Aktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerde um Schmerzensgeldklage

Die in Lüneburg lebende Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hat eine Verfassungsbeschwerde, bei der es um eine Klage um Schmerzensgeld nach einer Freiheitsentziehungsmaßnahme geht, gewonnen.

Die in Lüneburg lebende Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hat eine Verfassungsbeschwerde, bei der es um eine Klage um Schmerzensgeld nach einer Freiheitsentziehungsmaßnahme geht, gewonnen.
Cécile Lecomte war im April 2016 nach einer Kletteraktion gegen einen Urantransport von Hamburg nach Narbonne (Frankreich) in Buhholz in der Nordheide in Gewahrsam genommen worden. Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht erklärten die Ingewahrsamnahme für rechtswidrig.
Cécile Lecomte verklagte daraufhin die Polizeidirektion Lüneburg auf Schmerzensgeld.

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Schmerzensgeld bei rechtswidrigem Gewahrsam

Ich aktualisiere diesen Text aus 2017 aus aktuellem Anlaß. Ich habe eine Verfassungsbeschwerde wo es um eine Klage um Schmerzensgeld geht, gewonnen (siehe update unten)

Wenn es bei politischen Aktionen zu Auseinandersetzungen mit den Ordnungsbehörden kommt, gelten die Aktivist*innen häufig als die „schuldigen“ und „Verursacher“. Wer eins aufs Maul bekommen hat oder verhaftet worden ist, muss doch irgendwie Schuld daran sein. Und die Behörden – bei demonstrativem Geschehen in der Regel die Polizei – zeigen sich oft sehr erfinderisch, wenn es darum geht, ihre Maßnahmen zu rechtfertigen.  Sie zeigen Demonstrant*innen wegen angeblichen Straftaten an, fantasieren unmittelbar bevorstehende Gefahren herbei. Uniformierte haben den Vorteil, dass sie vor Gericht prophylaktisch als glaubwürdig gelten. Meine Erfahrung ist, dass die Behörden, insbesondere die Polizei, die eigenen Gesetze regelmäßig mit Füssen treten.  Es ist aber schwierig, gegen dieses System juristisch anzukämpfen. Viele Menschen versuchen es erst gar nicht. Viel bringt eine Klage nämlich nicht. Mensch erhält ein Beschluss, worauf steht, das die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig waren. Na toll. Ich habe eine ganze Sammlung solcher Beschlüsse zu Hause! (Auflistung). Ein Gerichtsbeschluss macht eine Freiheitsberaubung, eine Verletzung oder Schmerzen nicht wieder gut! Strafrechtlich werden die Täter*innen zudem kaum belangt, selbst wenn der Fall klar ist: die Staatsanwaltschaft findet Wege, den Vorsatz zu verneinen und einzustellen. „Erlaubnistatbestandsirrtum“ heißt es dann. Das habe ich in Gießen erlebt ( zu dem Bericht). Selbst meine zwei 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen Klagen (zum Bericht) bringen mir nichts mehr als ein Zettel Papier worauf „Urteil“ steht. Das Verfahren hat zudem so lange gedauert, dass ich keine Chance mehr habe, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

A propos Zivilrechtliche Ansprüche: genau darüber wollte ich heute schreiben und Tipps geben. Im Hinblick auf zivilrechtlichen Ansprüchen können Klagen gegen Maßnahmen der Polizei (oder anderer Behörden) doch noch was bringen: Schmerzensgeld

Im Folgenden erläutere ich wie ich mich da regelmäßig durchsetze, vielleicht ist es anderen Betroffenen nützlich!

eichhörnchen seilt sich aus dem Knast abIch aktualisiere diesen Text aus 2017 aus aktuellem Anlaß. Ich habe eine Verfassungsbeschwerde wo es um eine Klage um Schmerzensgeld geht, gewonnen (siehe update unten)

Wenn es bei politischen Aktionen zu Auseinandersetzungen mit den Ordnungsbehörden kommt, gelten die Aktivist*innen häufig als die „schuldigen“ und „Verursacher“. Wer eins aufs Maul bekommen hat oder verhaftet worden ist, muss doch irgendwie Schuld daran sein. Und die Behörden – bei demonstrativem Geschehen in der Regel die Polizei – zeigen sich oft sehr erfinderisch, wenn es darum geht, ihre Maßnahmen zu rechtfertigen.  Sie zeigen Demonstrant*innen wegen angeblichen Straftaten an, fantasieren unmittelbar bevorstehende Gefahren herbei. Uniformierte haben den Vorteil, dass sie vor Gericht prophylaktisch als glaubwürdig gelten. Meine Erfahrung ist, dass die Behörden, insbesondere die Polizei, die eigenen Gesetze regelmäßig mit Füssen treten.  Es ist aber schwierig, gegen dieses System juristisch anzukämpfen. Viele Menschen versuchen es erst gar nicht. Viel bringt eine Klage nämlich nicht. Mensch erhält ein Beschluss, worauf steht, das die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig waren. Na toll. Ich habe eine ganze Sammlung solcher Beschlüsse zu Hause! (Auflistung). Ein Gerichtsbeschluss macht eine Freiheitsberaubung, eine Verletzung oder Schmerzen nicht wieder gut! Strafrechtlich werden die Täter*innen zudem kaum belangt, selbst wenn der Fall klar ist: die Staatsanwaltschaft findet Wege, den Vorsatz zu verneinen und einzustellen. „Erlaubnistatbestandsirrtum“ heißt es dann. Das habe ich in Gießen erlebt ( zu dem Bericht). Selbst meine zwei 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen Klagen (zum Bericht) bringen mir nichts mehr als ein Zettel Papier worauf „Urteil“ steht. Das Verfahren hat zudem so lange gedauert, dass ich keine Chance mehr habe, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

A propos Zivilrechtliche Ansprüche: genau darüber wollte ich heute schreiben und Tipps geben. Im Hinblick auf zivilrechtlichen Ansprüchen können Klagen gegen Maßnahmen der Polizei (oder anderer Behörden) doch noch was bringen: Schmerzensgeld

Im Folgenden erläutere ich wie ich mich da regelmäßig durchsetze, vielleicht ist es anderen Betroffenen nützlich!

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Mal wieder Kuhhandel um Schmerzensgeld für Polizeiwillkür

Vor kurzem berichtete ich darüber, dass meine Datei „PMPK“ für Politisch Motivierte Polizei Kriminalität um einen Eintrag länger wurde, nachdem das Hamburger Verwaltungsgericht meine Ingewahrsamnahme nach der Kletteraktion gegen einen Uranzug am 10. – 11.11.2014 im Hamburger Hafen für rechtswidrig erklärte. Nach einigem hin und her habe ich nun hierfür 300 Euro Schmerzensgeld erstritten. Kämpfen lohnt sich.

Vor kurzem berichtete ich darüber, dass meine Datei „PMPK“ für Politisch Motivierte Polizei Kriminalität um einen Eintrag länger wurde, nachdem das Hamburger Verwaltungsgericht meine Ingewahrsamnahme nach der Kletteraktion gegen einen Uranzug am 10. – 11.11.2014 im Hamburger Hafen für rechtswidrig erklärte. Nach einigem hin und her habe ich nun hierfür 300 Euro Schmerzensgeld erstritten. Kämpfen lohnt sich.

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