Unwissenheit schützt UniformträgerInnen vor Strafe.
Die Staatsanwaltschaft hat erneut ein Verfahren gegen Polizeibeamten eingestellt, weil ihnen kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden könne, diese seien von der Rechtmäßigkeit ihres Handeln ausgegangen, als sie mich fest nahmen – so die Behörde.
Hintergrund ist meine Festnahme am 17. Mai 2011 bei einer Demonstration gegen die Jahrestagung des Atomforums in Berlin. Ich hatte im März 2013 eine langjährige Auseinandersetzung gegen die Berliner Polizei vor dem Verwaltungsgericht gewonnen (Aktenzeichen VG 1 K 257.11 ).
Darüber, dass von Amtswegen nach Abschluss der Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht ein Strafverfahren gegen die Beamten wegen Freiheitsberaubung zu meinem Nachteil eingeleitet worden war, erfuhr ich über einen Journalisten.
Als dieser mich dann über die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft informierte, fragte ich bei der Staatsanwaltschaft nach. Obwohl ich Opfer der rechtswidrigen Freiheitsentziehung gewesen bin, wurde ich von der Behörde nicht benachrigtigt.
Erst am gestrigen Tag erhielt ich eine Antwort auf meine Anfrage von August.
Das Verfahren gegen die Beamten wurde nach §170 II der Strafprozessordnung eingestellt.
Ich habe umgehend Beschwerde gegen die Einstellung eingereicht. Von Strafen halte ich nichts, aber wenn ein Verfahren schon eingeleitet wird, mische ich mich ein und entlarve die Absurdität des Systems. Mein Anwalt, der mich vor dem Verwaltungsgericht in der Sache vertrat, sieht die Sache ähnblich: „Die Beschwerde kannst Du ruhig einlegen und damit den Rechtsnihilismus der deutschen öffentlichen Gewalt weiter nachhaltig dokumentieren. Du weißt ja schon, was dabei heraus kommen wird.“
Das Verhalten der Berliner Staatsanwaltschaft ist keine Ausnahme. In Gießen wurde ein Verfahren gegen Beamten, die mich stark misshandelten ebenfalls eingestellt… weil die armen Polizisten ja nicht wissen konnten, dass...
Ich rechne nicht damit, das die Polizeibeamten sich jemals für ihre willkürlich politisch motivierte Handlung gegen mich verantworten werden müssen. Aber das Verfahren zeigt einmal mehr was der „Rechtsstaat“ und die „Gleichheit“ auf sich haben. Aus den Beschlüssen und Stellungnahmen von Polizei und Gerichte könnte ich ein Kabarett machen! Viele sind schon in meinem Buch eingeflossen und ich denke das wird beim Leser Schmunzel und Kopfschütteln auslösen…
Ich liefere hier Auszüge aus meiner Beschwerdebegründung:
„Ich frage mich wie gründlich hier ermittelt wurde. Als Opfer der rechtswidrigen Freiheitsentziehung die ich als Freiheitsberaubung empfunden habe, wurde ich nicht ein im Laufe der Ermittlungen mal befragt. Darüber dass ein Verfahren gegen die Beamten eingeleitet worden ist, erfuhr ich über Presseberichte.
Wäre ich vernommen worden, hätte ich aussagen können, dass ich die Beamten auf die Rechtswidrigkeit ihres Handeln ich die Beamten mehrfach hinwies, als ich festgenommen und festgehalten wurde! Dies begründete ich. Ich erklärte mehrfach, eine Meinungsäußerung könne keine Gefahr für „das Atomforum“ darstellen, außerdem dürfe ich selbstverständlich von meinem Grundrecht aus Art. 8 GG Gebrauch machen.
Wenn Polizeibeamten dies nicht wissen und nicht einmal in der Lage sind, ausgerechnet das Polizeigesetz (SOG) richtig anzuwenden, stellen sie eine Gefahr für die Grundrechte von BürgerInnen dar!
Faktisch wirkt sich das Ermittlungs- und Verfolgungsverhalten der Staatsanwaltschaft wie folgt aus: Polizisten können für Straftaten nicht bestraft werden, wenn sie angeben, die Gesetze nicht zu kennen oder das sie von der Rechtmäßigkeit ihres Handeln ausgegangen seien. Ihnen wird somit bescheinigt, nicht schuldhaft gehandelt zu haben. Also brauchen sie erst recht die Gesetze und ihre Auslegung in der Praxis nicht zu kennen- um Straftaten in aller Ruhe begehen zu können.
