Wenn der Verfassungssch(m)utz Antiatom-Konferenzen und (Baum)Klettern überwacht

Ich führe eine Klage gegen den Verfassungsschutz Niedersachsen vor dem Lüneburg Verwaltungsgericht (Az. Az.: 1 A 375/15). Ich habe die Löschung der über mich bei der Behörde gespeicherten Daten beantragt, weil ich hierfür keine Grundlage sehe. Der Verfassungsschutz speichert jede Menge Informationen über Redebeiträge, meine Teilnahme an Demos und Veranstaltungen, Lesungen, politischen (Kletter)Aktionen (die zu keiner Verurteilung führten oder als Ordnungswidrigkeit gewertet wurden). Ist das Staatsgefährdend? Mal sehen was das Verwaltungsgericht dazu sagt.

Der Verfassungsschutz behauptet aber, über Informationen zu verfügen, die meine meine linksextreme Gesinnung und Gefährlichkeit für den Staat belegen. Aber Quellen und Arbeit des Verfassungsschutzes müssen geschützt werden. Sodass wir es mit einem Geheimverfahren zu tun haben. Ich kann meine Interessen nicht verteidigen, weil ich nicht erfahren darf worauf die Einschätzung der Verfassungsschutz beruht.

Der erste Streitpunkt in diesem Verfahren war also in welchem Umfang die Verteidigung und das Verwaltungsgericht Akten erhalten dürfen. Die Sperrerklärung des Verfassungsschutzes wurde in einem „In Camera“ Verfahren durch das Oberverwaltungsgericht überprüft. Nur dieses Gericht hat die vollständige Akte erhalten. Nicht mal das Verwaltungsgericht. Das OVG hat ein paar weiteren Seiten als dem Verfassungsschutz genehm war freigegeben.

Der Streit um die Akteneinsicht ist somit vorerst abgeschlossen. Zeit darüber zu berichten. Auch wenn die Farbe Schwarz dominiert. Ich finde schon interessant, was alles als staatsgefährdend angesehen wird und wie viel Ressourcen für die Überwachung eingesetzt werden.

Heute gibt es Aktenauszüge mit gaanz viel Schwarz und dazwischen der Spizelbericht eines V-Mannes zu einer Antiatom-Herbstkonferenz, gefährliches Banneraufhängen in Göttingen und anderswo, eine Einschätzung zu meinem Buch (und Gesinnung), Berichte aus anderen Bundesländern.

Ich führe eine Klage gegen den Verfassungsschutz Niedersachsen vor dem Lüneburg Verwaltungsgericht (Az. Az.: 1 A 375/15). Ich habe die Löschung der über mich bei der Behörde gespeicherten Daten beantragt, weil ich hierfür keine Grundlage sehe. Der Verfassungsschutz speichert jede Menge Informationen über Redebeiträge, meine Teilnahme an Demos und Veranstaltungen, Lesungen, politischen (Kletter)Aktionen (die zu keiner Verurteilung führten oder als Ordnungswidrigkeit gewertet wurden). Ist das Staatsgefährdend? Mal sehen was das Verwaltungsgericht dazu sagt.

Der Verfassungsschutz behauptet aber, über Informationen zu verfügen, die meine meine linksextreme Gesinnung und Gefährlichkeit für den Staat belegen. Aber Quellen und Arbeit des Verfassungsschutzes müssen geschützt werden. Sodass wir es mit einem Geheimverfahren zu tun haben. Ich kann meine Interessen nicht verteidigen, weil ich nicht erfahren darf worauf die Einschätzung der Verfassungsschutz beruht.

Der erste Streitpunkt in diesem Verfahren war also in welchem Umfang die Verteidigung und das Verwaltungsgericht Akten erhalten dürfen. Die Sperrerklärung des Verfassungsschutzes wurde in einem „In Camera“ Verfahren durch das Oberverwaltungsgericht überprüft. Nur dieses Gericht hat die vollständige Akte erhalten. Nicht mal das Verwaltungsgericht. Das OVG hat ein paar weiteren Seiten als dem Verfassungsschutz genehm war freigegeben.

Der Streit um die Akteneinsicht ist somit vorerst abgeschlossen. Zeit darüber zu berichten. Auch wenn die Farbe Schwarz dominiert. Ich finde schon interessant, was alles als staatsgefährdend angesehen wird und wie viel Ressourcen für die Überwachung eingesetzt werden.

