteil erwartet. Ihnen wird vorgeworfen, sich vor einem Urantransport aus der Urananreicherungsanlage in Gronau im Sommer 2012 angekettet zu haben. In erster Instanz wurden sie zu 110 bzw. 70 Tagessätzen verurteilt. Während der ganzen Zeit laufen weiterhin Urantransporte.

Regelmäßig wird die Urananreicherungsanlage in Gronau per Bahn mit neuem Uran beliefert, Züge mit abgereichertem Uranhexafluorid fahren aus der Anlage ins französische Pierrelatte, damit der Müll dort umgewandelt und nach Gronau zurück transportiert wird – so auch am 30.7.2012. „Diese Atomtransporte ermöglichen den unbefristeten Weiterbetrieb der Atomanlagen mit all ihren Gefahren. Unser Ziel ist es, diese Transporte zu stoppen und die Versorgung der Atomindustrie weltweit zu unterbinden.“, erklärt Unterstützerin Irene Thesing. „Auf dem Weg dahin ist es notwendig und richtig, diese Transporte durch vielfältige Aktionen so teuer wie möglich zu machen. Deshalb waren auch die damaligen Ankett- und Kletteraktionen wichtig.“
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LKA und Verfassungsschutz: wo ist bitte der Unterschied?

Ein Eichhörnchen im Überwachungsstaat.

Der NSU-Terror ist seit Bekanntwerden seiner Untaten in aller Munde. Neun Morde sollen durch Mitglieder dieser rechtsextremen Organisation begangen worden sein. Trotz zahlreicher Spitzel und V-Männer in der Neonazi-Szene wollen die Behörden nichts geahnt haben, um Aufklärung sind sie nicht bemüht. Rein zufällig sollen bei der einen und der anderen Behörde ausgerechnet NSU-Akten geschreddert worden sein. Vor dem parlamentarischen Ausschuss wollen die Verantwortlichen von Kriminalämtern und Verfassungsschutz entweder nichts gewusst haben oder sich nicht erinnern. Die Behörden arbeiten angeblich nicht zusammen. Und dass der rechte Terror faktisch über die V-Männer mit Staatsgeldern mitfinanziert wurde, stört nicht. Viel mehr  wurde nun ein neues Gesetz, dass dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse einräumt, verabschiedet. Für die Behörden laut. Das »Terrorismusargument« ist für die Einschränkung von Grundrechten immer gern gesehen.
Das Problem der Ausländerfeindlichkeit und des rechten Terrors  wird dadurch nicht gelöst – weil es nicht eine Frage des Dürfens und Könnens, sondern des Wollens ist. Die Behörde ist auf dem rechten Auge blind, weil dort große Sympathie für rechtes Gedankengut vorhanden ist. Der Fehler liegt bei Polizei und Verfassungsschutz selbst.

In der Vergangenheit haben die Polizei und Verfassungsschutz selbst ohne neue gesetzliche Regelung Hand in Hand gearbeitet, sofern dies gewollt war. Zum Beispiel gegen das böse „linksextremistische“ Eichhörnchen!

Ein Eichhörnchen im Überwachungsstaat.

Der NSU-Terror ist seit Bekanntwerden seiner Untaten in aller Munde. Neun Morde sollen durch Mitglieder dieser rechtsextremen Organisation begangen worden sein. Trotz zahlreicher Spitzel und V-Männer in der Neonazi-Szene wollen die Behörden nichts geahnt haben, um Aufklärung sind sie nicht bemüht. Rein zufällig sollen bei der einen und der anderen Behörde ausgerechnet NSU-Akten geschreddert worden sein. Vor dem parlamentarischen Ausschuss wollen die Verantwortlichen von Kriminalämtern und Verfassungsschutz entweder nichts gewusst haben oder sich nicht erinnern. Die Behörden arbeiten angeblich nicht zusammen. Und dass der rechte Terror faktisch über die V-Männer mit Staatsgeldern mitfinanziert wurde, stört nicht. Viel mehr  wurde nun ein neues Gesetz, dass dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse einräumt, verabschiedet. Für die Behörden laut. Das »Terrorismusargument« ist für die Einschränkung von Grundrechten immer gern gesehen.
Das Problem der Ausländerfeindlichkeit und des rechten Terrors  wird dadurch nicht gelöst – weil es nicht eine Frage des Dürfens und Könnens, sondern des Wollens ist. Die Behörde ist auf dem rechten Auge blind, weil dort große Sympathie für rechtes Gedankengut vorhanden ist. Der Fehler liegt bei Polizei und Verfassungsschutz selbst.

