Barrierefreiheit im Bus in Lüneburg – Rollstuhlfahrer*innen werden auf später vertröstet

Heute widme ich mich mal wieder dem Thema Barrierefreiheit im ÖPNV, genauer gesagt im Bus von KVG Stade in Lüneburg.

Ich habe im einem vorigen Blogbeitrag im September auf Probleme für Rollstuhlfahrer*innen, die in Lüneburg Bus fahren wollen, hingewiesen. Fahrgäste werden oft stehen gelassen, weil es nicht ausreichend Platz für Rollstühle nebst Kinderwagen und Rollatoren im Bus gibt. Ich bin nicht die einzige Rollstuhlfahrerin hier im Stadtteil. Und es gibt auch viele ältere Menschen mit Rollatoren und Familien mit Kinderwagen.
Ich habe mich des öfteren bei KVG Stade und bei Landkreis Lüneburg, der für Ausschreibung und Aufsicht zuständig ist, beschwert. Bis zum Herbst wurden wie berichtet meine Beschwerden regelrecht ignoriert.

Ich kann heute von einer leichten Verbesserung berichten, seitdem es einen neuen Landrat und neuen Fahrplan (luenebus.de) gibt: der Landkreis hat auf Tweets und einer Beschwerde reagiert. Ich habe eine Rückmeldung per Email erhalten. (Abdruck unten)

Die Reaktion von Landkreis ist allerdings ernüchternd. Und auf meine weiteren Rückfragen von vor einem Monat wurde nicht mehr reagiert. Und gesetzeswidrig diskriminierend ist die Situation allemal.

Heute widme ich mich mal wieder dem Thema Barrierefreiheit im ÖPNV, genauer gesagt im Bus von KVG Stade in Lüneburg.

Ich habe im einem vorigen Blogbeitrag im September auf Probleme für Rollstuhlfahrer*innen, die in Lüneburg Bus fahren wollen, hingewiesen. Fahrgäste werden oft stehen gelassen, weil es nicht ausreichend Platz für Rollstühle nebst Kinderwagen und Rollatoren im Bus gibt. Ich bin nicht die einzige Rollstuhlfahrerin hier im Stadtteil. Und es gibt auch viele ältere Menschen mit Rollatoren und Familien mit Kinderwagen.
Ich habe mich des öfteren bei KVG Stade und bei Landkreis Lüneburg, der für Ausschreibung und Aufsicht zuständig ist, beschwert. Bis zum Herbst wurden wie berichtet meine Beschwerden regelrecht ignoriert.

Ich kann heute von einer leichten Verbesserung berichten, seitdem es einen neuen Landrat und neuen Fahrplan (luenebus.de) gibt: der Landkreis hat auf Tweets und einer Beschwerde reagiert. Ich habe eine Rückmeldung per Email erhalten. (Abdruck unten)

Die Reaktion von Landkreis ist allerdings ernüchternd. Und auf meine weiteren Rückfragen von vor einem Monat wurde nicht mehr reagiert. Und gesetzeswidrig diskriminierend ist die Situation allemal.

Im Grunde genommen ist vor 2022 nicht beabsichtigt, irgendetwas an der Situation in Sache Barrierefreiheit und Diskriminierung von Rollstuhlfahrer*innen zu ändern. Der Einsatz von Gelenkbussen wird als tolle Lösung angepriesen.

Nur: es gibt in diesen Bussen weiterhin einen einzigen Rollstuhlplatz! Die Busse haben lediglich mehr Sitzplätze. Manche Busse haben dann im hinteren Bereich einen Platz für Kinderwagen, was die Situation ein kleines wenig entspannt. Aber es ist good Lück, welches Busmodell Mensch erwischt und hinten gibt es keine Platte für den Einstieg von Rollstuhlfahrer*innen. Also bleibt es bei einem Platz pro Bus. Ich darf nach wie vor kein Bus fahren, wenn besagter Platz bereits belegt ist. Ich darf nicht mit einem Freund, der ebenfalls im Rollstuhl sitzt, Bus fahren. Ich „darf“ weiter Termine und Züge am Bahnhof verpassen, wenn  KVG mich wegen dem Rollstuhl stehen lässt.
Die Antwort vom Landkreis liest sich für mich so, als gehe der Komfort für nicht Behinderte der Barrierefreiheit vor. (hey Landkreis! Wie wär‘s mit Klappsitze und somit sowohl Sitzplätze als auch Platz für Rolli? Wie wär‘s mit einer Einstiegsplatte im hinteren Bereich des Busses? Nicht schwer umzusetzen, oder?)

Busse mit mehr als einem Rollstuhlplatz, will der Landkreis erst ab 2022 anschaffen.  Es wird mindestens noch einen Jahrzehnt dauern, bis ich die Sicherheit habe, dass ich mitfahren kann, wenn der Bus kommt. Denn 2022 bedeutet lediglich, dass ab diesem Zeitpunkt mit der Neuanschaffung begonnen wird, es wird eine Weile dauern, bis sich die gesamte Flotte erneuert.