Jura ist Bestandteil der Grundausbildung von Polizeibeamten. Von Ihnen ist zu verlangen, dass sie das Polizeigesetz kennen und über Grundrechte aus Art. 5 und 8 Grundgesetz wissen. Wenn Beamten dann ihr rechtswidriges Handeln wie im hier vorliegenden Fall damit begründen, sie seien von der Rechtmäßigkeit ihres Handeln ausgehen, handelt es sich dabei entweder um eine Schutzbehauptung – oder sie sind für ihr Amt einfach nicht geeignet!
Ich kann nicht glauben, dass Polizisten nicht wissen, dass sie Menschen auf Grund ihrer Gesinnung zur Verhinderung von politisch motivierten Handlungen – wie im vorliegenden Fall geschehen – nicht festnehmen dürfen!
Die Maßnahme gegen meine Person war schlicht politisch motiviert. Das ist ein Hinweis für vorsätzlichen Handeln.“
Eine weitere Festnahme durch die Berliner Polizei (auch wegen Protest gegen das Atomforum, aber am Tag nach der ersten festnahme, am 18. Mai 2013) ist noch Gegenstand juristischer Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht und die Polizei Behörde erzählt jede Menge Unsinn, als würde sie die Bedeutung von Art. 5 und 8 GG nicht kennen. Das Kreidemalen in Sichtweite der Tagung des Atomforums, wollte die Polizei unterbinden. Dass Kreidemalen keine Straftat ist und niemand gefährdet, wussten die Beamten auch nicht… na klar. Ich berichte wenn es eine Verhandlung oder eine Entscheidung in dieser Sache gibt… vielleicht macht die Polizei wieder einen Rückzug in letzter Minute, um eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
UPDATE 10.12.13
Ich habe inzwischen Akteneinsicht erhalten und meine Beschwerde weiter begründet.
Festzuhalten ist folgendes
– die Polizei hat nicht von Amts wegen auf Grund des Ergebnis im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Ermittlungen aufgenommen, sondern auf Grund der Strafanzeige eines TAZ-Lesers. Einstellen könne man ja weil die Geschädigte (ich) keinen Strafantrag gestellt hat. Bei Amtsdelikten muss von Amt wegen ermittelt werden, aber egl, wenn nicht will…
– Die Akte vom Verwaltungsgericht ist nichteinmal Bestandteil der Ermittlungen gewesen, die dortigen Stellungnahmen sind nicht in die Ermittlungen eingefloßen.
– Polizei und Staatsanwaltschaft haben so gut wie gar nicht ermittelt
– die Staatsanwaltschaft behauptet, die verantwortlichen Beamten dürften nach nun mehr als zwei Jahren nicht mehr zu ermittelt sein. Sie hat es ja auch nicht versucht… die Behautung kann so übersetzt werden » Kein Bock zu ermitteln, Grundrechte von DemonstrantInnen sind mir ja ega
l ». Denn die Einheit ist bekannt, der Einsatleiter auch sowie die Beamten die den Platzverweis erteilten, Bilder der Festnahme sind im www vorhanden, die Festnehmenden sind dirt gut zu erkennen.
– .Polizei und Staatsanwaltschaft haben keine einzige Vernehmung durchgeführt, wollen aber wissen, dass es keine « subjektiven Komponenten » für die Schuld der Beamten gibt. Spricht die Beamten wussten leider nicht dass sie rechtswidrig handelten, ma kann ihnen deshalb nichts vorwerfen.
– Die Einstellung nach 170II StPO ist für die Polizei eine Einladung zum Weitermachen. Der Beschluss vom Verwaltungsgericht hat für die Beamten selbst keinerlei Folgen. Sie wissen außerdem, dass sie strafrechtlich nichts zu befürchten haben, es wird ja nicht ernsthaft ermittelt, sie werden systematich gedeckt.
– Die Folge dieses Systems ist quasi bei jeder Demo zu sehen. Selbst bei « Kind und Kegel » Demos. Wie vor 10 Tagen in Berlin... Die Polizei ist der Meinung dass sie einfach so ohne Begründung und mit Gewalt Meinungsäußerungen ,die ihr nicht gefallen, unterbinden kann.
– Eine Klarstellung zuletzt: Ich fordere keine Geldstrafen oder Knaststrafen für die Beamten. Davon halte ich überhaupt nichts. IDie Beamten die mir meiner Freiheit berauben will ich aber nicht bei jeder Demo begegnen. Es soll einfach festgestellt werden, dass sie für ihren Job nicht geeignet sind, die sollen was anderes für die Gesellschaft nützlicheres tun. Mit einer Einstellung nach §170II besteht die Chance auf Versetzung nicht… denn das ist ein Persilschein…