In der Vergangenheit haben die Polizei und Verfassungsschutz selbst ohne neue gesetzliche Regelung Hand in Hand gearbeitet, sofern dies gewollt war. Zum Beispiel gegen das böse „linksextremistische“ Eichhörnchen!

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Der Stachel im Arsch der Justiz

 Als im Mai 2012 Atommüll auf dem Wasserweg quer durch die Gegend gekarrt wurde, hingen an einer Kanalbrücke in Münster zwei Eichhörnchen mit Transparent unterhalb einer Brücke  und hinderten das Atomschiff Edo für rund 7 Stunden an die Weiterfahrt. (Bericht)

Es folgte eine unterhaltsame 3-tägige Gerichtsverhandlung vor dem Schiffahrtsgericht Dortmund, die selbst 4 RichterInnen als Zuschauer mitverfolgten.  Die Bußgeldbehörde forderte 165 Euro für eine „groß ungehörige Handlung und das verbotene Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“. Ich wurde schließlich zu einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro wegen „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“.

Der zuständige Richter sprach ein ungewöhnliches Urteil:
„Es ist sozial wichtig, was Sie tun und vollkommen nachvollziehbar, kann vieles von dem unterschreiben, was Sie hier vorgetragen haben. Aber Sie treten hier auf, als ob die Justiz der Feind wäre. Ich bin enttäuscht davon, dass Sie keine Aussage gemacht haben und nicht zu dem stehen, was sie gemacht haben. Es ist ganz wichtig, dass es Leute wie Sie gibt, die der Stachel im Arsch der Atomwirtschaft » und dadurch auch hin und wieder der « Stachel im Arsch der Polizei sind. […] Ich hoffe, dass Sie vielleicht nach diesem Verfahren, vielleicht nicht von ihrem Feindbild Staat abrücken, das wäre vielleicht etwas vermessen, aber zumindest darüber nachdenken. Die Geldbußen sind ausreichend, sie sind mehr ein symbolischer Ausdruck.“

2 Jahre nach dem besagten Urteil habe ich nun Post von Richter Tebbe erhalten. Weil ich das Bußgeld in Höhe von 20 Euro trotz Aufforderung und Besuch vom Gerichtsvollzieher nicht bezahlt habe, beantragt die Staatsanwaltschaft die Verhängung von „Erzwingungshaft“ um mich dazu zu bewegen, zu bezahlen.

 Als im Mai 2012 Atommüll auf dem Wasserweg quer durch die Gegend gekarrt wurde, hingen an einer Kanalbrücke in Münster zwei Eichhörnchen mit Transparent unterhalb einer Brücke  und hinderten das Atomschiff Edo für rund 7 Stunden an die Weiterfahrt. (Bericht)

Es folgte eine unterhaltsame 3-tägige Gerichtsverhandlung vor dem Schiffahrtsgericht Dortmund, die selbst 4 RichterInnen als Zuschauer mitverfolgten.  Die Bußgeldbehörde forderte 165 Euro für eine „groß ungehörige Handlung und das verbotene Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“. Ich wurde schließlich zu einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro wegen „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“.

