S21-Baggerprozess – Prozessablauf und Strategie

ProzessBei Aktionen des zivilen Ungehorsams rechne ich immer mit Konzequenzen vor Gericht. Wenn es so weit kommt, verteidige ich meine Handlung. Und es geht ganz schön hart zur Sache. Für seine Handlung zu stehen heißt es für mich nicht, mich wortlos aburteilen zu lassen. Vor Gericht werden Menschen wie am Fließband abgeurteilt. Mit Gerechtigkeit hat es nichts zu tun. Viel mehr werden dadurch herrschende Verhältnisse aufrechterhalten. Mir ist es wichtig, dies aufzuzeigen und Sand im Getriebe der Urteilsfabrik zu sein. Justizkritik gehört wohl zu meinem politischen Kampf!

Aktionen führe ich nicht durch, weil sie illegal sind (manchmal weiß man ja gar nicht was es denn ist, in der dritten Dimension, wie mein Freispruch es in Steinfurt zeigte), sondern weil sie meinem Gewissen entsprechen, weil sie für mich Sinn machen. Ich denke eine Gesellschaft verändert sich schneller als ihre Gesetze. Also entsprechen für mich Aktionen des zivilen Ungehorsams nicht zwangsläufig ein Gesetzverstoß. Vielleicht eher ein Regelverstoß, eine unübliche Handlung, die man in der Regel nicht vornimmt. Wie wenn ich gegen Finanzkrise auf Bankentürme hinauf Spazieren gehe… Horizontal schaufenster-bummeln stört niemand. Aber Vertikal…

Ich will hier ein Überblick über den bisherigen Prozessablauf geben und die gestellten Anträge zur Verfügung stellen, vielleicht interessiert es andere Betroffenen!

ProzessBei Aktionen des zivilen Ungehorsams rechne ich immer mit Konzequenzen vor Gericht. Wenn es so weit kommt, verteidige ich meine Handlung. Und es geht ganz schön hart zur Sache. Für seine Handlung zu stehen heißt es für mich nicht, mich wortlos aburteilen zu lassen. Vor Gericht werden Menschen wie am Fließband abgeurteilt. Mit Gerechtigkeit hat es nichts zu tun. Viel mehr werden dadurch herrschende Verhältnisse aufrechterhalten. Mir ist es wichtig, dies aufzuzeigen und Sand im Getriebe der Urteilsfabrik zu sein. Justizkritik gehört wohl zu meinem politischen Kampf!

Aktionen führe ich nicht durch, weil sie illegal sind (manchmal weiß man ja gar nicht was es denn ist, in der dritten Dimension, wie mein Freispruch es in Steinfurt zeigte), sondern weil sie meinem Gewissen entsprechen, weil sie für mich Sinn machen. Ich denke eine Gesellschaft verändert sich schneller als ihre Gesetze. Also entsprechen für mich Aktionen des zivilen Ungehorsams nicht zwangsläufig ein Gesetzverstoß. Vielleicht eher ein Regelverstoß, eine unübliche Handlung, die man in der Regel nicht vornimmt. Wie wenn ich gegen Finanzkrise auf Bankentürme hinauf Spazieren gehe… Horizontal schaufenster-bummeln stört niemand. Aber Vertikal…

Ich will hier ein Überblick über den bisherigen Prozessablauf geben und die gestellten Anträge zur Verfügung stellen, vielleicht interessiert es andere Betroffenen!

* Wahlverteidigung

Zu Beginn der Verhandlung stellten wir den Antrag auf Genehmigung zweier WahlverteidigerInnen. Hanna und Maria sind keine Professionelle RechtsanwältInnen. Aber ein Paragraf der Strafprozessordnung, den § 138 Abs. 2, ermöglicht die Genehmigung von Rechtsbeistände, sofern sie über geeignete juristische Kenntnisse verfügen. Ich selbst wurde schon mal als Verteidigerin in einem Verfahren gegen einen Freund gewählt.

