Der 18. Februar 2017 war als Mobilisierung gegen die Räumung des seit dem Sommer 2016 gegen das Atomklo (CIGÉO genannt) von Bure besetzten Waldes Bois Lejuc gedacht. Der Tag wurde zu einer schweren Niederlage für die nationale Agentur zur Entsorgung von radioaktivem Müll, ANDRA. Und der Thriller geht weiter: Das Endlagerprojekt bekam heute einen weiteren Dämpfer: der Beschluss des Gemeinderates, mit dem die ANDRA das Eigentum über den Wald Bois Lejuc erlangte, wurde durch das Verwaltungsgericht für nichtig erklärt.
Die Gegner *innen von GIGÉO hatten am 18. Februar zu einem Widerstandswochenende eingeladen. Die ANDRA war zuvor mehrfach mit Baufahrzeugen in den besetzten Wald eingedrungen. Sie will sich mit dem im Sommer durch das Gericht von Bar-le-Duc verhängten Baustopp nicht abfinden und hat gegen den Baustopp Berufung eingelegt. Zeitgleich beantragte sie die Erteilung eines Räumungstitels gegen die Waldbesetzer*innen. Als sich abzeichnete, dass vorerst keine Räumung stattfinden würde, schlug die Stimmung fröhlich um. Das Widerstandswochenende wurde zu einem Widerstandsfest mit Demonstrationen, Aktionen und Kultur. Die Aktivist*innen zeigten mit einer kräftigen Demonstration ihre Entschlossenheit. Zäune wurden am « Erkundungsberwerk » niedergerissen – die Mauer, die die ANDRA zum Schutz der Bauarbeiten vor Protesten errichtete, war schon im Sommer gefallen. Die ANDRA beschwerte sich über die schlimmen gewalttätigen illegalen Aktionen.
Festzustellen ist jedoch, dass ausgerechnet die ANDRA mit illegalen Aktionen glänzt! Diverse Klagen der ANDRA und der CIGÉO-Gegner*innen wurden in den letzten Wochen verhandelt. Die ersten Urteile wurden gesprochen. Die Projekt-Gegner*innen können sich über eine weitere Verschnaufpause freuen, die sie für die Befestigung der Widerstandsstrukturen und der Waldbesetzung nutzen wollen.
Die Verkündung des Urteils zur Klage der ANDRA gegen die Besetzung des Waldes war für vergangene Woche angesetzt worden. Zur Überraschung vieler Anwesenden wurde im Termin kein Urteil gesprochen. Das Gericht hat seine Entscheidung auf den 4. April verschoben. Die ANDRA hat somit keinen Räumungstitel erhalten. Die weiteren vor anderen Gerichten anhängigen Klagen haben das Gericht möglicherweise zu dieser Entscheidung bewegt. Das Verwaltungsgericht von Nancy hatte seine Entscheidung über die Klage gegen die Entscheidung des Gemeinderates von Mandres-en-Barrois für den heutigen Dienstag angekündigt. Das nun gesprochene Urteil dürfte Auswirkungen auf die Räumungsklage haben: die ANDRA verklagt Aktivist*innen wegen der Besetzung eines Waldes, der ihr… gar nicht gehört! Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss des Gemeinderates, mit dem die ANDRA das Eigentum über den Wald Bois Lejuc erlangte, auf Grund von zahlreichen Formfehlern für nichtig erklärt. Der Gemeinderat hatte im Sommer 2015 in einer Sitzung im Frühtau unter Polizeischutz den Tausch des Gemeindewaldes mit einem der ANDRA gehörenden beschlossen. Die ANDRA kauft zahlreiche Grundstücke – auch außerhalb des für das CIGEO-Projekt vorgesehenen Areals – um diese dann mit Grundstücken die sie für CIGÉO benötigt zu « tauschen ». Verantwortlich für das Tauschgeschäft ist Herr Hance, der ANDRA Mitarbeiter, der neulich Benzin auf eine durch Demonstrant*innen verteidigte Barrikade goss.
Der neue « Gemeindewald » befand sich nach dem Tausch weiter weg vom Dorf. Der Beschluss kam zustande, obwohl die Dorfbewohner*innnen sich zwei Jahre zuvor in einem – unverbindlichen – Referendum klar gegen das CIGÉO-Projekt positioniert hatten. Die Gemeinderatssitzung fand – aus Furcht vor Protesten – soweit wie möglich von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Einwohner*innen klagten gegen den Beschluss.
Das letzte Wort ist in der Sache nicht gesprochen. Das Gericht hat der Gemeinde eine 4-monatige Frist zur Behebung der Formfehler gesetzt. Es ist davon auszugehen, dass der Verkauf des Waldes nach Behebung dieser für rechtmäßig erklärt wird. Die gewonnene Zeit ist die Projektgegner*innen trotzdem wertvoll, durch die Auseinandersetzungen erlangt der Kampf gegen das Atomklo Bekanntschaft in der französischen politischen Landschaft.
Eine weitere gerichtliche Entscheidung steht an. Der im Sommer durch das Gericht von Bar-le-Duc verhängter Baustopp wurde am gestrigen Montag durch die Berufungskammer verhandelt. Das Gericht will seine Entscheidung am 22. Mai verkünden. Bis zum diesem Termin gilt der Baustopp weiter. Das Gericht in Bar-le-Duc hatte den Baustopp verhängt und erklärt, die Bauarbeiten dürfen erst wiederaufgenommen werden, wenn eine Rodungsgenehmigung vorliegt. Der ANDRA wurde 6 Monate Zeit für die Wiederinstandsetzung des Waldes – oder die Einholung der Genehmigung gegeben. Die sechs Monaten sind inzwischen verstrichen, mit ihrer Berufung wollte die ANDRA eine Verlängerung der Frist erreichen. Sie muss nämlich wegen der Überschreitung der sechsmonatigen Frist Strafzahlungen leisten. Die Projektgegner*innen bleiben wachsam. Sollte die Umweltbehörde die Rodungsgenehmigung erteilen, wäre der verhängte Baustopp hinfällig. Nach eine zeitnahen Erteilung der Rodungsgenehmigung sieht es jedoch nicht aus. In der Verhandlung am 27. Februar wurde bekannt, dass der Antrag auf Erteilung einer Rodungsgenehmigung erneut gestellt werden muss, weil Unterlagen fehlen. Eine Richtlinie zum Schutz von Fauna und Flora wurde missachtet.
Der juristische Thriller geht weiter. Und vor Ort bleiben die Projektgegner*innen wachsam!
Weitere Informationen
– Homepage der Projektgegner*innen auf Deutsch
– Mein Dossier über das Atomland Lothringen auf Deutsch