Autostadt Wolfsburg – Klageflut gegen die Polizei

Nach Protesten, Demoverbote und Einschränkung der Pressefreiheit in der Autostadt Wolfsburg – ca, 20 Klagen gegen Polizeiwillkür eingereicht

Polizei stoppt Spontanversammlung in Wolfsburg
Polizei stoppt Spontanversammlung ohne jegliche Vorwarnung und Rechtsgrundlage in Wolfsburg, 2.6.2020 - Foto C. Lecomte

Die Stadt wurde für die Autoproduktion gebaut, und zumindest ihre Institutionen scheinen diesem Ziel immer noch verpflichtet zu sein. Polizei und Stadtverwaltung in Wolfsburg verbannten Anfang Juni Demonstrationen auf Rad- und Fußwege. Als der Protestzug für eine Verkehrswende eine Straße betrat, griff die Polizei durch. Es folgten ein fast zweistündiger Kessel, Platzverweise gegen Demonstrant*innen und Angriffe auf Journalist*innen. Das hat jetzt ein Nachspiel: Betroffene reichen fast 20 Klagen gegen Wolfsburger Polizei ein.

Die Polizeiaktionen gegen friedliche Demonstrant*innen und zwei das Geschehen verfolgende Journalist*innen am 2. Juni in Wolfsburg haben Konsequenzen. Betroffene reichten inzwischen fast zwanzig Klagen ein. Ihre Vorwürfe: Die Polizei hätte Demonstrieren in Grünanlagen und auf Straßen untersagt, Aktivist*innen grundlos verhaftet, eine daraufhin stattfindende Demonstration gekesselt und allen Teilnehmer*innen Platzverweise erteilt. Außerdem seien zwei Journalist*innen, die das Geschehen verfolgten, ebenfalls per Platzverweis aus dem Stadtgebiet von Wolfsburg verbannt worden. Einem der Journalisten wurden sogar die gesamte Kameraausstattung und alle Datenträger beschlagnahmt. Damit seien gleich mehrere Grundrechte gebrochen worden – die Versammlungs- und die Pressefreiheit. „Ich habe selten erlebt, dass Polizeieinheiten derart ignorant mit verfassungsmäßig garantierten Grundrechten umgehen“, bewertet der Gießener Anwalt Tronje Döhmer, der einige Betroffene bei ihren Klagen vertritt, die beschriebenen Abläufe und fügt hinzu: „Ich fühle mich an den 70er-Jahre-Sponti-Spruch erinnert: Legal – illegal – scheiß egal. Nur dass das diesmal von der Polizei kommt.“ Neben den Klagen wegen Verstößen gegen die Versammlungs- und Pressefreiheit haben 4 Aktivist*innen von Robin Wood noch Klage gegen ihre Ingewahrsamnahme eingereicht. Sie waren daran gehindert worden, ein Transparent an einer Brücke zu zeigen. Auch ihre Versammlung wurde durch die Polizei unter Mithilfe der Security von VW komplett unterbunden.

Betroffene, die bei den angegriffenen Kundgebungen dabei waren und bis zu zweieinhalb Stunden bei sengender Sonne im Kessel ausharren mussten, sehen auch politische Motive hinter den uniformierten Übergriffen: „Wir traten mit unserer Versammlung für eine Verkehrswende und den Umbau des VW-Konzerns zu einer Fabrik für Straßenbahnen und Busse ein. Offenbar sehen sich staatliche Stellen in dieser Stadt aber als Schutztruppe des Großkonzerns.“ Darauf deuteten Bemerkungen verschiedener Polizist*innen hin, die offen aussagten, dass die Straßen in Wolfsburg den Autos gewidmet seien. Versammlungen dürften nur auf Fuß- und Radwegen stattfinden, auch wenn diese dadurch komplett versperrt würden. Erst später seien vermeintliche Verstöße gegen die Corona-Bestimmungen als Argument aufgekommen, die zudem pauschal erhoben wurden und inzwischen in Bußgeldverfahren mündeten. Die Betroffenen wiesen die Vorwürfe als nachträgliche Erfindung zurück. Vielmehr hätten gerade die Zwangsmittel der Polizei eine problematische Situation geschaffen. Mit den Worten „Anderthalb Stunden Corona-Kessel – nicht deren Ernst!“ quittierte Marten Reiß, der als Letzter aus dem Kessel entlassen wurde und ebenfalls Klage eingereicht hat, die Abläufe.
Andere kritisierten auch die Stadt Wolfsburg: „Stadtverwaltung und Polizei arbeiten hier Hand in Hand gegen VW-kritische Stimmen.“ Das Ordnungsamt sei mit mehreren Personen während der Polizeiübergriffe anwesend gewesen, hätte aber tatenlos zugeschaut, obwohl das Amt als Versammlungsbehörde eigentlich zuständig gewesen wäre. Die Bediensteten vor Ort hätten Gespräche verweigert und auf die Telefonzentrale der Stadtverwaltung verwiesen, wo Anrufende allerdings in Endloswarteschleifen geschickt wurden. „In dieser Stadt scheint VW über den Grundrechten zu stehen“, beurteilte Rechtsanwalt Nils Spörkel die zahlreichen Rechtsverstöße. Aus dem Kreis der vom Kessel direkt Betroffenen ist die Kritik noch klarer: „Dass eine Polizeieinheit derart viele Rechtsfehler in so kurzer Zeit begehen kann, ist schon rekordverdächtig – und das, obwohl sie wegen der unmittelbar vorher stattfindenden Kundgebung sogar auf ein Demonstrationsgeschehen vorbereitet und deshalb auch die Versammlungsbehörde anwesend war.“