Die Richterin lehnte unsere Rechtsbeistände mit einer meines erachtens nach rechtsfehlerhaften Begründung ab. Sie begründete ihre Ablehnung mit der Angebe, die Angeklagten seien in der Lage sich selbst zu verteidigen. Dabei verwechselte sie die Vorschriften des Paragrafes das die Pflichtverteidigung regelt mit denen, die die Wahlverteidigung regeln. Wir haben Beschwerde eingelegt, aber zu befürchten ist, dass diese überflogen und nicht sachlich beschieden werden. Denn so einen Antrag kommt selten vor, die meisten RichterInnen haben sich mit dem Paragraf auseinandergesetzt. Und Richterin Probst wollte nicht ein mal die Entscheidung des Landesgerichts abwarten – obwohl die Frage der Verteidigung wohl von grundsätzlicher Bedeutung ist – und die Verhandlung fortführen.

Der Antrag, die Beschwerde sowie der Aussetzungsantrag sind hier in einem PDF dokumentiert und dürfen verbessert, verändert und weiter verwendet werden.

Und mit Laienverteidigung und Vernetzung gegen repression geht es gleich weiter:

* Einlassung zur Sache und Befangenheit

« Es sind doch ihre Regeln, die sie immer wieder brechen, um das System aufrecht zu erhalten, es sind nicht meine Regel, es nicht mein System ». Mit diesem Zitat, habe ich meine Äußerung zur Sache angefangen, ich wollte auf die rechtswidrige Räumung durch die Polizei hin.. Zur Tat wollte ich mich nicht direkt äußern, sondern zu den Umständen. Weil die Umstände in der Prüfung des Vorsatzes, der Verwerflichkeit (Per Analogie zum Nötigungsparagraf nach 240 StGB wo es auf die Tat-mittel-Zweck-Relation ankommt), von Entshuldigungsgründen( Nach § 34 StGB) wohl eine wesentliche Rolle spielen. Auch im Rahmen der Strafzumessung ist es selbstverständlich von Relevanz, ob die Betroffenen bei der Beendigung der angeklagten Handlung Opfer einer rechtswidrigen Polizeihandlung gewesen sind, die einer Ersatzbestrafung gleich kommt.

Mich ausreden lassen wollte die Richterin aber nicht. Das war zu viel Staatskritik. Fakt ist aber, dass der Staat, um Großprojekte gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen, immer zu rechtswidrigen Mittel greift. Warum sollte es für den Staat keine Konsequenz haben, für die AktivistInnen aber schon? Warum sollte ich mich an Staatsregeln halten, wenn dieser sich nicht daran hält? Nein, das sind nicht meine Regeln, das ist nicht mein System. Widerstand ist eine gesunde Reaktion auf ein krankes System.

Weil die Richterin mich nicht ausreden ließ und sich scheinbar nur für die Beteiligung an der Tat aber nicht für die Umstände, also für Belastendes aber nicht für Entlastendes stellte ich einen Befangenheitsantrag. Dieser wurde von der Kollegin, mit der die Richterin in der Gerichtsküche zusammen Kaffee trinkt, als unbegründet verworfen. Man erklärt sich doch nicht gegenseitig für befangen. Einen Befangenheitsantrag habe ich ein mal durch bekommen. Weil die abgelehnte Richterin mir das rechtliche Gehör offensichtlich verweigert hatte, das was keine Ermessenssache, sondern Fakt. Das ist das Einzige mal, wo in der Vergangenheit ein von mir gestellter Befangenheitsantrag erfolgreich gewesen ist.

Arne konnte daraufhin seine Einlassung vortragen, weil diese nur 3 Minuten andauerte geduldete sich die Richterin. Arne legte seine Beweggründe sich aktiv gegen S21 zu engagieren dar, ohne zur Tat selbst eine Aussage zu machen. Was sinnvoll ist: Was bringt eine Aussage von Angeklagten, wenn Uniformträger vor Gericht immer am ehesten geglaubt werden, wenn es zu Widersprüche kommt. Die Statistik zeigt eindeutig, dass Polizeizeugen vor Gericht bevorzugt werden.

* Antrag auf Verfahrenseinstellung wegen Verfahrenshindernisses

Zwischendurch stellten wir einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens per Beschluss nach § 206 a I StPO, weil ein Verfahrensfehler vorliegt. Der Strafantrag ist nicht rechtsgültig. Er wurde von der Firma Wolf und Müller unterschrieben, obwohl die Deutsche Bahn dieser Firma das Hausrecht nicht übertragen hatte. Es wurden lediglich Vereinbarung zu den Bauarbeiten selbst getroffen.

