Weil ich mich politisch und zumeist kletternd für eine bessere Welt engagiere, speichert die Polizei Daten über mich ohne Ende. Ob „LIMO“ ; „CASTOR“ oder « relevante Person » oder auch die bundespolizeiliche präventive Fahndungsauschreibung oder Schengen SIS-Fahndung-Datei, ich werde in Schubladen einer angeblich politisch motivierten Kriminalität gesteckt. Dabei wird nicht auf Richtigkeit geprüft… Wenn die Polizeidateien stimmen, bin ich an manchen Tagen zeitgleich an zwei verschiedenen Orten…
Ich kann auch eine Datei anlegen! Politisch Motivierte PolizeiKriminalität (PMPK). Die Staatsgewalt verstößt ständig gegen Grundrechte!
Ich habe eine Auflistung von gerichtlich festgestellten rechtswidrigen Polizeimaßnahmen, Freiheitsentziehungen unwürdigen grundrechtswidrigen Behandlungen bei Festnahmen und Überwachungsmaßnamen gegen mich seit dem Jahr 2003.
Vorbestraft bin ich nicht. Frühere geringfügige Verurteilungen sind längst aus dem Strafregister gelöscht. Das hindert die Polizei nicht daran, ständige neue Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen « zur Gefahrenabwehr » durchzuführen. Selbst wenn keine strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen. Das nenne ich politische Verfogung.
Aus der Begründung für eine präventive Ausschreibung zur polizeilichen Fahndung durch die Bundespolizei:
Mit den oben dargestellten Erkenntnissen ist eindeutig belegt, dass Sie sehr aktiv an Aktionen insbesondere im Themenbereich von Klimaschutz und Anti-Atom tätig sind (Umweltaktivistin).
Bundespolizei
Ihre Art der Beteiligung an den dargestellten Aktionen variiert. Sie achten darauf, dass sie keine Strafrechtsnormen verletzen. Mit Ihren Aktionen, insbesondere den nicht ganz unspektakulären Kletteraktionen, wollen Sie die Aufmerksamkeit der Allgemeinheit auf sich ziehen.
Es geht um
- Klageverfahren mit gerichtlicher Entscheidung (derzeit 28, sofern ich nichts vergesse)
- laufende Verfahren
Politisch Motivierte PolizeiKriminalität : PMPK
- VG Lüneburg 5 A 367/17 – Klage gegen die Lüneburger Polizei die der Auffassung ist, dass Klettern nicht zu einer Demo gehört und sich bei einer G20 Demo willkürlich verhielt. Zum Demobericht. Ich habe meine Klage in erster Instanz gewonnen. Zur Pressemitteilung vom Verwaltungsgericht. Urteil als PDF Die Polizei hat Rechtsmittel eingelegt.
- 1 BvR 2666/18 Bundesverfassungsgericht – erfolgreiche Verfassungsbeschwerde um die Gewährung von Prozesskonstenhilfe in einer Schmerzensgeldklage um rechtswidrigen Gewahrsam. Bericht , Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Was wenig Menschen wissen: Amtspflichtsverletzungen (z.B. rechtswidrige Handlung von Polizeibeamten) ziehen einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach sich. Darum klage ich bei festgestellten rechtswidrigen polizeilichen Maßnahmen immer wieder Schmerzensgeld ein. Das kann die Willkür nicht wieder gut machen, der Staat finanziert aber somit unfreiwillig die nächsten Protestaktionen 🙂 Darum die Schmerzensgeldklage.
- VG Lüneburg 1 A 375/15 – Klage gegen den Verfassungsschutz Niedersachsen (Datenlöschung) Es gab einZwischenverfahren um die Akteneinsich, siehe Bericht. Die Klage habe ich dann gewonnen, der Verfassungsschutz hat gelöscht. Bericht
- Az 10 W 6 / 19 OLG Celle – rechtswidriger Gewahrsam nach einer Abseilaktion mit Banner und Megafon gegen die Bundeswehr – Videobericht – Bericht zur erfolgreichen Klage. Schmerzensgeldklage wird eingereicht.