Der zuständige Richter sprach ein ungewöhnliches Urteil:
„Es ist sozial wichtig, was Sie tun und vollkommen nachvollziehbar, kann vieles von dem unterschreiben, was Sie hier vorgetragen haben. Aber Sie treten hier auf, als ob die Justiz der Feind wäre. Ich bin enttäuscht davon, dass Sie keine Aussage gemacht haben und nicht zu dem stehen, was sie gemacht haben. Es ist ganz wichtig, dass es Leute wie Sie gibt, die der Stachel im Arsch der Atomwirtschaft » und dadurch auch hin und wieder der « Stachel im Arsch der Polizei sind. […] Ich hoffe, dass Sie vielleicht nach diesem Verfahren, vielleicht nicht von ihrem Feindbild Staat abrücken, das wäre vielleicht etwas vermessen, aber zumindest darüber nachdenken. Die Geldbußen sind ausreichend, sie sind mehr ein symbolischer Ausdruck.“

2 Jahre nach dem besagten Urteil habe ich nun Post von Richter Tebbe erhalten. Weil ich das Bußgeld in Höhe von 20 Euro trotz Aufforderung und Besuch vom Gerichtsvollzieher nicht bezahlt habe, beantragt die Staatsanwaltschaft die Verhängung von „Erzwingungshaft“ um mich dazu zu bewegen, zu bezahlen.

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Berlin: eingestellter Prozess und „Lex Klettern“

Als bei der Energiewendedemo in Berlin im Herbst 2013 zwei KletterInnen ein Banner gegen Kohlekraft an einem Mast aufhängen wollten, versuchte die Polizei es mit Gewalt zu unterbinden. Die DemonstrantInnen setzten sich schließlich durch. Die Polizei reagierte jedoch mit zahlreichen Anzeigen gegen DemonstrantInnen. Der Prozess gegen eine Kletteraktivistin fand bereits im April vor dem Amtsgerichts Tiergarten statt. Gegen das Urteil haben sowohl die Angeklagte als auch Oberstaatsanwalt Von Hagen Berufung eingelegt. (Bericht Prozesstag 1, Prozesstag 2)

Am vergangenen Mittwoch wurde dagegen das Verfahren gegen einen weiteren Aktivisten am dritten Prozesstag vorm AG Tiergarten eingestellt. Dem Aktivisten wurde vorgeworfen, zwei Polizisten beleidigt zu haben, als diese seine Personalien wegen eines angeblichen „Landfriedensbruch“ – der nie weiterverfolgt wurde, weil es ihn nie gab – überprüften. Es soll die Polizeimaßnahme als „Stasi-Methode“ quittiert haben und „Sind Sie bescheuert?“ gefragt haben.

Als bei der Energiewendedemo in Berlin im Herbst 2013 zwei KletterInnen ein Banner gegen Kohlekraft an einem Mast aufhängen wollten, versuchte die Polizei es mit Gewalt zu unterbinden. Die DemonstrantInnen setzten sich schließlich durch. Die Polizei reagierte jedoch mit zahlreichen Anzeigen gegen DemonstrantInnen. Der Prozess gegen eine Kletteraktivistin fand bereits im April vor dem Amtsgerichts Tiergarten statt. Gegen das Urteil haben sowohl die Angeklagte als auch Oberstaatsanwalt Von Hagen Berufung eingelegt. (Bericht Prozesstag 1, Prozesstag 2)

Am vergangenen Mittwoch wurde dagegen das Verfahren gegen einen weiteren Aktivisten am dritten Prozesstag vorm AG Tiergarten eingestellt. Dem Aktivisten wurde vorgeworfen, zwei Polizisten beleidigt zu haben, als diese seine Personalien wegen eines angeblichen „Landfriedensbruch“ – der nie weiterverfolgt wurde, weil es ihn nie gab – überprüften. Es soll die Polizeimaßnahme als „Stasi-Methode“ quittiert haben und „Sind Sie bescheuert?“ gefragt haben.

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Berlin: Angespannter Prozessauftakt – Verhandlung geht am 21.4. weiter

Der Prozess um eine Kletteraktion bei der Energiewende-Demo 2013 in Berlin wurde am vergangenen Dienstag nach zweieinhalb Stunden vertagt, weil zwei Polizeizeugen nicht erschienen waren.

