Ich führe eine Klage gegen den Verfassungsschutz Niedersachsen vor dem Lüneburg Verwaltungsgericht (Az. Az.: 1 A 375/15). Ich habe die Löschung der über mich bei der Behörde gespeicherten Daten beantragt, weil ich hierfür keine Grundlage sehe. Der Verfassungsschutz speichert jede Menge Informationen über Redebeiträge, meine Teilnahme an Demos und Veranstaltungen, Lesungen, politischen (Kletter)Aktionen (die zu keiner Verurteilung führten oder als Ordnungswidrigkeit gewertet wurden). Ist das Staatsgefährdend? Mal sehen was das Verwaltungsgericht dazu sagt.
Der Verfassungsschutz behauptet aber, über Informationen zu verfügen, die meine meine linksextreme Gesinnung und Gefährlichkeit für den Staat belegen. Aber Quellen und Arbeit des Verfassungsschutzes müssen geschützt werden. Sodass wir es mit einem Geheimverfahren zu tun haben. Ich kann meine Interessen nicht verteidigen, weil ich nicht erfahren darf worauf die Einschätzung der Verfassungsschutz beruht.
Der erste Streitpunkt in diesem Verfahren war also in welchem Umfang die Verteidigung und das Verwaltungsgericht Akten erhalten dürfen. Die Sperrerklärung des Verfassungsschutzes wurde in einem „In Camera“ Verfahren durch das Oberverwaltungsgericht überprüft. Nur dieses Gericht hat die vollständige Akte erhalten. Nicht mal das Verwaltungsgericht. Das OVG hat ein paar weiteren Seiten als dem Verfassungsschutz genehm war freigegeben.
Der Streit um die Akteneinsicht ist somit vorerst abgeschlossen. Zeit darüber zu berichten. Auch wenn die Farbe Schwarz dominiert. Ich finde schon interessant, was alles als staatsgefährdend angesehen wird und wie viel Ressourcen für die Überwachung eingesetzt werden.
Heute gibt es Aktenauszüge mit gaanz viel Schwarz und dazwischen der Spizelbericht eines V-Mannes zu einer Antiatom-Herbstkonferenz, gefährliches Banneraufhängen in Göttingen und anderswo, eine Einschätzung zu meinem Buch (und Gesinnung), Berichte aus anderen Bundesländern.
Ich führe eine Klage gegen den Verfassungsschutz Niedersachsen vor dem Lüneburg Verwaltungsgericht (Az. Az.: 1 A 375/15). Ich habe die Löschung der über mich bei der Behörde gespeicherten Daten beantragt, weil ich hierfür keine Grundlage sehe. Der Verfassungsschutz speichert jede Menge Informationen über Redebeiträge, meine Teilnahme an Demos und Veranstaltungen, Lesungen, politischen (Kletter)Aktionen (die zu keiner Verurteilung führten oder als Ordnungswidrigkeit gewertet wurden). Ist das Staatsgefährdend? Mal sehen was das Verwaltungsgericht dazu sagt.
Der Verfassungsschutz behauptet aber, über Informationen zu verfügen, die meine meine linksextreme Gesinnung und Gefährlichkeit für den Staat belegen. Aber Quellen und Arbeit des Verfassungsschutzes müssen geschützt werden. Sodass wir es mit einem Geheimverfahren zu tun haben. Ich kann meine Interessen nicht verteidigen, weil ich nicht erfahren darf worauf die Einschätzung der Verfassungsschutz beruht.
Der erste Streitpunkt in diesem Verfahren war also in welchem Umfang die Verteidigung und das Verwaltungsgericht Akten erhalten dürfen. Die Sperrerklärung des Verfassungsschutzes wurde in einem „In Camera“ Verfahren durch das Oberverwaltungsgericht überprüft. Nur dieses Gericht hat die vollständige Akte erhalten. Nicht mal das Verwaltungsgericht. Das OVG hat ein paar weiteren Seiten als dem Verfassungsschutz genehm war freigegeben.
Der Streit um die Akteneinsicht ist somit vorerst abgeschlossen. Zeit darüber zu berichten. Auch wenn die Farbe Schwarz dominiert. Ich finde schon interessant, was alles als staatsgefährdend angesehen wird und wie viel Ressourcen für die Überwachung eingesetzt werden.
Heute gibt es Aktenauszüge mit gaanz viel Schwarz und dazwischen der Spizelbericht eines V-Mannes zu einer Antiatom-Herbstkonferenz, gefährliches Banneraufhängen in Göttingen und anderswo, eine Einschätzung zu meinem Buch (und Gesinnung), Berichte aus anderen Bundesländern.
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