« Zu Kenntnis genommen » sagte die Richterin, ohne den Anschein zu geben, sich damit auseinander setzen zu wollen. Ob sie ihr Urteil bereits im Kopfe hat und so oder so nichts ran rüttlen will… na klar gehe ich davon aus. Nicht desto trotz verteidige ich mich… Es sind doch ihre Regeln, die sie immer wieder brechen….

Es wird aber noch kommen, die Frage wird Gegenstand von Beweisanträgen sein.

Der Antrag ist hier als PDF dokumentiert.

* Die Zeugenvernehmungen

Als erster wurde PHK Höflacher vernommen. Zu Beginn konnte ich kein Wort seiner Aussage verstehen, weil er kaum artikulierte. Als die Richterin darauf hinwies und erklärte, der Zeuge müsse deutlicher sprechen, Deutsch ist nicht meine Muttersprache und ich verstehe schlechter, sagte sie zunächst, es sei ihr egal, sie würde ja verstehen, was der Zeuge sagt. Interessante Vorstellung eines fairen an der Waffengleichheit orientiertes Verfahren. Ich bin da verständlicherweise etwas lauter geworden. Nachdem der Richterin klar wurde, dass die Alternative das zuziehen eines Dolmetschers ist, ging sie darauf ein, den zeugen wiederholen zu lassen… Er war dann zu verstehen…

Nach der Vernehmung von PHK Höflacher wollte ich zu den Aussagen des Zeugen Stellung nehmen. ich wusste, dass mir dieses recht zusteht, das Paragraf wo es in der Strafprozessorndung geregelt ist kannte ich aber nicht auswendig… Die Richterin behauptete ich habe dieses Recht nicht. Da dies wie ich es im Nachhinein auf der Rückweg im Zug nachschlagen konnte, war dies seitens der Richterin glatt gelogen, Jetzt hat sie zwischen den Verhandlungstagen einen weiteren Befangenheitsantrag geerntet (zu diesem Punkt komme ich wieder).

Auf jeden Fall wurde Polizeioberrat Feß gleich darauf hin ins Saal gerufen. Er ist der damalige Einsatzleiter….

Die Zeugen erinnern sich an keiner Einzelheit, insbesondere konnten sie die Angeklagten als Besetzer der Maschine nicht erkennen. Aus diesem Grund ist die Beweiskraft ihrer Aussage zum Geschehensablauf gering.

Meine Fragen zur Rechtmäßigkeit der damaligen polizeilichen Maßnahme versuchte die Richterin zu verhindern, sie stempelte sie als irrelevant ab. Dass es nicht so ist werde ich ihr noch ausführlich erklären…. Es ist wohl relevant, ob es eine Versammlung war, ob die Versammlung aufgelöst wurde ob die Festnahme nach Poli
zeigesetz erfolgte. Nach Ergebnis der Zeugenbefragung handelte es sich bei der Baggerbesetzung um eine Versammlung, die nie aufgelöst wurde. Die Räumung erfolgte nach dem Polizeigesetz (SOG, zur Gefahrenabwehr, Beseitigung einer Störung der öffentlichen Ordnung).

Das bedeutet, dass die Räumung rechtswidrig war. Denn es besteht keine Pflicht, sich aus einer nicht aufgelösten Versammlung zu entfernen. Maßnahmen nach dem Polizeigesetz sind gegen VersammlungsteilnehmerInnen – also ohne vorige Auflösung oder Einzelteilnehmer-Ausschluss – unzulässig. Daraus ergibt sich, dass die Frage der Richterin nach der Dauer und Umfang der Behinderung der Bauarbeiten durch die Besetzung juristisch gesehen völlig irrelevant ist (wenn sie meine Fragen als irrelevant abstempelt, darf ich ihre Fragen auch kritisch betrachten…), weil die Besetzung zu einem Zeitpunkt startete, als keine Arbeiten statt fanden.