Das ist meiner Meinung nach auch gesetzeswidrig. Barrierefreiheit im ÖPNV schreibt der Gesetzgeber zu 2022 vor. Die Umsetzungsphase läuft jetzt schon und nicht erst ab 2022!

Gesetzliche Grundlage aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG):

Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. (…) Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Gemäß § 12 (1) 1.c) soll (1):
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung (soll) enthalten
1. in allen Fällen
(…)
c) eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der möglichst weitreichenden barrierefreien Nutzung des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan (§ 8 Abs. 3 Satz 3),
(…).

Gemäß § 13 (2.a) gilt weiter:
Im öffentlichen Personennahverkehr kann die Genehmigung versagt werden, wenn der beantragte Verkehr mit einem Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Absatz 3 nicht in Einklang steht. (…)
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der beantragte und in seinen Bestandteilen verbindlich zugesicherte Verkehr mindestens dem bisherigen Verkehrsangebot entspricht und darüber hinaus von den in der Vorabbekanntmachung beschriebenen weitergehenden Anforderungen zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nur unwesentlich abweicht. Als wesentlich gelten grundsätzlich Abweichungen von Anforderungen zu Linienweg und Haltestellen, zu Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeitraum, zur Abstimmung der Fahrpläne und zur Barrierefreihe

Gemäß § 62 Übergangsbestimmungen Abs. 2 gilt:
Soweit dies nachweislich aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unumgänglich ist, können die Länder den in § 8 Absatz 3 Satz 3 genannten Zeitpunkt abweichend festlegen sowie Ausnahmetatbestände bestimmen, die eine Einschränkung der Barrierefreiheit rechtfertigen.

Quelle: http://pbefg.ab-nrw.de/

Schriftverkehr mit dem Landkreis

Ich dokumentiere die Rückmeldung vom Landkreis und meine Nachfragen vom 2.12.2019. Auf diese Nachfragen hin, gab es bislang keine Reaktion vom Landkreis.

Rückmeldung vom 29.11.2019 vom Landkreis Lüneburg

Sehr geehrte Frau Lecomte,

vielen Dank für Ihre konkreten Hinweise, wann genau es Ihnen leider nicht möglich ist, das Angebot des Öffentlichen Nahverkehrs im Landkrei Lüneburg zu nutzen. Das bedauern wir. Ihre Anfragen nehmen wir sehr ernst, alle ihre Hinweise leiten wir an die KVG weiter. Wir werden gemeinsam mit der KVG versuchen ihren Anforderungen gerecht zu werden.

Ab nächster Woche werden sich die Fahrtmöglichkeiten für Sie erhöhen.
Die bisherige Linie 5014 wird ab dem 1. Dezember den Linienabschnitt ab ZOB mit der Linie 5011 tauschen. Auf der neuen Linienführung der Linie 5011, die dann in Bülows Kamp beginnt, wird Ihnen dann wochentags ein 15-Minuten-Takt mit größtenteils Gelenkfahrzeugen zur Verfügung stehen.

Die Gelenkfahrzeuge der KVG (unserem ansässigen Verkehrsunternehmen) haben drei Türen und zwischen 50 und 65 Sitzplätzen, sowie bis zu 100 Stehplätze. Mit mindestens einem ausgewiesenen Rollstuhlplatz und einer großen Mehrzweckfläche für Kinderwagen und Rollatoren. Grundsätzlich werden die bei uns eingesetzten Busse von unterschiedlichen Kundengruppen zu verschiedenen Zwecken genutzt und verkehren dabei in Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Hierbei werden unterschiedliche Anforderungen an die Fahrzeuge gestellt: während im regionalen Busverkehr mit längeren Fahrtstrecken und –zeiten und insbesondere im schulbezogenen Verkehr eine möglichst hohe Zahl von Sitzplätzen gefordert wird und hier mit Bequemlichkeits- und Sicherheitsaspekten argumentiert wird, werden von Nutzergruppen wie Familien mit Kinderwagen, Personen mit Rollatoren oder Rollstühlen möglichst große, sitzfreie Mehrzweckflächen gewünscht, um entsprechende Beförderungskapazität zu erhalten.

In Hamburg wird hier noch weitergegriffen, da die Fahrgäste im Schnit nur einen sehr kurzen Weg mit dem Bus zurücklegen und die Busse zumeist ausschließlich im Stadtgebiet verkehren.
Eine Anschaffung von Fahrzeugen, wie von Ihnen aus Hamburg beschrieben, widerspricht unseren Vorgaben des Nahverkehrsplans und den genannten kontroversen Wünschen der Bevölkerung:

Trotzdem möchten wir die Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr für immer mehr Menschen gewährleisten. Wir haben den Bedarf gesehen und möchten diesen durch den Einsatz von mehr Gelenkfahrzeugen auf der neuen Linie 5011 entgegenkommen. Um das neue Konzept umsetzen zu können werden insgesamt 5 Solofahrzeuge und 11 Gelenkfahrzeuge von der KVG neu angeschafft. Diese haben dann zwei ausgewiesene Rollstuhlplätze und ebenfalls eine zusätzliche Mehrzweckfläche. Diese werden im gesamten Gebiet des Landkreises Lüneburg eingesetzt. Im Nahverkehrsplan ist das Ziel verankert, dass ab dem 01.01.2022 grundsätzlich Fahrzeuge mit diesem Standard  bestellt werden dürfen, ab da werden also jedes Jahr mindestens 6 neue Fahrzeuge mit diesen Anforderungen beschafft.

