Ende Gelände 2015 – Die Prozess-Lawine rollt

Alle reden von Klimaschutz. Doch wer es nicht bei Worten belässt und sich tatkräftig für den Klimaschutz engagiert, wird kriminalisiert. Aktivist*innen, die sich an Aktionen von „Ende Gelände“ im rheinischen Braunkohlerevier 2015 beteiligten, stehen derzeit vor Gericht.
Folgende Termine sind aktuell bekannt:

Amtsgericht Erkelenz

  • 5.12.2016, 13:00 Uhr Vorwurf: Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (durch Klettern), Amtsgericht Erkelenz (Fortsetzungstermin vom 15.11.)
  • 8.12.2016 Amtsgericht Erkelenz 11.30 Uhr, Sitzungssaal 1.02 Vorwurf: Haufriedensbruch

Amtsgericht  Grevenbroich

  • 6.12.2016 Mittags: Kurzprozess(e) und Mahnwache vorm Amtsgericht Grevenbroich: Vorwurf Hausfriedensbruch, Einstellung angekündigt
  • Weitere Prozesse stehen an, sind aber noch nicht terminiert / öffentlich

Die Angeklagten haben unsere Solidarität verdient. Auf die Anklagebank gehören Konzerne wie RWE und Politiker*innen, die zwar von Klimaschutz reden, den Klimawandel jedoch durch ihre politischen Entscheidungen vorantreiben. So Wirtschaftsminister Gabriel, der das bereits äußerst schwache Klimaabkommen von Paris zu einer Farce verkommen lässt.

Der Flugverkehr, eine der Hauptquellen für CO2 Emissionen, flog bereits während der COP-Verhandlungen in Paris aus dem Vertrag raus. Gabriel hat nun bewirkt, dass der deutsche Klimaschutzplan nun kein Verbot neuer Kohlekraftwerke mehr enthält. Der Stopp weiterer Kohletagebaue ist ebenfalls nicht im Plan enthalten. Die « Kohleausstiegs-Kommission » heißt nun « Kommission Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung ». Und die Begriffe „Klimaschutz“ und „Energiewende“ wird vergeblich gesucht. Siehe auch die Analyse auf tagesschau.de.
Die Regierung behauptet trotz alledem nach wie vor, sie wolle das Klima schützen und den Kohlendioxid-Ausstoß reduzieren. Das ist Heuchelei!  Das ist eine schmutzige Lüge! Genauso wie die Mär von der sauberen Kohle!

Darum ist es nach wie vor notwendig, mit direkten Aktionen den Klimaschutz voranzutreiben! Darum haben die Angeklagten Aktivist*innen Solidarität verdient. Kommt zahlreich zu den Prozessen. Werdet für den Klimaschutz aktiv! Klimaschutz statt Kohleschmutz!

Alle reden von Klimaschutz. Doch wer es nicht bei Worten belässt und sich tatkräftig für den Klimaschutz engagiert, wird kriminalisiert. Aktivist*innen, die sich an Aktionen von „Ende Gelände“ im rheinischen Braunkohlerevier 2015 beteiligten, stehen derzeit vor Gericht.
Folgende Termine sind aktuell bekannt:

Amtsgericht Erkelenz

  • 5.12.2016, 13:00 Uhr Vorwurf: Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (durch Klettern), Amtsgericht Erkelenz (Fortsetzungstermin vom 15.11.)
  • 8.12.2016 Amtsgericht Erkelenz 11.30 Uhr, Sitzungssaal 1.02 Vorwurf: Haufriedensbruch

Amtsgericht  Grevenbroich

  • 6.12.2016 Mittags: Kurzprozess(e) und Mahnwache vorm Amtsgericht Grevenbroich: Vorwurf Hausfriedensbruch, Einstellung angekündigt
  • Weitere Prozesse stehen an, sind aber noch nicht terminiert / öffentlich

Die Angeklagten haben unsere Solidarität verdient. Auf die Anklagebank gehören Konzerne wie RWE und Politiker*innen, die zwar von Klimaschutz reden, den Klimawandel jedoch durch ihre politischen Entscheidungen vorantreiben. So Wirtschaftsminister Gabriel, der das bereits äußerst schwache Klimaabkommen von Paris zu einer Farce verkommen lässt.

Der Flugverkehr, eine der Hauptquellen für CO2 Emissionen, flog bereits während der COP-Verhandlungen in Paris aus dem Vertrag raus. Gabriel hat nun bewirkt, dass der deutsche Klimaschutzplan nun kein Verbot neuer Kohlekraftwerke mehr enthält. Der Stopp weiterer Kohletagebaue ist ebenfalls nicht im Plan enthalten. Die « Kohleausstiegs-Kommission » heißt nun « Kommission Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung ». Und die Begriffe „Klimaschutz“ und „Energiewende“ wird vergeblich gesucht. Siehe auch die Analyse auf tagesschau.de.
Die Regierung behauptet trotz alledem nach wie vor, sie wolle das Klima schützen und den Kohlendioxid-Ausstoß reduzieren. Das ist Heuchelei!  Das ist eine schmutzige Lüge! Genauso wie die Mär von der sauberen Kohle!