Wenn keine Pflicht sich zu entfernen gab, kann nicht strafverschärfend berücksichtigt werden, dass die Besetzung 5 Stunden andauerte. Strafmildern dürfte sogar sein, dass gegen die Beteiligten rechtswidrig vorgegangen wurde! Juristisch betrachtet, natürlich Da kann man auch sagen, dieser ganze Jurastoff ist eh schwachsinnig… Absurdes System!

Und es ist bedenklich, dass ein Polizeioberrat sich nicht ein mal die Frage nach der Rechtmäßigkeit seines Handels stellt. « Es sind doch ihre Regeln, die sie immer wieder brechen…. »

* Befangenheitsantrag wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

Inzwischen habe ich per Fax einen weiteren Befangenheitsantrag eingereicht. Ich habe ihn zwischen den Verhandlungstagen eingereicht, da kann man mir nicht vorwerfen, die Verhandlung in die Länge ziehen zu wollen.

Aber ich finde es musste sein! Die Richterin hat offensichtlich gelogen und sich an ihren eigenen Gesetze (hier die StPO) nicht gehalten.

Nach der ersten und zweiten Zeugenaussage wollte ich mich äußern. Die Richterin verbat es mir aber, sie rief den nächsten Zeugen rein. Sie behauptete das Recht zur Äußerung nach jder Zeugenvernehmung hätte ich nicht. Ihr waren die Vernehmungen der Zeugen wichtiger, als die Rechte der Verteidigung! Denn nach § 257 Abs.1 StPO hätte sie uns beide Angeklagten sogar von Amts wegen fragen müssen, ob wir uns äußern wollen. Solch ein grober vorsätzlicher Rechtsverstoß ist Grund genug für eine Ablehnung wegen Befangenheit.

Ob dem Antrag statt gegeben wird? Naja die finden bestimmt eine Ausrede für das Verhalten der Richterin. Aber vielleicht hilft es für die Zukunft, vielleicht darf ich dann nach jeder Zeugenverhnehmung Stellung nehmen. Beschieden wir der Antrag in der Hauptverhandlung am 10. Mai.
Der Wortlaut des
Antrages ist hier als PDF dokumentiert.

Jutiztheater Akte II am 10. Mai um 15:30 Uhr.

Eichhörnchen

In eigener Sache, noch…

* die Vertagung der Verhandlung:

Gegen 18:30 Uhr beantragte ich die Vertagung der Verhandlung. Es war klar, dass man an dem Tag nicht mehr zum Ende kommen würde. Ich finde es spannend, wie über Menschen geurteilt wird, ohne sie zu kennen. Hier und da habe ich Kommentare gelesen, wonach « die quirlige Französin » plötzlich nicht mehr konnte…

Wir Leben irgendwie in einer Gesellschaft, wo Mensch wie eine Maschine zu funktionieren hat und nach Augenschein geurteilt wird…

Ich bin keine Maschine, ich habe meine Grenzen. Ich habe die Vertagung beantragt, weil ich dabei war, bei den Zeugenaussagen alles mögliche durcheinander zu bringen. Vor Erschöpfung konnte ich mich nicht mehr konzentieren. Als Angeklagte, wenn man sich selbst verteidigt, ist es eine anstrengende Sache. Und wenn man am Tag vor der Verhandlung 12 Stunden im Zug saß und erst um 1:30 nachts angekommen ist… ist es verständlich, dass man irgendwann erschöpft ist! Das Gericht hatte die Verlegung des Termines abgelehnt, obwohl ich mich bis zum Tag vor der Verhandlung für einen schon lange geplanten beruflichen Termin noch in der Bretagne aufhielt.

Und ja, ich mag es überhaupt nicht damit zu argumentieren, aber irgendwie hat unsere Gesellschaft einen merkwürdigen Umgang mit Behinderung. Behinderung ist nicht immer zu sehen, das bedeutet aber nicht dass es die Menschen nicht quält! Ja, ich leide an einer chronischen Entzündung der Gelenke (Polyarthritis) und der Dauerkampf gegen die Krankheit und die Therapie, die das Immunsystem unterdrückt, führen zu Erschöpfung – vor allem wenn ich gerade quer durch europa gereist bin und keine Zeit zum Ausruhen hatte!

das hat eine Journalistin mal sehr schön begriffen, finde ich (Zum Artikel im Menschen Magazin)