Heute gibt es Aktenauszüge mit gaanz viel Schwarz und dazwischen der Spizelbericht eines V-Mannes zu einer Antiatom-Herbstkonferenz, gefährliches Banneraufhängen in Göttingen und anderswo, eine Einschätzung zu meinem Buch (und Gesinnung), Berichte aus anderen Bundesländern.

V-Mann Bericht zu einer Antiatom-Herbst-konferenz in Berlin am 16./27.10.2012

Bericht zur aak Berlin 2012Dass die Behörden zur Überwachung von politischen Bewegungen auf Spitzel zurückgreifen ist bekannt. Immer wieder fliegen welche auf. Auf einer Seite vom Umweltverband BUND ist beispielsweise eine (nicht ausführliche) Liste zu finden.

Doch um das Jahr oder seit dem Jahr 2012 scheint kein Spitzel aufgeflogen zu sein. Aus meiner Verfassungsschutzakte ist allerdings zu entnehmen, dass die Behörde zu diesem Zeitpunkt einen Spitzel in der Person eines V-Mannes in der Szene hatte. Die Abkürzung VM im Bericht dürfte für V-Mann stehen. Der Bericht ist auf dem nebenstehenden Bild zu sehen (klicken zum Vergrößern, Schwärzungen sind nicht von mir).

Auf besagter Konferenz wurde über Proteste gegen bevorstehende Protestaktionen gegen die Anlieferung von MOX-Brennelementen an das AKW Grohnde. Andere Antiatom-Konferenzen an denen ich teilgenommen habe werden auch erwähnt, aber soweit ersichtlich ist das der einzige Spitzelbericht zu einer solchen Konferenz in der Akte (ist aber viel Schwarz drin, kann weitere Berichte enthalten).

Menschen die gegen Atomtransporte kämpfen, sieht Papa-Staat schon lange als Staatsfeinde an.

Verfassungsschutz Niedersachsen fühlt sich nicht nur für Niedersachsen zuständig

Darum werden in meiner Akte zahlreiche Protestaktionen gegen Atomtransporte erwähnt. Und hier fühlt sich der niedersächsische Verfassungsschutz für ganz Deutschland zuständig. So tauchen Kletteraktionen gegen Uranzüge im Münsterland (die der Verfassungsschutz NRW dagegen laut seiner Auskunft nicht gespeichert hat) oder gegen Castoren in Lubmin in der Akte auf. Es wird nur erwähnt, ich habe mich am Protest beteiligt oder den Zug angehalten. Die Aktionen sie soo staatsgefährdend, dass es entweder gar kein Strafverfahren gab oder ich wurde freigesprochen oder man hat sich darüber gestritten, ob es eine Ordnungswidrigkeit ist (Siehe „Kletteraktivistin darf weiter klettern“). Und in Sache Lubmin habe ich gar vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bundespolizei gewonnen. Die Behörde ist die, die sich rechtswidrig verhielt. Ob der Verfassungsschutz Niedersachsen zur Bundespolizei eine Akte hat? Sie gefährdet mit Freiheitsberaubungen in der Verfassung garantierte Grundrechte!

VerfassungsschutzSurhausser NI

Plakative Aktionen wie Banneraufängen in Göttingen oder anderswo verfassungsgeschichtlicher Relevanz?

Verfassungsschutz NI in GöttingenSelbst kleine Plakat-Aktionen finden Erwähnung statt. Ausführlich wird über eine Aktion in Göttingen berichtet, wo im Vorfeld zu einem Castortransport Banner am Bahnhof auf gehangen wurden. Das war eine reine plakative Aktion.

Wer mehr darüber erfahren will und eine Vorstellung davon haben will, wie staatsgefährdend das ist, soll die Kurzgeschichte „Der Beweismittelvernichter“ in meinem Buch aufklappen. Darin geht es um die damalige Aktion in Göttingen.

Der Verfassungsschutz interessiert sich weiter für einfache Demo-Teilnahme und Redebeiträge auf Demos wie zum Todestag von Sébastien Briat. Das passt auch gut zum Bericht aus dem Wendland zur diesjährigen Gedenkveranstaltung dort.

VerfassungsschutzSurhausser NI

Der Verfassungsschutz zu meiner journalistischen Tätigkeit

A propos Buch. Das ist köstlich, was der Verfassungsschutz zu meinem Buch und der Zeitschrift Graswurzelrevolution, bei der ich als Journalistin im Redaktionskreis mitarbeite, schreibt…

Verfassungsschutz zu GWR

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