- Az. 396/16 AG Tostedt, 22w11/17 OLG Celle – Rechtswidriger Gewahrsam nach Uranzug-Luft-Blockade in Buchholz 2016, die Polizei ging in Berufung, das OLG bestätigte die Rechtswidrigkeit – Bericht – Beschluss Amtsgericht als PDF In der Sache habe ich auch vor dem OLG Brandenburg gewonnen. Das AG verhängte 500 Euro Bußgeld für die Kletteraktion, das OLG hob auf meine Rechtsbeschwerde hin das Urteil auf. Das Verfahren ist endgültig eingestellt.
- Schmerzensgeldklage läuft (siehe oben, habe da schon mal im PKH Verfahren eine Verfassungsbeschwerde gewonnen)
- BvR 1754/14 und 2BvR 1754/14 Bundesverfassungsgericht sowie Az. 8 T 123/17 und 8 T 133/17 Landgericht Stralsund – Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von Freiheitsentziehungen beim Castor 2010 und 2011 nach Lubmin – zwei gewonnenen Verfassungsbeschwerden; Beschlüsse des Landgerichtes Stralsund wurden aufgehoben, das LG musste nun unter Berücksichtigung meines Vorbringens – das in den ersten Entscheidungen willkürlich übergangen wurde, neu entscheiden. Ich habe nun endgültig gewonnen (Sommer 2018) – Zur Zusammenfassung
- Az. 17 K 6618/16 VG Gelsenkirchen – Gewonnene Untätigkeitsklage gegen die Polizei Essen, diese musste schließlich diverse Daten aus der Datenbank löschen.
- Az. 17 K 3055/12 VG Gelsenkirchen und Az. 4 O 113/16, Landgericht Essen: Brutale Ingewahrsamnahme in Essen 2012 anlässlich einer Protestaktion gegen die Vollversammlung vom Konzern EON. Die Polizei musste im Oktober 2015 anerkennen, dass die Polizeimaßnahmen rechtswidrig waren. Die Schmnerzensgeldklage habe ich auch gewonnen und 400 Euro Schmerzensgeld erhalten (für 2 Stunden Gewahrsam). Zur Pressemitteilung.
- VG Osnabrück Az. 6 A 308/16 – Klagen gegen das die Polizei Osnabrück um die Löschung von Daten in SAFIR. Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt, ich habe Beschwerde eingelegt, das OVG hat den Beschluss aufgehoben und PKH bewilligt, jetzt hat die Polizei gelöscht um ein Urteil vorzukommen. Bericht aus dem Winter 2017 dazu (noch vor der Löschung).
- LKA Niedersachen: Das LKA Niedersachsen hat einen Eintrag als « relevante Person » gelöscht, um eine Niederlage vor Gericht zu verhindern. Zum Bericht
- Az. VG 1 K 318.14 VG Berlin: Das Einschreiten der Polizei, das darauf zielte mich daran zu hindern, in luftiger Höhe bei der Energiewendedemo von November 2013 zu demonstrieren, war rechtswidrig. Das Urteil ist rechtskräftig.
- AZ. VG 1 K 131.13 VG Berlin: Rechtswidriger Platzweis und Rechtswidrige Festnahme durch die Polizei anlässlich von Protesten gegen die Tagung des Atomforums. Kreidemalen stellte keine Gefahr für das Atomforum dar. Fünf Jahre brauchte das Gericht, um zu diesem Erkenntnis zu kommen! Das Urteil ist rechtskräftig. Verwandt mit Az. 1 K 257.11, siehe weiter unten)
- Az. 20 L 1195/13 VG Köln: Klage gegen gegen die Ablehnung meiner Bestellung als Versammlungsleiterin beim Klimacamp 2013 durch die Kreispolizeibehörde. Die Ablehnung wurde durch die Polizei mit meinem poltischen Engagement begründet, damit dass ich auch in der Öffentlichkeit zu meinen Handlungen stehe und für zivilem Ungehorsam eintrete. Nach längerem hin und her bis zum OVG das eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe durch das VG Köln kassierte und der Klage Aussicht auf Erfolg bescheunigte, nahm die Beklagte ihren Bescheid zurück und erklärte meine Ablehnung als Versammlungsleiterin für rechtswidrig.