Es wird am 21.4 ab 13:45 Uhr weiter verhandelt (Saal 1002 Amtsgericht Tiergarten Kirchstrasse 6)

Die Verhandlungsführung vom vorsitzenden Richter Prugel sorgte am Dienstag für Unmut sowohl auf der Anklagebank als auch im Publikum. Es schien eine ungeschriebene Regel zu geben, die die Strafprozessordnung nicht vorsieht: die Verteidigung durfte keine Anträge die länger als eine halbe Seite lang waren vortragen.

Der Prozess um eine Kletteraktion bei der Energiewende-Demo 2013 in Berlin wurde am vergangenen Dienstag nach zweieinhalb Stunden vertagt, weil zwei Polizeizeugen nicht erschienen waren.

Es wird am 21.4 ab 13:45 Uhr weiter verhandelt (Saal 1002 Amtsgericht Tiergarten Kirchstrasse 6)

Die Verhandlungsführung vom vorsitzenden Richter Prugel sorgte am Dienstag für Unmut sowohl auf der Anklagebank als auch im Publikum. Es schien eine ungeschriebene Regel zu geben, die die Strafprozessordnung nicht vorsieht: die Verteidigung durfte keine Anträge die länger als eine halbe Seite lang waren vortragen.
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Soli – Prozess um Kletteraktion in Berlin am Dienstag 14.4.

Die Ankündigung von Robin Wood zum Prozess am Dienstag, Eichhörnchen freut sich über Unterstützung! 

* Juristischer Streit um Banner-Protest bei Energiewende-Demo in Berlin
* Prozess-Termin: 14. April 2015, 13:30 Uhr, Saal 1002 am Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6, Berlin

Klettern

  Das Einschreiten der Polizei gegen eine Kletteraktivistin bei der großen Energiewende-Demo am 30. November 2013 in Berlin hat jetzt ein juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht Tiergarten. Unter dem Motto „Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom – Energiewende retten“ hatten damals rund 16.000 Menschen demonstriert – darunter die Kletteraktivistin. Sie wollte auf der Demo ihre Meinung gegen Kohlekraft mit Transparenten an einer großen Säule vor dem Berliner Hauptbahnhof kundtun.

Mehrere PolizeibeamtInnen versuchten sie daran zu hindern und zerrten an ihr, als sie sich in ca. zwei Meter Höhe gesichert noch in Reichweite befand.

Die Ankündigung von Robin Wood zum Prozess am Dienstag, Eichhörnchen freut sich über Unterstützung! 

* Juristischer Streit um Banner-Protest bei Energiewende-Demo in Berlin
* Prozess-Termin: 14. April 2015, 13:30 Uhr, Saal 1002 am Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6, Berlin

Klettern

  Das Einschreiten der Polizei gegen eine Kletteraktivistin bei der großen Energiewende-Demo am 30. November 2013 in Berlin hat jetzt ein juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht Tiergarten. Unter dem Motto „Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom – Energiewende retten“ hatten damals rund 16.000 Menschen demonstriert – darunter die Kletteraktivistin. Sie wollte auf der Demo ihre Meinung gegen Kohlekraft mit Transparenten an einer großen Säule vor dem Berliner Hauptbahnhof kundtun.

Mehrere PolizeibeamtInnen versuchten sie daran zu hindern und zerrten an ihr, als sie sich in ca. zwei Meter Höhe gesichert noch in Reichweite befand.

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Gelten Grundrechte in der dritten Dimension?

Prozess gegen Umweltaktivistin in Berlin

Der Text ist in der GWR Nr. 393, November 2014  erschienen. Ich veröffentliche ihn mit dem aktuellen Prozesstermin erneut.