Darum ist es nach wie vor notwendig, mit direkten Aktionen den Klimaschutz voranzutreiben! Darum haben die Angeklagten Aktivist*innen Solidarität verdient. Kommt zahlreich zu den Prozessen. Werdet für den Klimaschutz aktiv! Klimaschutz statt Kohleschmutz!

Im Folgenden wird die Presseinformation der Angeklagten in den Prozessen am 15. und 16. November 2016 dokumentiert.

Prozesse gegen Klimaktivisten
Am kommenden Dienstag sowie Mittwoch finden vor dem Amtsgericht Erkelenz zwei Strafprozesse gegen Klimaaktivisten statt, die sich im Sommer 2015 an den Aktionen des massenhaften zivilen Ungehorsams gegen den Braunkohletagebau Garzweiler II beteiligten.
Einem Aktivisten wird vorgeworfen, sich unerlaubt auf dem Gelände des Tagebaubetreibers RWE aufgehalten zu haben und sich demnach eines Hausfriedensbruchs schuldig gemacht zu haben. Dies sei „…eine Farce, dass ein Konzern, welcher ganze Landstriche dauerhaft verwüstet und Tausende Menschen aus ihren Dörfern jagt, mir Hausfriedensbruch vorwirft.“
Den drei anderen Aktivisten wird der Versuch eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vorgeworfen, indem sie eine Demonstration auf sowie an einer Brücke der Autobahn A61 durchführten, die ebenfalls nach Plänen der NRW-Landesregierung und RWE dem Tagebau weichen soll und bereits jetzt entlang der Abbruchkante verläuft. Um diese Demonstration zu beenden, hat die Polizei die Autobahn beidseitig gesperrt, was den übrigen EndeGelände AktivistInnen die sichere Passierung der Autobahn ermöglichte.

Das aktuelle Versagen der Bundesregierung, einen nationalen Klimaschutzplan nach den Beschlüssen des UN-Klimagipfels in Paris letzten Jahres aufzusetzen, zeigt deutlich, dass man sich beim Klimaschutz nicht auf die Politik verlassen kann.
Bundesumweltministerin Hendricks kann beim aktuell stattfindenden Klimagipfel in Marrakesch keine konkreten Zahlen vorlegen, wie Deutschland einen Teil dazu beitrage soll, den globalen Temperaturanstieg auf maximal 2°C zu begrenzen, nachdem der Filz aus Gewerkschaften und Industrieverbänden Hendricks Plan zu einem schwammigen Wunschzettel aushöhlten. So wurde beispielsweise die Kohleausstiegskommission, welche den Kohleausstieg bis 2030 umsetzen soll, was zwingend nötig ist, um den bereits von der Bundesregierung ratifizierten Beschluss aus Paris umzusetzen, umbenannt in „Kommission Klimaschutz, Wachstum, Strukturwandel und Vollendung der Energiewende“, wobei weder 2030, noch der „Kohleausstieg“ genannt werden.
„Für Politiker mag es eine Blamage sein, doch für sehr viele Menschen weltweit geht es um die Existenz und zeigt auf, dass Aktionen wie Ende Gelände zwingend nötig sind, um die Lebensgrundlagen auf unserem Planeten zu erhalten.“, so einer der Aktivisten.

Wir, die Angeklagten werden uns nicht aburteilen lassen, sondern uns offensiv gegen die Vorwürfe vor Gericht wehren. Die Prozesse finden öffentlich im Amtsgericht Erkelenz statt:
15.11.2016 10:50  Sitzungssaal 1.02 – Hausfriedensbruch
16.11.2016 9:00    Sitzungssaal 1.02 – Versuchter gefährlicher Eingriff
in den Straßenverkehr

Une réflexion sur « Ende Gelände 2015 – Die Prozess-Lawine rollt »

  1. Kurzes Update:

    Prozess vom 15.11. (Hausfriedensbruch): Wurde vertagt. Über Inhalte wurde nicht verhandelt, die StA versuchte die Genehmigung eines Verteidigers zu verhjndern, mit dem Verweis auf ein Gesetz, das es längst nicht mehr gibt… Die Verteidigungssituation des Angeklagten blieb unklar.

    Prozess vom 16.11. (Demo an der Autobahnbrücke): die 3 Wahlverteidiger*innen (u.a. das Eichhörnchen) wurden nach §138 II StPO genehmigt . Es wurde 6 Stunden verhandelt. Es kam nur deshalb zu keinem Urteil, weil StA und Gericht den Vorwurf gegen die 3 Angeklagten änderten, nachdem die Verteidigung die Anklage aus dem Strafbefehl erfolgreich zerpflückte. Der neue Vorwurf macht die Formulierung und das Schreiben neuer Beweisanträgen notwendig. Da wollte der Richter aber Feierabend machen.  Angeklagt ist weiterhin ein "Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr". Aber da die zunächst angeklagte Tatbestandsalternative auseinander genommen wurde, wurde nun eine neue Gewählt (Versuch nach § 315b Abs. 1 Satz 3 statt bislang Versuch nach § 315b Abs. I Satz 2)  . Nach Auffassung der Verteidigung ein weiterhin absurder Vorwurf. Fortsetzung findet am 5. Dezember 2016 um 13 Uhr . Solidarische Unterstützung erwünscht.

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