Az. 17 K 5756/14 VG Hamburg: Klage gegen eine Ingewahrsahmnahme nach einer erfolgreichen Kletteraktion im Hafen gegen einen Urantransport im November 2014. Das VG hat der Klage statt gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig. Ich habe 300 Euro Schmerzensgeld erhalten (gütliche Einigung)
- Az. 5 K 1971/11 VG Hamburg, Klage gegen eine Festnahme und Misshandlungen im Gewahrsam anlässlich einer Protestaktion gegen die Vattenfall Cyclassics (Greenwashing vom Konzern Vattenfall) in Hamburg 2011 – Der Gewahrsam war dem Grunde nach Rechtswidrig, die « Handeugehebel » und andere « Schmerzereize » waren ebenfalls rechtswidrig. Für die eingesetzten beamten hat dies natürlich keine Konzequenzen. Zum Urteil. Ich konnte in einem anschließenden Zivilverfahren 500 Euro Schmerzensgeld erkämpfen.
- Az. 5 A 87/13 VG Lüneburg und 11 LA 233/14 OVG Niedersachsen : Die Sprengung einer Versammlung durch die Polizei im Tiergarten (Waldstück in Lüneburg, wo die CASTOR-Strecke lang führt) 2011 einige Wochen vorm Castortransport war rechtswidrig – Das Urteil ist seit Juli 2015 rechtskräftig.
- Az. 2Ws 1112/12 St Vollz Oberlandesgericht FFm und Az.4/18 a StVK 2/12 Landgericht Ffm- zur rechtswidrigen Durchführung von Ordnungshaft in der JVA Preungesheim
- Az 3 UR II 3/12 Amtsgericht Hameln – Rechtswidriger Gewahrsam beim Protest gegen die Lieferung von Plutoniumbrennstäben (MOX) in Grohnde
- Verfassungsbeschwerde Az. VG 1.K 257.11 VG Berlin für eine Aktion aus dem Jahr 2011 – rechtswidriger Platzverweis und Festnahme anlässlich einer Protest-Kletteraktion gegen die Tagung der Atomlobby in Berlin. (Verwandt mit Az. 1 K 131.13, siehe weiter oben)
- Az. 20 W 264/09 Oberlandesgericht FFm und Az. 4 O 298/12, Landgericht Gießen – rechtswidrige willkürliche Festnahme und Misshandlungen im Gewahrsam in Gießen 2009 . Ich habe 1500 Euro Schmerzensgeld erstritten. Der Einsatzleiter der Polizei wurde nicht beheligt, er kann doch nicht wissen, dass man keine Ingewahrsamnahme zur Verhinderung „politisch motivierten Aktionen“ anordnen darf… Erlaubnistatbestandsirrtum, sagt die Staatsanwaltschaft.
- Az. 20 W 258/09 OLG FFm und 2-04 O 67/13 Landgericht FFm, Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme von einer Dauer von 22 Stunden! Anlässlich von Aktionen gegen die Privatisierung öffentlicher Räume (Fassadenklettern…)+ 800 Euro Schmerzensgeld
- 21 XIV 7729 B Amtsgericht Lüneburg – Rechtswidrige Ingewahrsamnahme nach einer Protestaktion gegen einen Naziaufmarsch auf dem Dach des Lüneburger Bahnhofes.
- Az. 3 A 185/09 VG Lübeck – meine Ingewahrsmanhme auf dem Weg zu einer Antifa-Demo im März 2008 war rechtswidrig.
- Az. 5 K 1045/09 , Oberverwaltungsgericht Münster , rechtswidrige Ingewahrsamnahme in Steinfurt nach der sechsstündigen Luft-Blockade eines Urantransportes nach Russland im Januar 2008
- Az. 6 W 22/08 , das Amtsgericht Rostock entschied gegen den Willen der Polizei über die Fortdauer einer Freiheitsentziehung ; ich wurde frei gelassen. Der Vorwurf gegen mich? Beim Protest gegen einen Naziaufmarsch soll ich 2007 versucht haben, eine Polizeikette umzurunden.