Der Prozess wird am 14. April 2015 um 13:30 Uhr im Saal 1002 vor dem AG Tiergarten statt finden

Klettern Während ich mit meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ (1) kreuz und quer durchs Land reise, werde ich oft auf die große Energiewendedemo im November 2013 in Berlin angesprochen: „Warst du nicht oben auf der Säule? Die Banneraktion fand ich klasse.“ AktivistInnen von Robin Wood hatten damals die große Demonstration zum Anlass genommen, ihren Protest gegen die Zerstörung der Umwelt kletternd mit Transparenten zum Ausdruck zu geben: „Kohlekraft macht krank“ „Ätsch, Kohle nix da!“ stand auf den bunten Transparenten. Die Aktion kam bei den DemonstrantInnen sehr gut an. Was die Wenigsten aber wissen, ist, dass die Polizei es mit aller Kraft und Gewalt versuchte, diese vertikale Meinungskundgebung zu unterbinden – obwohl wir uns im Rahmen einer angemeldeten Demonstration bewegten und es für die Demo keine Kubikmeterbegrenzung gab! Die Polizei war der Meinung, sie dürfe unsere Grundrechte aus Art. 8 und 5 Grundgesetz auf die Erdoberfläche begrenzen, luftiger Protest sei „Hausfriedensbruch“ oder „Landfriedensbruch“.

Prozess gegen Umweltaktivistin in Berlin

Der Text ist in der GWR Nr. 393, November 2014  erschienen. Ich veröffentliche ihn mit dem aktuellen Prozesstermin erneut.

Der Prozess wird am 14. April 2015 um 13:30 Uhr im Saal 1002 vor dem AG Tiergarten statt finden

Klettern Während ich mit meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ (1) kreuz und quer durchs Land reise, werde ich oft auf die große Energiewendedemo im November 2013 in Berlin angesprochen: „Warst du nicht oben auf der Säule? Die Banneraktion fand ich klasse.“ AktivistInnen von Robin Wood hatten damals die große Demonstration zum Anlass genommen, ihren Protest gegen die Zerstörung der Umwelt kletternd mit Transparenten zum Ausdruck zu geben: „Kohlekraft macht krank“ „Ätsch, Kohle nix da!“ stand auf den bunten Transparenten. Die Aktion kam bei den DemonstrantInnen sehr gut an. Was die Wenigsten aber wissen, ist, dass die Polizei es mit aller Kraft und Gewalt versuchte, diese vertikale Meinungskundgebung zu unterbinden – obwohl wir uns im Rahmen einer angemeldeten Demonstration bewegten und es für die Demo keine Kubikmeterbegrenzung gab! Die Polizei war der Meinung, sie dürfe unsere Grundrechte aus Art. 8 und 5 Grundgesetz auf die Erdoberfläche begrenzen, luftiger Protest sei „Hausfriedensbruch“ oder „Landfriedensbruch“.
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Doch keine Versammlungsleitung am Fahnenmast – Verfahren eingestellt

Aktion

Der Gerichtstermin für Januar 2015 in Dülmen stand eigentlich schon seit August fest. Das Gericht macht aber kurz vor dem angesetzten Termin einen Rückzieher. Es mag doch nicht klären ob Mensch eine Versammlung am Fahnenmast leiten kann. Ich hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen Widerspruch eingelegt und war wegen der Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung – am Fahnenmast kletternd – angeklagt. Hintergrund war eine Kletteraktion mit 4 Personen (2 Flyerverteilende und 2 Kletternde) gegen die UAA Gronau und für eine Großdemo zum Fukushima-Jahrestag. Ich gebe hier ein paar Einzelheiten zur – absurden – juristischen Auseinandersetzung und der von mir gewählten Verteidigungsstrategie.

Aktion

Der Gerichtstermin für Januar 2015 in Dülmen stand eigentlich schon seit August fest. Das Gericht macht aber kurz vor dem angesetzten Termin einen Rückzieher. Es mag doch nicht klären ob Mensch eine Versammlung am Fahnenmast leiten kann. Ich hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen Widerspruch eingelegt und war wegen der Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung – am Fahnenmast kletternd – angeklagt. Hintergrund war eine Kletteraktion mit 4 Personen (2 Flyerverteilende und 2 Kletternde) gegen die UAA Gronau und für eine Großdemo zum Fukushima-Jahrestag. Ich gebe hier ein paar Einzelheiten zur – absurden – juristischen Auseinandersetzung und der von mir gewählten Verteidigungsstrategie.