Wir hoffen, dass sich mit dem Fahrplanwechsel und dem neuen Nahverkehrskonzept Lünebus zum 01. Dezember 2019 ohne Probleme ihr Ziel erreichen können.
Damit besteht häufiger von dort die Möglichkeit in Richtung Lüne
burg zu fahren und auch das Platzangebot, insbesondere für Rollstuhlfahrer*innen und Kinderwagen wird durch den Gelenkwagen-Einsatz erhöht.

Alle Einzelheiten finden Sie auch unter: www.lünebus.de.

Darüber hinaus beantworten wir Ihre Fragen zu den neuen Linien gerne! Per E-Mail unter luenebus@landkreis-lueneburg.de oder rufen Sie uns an unter 04131 26-1040 (montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr).

Mit freundlichen Grüßen,

Meine Antwort vom 2.12.2019 mit Nachfragen

Guten Tag,

das ist schon mal positiv dass ich nach so vielen Monaten zum ersten Mal eine Antwort erhalte (seit über einem Jahr habe ich auf Misstände aufmerksam gemacht und nie eine Reaktion erfahren). Meldet sich auch noch KVG zu Wort?

Ich habe drei Nachfragen.

1) Die eine betrifft KVG: ich möchte wissen, wieso ist KVG Stade nicht Mitglied der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr ist: https://soep-online.de/?
Dort sind zahlreiche Nahverkehrsunternahmen vertreten und bei Konflikten würde es helfen sich an einer solchen Schlichtungsstelle wenden zu können. Es ist frustrierend monatelang keine Reaktion auf Beschwerden zu erhalten.

2) zu ASM: Müssen noch Fahrkarten gelöst werden, wenn man einen Schwerbhindertenausweis mit Wertmarke besitzt? Bislang musste ich sowohl für mich als auch für meine Begleitperson zahlen, sodass die Fahrt genauso teuer ist für meine Strecke, wie mit einem normalen Taxi! Das ist doch nicht was ich unter ÖPNV verstehe!

Und haben sie nun mehr Personal an der Telefonleitung um ASM zu bestellen? Ich habe in der Vergangenheit oft 10 bis zu 45 min lang versucht mich anzumelden bis jemand ans Telefon ging und dann mal eine Ablehnung erhalten, weil keine 30min vor Abfahrt des ASM mehr drin waren! Aber es war ja nicht mein Verschulden! Entweder läutete es ins leere oder die Nummer war andauernd besetzt. Und ich kenne andere Menschen, die vom gleichen Problem berichten.

[…] 3)

Ansonsten zu ihrer Antwort bezgl Beförderung von Rollstühlen: 2022 ist schön weit hin. Bis dahin (und noch darüber hinaus, wenn die Busse überwiegend erst ab 2022 bestellt werden) habe ich also weiter den Ärger, dass ich oft mit dem Rollstuhl in den Bus nicht einsteigen kann, weil es einen einzigen (oft zu engen, kein Platz zum Rangieren) Platz gibt? Ich habe also keinerlei Sicherheit, dass ich befördert werde und meine Termine pünktlich wahrnehme? Es kommt drauf an wer sonst mitfährt, ob es andere Rollstuhlfahrer*innen gibt, die den selben Bus nutzen wollen (dort wo ich wohne bin ich nicht die einzige Rollstuhlfahrerin) und ich darf nicht mit einem befreundeten Rollstuhlfahrer den gleichen Bus nehmen! Ob ich mitfahre hängt zudem meiner Erfahrung nach stark vom Fahrer ab. Mal wird geduldet, dass 2 Rollstühle dabei sind, mal nicht und wird sich strikt auf die Angabe nur 1 Platz pro Bus, egal ob der Rollstuhl rein Platzmäßig noch hineinpasst, gehalten.
Es gibt keine Sicherheit, das macht Busreisen unheimlich stressig. Behinderte Menschen haben AUCH Termine und nicht einfach so, alle Zeit der Welt, weil sie im Rollstuhl sitzen! Gleichberechtigung ist anders als derzeit praktiziert wird.

Ein Armutszeugnis dass Barrierefreiheit im Jahr 2019 (und gleich 2020) nicht gewährleistet wird und Betroffenen auf einen Termin mehrere Jahre später verwiesen werden!

mfg
Cécile Lecomte