- Az. 101 XIV 60 L Amtsgericht Lüneburg, rechtswidrige Ingewahrsamnahme nach einer Kletteraktion über der Castorstrecke, ein Probe-Castor musste in Höhe Tiergarten in Lüneburg auf dem Weg nach Gorleben eine 2stündige Pause einlegen.
- Az. 6 T 87/07 Landgericht Göttingen – Rechtswidrige Fesselung mit Händen und Füßen an einem Gitter vom Gewahrsamkäfig, die Ingewahrsamnahme erfolgte anlässlich von Demonstrationen gegen einen Naziaufmarsch 2006.
- Az. 101 XIV 39L, Amtsgericht Lüneburg – Rechtswidriger Gewahrsam beim Castor 2006 – die Polizei überwachte mich mit MEK und ich wurde am Tag X in der Stadt festgenommen.
- Az. 3 A 209/07 VG Lüneburg – Rechtswidrige 2-wöchige Überwachung durch 4 Mobilen Einsatzkommandos(MEK) und eine « Fahndungseinheit » aus Pirna im Jahr 2006 vor dem Castortransport nach Gorleben
- Verfassungsbeschwerde
21 XIV 7729 B Amtsgericht Lüneburg – Castor 2005 rechtswidrige Ingewahrsamnahme bei einer Deutsch-französischen Aktion an der Castorstrecke. Die Polizei griff gewaltsam ein, einem Demonstranten wurden 3 Zähnen ausgeschlagen. Die Verfahren gegen die Polizisten wurden eingestellt, diese seien so die Staatsanwaltschaft „nicht indentifizierbar“ gewesen
- Az. 21 A XIV 36/03 Amtsgericht Lüneburg – rechtswidrige Ingewahrsahmane anlässlich einer Aktion von X1000malquer gegen den Castortransport nach Gorleben 2003. Ich habe das Wort „Gewahrsam“ gelernt …
Laufende verfahren:
- VG Gelsenkrichen / AG Essen/LG Essen: Klage gegen die Essener Polizei wegen Misshandlung und Festnahme im Namen von RWE bei einer Kletteraktion am Opernplatz in Essen 2017. Tja das Gericht nimmt sich sehr viel Zeit… Ich habe inzwischen eine Schmerzensgeldklage dran gehängt.
- VG Lüneburg: weitere Versammlungsrechtliche Klage im Zusammenhang mit dem Verbot von Bauklettern in Lüneburg
- VG Brauschweig: Klage wegen Behinderung der Pressefreiheit bei der Berichtserstattung über Proteste gegen VV in Wolfsburg, Sommer 2020
- VG Gießen / VGH Kassel: Klage gegen eine Kontrolle und Beschlagnahme im ICE
- VG Achen / OVG NRW: Klage gegen einen Polizeieinsatz bei Ende gelände 2020 (u.a. Gefärhdung von Menschen mit Behinderung durch Polizeihunde)
- VG Darmstadt: Klage gegen eine präventive Kontrolle beim Castortransport nach Biblis 2020
- Verfahren gegen die Bundespolizei, die mich zur präventiv polizeilicher Fahndung ausgeschrieben hat und zum Teil die Auskunft über zu meiner Person gespeicherten Daten verweigert. (Im Moment: Widerspruchverfahren)
- VG Lüneburg: Anträge auf Löschung von Daten der Polizei Lüneburg
- Amtsgericht Hamburg: Klage gegen ein Flughafen-Hausverbot, erteilt nach einer Aktion im Terminal 2019
- Amtsgericht FFm: Klage gegen die Kontrolle der Personalien einer amtsbekannten Person 2017, das Gericht verschleppt das Verfahren, reagiert nicht mal auf Verzögerungsrügen
All die Verfahren, die ich gerade vergesse…
- Siehe auch auf meiner Homepage unter « Repression« .
Dieser Blog-Eintrag wurde am 22.04.2013 erstellt und wird immer mal wieder mit den jüngsten Entscheidungen / Informationen vervollständigt.