Nicht nur eine Missachtung der Versammlungsfreiheit wird in den zahlreichen Klagen, die jetzt beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingegangen sind, moniert. Auch hätte es Verstöße gegen die Pressefreiheit gegeben. So seien gegen zwei Journalist*innen Platzverweise verhängt worden. „Ich sollte sofort und für den ganzen Tag Wolfsburg verlassen“, berichtet Cecile Lecomte aus Lüneburg, die das Geschehen per Kamera aufzeichnete. „Ich wurde bis in den Zug von Polizei begleitet – offenbar war das Ziel, kritische Berichterstattung über die Polizeimaßnahmen zu verhindern.“ Dabei hatte sich die Journalistin mit einem gültigen Presseausweis gegenüber der Polizei legitimiert. Einen solchen zeigte auch ihr Kollege Jörg Bergstedt vor, den es aber noch schlimmer erwischte. Er erhielt nicht nur den Platzverweis, sondern seine gesamte Kameraausstattung plus Datenträgern wurde beschlagnahmt. Um nach diesen zu suchen, wurde der Journalist sogar festgenommen und ins Polizeirevier verbracht. Inzwischen erklärte das Wolfsburger Amtsgericht das Vorgehen der Polizei pauschal für zulässig und die Stadt stellte einen Bußgeldbescheid aus. „Ich war gar nicht Teil der Demonstration und auch nicht im Kessel – aber hier wird offenbar nach Schema F gehandelt. Wer gegen VW demonstriert, verliert in Wolfsburg offenbar seine Bürgerrechte“, kommentiert Jörg Bergstedt die Abläufe. Seine Arbeitsausstattung hat er bis heute nicht wieder. Mehrere der Klagenden haben das Verwaltungsgericht aber aufgerufen, die Datenträger des Journalisten vor der Polizei zu sichern, damit dessen Aufnahmen des Geschehens als Beweismittel für die anstehenden Verfahren verwendet werden können. „Jeden Tag, den die Datenträger länger bei der Polizei liegen, erhöht die Gefahr, dass diese gezielt gelöscht oder vernichtet werden“, fürchten viele der am 2. Juni Gekesselten. Das sei zwar widersprüchlich, weil die Polizei die Beschlagnahme als angebliches Beweismittel begründet hat, also diese eigentlich sorgsam aufbewahren müsste. Aber dieser Grund wirkte von Beginn an vorgeschoben. „Alle Handlungen und Äußerungen mir gegenüber machten klar, dass hier Beweismittel nicht gesichert, sondern vernichtet werden sollten“, schildert der betroffene Journalist seine Beobachtungen während seiner Kontrolle und zeitweisen Festnahme. Er erinnert zudem an polizeiliche Maßnahmen gegen Journalisten bei einer VW-kritischen Aktion im August 2019. Auch dort erstattete die Polizei Strafanzeigen für das Fotografieren der Abläufe – trotz vorgezeigtem Presseausweis.

Berichte zu den Abläufen im Internet:

Auswahl der Klagen (online abrufbar):

Beispiel für die pauschalen Bußgeldbescheide wegen vermeintlichen Verstoß gegen die Corona-Auflagen (hier gegen den Journalisten Jörg Bergstedt, dessen Anwesenheit als Journalist bereits als Verstoß gewertet wird): https://projektwerkstatt.de/media/text/verkehr_download_wobcoronaanhoerung.pdf