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Politische Justiz in Berlin – Soliaufruf gegen Kriminalisierung von Umweltprotest

Diesen Artikel habe ich bereits im August gepostet. Ich habe ihn nun mit dem Prozesstermin, der gerade durch das Amtsgericht Tiergarten auf den 11.11. festgelegt worden ist, ergänzt. Der Prozesstermin wurde kurzfristig aufgehoben. Der neue Termin ist noch nicht bekannt (Stand 4.11.14)

Ende August 2014 erschien in der TAZ ein Artikel mit der Unterschrift „Dummheit schützt doch vor Strafe“. Hintergrund war meine rechtswidrige Festnahme durch PolizeibeamtInnen anlässlich einer Protestaktion gegen die Tagung des Atomforums auf dem Alexander Platz in Berlin. Vor dem Verwaltungsgericht musste die Polizei eingestehen, dass Festnahme und Platzverweis rechtswidrig gewesen sind. Die Polizei war eingegriffen, um zu verhindern, dass ich zusammen mit weiteren AktivistInnen einen Antiatom-Banner an einem Laternenmast aufhänge. Es gab keinen Grund, mich daran zu Hindern, einen Laternenmast zu erklimmen. Es sei fraglich, inwiefern das Anbringen eines Transparentes eine Gefahr für das „Atomforum“ begründen könne, hatte das Gericht zuvor festgestellt (Siehe Bericht).

Als über den Fall in der Zeitung berichtet wurde, erstattete ein Zeitungsleser Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen die Polizei. Davon erfuhr ich über Presseberichte. Der jüngste TAZ-Artikel befasst sich mit der Einstellung des Verfahrens gegen die Polizeibeamten durch die Staatsanwaltschaft – über diese Einstellung berichtete ich bereits in einem Blog-Beitrag „Freiheitsberaubung? Ja aber…“

Dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eine politische war, ist darüber hinaus daran zu sehen, wie die Behörde mich nun verfolgt.

Diesen Artikel habe ich bereits im August gepostet. Ich habe ihn nun mit dem Prozesstermin, der gerade durch das Amtsgericht Tiergarten auf den 11.11. festgelegt worden ist, ergänzt. Der Prozesstermin wurde kurzfristig aufgehoben. Der neue Termin ist noch nicht bekannt (Stand 4.11.14)

Ende August 2014 erschien in der TAZ ein Artikel mit der Unterschrift „Dummheit schützt doch vor Strafe“. Hintergrund war meine rechtswidrige Festnahme durch PolizeibeamtInnen anlässlich einer Protestaktion gegen die Tagung des Atomforums auf dem Alexander Platz in Berlin. Vor dem Verwaltungsgericht musste die Polizei eingestehen, dass Festnahme und Platzverweis rechtswidrig gewesen sind. Die Polizei war eingegriffen, um zu verhindern, dass ich zusammen mit weiteren AktivistInnen einen Antiatom-Banner an einem Laternenmast aufhänge. Es gab keinen Grund, mich daran zu Hindern, einen Laternenmast zu erklimmen. Es sei fraglich, inwiefern das Anbringen eines Transparentes eine Gefahr für das „Atomforum“ begründen könne, hatte das Gericht zuvor festgestellt (Siehe Bericht).

Als über den Fall in der Zeitung berichtet wurde, erstattete ein Zeitungsleser Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen die Polizei. Davon erfuhr ich über Presseberichte. Der jüngste TAZ-Artikel befasst sich mit der Einstellung des Verfahrens gegen die Polizeibeamten durch die Staatsanwaltschaft – über diese Einstellung berichtete ich bereits in einem Blog-Beitrag „Freiheitsberaubung? Ja aber…“

Dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eine politische war, ist darüber hinaus daran zu sehen, wie die Behörde mich nun verfolgt.

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